Spickmich gewinnt erneut - Erfolg auch vor dem Landgericht Duisburg

Nach dem Erfolg im Verfahren gegen eine Gymnasiallehrerin vor dem Landgericht Köln haben die Betreiber des Schülerportals Spickmich nun auch die Klage einer Realschullehrerin vor dem Landgericht Duisburg abwehren können.

Am 12. März hatte das Landgericht in Duisburg die Klage zunächst verhandelt, heute wurde das Urteil verkündet: wie sich in der Verhandlung schon abzeichnete, sieht auch das Duisburger Landgericht die Bewertungsplattform, auf der Schüler ihre Lehrer benoten können, nicht als unzulässig an. Ruhe wird bei Spickmich aufgrund dieses Urteils nun allerdings nicht eintreten: zumindest die in Köln unterlegene Lehrerin hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen und wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Wie schon in Köln war auch in Duisburg beispielsweise zu diskutieren, ob Bewertungen auf Spickmich Lehrer in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen, und ob die Veröffentlichung von Lehrerdaten auf Spickmich gegen Datenschutzrecht verstößt. Die ausführliche Duisburger Urteilsbegründung ist derzeit noch nicht veröffentlicht, die Ausführungen des Kölner Gerichts sind beispielsweise hier und hier erläutert.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Leserkommentare zum Beitrag


  1. 1 Ludwig Kamberlein

    Die Meinungsfreiheit ist m.E. mittelfristig auf dem Rückzug in Deutschland dank Zypries und Schäuble. Da machen einem solche Urteile Mut.

  2. 2 Thomas

    Für mich ist das weniger eine Frage der Meinungsfreiheit. Vielmehr muß jemand, der im öffentlichen Leben steht und von der Öffentlichkeit bezahlt wird, es auch hinnehmen, öffentlich bewertet zu werden. Warum gerade Lehrer solche Animositäten entwickeln, ist mir eigentlich schleierhaft. Aber vielleicht haben sich manche einfach zu sehr daran gewöhnt, stets am längeren Hebel zu sitzen.

  3. 3 Norman

    Wieso steht ein Lehrer eigentlich im öffentlichen Leben? - Wo sind denn die Bewertungsportale für Juristen, Staatsanwälte, Richter, Schüler und Studenten? - Seine Meinung zu äußern ist ein gutes Recht eines jeden, aber dann bitte auch in den Schranken des GG!
    Seien wir doch mal ehrlich, hier geht es doch nicht um Meinungsfreiheit, hier geht es doch um Rache. Solange die Bewertenden anonym bleiben und sich daher zu ehrverletzenden Äusserungen hinreissen lassen, die sie ohne diesen Schutz der Anonymität niemals äußern würden, solange halte ich gar nichts von solchen einseitigen Bewertungssystemen.
    Außerdem ist das Recht auf Gegendarstellung, also eine Möglichkeit sich ebenfalls öffentlich zu einer Meinung zu äußern, bei solchen Bewertungssystemen recht unterentwickelt.
    Es ist klar, dass die Sympathien bei vielen, vermeintlich von Lehrerinnen, Dozenten oder Professorinnen falsch behandelten, Bewertern weniger auf der Seite der Opfer solcher Bewertungssysteme liegen, immerhin fühlen sich die Täter hier mal wieder als Opfer.

    Ach ja, ich bin kein Lehrer. ;-)

  1. 1 Interessante Blogposts am 06. Mai « Ernst Kovac - Blog

Einen eigenen Kommentar schreiben

Mit dem Abschicken Ihres Kommentars willigen Sie darin ein, dass die von Ihnen oben gemachten Angaben sowie Ihre IP-Adresse von mir im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse und ihre IP-Adresse werden nicht veröffentlicht oder sonst weitergegeben. Mehr hierzu in den Datenschutzhinweisen.