Von wo kommen die Besucher zu kriegs-recht.de?

Wer “ins Internet schreibt”, der möchte meist auch gerne wissen, von wo aus die Besucher auf seine Webseite gelangen. Ich bin in den Maschinenraum von kriegs-recht.de gestiegen, um mir Überblick über die bisher in 2012 für dieses Blog relevanten Trafficquellen zu verschaffen, und habe anhand der ermittelten Daten dann gleich einmal folgende Grafik erstellt:

Erläuterungen zur Grafik

Die Grafik gibt einen Überblick über die von Anfang Januar bis Anfang Mai 2012 relevanten Besucherquellen. Drei der aufgeführten Kategorien erfassen nicht nur eine Quelle, sondern fassen jeweils mehrere Quellen zusammen – namentlich die Kategorien “Medien”, “Blawgs” und “Suchmaschinen”.

In der Kategorie “Medien” sind die Besucher verzeichnet, die beispielsweise über Verlinkungen von den Webseiten von Spiegel Online, Focus, Stern, heise, intern.de, t3n, der taz und der Rhein-Zeitung zu kriegs-recht.de gekommen sind.

Die Kategorie “Blawgs” sammelt Besucher, die über andere juristische Blogs auf diese Webseite gelangt sind, insbesondere (aber nicht nur) Art-Lawyer, dem Beck-Blog, CMS-HS, dem Feldblog, internet-law.de, Kanzlei Hoenig, dem Kartellblog, Klawtext, dem Lawblog, LHR, Palawa, Photoundrecht, Rechtambild, Rechtzweinull, Socialmediarecht, Spreerecht, Telemedicus und dem Vergabeblog (alphabetische Aufzählung).

Interessant, aber durchaus keine Überraschung: Bei fast 97 Prozent des Traffics, der auf kriegs-recht.de über Suchmaschinen aufschlägt, kommen die Besucher über eine Suche bei Google hierher.

Interpretation und Thesen

Schon aus diesen ermittelten Zahlen lassen sich meiner Ansicht nach Schlussfolgerungen für juristische Weblogs ziehen, von denen ich nachfolgend einige – angereichert um einige weitergehende Thesen – in Grundzügen darstellen möchte:

  • Social Media sind als Linkquellen für Blawgs relevant: Etwa 30 Prozent der Besucher sind 2012 bisher über Social Media wie Facebook oder Twitter auf kriegs-recht.de gelangt. Diese beiden Plattformen sind zugleich die größten Trafficbringer im Bereich Social Media: Nur 0,7 Prozent der Besucher kamen über Google+ auf dieses Blog, andere Plattformen wie beispielsweise Xing oder LinkedIn spielten quantitativ eine noch geringere Rolle.
  • Social Media ist kein Selbstläufer: Dass 30 Prozent der Besucher über Social Media Plattformen hierher gelangten liegt sicherlich auch daran, dass ich nicht zuletzt aufgrund meiner fachlichen Ausrichtung dort relativ gut vernetzt bin. Wer ähnliche Zahlen erwartet oder erhofft, der sollte sich auf diesen Plattformen also ebenfalls engagieren.
  • Trotz dominierender Stellung von Facebook und Twitter – auch andere Netzwerke sind relevant: Es wäre zu kurz gesprungen, allein auf eine quantitative Auswertung zu setzen. Am Ende des Tages ist die “Qualität” der Besucher auf keinen Fall unwichtiger als deren Anzahl. Je nach Ausrichtung eines Blawgs bzw. “Blawgers” können ein paar Dutzend Besucher, die über Business-Netzwerke wie Xing oder LinkedIn auf die Seite gelangen, wichtiger sein als Tausende oder Zehntausende Besucher, die über Facebook kommen.
  • jurablogs.de spielt durchaus eine Rolle: jurablogs.de ist eine Portalseite, die (nach Registrierung durch die Blawger) die RSS-Feeds von Blawgs bündelt, Artikeltexte anteasert und dann auf das eigentliche Blog verlinkt. Insbesondere für Blawger, die mit ihrem Blog neu an den Start gehen, kann jurablogs.de wertvolle Starthilfe beim Bekanntmachen des Blogs leisten.
  • Vernetzung mit anderen Blawgern nicht vergessen: Würde eine Kanzlei in ihren Werbebroschüren auch auf die Dienste anderer (konkurrierender) Kanzleien hinweisen? Wohl kaum. Verlinken Blawger auch Artikel anderer (und somit konkurrierender) Anwälte? Durchaus – wie man anhand der Grafik (und den Links in diesem Artikel) sieht. What you give is what you get.

Dabei gilt: Die hier präsentierte Auswertung ist eine Momentaufnahme für das erste Drittel des Jahres 2012, und vor allem ist sie eine Momentaufnahme speziell für dieses Blog. Wie erwähnt lassen sich nach meiner Ansicht durchaus einige allgemeine Schlussfolgerungen für juristische Weblogs aus ihr ziehen, insbesondere über den allgemeinen Nutzen von Social Media Tools für Juristen. Allgemeingültig für die Situation sämtlicher Blawgs und Blawger ist und kann diese Auswertung aber natürlich nicht sein – dafür unterscheiden sich deren Hintergründe viel zu sehr voneinander.

  1. Elradon sagt:

    Hey,

    darf man fragen, was alles unter den Teil “Sonstige” zusammengefasst wurde? Nimmt ja einen sehr großen Teil ein.

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