Twitter und Recht - eine kleine Präsentation

Am 3. September haben wir mit unserer Kanzlei Bird & Bird LLP1 in Frankfurt eine (gut besuchte) Veranstaltung zum Thema “Twitter - Chance oder Risiko für die Unternehmenskommunikation?” angeboten. Viele Unternehmen liebäugeln derzeit damit, Twitter für die externe Kommunikation einzusetzen, zögern dann aber nicht zuletzt deshalb davor zurück, weil sie die rechtlichen Risiken nicht überblicken können.

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An dieser Stelle möchte ich gerne die Folien des Vortrags “Die rechtlichen Rahmenbedingungen fürs Twittern” als PDF zur Verfügung stellen (Download hier). Wie immer bieten die Vortragsfolien allein sicherlich nicht so viel Aufschluss wie der eigentliche Vortrag - eine erste und gute Orientierung sollte allerdings auch anhand der Folien möglich sein.

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  1. Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. []

Leserkommentare zum Beitrag


  1. 1 Max Großmann

    Deine Präsentation ist wirklich sehr interessant. Ich wusste das mit dem Impressum z.B. gar nicht, aber da ich in meinem Twitterprofil eine Webadresse mit gültigem Impressum angegeben habe, dürfte das klargehen.

    Ich habe mir Deinen Feed mal abonniert, da mich die Themen in deinem Blog interessieren. Weiter so! :-)

    Gruß,
    Max

  2. 2 Robert Redl

    Der erste interessante Artikel zum Thema twitter Recht in Deutsch. Danke dafür.

  3. 3 Michael Stein

    Danke für diese strukturierte Aufarbeitung der Gedanken, die sich (hoffentlich) jeder gewerbliche Twitter-Nutzer schonmal gemacht hat.

  4. 4 Sebastian

    Danke für die Übersicht. Das mit dem Impressum hatte ich noch nicht auf dem Radar. Ich selbst habe noch weitere Punkte (http://sebstein.hpfsc.de/2009/08/25/erfahrungsbericht-twitter-im-unternehmen/) identifiziert. Was passiert z.B., wenn man auf Nachrichten eines anderen Unternehmens verlinkt? Könnte das als Absprache zwischen Konkurrenten gewertet werden?

  5. 5 Tobias

    @Sebastian, den Hinweis aufs Wettbewerbsrecht finde ich spannend. Aber auch der ganz normale Flurfunk ist ja nicht ohne. Ich stelle mir vor, was passiert wäre, hätte ein ungenannter Bankenchef getweetet, dass er einem ungenannten Medienunternehmer keinen Kredit mehr geben würde…

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