VFWI e.V. – ein neuer Abmahnverein?

Im vergangenen Winter sorgte ein Verein für einige Aufregung, der wegen angeblicher Rechtsverstöße Tausende von eBay-Verkäufern abmahnte und ihnen hierfür jeweils eine “Kostenpauschale” in Höhe von 146,10 Euro in Rechnung stellte. Tatsächlich war der Verein – der ausgerechnet “Ehrlich währt am längsten e.V.” hieß – jedoch gar nicht dazu berechtigt, diese Abmahnungen auszusprechen. Der Vereinsvorsitzende wurde, so berichtete Axel Gronen von wortfilter.de, im Frühling dieses Jahres zu einer Haftstrafe verurteilt.

Jetzt meldet Axel Gronen, dass erneut ein Verein begonnen habe, gewerblichen eBay-Verkäufern “warnende Briefe” zu senden. Diesmal ist es der “Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet e.V.”, kurz VFWI e.V.. Abgemahnt scheint der Verein allerdings noch keine Verkäufer zu haben:

“Unsere schriftlichen Hinweise auf wettbewerbsrechtlich mangelhafte Internetauftritte sind keine (kostenpflichtigen) Abmahnungen im Sinne des UWG, sondern eben einfach nur höfliche Hinweise , mit der Bitte, Abhilfe zu schaffen”,

heißt es auf der Vereins-Webseite. Axel Gronen hat eine recht eindeutige Meinung über diese Vorgänge:

“Offenbar geht es hier “nur” um eine in meinen Augen ziemlich unseriöse Art der Mitgliederwerbung. Ich rate davon ab, dort Mitglied zu werden: Solche Machenschaften sollte man nicht auch noch belohnen. Und es ist auch fraglich, ob es irgendeinen Gegenwert für die Mitgliedsbeiträge gibt: Die bisherigen Äußerungen deuten darauf hin, dass dieser Verein nicht wirklich Ahnung vom Wettbewerbsrecht hat.”

Ich bin gespannt, ob bald ein “bislang” vor das “nur” zu setzen ist.

  1. Martin Plößl sagt:

    Schönen guten Abend Herr Rechtsanwalt Krieg,

    habe mir soeben oben genannten Beitrag durchgelesen und kann Ihnen gar nicht sagen wie erleichtert ich bin.

    Vorab zu mir: Ich betreibe seit ungefähr einem halben Jahr ein gewerbliches Konto bei e-bay.

    Habe heute Mittag eine E-mail mit Absender: [moderiert, hkr]@web.de mit folgendem Inhalt erhalten:

    ———————————————————————

    31.12.2007

    Betr.: Ihr abmahngefährdeter Internetauftritt
    Bezug: Ihre Angebote bei ebay unter “……..”

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst die schlechte Nachricht: Ihr Internetauftritt ist bezüglich der aktuellen wettbewerbsrechtlichen Rechtssprechung “überholungsbedürftig”, daß heißt, Sie müssen bei derzeitigem Stand jederzeit mit einer mehr oder weniger kostenträchtigen Abmahnung durch einen Mitwettbewerber bzw. durch einen abmahnberechtigten Verband rechnen!

    Die gute Nachricht: Unsere Aufgabe ist in erster Linie die Information der Gewerbetreibenden, damit diese sich rechtssprechungskonform verhalten können. Eine Abmahnung ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen das letzte Mittel, einen Marktteilnehmer zu korrektem Verhalten zu bewegen.

    Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das Vorgenannte ist keine Abmahnung! Diese Informationen sollen Ihnen helfen, eventuelle Probleme überhaupt erst einmal zu erkennen, bevor “das Kind in den Brunnen gefallen ist”; sie können im Einzelfall aber nicht die kompetente Beratung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens vor Ort ersetzen.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Grüsse aus dem Land Brandenburg

    [moderiert, hkr]

    Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet e.V.
    Trebbiner Str. 2
    14974 Großbeuthen

    Telefon 033731 / 17 651
    Telefax 033731 / 17 646
    [moderiert, hkr]
    vorstand@vfwi.de

    Amtsgericht Potsdam
    Vereinsregister
    VR 6951 P

    Finanzamt Luckenwalde
    Steuer-Nr. 050/143/08488 K6

    Betriebs-Nr. 160 65 66

    ———————————————————————

    Die E-mail wurde mit Priorität “hoch” und einer “Lesebestätigung” versendet, welches Sie ziemlich ernst und genau erscheinen lässt.

