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Zweiter Twittwoch in Frankfurt am Main am 3. Februar 2010

twittwoch-logo Nach der Auftaktveranstaltung am 2. Dezember ist es nun Zeit für den zweiten Twittwoch in Frankfurt am Main – und so treffen sich am 3. Februar Twitterati und solche, die es werden wollen, ab 19.00 Uhr im Frankfurter Museum für Moderne Kunst, das die Veranstaltung freundlicherweise unterstützt. Organisiert wird der Twittwoch in Frankfurt von Andrea Otto und meiner Wenigkeit.

Im Dezember war die Veranstaltungsserie mit Sprechern der SEB Bank und der Stadt Frankfurt sowie mit Holger Schmidt von der FAZ erfolgreich eingeläutet worden. Nun soll an den Erfolg der Auftaktveranstaltung angeknüpft werden. Voraussichtlich wird das Programm wieder aus drei Kurzvorträgen zusammengesetzt sein, von denen zwei bereits feststehen:

    Journalismus und Twitter:

    Olaf Kolbrück ist Reporter für Internet und E-Business bei Horizont. Darüber hinaus ist er einer der Macher hinter dem erfolgreichen Blog Off-the-record, einem der führenden deutschen Fachblogs zu Medien und Werbung. Kolbrück wird beim Twittwoch die spannende Frage untersuchen, welche Bedeutung Twitter für den Journalismus und die Medien hat.

    Twitter und Recht:

    Viele Unternehmen liebäugeln derzeit mit der Nutzung von Twitter, zögern dann aber nicht zuletzt deshalb, weil sie die rechtlichen Risiken nicht überblicken können. Ich selbst werde beim Twittwoch einen Überblick über die beim Twittern geltenden rechtlichen Regeln geben und zeigen, wie sich möglichst rechtssicher – aber immer noch interessant – Twittern lässt.

Die Anmeldung für den zweiten Frankfurter Twittwoch erfolgt über Xing (klick hier); die Plätze sind beschränkt und werden auf „first come, first served“ Basis vergeben. Das Museum für Moderne Kunst bietet dabei für die Teilnehmer noch ein besonderes Schmankerl: Vor der Veranstaltung gibt es eine exklusive Führung für die Teilnehmer des Twittwochs. Anmeldungen für die MMK-Führung bitte gesondert ebenfalls über XING (klick hier).

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Präsentation “Recht für Gründer”

Auf Einladung von Professor Tobias Kollmann, der den Lehrstuhl für E-Business und E-Entrepreneurship an der Uni Duisburg-Essen innehat, habe ich Anfang Dezember mit seinen Studierenden einen Parforceritt durch das Thema “Recht für Gründerinnen und Gründer” in eineinhalb Stunden gewagt. Innerhalb dieses Zeitrahmens ist es natürlich nicht möglich, sämtliche relevanten Themen durch- oder auch nur anzusprechen. Deshalb habe ich mich darauf konzentriert, in fünf Teilbereichen auf besondere Herausforderungen hinzuweisen (und Lösungswege aufzuzeigen). Bei diesen Teilbereichen geht es um

  • die Vorgründungsphase, während der ein Team von Gründern bereits losgelegt, jedoch noch keine GmbH, AG oder Ltd. gegründet hat,
  • den Evergreen “User Generated Content” und die mögliche Haftung für solche nutzergenerierten Inhalte,
  • die allgemeine Compliance von Internetprojekten,
  • allgemeine Geschäftsbedingungen, und schließlich
  • das “Legal Management”, also die Frage, wie Gründer Rechtsangelegenheiten möglichst effizient und erfolgreich organisieren und handhaben können.

Gerne stelle ich die Folien zum Vortrag hier auch öffentlich zur Ansicht bereit - voilà:

View more documents from Henning_Krieg.

Wie immer gilt: Die Folien allein können naturgemäß nicht alle Informationen vermitteln, die Gegenstand des (gesprochenen) Vortrags gewesen sind, besitzen aber auch allein für sich schon einen bestimmten Informationswert. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an Professor Kollmann für die Einladung - und an seine Studierenden für einen interessanten Nachmittag.

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Veranstaltungshinweis: Erster Twittwoch in Frankfurt am Main am 2.12.2009

twittwoch-logoAb Dezember geht der Twittwoch auch in Frankfurt am Main an den Start: Am 2. Dezember wird die erste Veranstaltung am Main stattfinden, Fortsetzungen sind im Turnus von jeweils sechs bis acht Wochen fest geplant. Das Ziel des Twittwochs ist es, Unternehmen, deren Mitarbeiter und Selbständige an Social Media heranzuführen, voneinander zu lernen und sich untereinander auf Augenhöhe auszutauschen; mehr zum Hintergrund der Veranstaltungsserie hier. Organisiert wird der Twittwoch in Frankfurt von Andrea Otto und meiner Wenigkeit.

