Spickmich auf dem Weg zum Bundesgerichtshof

Köln ist nach wie vor ein für die Betreiber des Schüler-Community-Portals Spickmich günstiges Pflaster: bereits zum vierten Mal urteilten Kölner Richter nun, dass die Bewertung von Lehrern auf Spickmich grundsätzlich nicht die Rechte der bewerteten Lehrer verletzt. Dabei wiederholten die Richter im Wesentlichen ihre frühere Urteilsbegründung - so dass ich an dieser Stelle auf meine früheren Erläuterungen zur vorhergehenden Entscheidung verweisen darf (siehe hier). Da das jetzt gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Köln die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt ist davon auszugehen, dass sich die Betreiber von Spickmich und die in Köln klagende Lehrerin in absehbarer Zeit in Karlsruhe wiedersehen werden.

Der aktuellen Entscheidung des OLG Köln lässt sich dabei eine interessante Zusatzinformation entnehmen: nach Angabe der Betreiber von Spickmich sollen derzeit über 1.000.000 Mitglieder auf Spickmich registriert sein.

In der Zwischenzeit ist allerdings noch ein weiteres Berufungsverfahren gegen Spickmich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Die Vorinstanz, das LG Duisburg, hatte auch dort für Spickmich und gegen den klagenden Lehrkörper entschieden.

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