    Nach mehrmaligem Durchsehen und Erkennen einiger Layout-”Schwachstellen” bin ich dann doch ziemlich stutzig geworden und habe mich bei google auf die Suche nach dem zusätzlich zum Versender hinzugefügten vorstand@vfwi.de gemacht. Nach einigen Anläufen bin ich dann auf Ihre Seite gekommen.

    Mein “Kommentar” an Sie hat mehrere Gründe. Einerseits wollte ich Sie informieren, dass nun entgegen Ihrer Vermutung doch E-mails an Gewerbetreibende von diesem “vfwi” versendet werden und andererseits wollte ich mich auch zugleich erkundigen was es mit diesem neuen Verein auf sich hat.

    Zu guter Letzt aber will ich mich nochmals bedanken, dass es Leute wie Sie gibt, die Kommentare zu solchen Betrügereien veröffentlichen und vielen vielen Menschen damit eine Menge Zeit, Ärger und Geld ersparen.

    Ich schätze dass in naher Zukunft noch mehrere E-mails oder Briefe von diesem Verein bei mir eintreffen werden, aber nun weiß ich was zu tun ist und evtl. werde ich mir richterlichen Beistand zuholen um diesen Leuten den “Gar” auszumachen.

    DANKE.

    Hochachtungsvoll und mit besten Grüßen,

    Martin Plößl

  2. JM sagt:

    Hallo Herr Rechtsanwalt Krieg,

    auch wir haben eine solche eMail heute bekommen, das gleiche wie bei Herrn Plößl…

    Mir ist die eMail gleich von Anfang an komisch vorgekommen, ich werde unsere Angebote prüfen lassen und ggf. Änderungen vornehmen, Sicher ist Sicher!

    Trotzdem wird man da schon erstmal stutzig, wenn man so was auf den Schreibtisch bekommt, bin gespannt was sicher dieser “Verein” noch so einfallen lässt….

    Gruß aus Bayern

    JM

  3. MK sagt:

    Hallo, ich habe das gleiche Problem.
    Hier die Email die mich heute erreicht hat.

    09.01.2008

    Betr.: Ihr abmahngefährdeter Internetauftritt
    Bezug: Ihre Angebote bei ebay unter “salestrend”

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst die schlechte Nachricht: Ihr Internetauftritt ist bezüglich
    der aktuellen wettbewerbsrechtlichen Rechtssprechung
    “überholungsbedürftig”, daß heißt, Sie müssen bei derzeitigem Stand jederzeit mit einer
    mehr oder weniger kostenträchtigen Abmahnung durch einen Mitwettbewerber
    bzw. durch einen abmahnberechtigten Verband rechnen!

    Die gute Nachricht: Unsere Aufgabe ist in erster Linie die Information
    der Gewerbetreibenden, damit diese sich rechtssprechungskonform
    verhalten können. Eine Abmahnung ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen
    das letzte Mittel, einen Marktteilnehmer zu korrektem Verhalten zu
    bewegen.

    Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das Vorgenannte ist keine Abmahnung!
    Diese Informationen sollen Ihnen helfen, eventuelle Probleme überhaupt
    erst einmal zu erkennen, bevor “das Kind in den Brunnen gefallen ist”;
    sie können im Einzelfall aber nicht die kompetente Beratung durch einen
    Anwalt Ihres Vertrauens vor Ort ersetzen.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Grüsse aus dem Land Brandenburg

    [moderiert, hkr]

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    14974 Großbeuthen

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    Vorstandsvorsitzender (alleinvertretungsberechtigt): Joachim Rosseburg

    Finanzamt Luckenwalde
    Steuer-Nr. 050/143/08488 K6

    Betriebs-Nr. 160 65 66

    Habe ebenfalls mal unter Google nachgeschaut und bin stutzig geworden. Habe diese Email erst für ECHT gehalten, aber nun denke ich anders darüber. Ich denke es ist einfach nur eine unseriöse Aufforderung dort anzurufen und sich über den Sachverhalt zu Erkundigen um dann bei diesem Verein kostenpflichtige Mitglied zu werden. Ich habe zwar keine Ahnung wie ernst ich diesen Verein nehmen soll, aber ich werde die Finger davon lassen und gegebenenfalls einen Anwalt herbeiziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kiwitt

  4. schatzkammer sagt:

    Hallo zusammen
    auch wir dürfen uns glücklich schätzen solch eine Email erhalten zu haben , da wir aber schon vorgewarnt wurden war dies eigentlich keine Überraschung mehr zur zeit gehen einige dieser Mails rund um ein Auszug liegt bereit bei unserem anwalt vor , nach mehren Infos haben sich jetzt wohl auch schon einige Anwälte von Gewerblichen Anbietern bei ebay zusammen geschlossen und wollen nun gegen diesen so genanten verein vorgehen.