Drei spannende Kurzvorträge können wir an dieser Stelle für die Premierenveranstaltung ankündigen:

tweetranking.de: Holger Schmidt, nicht nur als Netzökonom der FAZ aufmerksamer Beobachter von Twitter, sondern auch der Macher hinter www.tweetranking.de, wird den von ihm realisierten Dienst Tweetranking vorstellen.

„Gezwitscher“ bei der SEB Bank: Die SEB Bank war mit ihrem im Januar 2009 abgesetzten „Premierentweet“ nicht nur eines der ersten in Deutschland twitternden Kreditinstitute, sondern ist heute auch eine der auf Twitter erfolgreichsten deutschen Banken. Kimmo Best, Leiter externe Kommunikation der SEB, wird einen Einblick in das „Bankentwittern“ geben.

Die Stadt Frankfurt auf Twitter: Unter www.twitter.com/stadt_ffm findet sich der offizielle Twitter-Stream der Stadt Frankfurt am Main (betrieben durch das Presse- und Informationsamt) - und beim 1. Twittwoch in Frankfurt wird es Einblicke in das “Städtetwittern” geben.

Die Premiere des Twittwochs in Frankfurt am Main wird in den Räumlichkeiten des Deutschen Fachverlags stattfinden, der die Veranstaltung freundlicherweise unterstützt (und in dessen Reihen sich ebenfalls eine ganze Menge Twitterer finden, zu denken ist beispielsweise nur an Off the record, Torsten Kutschke oder den Betriebsberater).

Um Anmeldung wird gebeten, wahlweise über die Veranstaltungsseite bei Xing oder unter frankfurt@twittwoch.de.

Update: Die Veranstaltung ist inzwischen ausgebucht (80 verfügbare Plätze). Gerne können Sie sich unter frankfurt@twittwoch.de aber auf die Warteliste setzen lassen, wir kontaktieren Sie, falls Sie noch “nachrutschen” können.

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Ist das Twittern im Gerichtssaal erlaubt?

In Deutschland ist es gesetzlich verboten1, in Gerichtsverhandlungen Ton- oder Filmaufnahmen anzufertigen, um sie live zu senden oder später zu veröffentlichen. Dies führt dazu, dass zum Leidwesen vieler Medien hierzulande ein “Verbot des Gerichtsfernsehens” gilt2 - und bisher praktisch keine Live-Berichterstattungen aus Gerichtsverhandlungen heraus stattfindet.

Wie so vieles anderes könnte Twitter - ja, genau, dieser kleine Microbloggingdienst - dies ändern. Das Gesetz verbietet dem Wortlaut nach nur Ton- und Filmaufnahmen während einer Gerichtsverhandlungen. Eine Live-Berichterstattung in “Textform” hingegen ist nicht ausdrücklich untersagt. Und da Twitter bei vielen Medien zum liebsten Kind im Netz geworden ist, liegt es gar nicht mal so fern, dass die Live-Gerichtsberichterstattung per Twitter vor den Toren steht.


twittern_im_gerichtssaal

Tatsächlich hat es so etwas auch schon gegeben - in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Rostock twitterten die Twitterati “sebaso”, “mspro” und “343max” live aus der Verhandlung. Aber ist das denn erlaubt? Oder gilt das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen analog auch für die Berichterstattung per Tweets über Twitter? In den USA beispielsweise hat jüngst ein Richter das Live-Twittern ausdrücklich untersagt.

Auch unter anderen Gesichtspunkten ist das Thema von nicht zu unterschätzender Relevanz: Wenn Radio- und Fernsehjournalisten bislang nicht live aus Gerichtsverfahren berichten dürfen, ihren Print- (besser: Text-) Kollegen diese Möglichkeit nun aber offensteht - könnte das dazu führen, dass das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen gekippt werden muss, vielleicht sogar schon unwirksam ist?

Genau diesen Fragen bin ich in einem in der aktuellen “Kommunikation & Recht” veröffentlichten Beitrag nachgegangen. Die Redaktion der K&R hat sich erfreulicherweise entschieden, diesen Beitrag ausnahmsweise im Volltext kostenlos zur Verfügung zu stellen - er kann hier abgerufen werden.

