Simon Möller vom “Telemedicus” weist darauf hin, dass die “Weisheit der Massen” aus der Wikipedia immer häufiger in deutschen Gerichtsurteilen zu finden ist. Dies sei jedoch nicht ganz unbedenklich:
- “Anders als herkömmliche Enzyklopädien kann Wikipedia keine echte Mindestqualität garantieren. Die Ausgereiftheit, Wahrheit und Unvoreingenommenheit schwankt von Artikel zu Artikel extrem” (Quelle).
Ein üblicher, aber nichts desto trotz gerade im Bereich der Rechtsprechung sicherlich nicht von der Hand zu weisende Einwurf.
Im Wikipedia-Eintrag “Wikipedia als Quelle für Gerichte” findet sich eine überaus interessante Aufstellung von Urteilen, in denen auf Wikipedia-Artikel verwiesen wird. Auffallend ist die große Anzahl besonders von Urteilen des Bundespatentgerichts, in denen dies geschieht.
Die Übersetzerin Margaret Marks vom “Transblawg” weist in dem Zusammenhang auf eine entsprechende, zweite Übersicht in der englischsprachigen Wikipedia hin.

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