    Mit lieben Gruß
    Geschäftsleitung Schatzkammer
    Bauer Beatrice

  5. MP sagt:

    Hallo Zusammen,

    anbei meine Korrespondez mit diesem Verein.
    Eine Frage auf evtl. Kosten der Mitgliedschaft wurde
    nicht mehr beantwortet.

    ———————————————–

    Rufen Sie uns (tagsüber) ggf. an, dann geben wir Ihnen gerne konkrete Hinweise.

    Grüsse aus dem Land Brandenburg

    [moderiert, hkr]

    ———————————————–

    —–Ursprüngliche Nachricht—–
    Von:
    Gesendet: 16.01.08 21:43:22
    An: [moderiert, hkr]
    Betreff: Re: ebay “photo-geschenke”

    Hallo Herr [moderiert, hkr],

    was genau ist denn nach Ihrer Meinung nach “überholungsbedürftig” ?

    Viele Grüße
    Martin Plommer

    —– Original Message —–
    From: [moderiert, hkr]
    To: …@photo-geschenke.de, vorstand@vfwi.de
    Date: 16.01.2008 21:33:19
    Subject: ebay “photo-geschenke”

    >
    > 16.01.2008
    >
    > Betr.: Ihr abmahngefährdeter Internetauftritt
    > Bezug: Ihre Angebote bei ebay unter “photo-geschenke”
    >
    >
    > Sehr geehrte Damen und Herren,
    >
    > zunächst die schlechte Nachricht: Ihr Internetauftritt ist bezüglich der aktuellen wettbewerbsrechtlichen Rechtssprechung “überholungsbedürftig”, daß heißt, Sie müssen bei derzeitigem Stand jederzeit mit einer mehr oder weniger kostenträchtigen Abmahnung durch einen Mitwettbewerber bzw. durch einen abmahnberechtigten Verband rechnen!
    >
    > Die gute Nachricht: Unsere Aufgabe ist in erster Linie die Information der Gewerbetreibenden, damit diese sich rechtssprechungskonform verhalten können. Eine Abmahnung ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen das letzte Mittel, einen Marktteilnehmer zu korrektem Verhalten zu bewegen.
    >
    > Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das Vorgenannte ist keine Abmahnung! Diese Informationen sollen Ihnen helfen, eventuelle Probleme überhaupt erst einmal zu erkennen, bevor “das Kind in den Brunnen gefallen ist”; sie können im Einzelfall aber nicht die kompetente Beratung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens vor Ort ersetzen.
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    > Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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    > Grüsse aus dem Land Brandenburg
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    > Betriebs-Nr. 160 65 66

  6. Hallo,

    auch wir haben diese Email bekommen und erleichtert dass wir nicht die einzigsten sind. Wie bereits beschrieben riecht das stark nach “Ehrlich währt am längsten”. Was mit diesem Verein passiert ist wissen wir ja.

    M.Würfel

  7. alice363 sagt:

    Hallo,

    ich habe auch die Email mit gleich Inhalt wie oben bekommen, mit Datum 23.01.2008. Bei der Google-Suche nach dem Absender “[Name des Vorsitzenden (moderiert, hkr)]” stieß ich auf diese Seite. Die Email kam auch mir merkwürdig vor, ich bin froh, nicht die einzigste zu sein.
    Hoffentlich wird diesem “Verein” bald das Handwerk gelegt! Auf jeden Fall werde auch ich gegebenfalls meinen Anwalt einschalten.

    Freundliche Grüße
    Cornelia Döring

  8. akarshop sagt:

    Hallo, ich habe das gleiche Problem.
    Hier die Email die mich heute erreicht hat.
    wie geht es jetzt weiter?

    25.01.2008

    Betr.: Ihr abmahngefährdeter Internetauftritt
    Bezug: Ihre Angebote bei ebay unter “akarshop”

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst die schlechte Nachricht: Ihr Internetauftritt ist bezüglich der aktuellen wettbewerbsrechtlichen Rechtssprechung “überholungsbedürftig”, daß heißt, Sie müssen bei derzeitigem Stand jederzeit mit einer mehr oder weniger kostenträchtigen Abmahnung durch einen Mitwettbewerber bzw. durch einen abmahnberechtigten Verband rechnen!

