1. [...] Shocking: Impressumspflicht für Twitter-Profile? Teil 4 – Warum die Impressumspflicht h&#… Warum es eine Impressumspflicht für Twitter-Profile geben kann – und warum das gar nicht mal so schlimm ist. [...]

  2. Gerriet sagt:

    Hallo ;D

    Hmmm … wie kann man jemand abmahnen, den man nicht erreichen kann ? Die meisten Twitteraccounts sind doch anynoum oder sehe ich das falsch. Hab selbst ein privaten Twitter-Account, wenn sein müsste, würde ich ein LInk zu meinen Impressum setzen, aber ich hab mein Webseiten Url im Account, sollte eigentlich genügen, finde ich.

    Finde diese Impressumspflicht Debatte ein wenig überzogen, da werden die abgeschreckt, die nur wenig von dem allem Ahnung haben oder alles glauben, was so niedergeschrieben wird.

  3. Hallo Gerriet,

    in der Tat: Wer abmahnen will, muss wissen, wen er (konkret) abmahnen will. Ein (nicht auflösbares) anonymes Auftreten im Netz kann also vor Abmahnungen “schützen”.

    In der Artikelserie habe ich allerdings ja erklärt, dass – wenn überhaupt – eine “Abmahngefahr” vor allem für gewerbliche Nutzer von Twitter besteht. Und die treten naturgemäß ja nicht anonym auf.

    Hinsichtlich der Abschreckung durch “Abmahndebatten”: meiner Meinung nach wird mitunter ein wenig Hysterie geschürt – siehe meine obigen Ausführungen zum “modernen Märchen der allgegenwärtigen Abmahngefahr auch für Privatpersonen”. Ich glaube – und denke -, dass meine kleine Artikelserie hier ein bisschen mehr an Substanz bietet, und mehr informieren als abschrecken sollte…

  4. [...] ist die Abmahnungsgefahr bei privaten Twitterern sehr gering und daher wird ein fehlendes Impressum kaum Risiken mit sich bringen. Dennoch empfehle ich [...]

  5. [...] Verstoß gegen die Impressumspflicht ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro. Doch praktisch wird es so gut wie nie [...]

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