Warum Robert Basic – etwas – vorschnell küsst
Robert Basic hat sich vor einiger Zeit nach einem Gerichtsurteil zu einem Gefühlsausbruch hinreissen lassen: “Ich küsse den Boden des OLGs Koblenz, die die Klage eines Unternehmens abgewiesen haben, das in einem Forum kritisiert wurde“, schrieb er damals in seinem Blog. Was war geschehen? Ein Unternehmen war gegen den Betreiber eines Forums vorgegangen. Das Unternehmen hatte verlangt, dass bestimmte im Forum veröffentlichte Beiträge gelöscht werden sollten, weil es sich durch diese beleidigt und verleumdet sah. Ein Nutzer hatte im Forum bei einer Diskussion über das Unternehmen unter anderem gewarnt “Achtung Betrüger unterwegs!, L….GmbH“, und von dem “Betrüger vom L….” gesprochen. Die Koblenzer Richter wiesen das Unternehmen allerdings ab: der Forenbetreiber wurde nicht in der Haftung gesehen.
Eine neue Entscheidung pro Forenbetreiber
Falls Robert Basic sich damals tatsächlich zwecks Ehrerbietung auf den Weg nach Koblenz gemacht haben sollte, dann dürfte nun eine Fahrt nach Münster auf dem Programm stehen. Denn dort wurde erneut eine Klage gegen einen Forenbetreiber abgewiesen.
Grund für dieses neue Verfahren war eine Diskussion um Wasserbetten. Ein Nutzer eines Forums hatte über einen bestimmten Hersteller und seine Betten unter anderem geschrieben: “Wenn das Bett und der Service des Herstellers jedoch zweitklassig sind hat man gelitten, deshalb gilt für uns: Wasserbetten von [...] NIE WIEDER.”
Hiergegen und gegen andere Einträge wandte sich der Hersteller der Betten: der Forenbetreiber solle es unterlassen, “(…) nicht erweislich wahre Tatsachen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, welche [den Hersteller] beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen könnten (…)“. Auch hier entschied das Gericht aber pro Forenbetreiber und contra Unternehmen: nachdem zunächst noch eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen worden war, wurde diese auf Widerspruch des Forenbetreibers hin später wieder aufgehoben (Volltext der Entscheidung des LG Münster (Az. 8 O 407/07) hier).
Aber: wesentliche Fragen bleiben weiter offen
Auf den ersten Blick scheinen diese beiden Entscheidungen aus Koblenz und Münster in deutlichem Kontrast zur “berühmten” Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts zu stehen, wo man Foren- und Blogbetreiber vergleichsweise gerne und umfassend für von Nutzern abgegebene (Diskussions-)Beiträge haften lässt. Eben diese potentielle Haftung für fremde Inhalte ist eine der, wenn nicht die größte Herausforderung für jedes Internetprojekt, das auf “User Generated Content” und damit auf nutzergenerierte Inhalte setzt – sei das jeweilige Projekt nun ein einfaches Blog oder Forum, oder sei es Ecommerce-Ikone eBay.
Sieht man jedoch einmal genauer hin, dann taugt weder das Koblenzer, noch das Münsteraner Urteil als Gegengewicht zur “Hamburger Linie”. Denn bei beiden Urteilen ging es im Kern nicht um die Frage, ob (und wenn ja, wann) ein Forenbetreiber für fremde rechtswidrige Inhalte haftet. Sondern in beiden Fällen haben die Gerichte schon verneint, dass die kritisierten Foreneinträge überhaupt rechtswidrig gewesen wären: beide Gerichte sahen die jeweiligen Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen an. Und wenn die Forenbeiträge als solche als unproblematisch eingestuft werden, dann erübrigt sich damit auch die Frage nach einer Haftung des Forenbetreibers.
Man könnte also sagen, Robert Basic küsst “den Boden der Gerichtsbarkeit” vielleicht noch etwas vorschnell. Aber mit Sicherheit wird es an Urteilen zur Frage nach der Haftung für fremde Inhalte (mittlerweile gerne auch “Forenhaftung” genannt) auch in Zukunft nicht mangeln – bleibt abzuwarten, welche Reaktion sich dann beobachten lässt.

um 16:36
ja wenn aber, so lautet doch die Message nahezu immer:)
um 18:25
Ich sag mal: das kommt darauf an. ;-)