Second Life & Law: der rechtliche Rahmen für Metaversen

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich jetzt mit dem rechtlichen Rahmen, der für “Metaversen” gilt – also für “Second Life”, “There”, “Cyworld” und Co. Und auch (in- wie ausländische) Kollegen und Kolleginnen bei “meiner” Kanzlei Bird & Bird1 sind vom Thema fasziniert. Vor kurzem haben wir hier in Deutschland zwei halbtägige Seminare zum Thema “Second Life & Law – Chancen und Risiken für Unternehmen in Metaversen” veranstaltet, die auf außerordentlich großes Interesse gestossen sind. Sicher nicht zuletzt auch deshalb, weil wir zwei Co-Referenten mit an Bord hatten, die ebenfalls Spannendes zu erzählen wußten: zum einen Achim Müllers, Head of Brand Relations & Cooperations bei BMW und unter anderem verantwortlich für den “Inworld-Auftritt” der Bayerischen Motorenwerke, und zum anderen Wolfgang Greipl, Geschäftsführer der auf Marken- und Lizenzschutz spezialisierten Agentur P4M.

Voraussichtlich werde ich in naher Zukunft hier auf kriegs-recht.de einige Beiträge zu Rechtsfragen rund um Metaversen veröffentlichen. Wer vorab schon jetzt etwas dazu lesen möchte: Burkhard Strassmann von der ZEIT, der sich ebenfalls schon seit längerem mit Metaversen auseinandersetzt, war bei einem unserer Seminare zu Gast und hat nun einen Artikel zum Thema veröffentlicht – online zu finden hier. Und Burkhard Schneider vom Best-Practice-Business-Blog, der ebenfalls am Seminar teilgenommen hat, schreibt gerade an einer ganzen Artikelserie – deren erster Beitrag sich hier findet.

  1. Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. []

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