1. Sebastian sagt:

    Hallo Henning,

    danke für deine bisherige umfassende Darstellung des Themas! Im Ergebnis stimme ich dir auch im dritten Teil zu, allerdings hier noch zwei Gedankenanregungen, die ganz interessant sein könnten:

    Im geschäftlichen Bereich wird man in der Regel davon ausgehen können, dass der Twitter User auch eine Webseite betreibt. Im halb-geschäftlichen Bereich (also z.B. ein twitternder Anwalt, der über Privates und Rechtliches twittert) hingegen ist es nicht so, dass alle derartigen Twitterer auch wirklich nebenher noch eine Webseite betreiben. Eine Verlinkung auf eine externe Seite ist Ihnen gerade nicht möglich.

    Weiter kann man meiner Ansicht nach nicht zu einem wirksamen Impressum als Hintergrundbild bei Twitter gelangen, da hier insbesondere der Gedanke der Behindertengleichstellung und der Barrierefreiheit (Stichwort: “Screenreader”) dagegen stehen: (vgl. http://netzrecht.org/impressum.....comment-10 )

    Beste Grüße nach Berlin,

    Sebastian

  2. Hallo Sebastian,

    danke für den Kommentar.

    Zu Deinem ersten Punkt: siehe dazu meine Erläuterung in Fußnote 9 (ich weiß, es ist ein langer Text… ;-) ). Und was wäre denn Deine Analyse, wenn ein “geschäftlicher Nutzer” keine externe Seite betreiben würde, auf die er verliken könnte? Letztlich ist es doch so: WENN sein Twitter-Profil sich als Telemedium qualifiziert, DANN muss er auch ein Impressum vorhalten. Dass es ihm auf Twitter selbst nicht möglich ist, alle Pflichtinformationen anzugeben, befreit ihn von den gesetzlichen Vorgagen nicht (siehe hierzu auch schon die Ausführungen im zweiten Teil der Beitragsserie).

    Zu dem zweiten von Dir angesprochenen Punkt: Das habe ich oben angesprochen – oder möchtest Du noch auf einen weiteren Punkt hinaus?

    Viel Erfolg mit Deinem Blog netzrecht.org wünsche ich übrigens. ;-)

  3. Nilz sagt:

    Hallo Henning,

    warum nicht einfach das Impressum bei ‘Web’ verlinken und ein kurzer Hinweis in der Bio: “Mein Impressum erreichen Sie über den Link mit der Bezeichnung ‘Web’.”

    Referierst du darüber auf der Herbstakademie?

    Beste Grüße,
    Nilz

  4. Lieber Nilz,

    das ist dann natürlich die vierte denkbare Alternative – und eine gar nicht mal so schlechte!

    Bei der Herbstakademie widme ich mich übrigens dem Thema “AGB 2.0″ – also keinen Impressumsfragen…

  5. Pottblog sagt:

    Pot(t)pourri (92)…

    Potpourri, frz.: Allerlei, kunterbunte Mischung
    Pot(t)pourri, dt.: Kurze vermischte Beiträge im Pottblog
    ***
    Es gibt ja inzwischen recht viele Leute, die den Microbloggingdienst Twitter nutzen. Für die dürfte es unter Umständen was …

  6. [...] Es bleibt die Frage wie ein Impressum, das laut Gesetz “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein muss, zu gestalten ist. Hier schlägt Krieg mehrere Möglichkeiten vor: [...]

  7. Weirdo Wisp sagt:

    Alles interessante Ausführungen. Was mir noch einfällt:

    Viele Twitter-Nutzer benuzten nicht den Web-Browser, sondern einen speziellen Twitter-Client. Einige von diesen Clients zeigen nicht Bio oder Web-Adresse an. Aber sicherlich müssten doch auch diese »Streams« in Clients ein Immpressum tragen (falls der Twitter-Nutzer unter die Impressumspflicht fällt). (Ähnlich RSS/Atom-Feeds.) Womit man auf vielleicht eine weitere (völlig bescheuerte) Möglichkeit für die Impressumsangaben kommt:

    Das Impressum regelmäßig als Tweet twittern.

    Wäre das auch gesetzeskonform? So lange man so häufig das Impressum twittert, daß es nicht von einer Browserseite verschwindet oder im Twitter-Stream des Clients untergeht?

    Außerdem ist noch anzumerken, daß Bio und Web nunmal nicht für ein Impressum (bzw. Hinweise auf ein selbiges) gedacht sind und entsprechende Hinweise dort vielleicht inhaltlich nicht so gut passend sind, selbst wenn man sie in 160 Zeichen pressen kann.

  8. P.B. sagt:

    Außer jeweils “web” und “bio” gibt es auch die Möglichkeit, bei Web den Link auf Impressum und Homepage zu hinterlegen und im anderen Feld einen Text “Zum Impressum gelangen Sie, indem Sie (oben/unten/nebenan) auf ‘web’ klicken.”

    Da lassen sich auch noch ein paar weitere Zeichen nutzen.

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