    Die gute Nachricht: Unsere Aufgabe ist in erster Linie die Information der Gewerbetreibenden, damit diese sich rechtssprechungskonform verhalten können. Eine Abmahnung ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen das letzte Mittel, einen Marktteilnehmer zu korrektem Verhalten zu bewegen.

    Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das Vorgenannte ist keine Abmahnung! Diese Informationen sollen Ihnen helfen, eventuelle Probleme überhaupt erst einmal zu erkennen, bevor “das Kind in den Brunnen gefallen ist”; sie können im Einzelfall aber nicht die kompetente Beratung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens vor Ort ersetzen.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Grüsse aus dem Land Brandenburg

    [moderiert, hkr]

    Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet e.V.
    Trebbiner Str. 2
    14974 Großbeuthen

    Telefon 033731 / 17 651
    Telefax 033731 / 17 646
    [moderiert, hkr]
    vorstand@vfwi.de
    http://www.vfwi.de

    Amtsgericht Potsdam
    Vereinsregister
    VR 6951 P

    Vorstandsvorsitzender (alleinvertretungsberechtigt): Joachim Rosseburg

    Finanzamt Luckenwalde
    Steuer-Nr. 050/143/08488 K6

    Betriebs-Nr. 160 65 66

  9. T.Werle sagt:

    Hallo!

    Auch wir haben diese mail gestern bekommen – toll das man in diesem Verein sogar Sonntags abends arbeitet…….
    Das dürfte, neben der “professionellen” web.de mail-Adresse aussagekräftig genug sein.
    Da wir unsere Angebote mit anwaltlich erstellten Widerrufsklauseln (von Gronen & Co.) versehen haben, ist es auch nicht glaubhaft, dass wir “abmahngefährdet” sind. Es handelt sich hier offensichtlich um den nächsten Abzockversuch eines dubiosen Vereins.
    Mal sehen, wann die ersten “Abmahnungen” einlaufen – wir glauben nicht, dass dies aufgrund dieser stümperhaften mails passieren wird, zumal das Beispiel E.w.a.L. hoffentlich Abschreckung genug sein dürfte.
    Nur wenn die Internethändler zusammenhalten und sich nicht ständig mit kleinkarierten Klagen – z.B. weil irgendwo ein Punkt vergessen wurde – versuchen Vorteile zu verschaffen (die IMMER zu Nachteilen werden, da dies sehr schnell im Netz herumgeht), werden wir solche Abzocker stoppen.

  10. muzzleloader sagt:

    Hallo Leute,

    da ich ebenfalls mit den dubiosen Emails des Herrn [moderiert, hkr] beglückt werde (29.01.2008), habe ich mal recherchiert.

    Der omnipotente Herr [moderiert, hkr] engagiert sich auch hier: http://www.vzfj.de

    Dieser selbsternannte Hüter des Anstands scheint unbedingt die Welt verbessern zu wollen…oder zumindest sein Einkommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    muzzleloader

  11. berlinergoere31 sagt:

    Hi Leute und vielen Dank an den Moderator von kriegs-recht. Auch wir haben von dem selbsternannten Saubermann eine Mail mit gleichem Tenor erhalten. (…) [*moderiert - um keine Missverständnisse über empfohlene Handlungen zu provozieren*]

    Grüße aus Berlin – berlinergoere31

  12. berlinergoere31 sagt:

    Nachtrag:
    Der Verein scheint sehr vielseitig zu sein; weitere Verein ist z.B.
    Verein zur Förderung des Jugendschutzes im Internet e.V., Herr Joachim Rosseburg
    14974 Ludwigsfelde, Trebbiner Str. 2
    Tel.: 03373117634 Fax: 03373117646 Mail: info@vzfj.de
    Internet: http://www.vzfj.de

    Hoffentlich reichen die Räumlichkeiten von dem Saubermann, damit er die Vereine alle unterbringen kann.

    Gruß berlinergoere31

  13. Marc Freitag sagt:

    Hallo zusammen, auch wir haben heute um 13:12 Uhr eine wie oben bereits veröffentlichte Mail erhalten.

    Da scheint der Rechner von Herrn Joachim Rosseburg ja heute fleißig zu arbeiten.

