Networkedblogs – das eigene Blog auf Facebook einbinden
Wer bloggt, der möchte auch gelesen werden. Gelesen wird aber nur, wer die (potentiellen) Leser auch erreicht. Das ist nicht immer ein leichtes Unterfangen, insbesondere für diejenigen nicht, die neu mit dem Bloggen beginnen.
Es gibt etliche Möglichkeiten, die Reichweite des eigenen Blogs zu erhöhen. Das Einbinden eines RSS-Feeds ist eine der einfachsten Übungen, das Angebot, die Blogposts auch per Newsletter zu versenden, ist eine weitere. Sicherlich keine Überraschung: Social Media Kanäle wie Xing, Twitter oder Facebook können ebenfalls extrem hilfreich sein, um das eigene Blog bekannt zu machen und Leser zu gewinnen.
Wer zu diesen Zwecken gerne Facebook einsetzen möchte, der sei auf den Dienst von Networkedblogs hingewiesen, den ich selbst nutze, und den zu meiner Überraschung bisher aber wohl nur wenige andere “Blawger” einsetzen.
Networkedblogs sorgt zum einen dafür, dass Vorschauen zu den Artikel eines Blogs im eigenen Facebook-Stream auftauchen, sobald die Artikel veröffentlicht werden. Darüber hinaus sorgt Networkedblogs aber auch dafür, dass andere Facebook-Nutzer die Artikel-Vorschauen über Facebook auch dann abonnieren können, wenn sie mit dem Autor selbst auf Facebook gar nicht “befreundet” sind. Eine schöne Sache, und technisch sehr einfach umzusetzen. Falls Sie den Dienst (als Blogger) ebenfalls einsetzen möchten – hier entlang bitte. Und wenn Sie (als Leser) kriegs-recht.de auch über Facebook verfolgen möchten, dann können Sie dies hier tun.
Kommentarentwicklung und Postingfrequenz auf kriegs-recht.de seit 2007
Blogs sind tot. Weil inzwischen fast jederman, der “ins soziale Netz schreibt”, lieber Facebook, Twitter, Google+ und Co. dafür nutzt. Und ohnehin: Wenn ein Blogposting überhaupt noch einmal eine Diskussion anstößt, dann findet die nicht mehr in den Blogkommentaren, sondern dezentral in den sozialen Netzwerken statt.
Zwei defätistische Ansichten, die ich in den letzten Monaten immer wieder gehört habe. Wie offenbar auch Martin Sauer, der schon seit 2005 das Blog admartinator.de betreibt. Sauer wollte der Sache auf den Grund gehen und hat einfach mal analysiert, wie sich die durchschnittliche Anzahl der Kommentare zu seinen Blogpostings im Laufe der Jahre entwickelt hat. Ergebnis: Von Abschwung kann auf seinem Blog keine Rede sein.
Kommentarentwicklung auf kriegs-recht.de
Sauer hat die Ergebnisse seiner Analyse in einer Grafik aufbereitet. Und als ich die gesehen habe hat es mich gereizt, das Ganze auch einmal für kriegs-recht.de zu tun – bitte sehr:

Auch hier gilt also: Von einem Abwärtstrend kann nicht dir Rede sein (der Gesamtschnitt über die vergangenen knapp fünf Jahre liegt übrigens bei 4,8 Kommentaren pro Blogposting hier auf kriegs-recht.de).
Postingfrequenz auf kriegs-recht.de
Und wo ich schon einmal den Rechenschieber angeschmissen hatte, da wollte ich bei der Gelegenheit auch gleich einmal nachsehen, wie sich die durchschnittliche Anzahl der von mir hier im Monat veröffentlichten Artikel entwickelt hat.

Hier ist dann ganz klar ein “Abwärtstrend” zu beobachten. Die außerordentlich hohe monatliche Anzahl von Postings 2007 geht sicher zum Teil darauf zurück, dass ich meine Art zu Bloggen in den folgenden Jahren geändert habe – Postings wie diesen oder diesen, die sich schnell schreiben liessen, gab es danach seltener. Ganz im Gegenteil haben spätere Artikel wie beispielsweise der zu rechtlichen Fehlern von Webseiten der Mitglieder der Internet-Enquetekommission oder die Analyse, wie Juristen Twitter nutzen, zum Teil sehr hohen Aufwand gekostet.
Aber auch unabhängig davon lässt sich nicht verleugnen, dass die durchschnittliche monatliche Anzahl von Postings auf kriegs-recht.de über die Jahre kontinuierlich zurückgegangen ist. Ich glaube, es ist an der Zeit, diesem Trend einmal ein wenig entgegen zu wirken…
Und wie sieht’s bei den bloggenden Kollegen aus?