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  1. Die entsprechende Regelung findet sich in § 169 S. 2 GVG; § 17a BVerfGG lässt Ausnahmen bei Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts insoweit zu, als dass es um Aufnahmen bis zur Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten oder um Aufnahmen der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen handelt. []
  2. Das “echte” Gerichtsfernsehen ist nicht zu verwechseln mit den Gerichtsshows à la Salesch, Hold & Co. []

30 aktuelle IT-rechtliche Fachvorträge kostenlos als Video verfügbar

Seit dem Jahr 2000 veranstaltet die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) jährlich eine “Herbstakademie” zu aktuellen Entwicklungen des Informationstechnologierechts. In dieser Zeit hat sich die Herbstakademie zu einer der angesehensten Veranstaltungen zum IT-Recht in Deutschland entwickelt.

In diesem Jahr wartet das Team um Prof. Jürgen Täger mit einer Besonderheit auf: Ein Großteil der Vorträge der diesjährigen Veranstaltung ist als Video online gestellt worden und kann kostenlos angesehen werden. Viele Vortragende haben sich hochspannenden Themen gewidmet, so zum Beispiel

  • Datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von Google Analytics (Oliver Vivell, LL.M.);
  • Teilnehmerindentifikation im Web 2.0 (Joachim Dorschel);
  • Rechtliche Würdigung des Verkaufs eines Weblogs im Internet (Tobias Kläner);
  • Persönlichkeitsschutz bei Bewertungsplattformen (Thorsten Feldmann);
  • “Blogwart Medorn” – Theorie und Praxis des Rechtsschutzes im Web 2.0 (Robert Bartel).

Ich selbst habe mich dem Thema des “Spielraums bei der Gestaltung der Spielregeln im Web 2.0″ gewidmet und typische Probleme beleuchtet, die sich bei der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebote im Web 2.0 stellen können.

Eine Übersicht über die Videos findet sich auf den Seiten der DSRI hier. Ebenfalls positiv: Nicht nur die Videos, sondern auch die Slides zu den Vorträgen stehen jeweils zur Verfügung.

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“Korinthenkacker Content” - made my day

In der “Juristerei” kommt es häufig auf Kleinigkeiten an - schon das Abkürzen eines Vornamens im Impressum einer Webseite kann beispielsweise dazu führen, dass das entsprechende Impressum nicht mehr gesetzeskonform ist und der Webseitenbetreiber abgemahnt werden kann. Solch ein Achten auf die Feinheiten wird gerade von Nichtjuristen häufig als Spitzfindigkeit bezeichnet - was, ehrlich gesagt, in nicht wenigen Fällen auch nachvollziehbar ist.

Das mit den “Spitzfindigkeiten” lässt sich dabei übrigens auch anders ausdrücken:


korinthenkacker-content

Bei dem im obigen “Tweet”, also einem Posting auf Twitter verlinkten Artikel (”German Korinthenkacker content“) handelt es sich übrigens um meinen Beitrag zur Impressumspflichtigkeit von Twitter-Profilen. Ehrlich gesagt musste ich herzlich lachen, als ich den Tweet gelesen habe. Wie schon geschrieben: Dass das Recht voller Untiefen ist, und gerade das Onlinerecht (übrigens nicht nur für Nichtjuristen) viele Überraschungen bereit hält, ist auch Juristen mehr als bewußt. Solange aber auch Kleinigkeiten zu empfindlichen Folgen führen können, kann sich die Korinthenkackerei durchaus lohnen.

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Lesempfehlungen zum “Verfolgerfreitag”

Unter den Nutzern des Microblogging-Dienstes Twitter hat sich seit einiger Zeit eine schöne Sitte eingebürgert: Jeden Freitag empfehlen Twitterati unter dem Stichwort “followerfriday” per Kurzmitteilung auf Twitter andere Twitterer, deren Tweets sie für besonders lesenswert halten. Mittlerweile scheint sich die Idee jedoch abgenutzt zu haben - schlicht zu groß sei die Anzahl der Empfehlungen bei diesen Massenempfehlungen, bemängeln beispielsweise Sachar Kriwoj auf “massenpublikum.de” und Carsten Drees von basicthinking.de.