    Aber der gute Herr Rosseburg hat ja nicht nur mit den beiden hier schon erwähnten Vereinen zu tun, er kämpft auch noch auf anderer Front für das “Recht anderer”:

    (…)

    [*moderiert, hkr: bitte kopieren Sie keine ganzen fremden Artikel in Ihre Kommentare, da dies die Urheberrechte der jeweiligen Autoren verletzt - ggf. können Sie, wenn Sie auf einen Text hinweisen wollen, einen Link integrieren*]

  14. Marc Freitag sagt:

    Nachtrag:

    Herr Rosseburg kämpft aber auch nahezu gegen bzw. für alles und jeden:

    Arzneimittelschäden – Bayer/Lipobay : Verbraucherzentrale Bundesverband und Selbsthilfegruppe Lipobay fordern mehr Patientenschutz

    (…)

    [*moderiert, hkr: bitte kopieren Sie keine ganzen fremden Artikel in Ihre Kommentare, da dies die Urheberrechte der jeweiligen Autoren verletzt - ggf. können Sie, wenn Sie auf einen Text hinweisen wollen, einen Link integrieren*]

  15. Margit sagt:

    Hallo, auch bei uns kam heute eine der netten, warnenden Mails des Herrn Rosseburg an. (Return-Path:
    Delivery-Date: Sat, 09 Feb 2008 12:32:32 0100) Received: from fmmailgate06.web.de (fmmailgate06.web.de [217.72.192.247]) – sehr professionell und vertauenswürdige diese Mail-Adresse bei web.de – als renommierter Verein sollte man damit wohl seriöser auftreten ;o) Genial und vertrauenswürdig ;o) Kann man solche Mails nicht als Spam-Mails irgendwo melden? Wäre doch eine Idee, dem Herrn, der ja offensichtlich so tut, als gehöre er zur Heilsarmee, sein Handwerk zu legen. Ich fühle mich belästigt und auf irgendeine Art und Weise auch gestört / genervt / erpresst. Und genau das möchte ich mir eigentlich nicht gefallen lassen.

  16. Wolfgan sagt:

    Hallo und einen schönen Tag,

    ich habe heute auch so eine Mail zum wiederholten mal bekommen.
    Habe daraufhin folgendes zurückgeschrieben und auch eine Antwort bekommen:

    Sehr geehrter Herr Rosseburg,

    vielen Dank für Ihren Hinweis.
    Mein Internetauftritt wurde von einem Anwalt für Internetrecht überprüft und für nicht abmahnfähig gehalten. Sollten ihrerseits Bedenken bestehen, möchte ich Sie bitten, mir dies mitzuteilen. Ich werde dann meinem Rechtsanwalt Ihre Bedenken vorlegen und gegebenenfalls sofort für Abhilfe sorgen. Vielen Dank für Ihre Information.

    Mit freundlichen Grüssen

    Antwort:

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    wir nehmen zur Kenntnis, daß Sie Ihre Angebote für rechtsprechungskonform halten.

    Der dokumentierte Vorgang wird nunmehr von uns an den Beschwerdeführer mit einer Handlungsempfehlung (die sich nicht mit Ihrer Ansicht deckt) zurückgereicht.

    Grüsse aus Brandenburg

    Joachim Rosseburg

    Nun bin ich mal gespannt was geschieht.

  17. Liane Rink sagt:

    Erstmal ein liebes Dankschön für diese informative Seite und ich denke, die Flut der Abmahn-Ankündigungen des Herrn Rosseburg oder seiner Kollegen begründet sich daraus, das es im Winter doch sehr langweilig ist, er nichts zu tun hat und eigentlich ein sehr einsamer Mensch ist ohne Ansprache. Im Sommer wird er wohl in seinem Garten beschäftigt sein und keine Mails versenden.

    Auch ich habe heute eine nette E-Mail des Herrn Rosseburg aus Brandenburg erhalten. Der Text ist immer der gleiche und der Zweck auch. Die Anmeldung und dann das überweisen des Mitgliedsbeitrages.

    Ich verstehe nur eines nicht. Von Hamburg bis München existieren unzählige Gerichtsenscheide über Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, die alle von Bundesland zu Bundesland verschieden gefällt werden. Es fehlt eine Richtlinie, eine klare Struktur, die den Internet-Auftritt klärt und regelt. Es kann doch nicht so schwer sein, eine Einheitsregelung zu finden, die das Widerrufsrecht und den Internet-Auftritt klar und präzise regelt, in jedem Bundesland gleich ist und nicht heute noch richtig und morgen schon falsch ist.
    Nur durch dieses hin und her können solche Vereine überhaupt existieren oder sich formieren.

