Bei der Gestaltung von Internetdiensten sollten deren Macher regelmäßig auch ein Auge darauf haben, das Risiko von Rechtsverletzungen durch ihre Nutzer möglichst klein zu halten1 - und das nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch und gerade im Interesse der Nutzer: Es geht darum, die rechtlichen Risiken für Nutzer zu minimieren.2 Unangenehme Erfahrungen hat beispielsweise Mario Thiema mit der “Blog This” Funktion von Flickr gemacht. Mit “Blog This” ließen sich Bilder von Flickr quasi auf Knopfdruck im eigenen Blog einbinden. Das Problem daran: Flickr stellte die Funktion regelmäßig bei allen auf Flickr eingestellten Bildern zur Verfügung - unabhängig davon, von wem die Bilder jeweils stammten, und unabhängig auch davon, ob die Inhaber der Rechte an den Bildern einer Verwendung durch andere überhaupt zugestimmt hatten.3 Konsequenz im Fall Thiema: Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und Kosten im vierstelligen Bereich.
Flickr hat die Situation inzwischen bereinigt und die Gestaltung der Plattform verbessert. Ähnliche Stolperfallen lauern allerdings immer noch auf vielen anderen Plattformen - und so zum Beispiel auch auf TwitPic. TwitPic ist eine Bilderplattform speziell für Twitter-User, sie ermöglicht insbesondere das unkomplizierte Hochladen von Bildern über “mobile Endgeräte” (aka Handys) und das anschließende “Posten” der entsprechenden Links über Twitter. Ein Nutzeraccount auf TwitPic sieht beispielsweise so aus:

Das Problem hier: im Zusammenhang mit jedem hochgeladenen Foto blendet TwitPic automatisch einen Link mit dem Text “Put this photo on your website” ein. Klickt man auf den Link, dann wird ein HTML-Code angezeigt, mit dem sich das jeweilige Bild auf der eigenen Webseite einbinden lässt:

Ganz klar: auch hier besteht also die Gefahr, dass jemand gutgläubig ein auf der Plattform hochgeladenes Bild auf seiner eigenen Webseite verwendet, der Inhaber der Rechte an dem Bild damit dann aber gar nicht glücklich ist. TwitPic sieht in den AGB auch nicht vor, dass die (Bilder hochladenden) Nutzer der Plattform eine Verwendung durch beliebige Dritte hinnehmen müssten. Im entsprechenden Abschnitt heißt es kurz: “By uploading your photos to Twitpic you give Twitpic permission to use or distribute your photos on Twitpic.com or affiliated sites.” Zwar weist TwitPic in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch darauf hin, dass die Rechte an den Bildern grundsätzlich nicht bei TwitPic liegen (”All images uploaded are copyright © their respective owners“). Aber wohl nur in den wenigsten Fällen wird jemand zusätzlich noch die AGB lesen, wenn er denkt, dass die Bildverwendung wegen der Aufforderung “Put this photo on your website” erlaubt ist.
Dabei ließe sich die Situation relativ leicht bereinigen - es stehen gleich mehrere Lösungen zur Verfügung:
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Die Funktionalität entfernen: Verhindert die beschriebenen Probleme sicher - zugegeben aber eine “Brachiallösung”.
Aber es geht auch besser: -
Einblenden der Funktionalität nur für den Accountinhaber: Die Aufforderung zum Einbinden und der HTML-Text werden nicht jedem Betrachter des Bildes angezeigt, sondern nur dem (eingeloggten) Account-Inhaber, der das Foto auch hochgeladen hat. So ist gesichert, dass zumindest er das Bild leicht und unkompliziert auf seiner Seite einbinden kann.
Aber es geht auch noch besser: -
Einblenden der Funktionalität zusammen mit Erklärungstext: Viele TwitPic-Nutzer werden vermutlich sogar nichts dagegen haben, wenn ihre Bilder auf anderen Seiten eingebunden werden, so lange beispielsweise ihr Name genannt und/oder auf ihr Profil bei TwitPic verlinkt wird. TwitPic könnte also beispielsweise darauf hinweisen, dass man sich (über Twitter) an den jeweiligen Nutzer wenden soll, wenn man ein Bild verwenden möchte, und um Erlaubnis bitten muss. User Education at its best.
Aber es geht auch noch besser: - Koppelung der Funktionalität mit Creative Commons Settings: Mit Creative Commons lassen sich Rechte beispielsweise an Bildern sehr leicht und dabei sehr genau geregelt für die Allgemeinheit freigeben. TwitPic könnte bei der Anmeldung von Nutzern danach fragen, ob diese ihre Bilder unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen möchten.4 Wenn dies bejaht wird (und nur dann) könnte der Hinweis “Put this photo on your website” samt HTML-Code im Zusammenhang mit den entsprechenden Bildern eingeblendet werden - und jeder wäre glücklich.
Für die meisten Plattformen ist eine intelligente Gestaltung entscheidend für den Erfolg. Plattformanbieter sollten sich bewußt sein, dass eine intelligente Gestaltung dabei nicht nur ein gelungenes User Interface und Plattformdesign erfordert, sondern auch ausreichende Maßnahmen, um Usern eine rechtssichere Nutzung der Plattform zu sichern.
Ebenfalls von Interesse: Mosaic-Maker - Einladung zur Abmahnung
- Lässt man einmal außer acht, dass bestimmte Dienste bewußt in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt sind. [↩]
- Letztlich wird ein Dienst regelmäßig auch nur dann erfolgreich sein, wenn er sich “sicher” nutzen lässt - und spätestens hier wird dann das Interesse der Nutzer an einer rechtssicheren Nutzung auch zu einem eigenen Interesse der Diensteanbieter. [↩]
- Dies geht beispielsweise, indem man seine Bilder unter eine Creative Commons Lizenz stellt, siehe bspw. http://de.creativecommons.org [↩]
- Ebenso ist natürlich eine spätere entsprechende Einstellung in den Account-Einstellungen möglich [↩]

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