Kostenloser Online-Kommentar zur EU Datenschutz-Grundverordnung

Das europäische Datenschutzrecht steht vor einem nicht nur evolutionärem, sondern fast revolutionärem Wandel: Im Kern geht es darum, dass die nationalen Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedsstaaten durch die so genannte “EU Datenschutz-Grundverordnung” abgelöst werden sollen. Britta Hinzpeter von DLA Piper beschreibt dies in prägnanter Weise:

    “Dies hätte für den Datenschutz in Europa weitreichende Konsequenzen. Eine Verordnung ist im Unterschied zu einer Richtlinie, die erst durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht, führt also zu einer europäischen Vollharmonisierung. Das Bundesdatenschutzgesetz hätte ausgedient” (Quelle).

So wünschenswert, ja schlicht zwingend erforderlich die Modernisierung des Datenschutzrechts ist, so groß ist jedoch die Kritik am Anfang dieses Jahres veröffentlichten Entwurf der Grundverordnung. In Fachliteratur, Presse und Blogs erhebt sich eine Vielzahl von Stimmen, die Bedenken gegen ihn anmelden – Berufskollege Stadler verlinkt auf Internet-Law eine Vielzahl solcher Stellungnahmen.

Schätzungsweise 2014 oder 2015 könnte es ernst werden und die Grundverordnung in Kraft treten. Als Vorbereitung hierzu soll deren Entwurf derzeit in den EU-Mitgliedsstaaten diskutiert werden. Und aufgrund der durchaus gegebenen Schwächen des Entwurfs tut es schlicht Not, dass diese Diskussion engagiert geführt wird. Sollte die Grundverordnung in Kraft treten, so wird dies ein Meilenstein im internationalen Datenschutzrecht sein. Zur Erinnerung: Das heutige europäische Datenschutzrecht geht in wesentlichen Teilen auf die mittlerweile schon 17 Jahre alte EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zurück. Ist die Grundverordnung einmal in Kraft, so wird sie das Datenschutzrecht über Jahrzehnte hinaus prägen. Dieser Wurf sollte nicht nur gelingen, er muss es.

Ein bemerkenswertes Projekt in diesem Zusammenhang haben Florian Albrecht und Axel Knabe gestartet, beides Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dirk Heckmann an der Universität Passau. Unter www.datenschutz-grundverordnung.eu erstellen die beiden unter Mithilfe weiterer Autoren einen kostenlosen Online-Kommentar zum Entwurf für die Datenschutz-Grundverordnung.

Florian Albrecht hat das Projekt mir gegenüber wie folgt näher erläutert:

    “Die Idee zu diesem Kommentar ergab sich aus dem Umstand, dass der Entwurf der geplanten Datenschutz-Grundverordnung derzeit heftig in sämtlichen datenschutzrechtlichen Fachmedien diskutiert und kritisiert wird.

    Diesbezüglich steht fest, dass das europäische Datenschutzrecht, das derzeit noch mittels der Datenschutzrichtlinie geregelt ist, zumindest langfristig reformiert wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der im derzeitigen Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Regelungen – ggf. auch in geänderter oder abgeschwächter Form – realisiert wird. Unserer Auffassung nach muss der laufende Reformprozess möglich frühzeitig aus wissenschaftlicher Sicht begleitet werden, damit praxisgerechte Regeln geschaffen werden, die den Interessen sämtlicher Adressaten des Datenschutzrechts gerecht werden.

    Der von uns über www.datenschutz-grundverordnung.eu veröffentlichte Online-Kommentar soll über bisherige Beiträge in Blogs und Zeitschriften hinausgehend eine vertiefte Erschließung der Materie ermöglichen.”

Hier gilt: Klare Leseempfehlung.

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