    Das Problem ist die schwammige Rechtssprechung, die man rechtsprechungskonform halten soll, aber keiner weiß wie er denn nun wirklich seinen Internet-Autritt auf mehr als 3 Werktage rechtsprechungskonform halten kann.

    Ich habe mich tel. mit meiner zuständigen IHK in Verbindung gesetzt, tja, nach langem, da muß ich sie zu dem und dem verbinden, endlich ein Hoffnungsschimmer am Horizont, nein, es weiß eigentlich keiner richtig Bescheid, wie nun der wirklich rechtsprechungskonforme
    Internet-Auftritt auszusehen hat. Nur, lassen sie einfach das und das weg, dann paßt es schon wieder, doch weiß ich, man kann einen bestehenden Gesetzestext nicht ohne weiteres in seinen eigenen Gesetzestext umwandeln. Schade eigentlich, das selbst die IHK nicht weiß was richtig und falsch ist, ich soll es aber wissen.

    Gut das es einen Herrn Rosseburg gibt, der endlich Licht in das Dunkel bringt und genau weiß wie denn der Gesetzestext auszusehen hat. Ich werde ruhig und gelassen der Dinge harren die da kommen.
    Es grüßt ganz lieb Liane Rink

  18. Margit sagt:

    Hallo, habe gerade eben eine Abmahnung in der Post gehabt und der Tag ist mal wieder gerettet ;o) Der Verein stammt aus Köln und nennt sich: “Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln E. V.” Weisshausstr. 21 in 50939 Köln – Geschäftsführer Jürgen Löhr, der wohl auch vor einem Unternehmen wie Mars nicht Halt machte. Mit 181,13 Euro bin ich nun dabei, habe nur eine heftige Abneigung, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, denn dann habe ich diesen Verein vermutlich für jede Kleinigkeit (ein Punkt oder Komma an der falschen Stelle) an der Backe. Wer kann mir zu was raten? Ich hätte die größte Lust, zur nächsten Axt zu greifen, bin ich dieses Theater, diese Abzockerei leid. Mit tausend Fragezeichen im Kopf grüßt, Margit

  19. E sagt:

    Ich habe Mitte letzten Jahres bei Ebay Privat eine Flasche Cognac verkauft.
    Im Januar 2008 erhielt ich eine Vorladung wegen einer Straftat nach dem Jugendschutzgesetz wegen anbieten von Alkoholika auf ebay. Angezeige gegen unbekannt hat der Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet e.V. aus Großbeuthen. Vorwurf sinngemäß: ..ist nicht sichergestellt, dass der Alkohol nicht in unbefugte Hände gelangen kann. Besteht der Verdacht des gewerblichen Verkaufs und der Hinterziehung von Steuern und Abgaben. Anzeige von Potsdam an die Staatsanwaltschaft meines Wohnort, Vorladung zur Einvernahme und das Ganze wieder zurück. Ein großer Aufwand.

  20. Dirk Edelmann sagt:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Krieg,
    auch ich haben inzwischen zwei Emails des Herrn Rosseburg erhalten, allerdings ohne die Vorwarnung die Herr Plößl erhalten hat. Beide innerhalb einer Stunde:

    28.05.2008 16:29:20 Uhr

    Betr.: Ihr abmahngefährdeter Internetauftritt

    Bezug: Ihre Angebote bei ebay unter “chiefjeronimo”

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da Sie trotz formlosen Hinweisen die wettbewerbsrechtlich unlautere Gestaltung Ihrer Angebote beibehalten, leiten wir nunmehr den dokumentierten Vorgang mit der Bitte um Prüfung an die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg weiter.

    Soweit sich Bad Homburg unserer Sichtweise anschließt, werden Sie von dort kostenpflichtig abgemahnt.

    Grüsse aus dem Land Brandenburg

    Joachim Rosseburg

    28.05.2008 17:18:45 Uhr

    Betr.: Ihre Angebote bei ebay unter “chiefjeronimo”

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben dokumentierte Angebote an die Staatsanwaltschaft Cottbus (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Computer und Datennetzkriminalität) weitergeleitet mit der Bitte, diese unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

    Grüsse aus dem Land Brandenburg

    Joachim Rosseburg

    Besteht eine Möglichkeit strafrechtlich gegen diesen Verein vorzugehen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Dirk Edelmann

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