Dabei finden sich unter den inzwischen geschätzten 185.000 aktiven deutschen Nutzern von Twitter etliche, deren Tweets wirklich lesenswert sind. Ich möchte daher hier eine Idee von Krijow aufgreifen und - etwas ausführlicher als auf Twitter üblich, aber immer noch in aller Kürze - sechs der Twitterati empfehlen, die zu “verfolgen” sich meiner Meinung nach lohnt.

michaelseidlitz_twitter Michael Seidlitz: Michael Seidlitz ist unter den Juristen nicht nur einer der Vorreiter in Sachen Twitternnutzung, sondern hat meines Wissens auch als Erster damit begonnen, regelmäßig Hinweise auf lesenswerte Beiträge und Urteile per Tweet zu veröffentlichen.

telemedicus_twitter Telemedicus: Telemedicus.info ist in meinen Augen eines der besten deutschen juristischen Weblogs. Auf Twitter veröffentlichen die Macher von Telemedicus täglich Links zu interessanten Urteilen und Artikeln abseits ihres eigenen Blogs.

andreasposer_twitter Andreas Poser: Die Tweets von Rechtsanwalt Poser haben nicht selten einen besonderen Unterhaltungswert (”Mandantenbesprechung. Ehepaar. Wir verlassen mein Zimmer. Ich. Er. Dann sie. Sie macht mein Licht aus. Habe kurz Mitleid mit ihm…“) - Twittertainment at its best.

fidifun_twitter Professor Jürgen Taeger: Lehrt (unter anderem) Rechtsinformatik an der Universität Oldenburg. Meines Wissens nach der erste “Juraprof” mit Schwerpunkt IT-Techt, der Twitter offen nutzt.

ralfzosel_twitter Ralf Zosel: Ralf Zosel ist “Community Manager” beim juristischen Verlag C.H. Beck und dort unter anderem für das beachtenswerte Beck-Blog und die Beck-Community verantwortlich - und auch bei vielen anderen juristischen Web 2.0 Projekten an Bord.

hwieduwilt_twitter Hendrik Wieduwilt: Journalist mit juristischem Hintergrund, der unter anderem für die FAZ vor allem über die rechtlichen Aspekte von Onlinethemen schreibt, und mit RechtReal auch ein Weblog zu den rechtlichen Aspekten virtueller Welten betreibt.

Ich selbst twittere übrigens (natürlich) auch - zu finden unter www.twitter.com/kriegs_recht.

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Blawgs und Lawblogs: Vom Verfall der Werte

Im vergangenen Jahr habe ich mehrmals den Rechenschieber ausgepackt und versucht, die “Blawgosphäre”1 zu vermessen - sprich: Ich habe anhand der von Technorati gelieferten “Authority-Daten” versucht zu ermitteln, welche deutschsprachigen Blawgs2 am häufigsten von anderen Blogs aus verlinkt wurden.3 Der entsprechende Wert ist eine der nur wenigen halbwegs zugänglichen Zahlen, anhand derer sich die Reichweite der Blawgosphäre vielleicht ansatzweise einschätzen lässt.4

Die letzte dieser insgesamt vier “Vermessungen” stammt aus dem Dezember 2008. Schon ab der zweiten der Auswertungen hatte sich ein deutlicher Trend abgezeichnet - ein Trend nach unten. Dies lässt sich besonders beispielhaft mit den Werten von Udo Vetters Lawblog illustrieren: Kam er bei der ersten Auswertung noch auf eine Authority von 1.176, waren es bei der zweiten Auswertung 913, bei der dritten 763 und bei der vierten schließlich nur noch 594 Backlinks, die das Blog in den sechs jeweils vorangegangenen Monaten laut Technorati eingesammelt hatte.

Dieser Trend zur nachlassenden Verlinkung von anderen Blogs aus hat sich zwischenzeitlich nochmals fortgesetzt, und zwar so deutlich, dass man fast schon von einem weitgehenden “Verfall der Werte” sprechen kann. Gegenüber dem letzten Dezember sind die Werte der (noch betriebenen Blawgs) in der Summe nochmals um knapp 25 Prozent eingebrochen, und rechnet man das inzwischen einigermaßen stabile Lawblog von Udo Vetter heraus, ergibt sich sogar ein Minus von gut 32 Prozent.

Continue reading ‘Blawgs und Lawblogs: Vom Verfall der Werte’

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  1. Mit “Blawgosphäre” sind die Blogs gemeint, deren Autoren sich in ihren Blogs vorrangig mit rechtlichen Themen befassen. []
  2. Mit “Blawgs” sind entsprechend dem Oberbegriff der Blawgosphäre solche Blawgs gemeint, deren Autoren sich vorrangig mit rechtlichen Themen befassen. []
  3. Die Technorati Authority gibt an, wie viele unterschiedliche andere Blogs in den letzten sechs Monaten auf ein bestimmtes Blog verlinkt haben (eine noch genauere Beschreibung zur Technorati Authority liefert beispielsweise Robert Basic hier). []
  4. Wobei man anmerken muss, dass Technorati schon früher nicht immer zuverlässige Daten zu liefern schien, und sich die Situation noch einmal verschlechtert hat; zu den Hintergründen siehe beispielsweise hier. []