Das würde mich wirklich mal interessieren. Vielleicht hat der eine oder die andere ja auch einmal Lust, den Rechenschieber herauszuholen. Und wer sich ein klein wenig mit Code auskennt: Beim Admartinator gibt es ein kleines Skript, das die Arbeit erleichtert.
Die wohl umfangreichste Materialsammlung zum Datenschutz
Etwas Großartiges am Internet ist ja, dass man allenthalben auf Materialsammlungen zu verschiedensten Themen stößt – und so auch auf Materialsammlungen zum Datenschutzrecht. Hilfreich finde ich persönlich zum Beispiel die Webseite des “Virtuellen Datenschutzbüros” vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Jetzt bin ich auf eine Sammlung gestossen, die sämtliche anderen mir bekannten Übersichten mit Abstand in den Schatten stellt. Die Redaktion der vor kurzem vom Verlag C.H. Beck etablierten “Zeitschrift für Datenschutz” (kurz “ZD”) hat auf ihrer Webseite Hunderte (!) von Links zu kostenlosen Quellen zusammengetragen – eine ganz klare Empfehlung für die Bookmark-Sammlung eines jeden am Datenschutzrecht Interessierten.
Was mir bei alledem fast ein wenig “Angst” macht: Das scheint nur der Anfang zu sein. Anders lässt sich diese Selbstbeschreibung auf der Seite der ZD nicht interpretieren: “Liebe Nutzer der ZD-Homepage, in dieser Rubrik haben wir nun die ersten interessanten Materialien, die wir für Sie zusammengetragen haben, eingestellt. (…) Diese Liste zeigt eine subjektive Auswahl an ersten Schlagworten und Links (…).”
Wer zur Materialsammlung der ZD zum Datenschutzrecht möchte: Hier entlang bitte.
Facebook unterliegt deutschen Verbraucherschützern vor dem LG Berlin
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., kurz “vzbv”, hat vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen Facebook geklagt. Nach Ansicht des Landgerichts sind der “Freundefinder” und Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook nicht rechtmäßig, so der vzbv in einer Pressemeldung.
Wie hat das Landgericht konkret entschieden?
Das am 6. März ergangene Urteil ist noch nicht im Volltext veröffentlicht worden, insofern lässt sich für eine erste Einschätzung des Urteils derzeit nur auf die Pressemeldung des vzbv zurückgreifen. Dort heißt es zur Erläuterung unter anderem:
- Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.
Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.
Welche Auswirkungen wird dieses Urteil haben?
Das ist, so lange das Urteil noch nicht im Volltext veröffentlich ist, schwierig und damit kaum seriös im Detail abzuschätzen. Auf jeden Fall dürfte sich mit diesem Urteil – das noch nicht rechtskräftig ist – der Druck auf Facebook erhöhen, sein “rechtliches Framework” zu optimieren. Es würde mich überraschen, wenn Facebook auf dieses Urteil nicht auch durch Verbesserungen reagieren würde.
Wie bei jedem international tätigen Unternehmen, und so insbesondere bei international ausgerichteten Online-Netzwerken, ist es allerdings eine Sisyphos-Arbeit, die technische Ausgestaltung des Produkts und die dazugehörigen Vertragstexte so zu gestalten, dass sie international (und nicht nur im ursprünglichen Heimatland) rechtskonform sind. Ein anschauliches Beispiel hierfür sind die Einschränkungen, die auf Twitter für die Gestaltungen der User-Profile bestehen. Auch für User-Profile auf Twitter besteht nach deutschem Recht grundsätzlich eine Impressumspflicht – es ist jedoch durchaus zweifelhaft, ob diese Pflicht auf Twitter-Profilen überhaupt gemäß den gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden kann (mehr dazu hier).
Wird Facebook Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen? Hierzu hat mir Tina Kulow, Pressesprecherin von Facebook in Deutschland, folgende Stellungnahme zukommen lassen:
- “Wir werden uns die Begründung der heutigen richterlichen Entscheidung sehr genau ansehen, sobald diese verfügbar ist. Dann werden wir über weitere Schritte entscheiden. Facebook Irland, das unseren Service für die Menschen in Deutschland zur Verfügung stellt, hat sich verpflichtet, die Europäischen Datenschutzregelungen einzuhalten. Dies wird im kürzlich erschienenen Report der Irischen Datenschutzbehörde deutlich.“
Nicht die erste Aktion des vzbv gegen Social Networks
Mit der Klage gegen Facebook ist der vzbv nicht zum ersten Mal gegen Betreiber eines Social Networks vorgegangen. Schon 2009 hatten die Verbraucherschützer die Betreiber von Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing abgemahnt, welche sich daraufhin verpflichteten, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu optimieren.


