Nachdem sie mit ihrer Klage gegen die Betreiber des Internet-Kulturmagazins Perlentaucher.de sowohl vor dem Land-, wie auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gescheitert sind, gehen die FAZ und die Süddeutsche Zeitung nun in die Revision vor den Bundesgerichtshof.
Perlentaucher.de stellt auf seiner Webseite unter anderem neu erschienene Bücher vor und rezensiert diese. FAZ und Süddeutsche Zeitung stören sich daran, dass Perlentaucher.de dabei nicht nur eigene Buchbesprechungen veröffentlicht, sondern daneben auch kurze, selbst angefertigte Zusammenfassungen (so genannte “Abstracts”) von Rezensionen online stellt, die zuvor bei FAZ und Süddeutscher erschienen sind. Zum Teil enthalten diese Abstracts, für die Perlentaucher.de einigen Internet-Buchhändlern das Recht zur Nutzung einräumt, auch einzelne Zitate und Passagen aus den Originalkritiken von FAZ und Süddeutscher.
Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main sahen die Rechte der Verlagshäuser durch diese Abstracts nicht verletzt. Ein generelles Verbot solcher “Berichte über Berichte” komme nicht in Betracht, und eine konkrete Verletzung hätten die Verlagshäuser - obwohl nicht von vornherein auzuschließen - ebenfalls nicht nachweisen können. Offen ist - und nun geklärt wird - ob diese Sichtweise auch von den Bundesrichtern geteilt werden wird. Eine ausführliche Besprechungen der Entscheidung des OLG findet sich hier, und eine Stellungnahme von Perlentaucher.de zur nun angekündigten Revision hier.

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