“Mosaic Maker” Stöckchen: Einladung zur Abmahnung

Momentan macht ein Stöckchen die Runde durch die Blogosphäre, das zum Boomerang werden kann. Man könnte (um ein anderes Bild zu bemühen) auch sagen dass derjenige, der dieses Stöckchen aufnimmt, sich potentiell selbst einen Knüppel zwischen die Beine wirft (falls Sie sich fragen, was ein “Stöckchen” ist - die Wikipedia weiß wie so häufig Rat).

Konkret geht es um Folgendes: mit dem Online-Tool “Mosaic Maker” lassen sich kinderleicht Mosaiken aus Bildern erstellen, die auf Online-Plattformen wie beispielsweise Flickr eingestellt sind. Dazu gibt man beim Mosaic Maker einfach an, aus wie vielen Einzelbildern das Mosaik bestehen soll (bspw. aus einem Feld von drei mal drei Bildern), sucht sich eine Hintergrund- und eine Rahmenfarbe aus und gibt schließlich noch die URLs (also die “Internetadressen”) der Bilder an, die im Mosaik verwendet werden sollen.


Mosaic Maker Logo

Die Regeln für das nun die Runde machende Stöckchen lauten wie folgt:


    1. Gib deine Antworten zu untenstehenden Fragen ins Flickr-Suchfeld ein
    2. Such ein Bild von der ersten Ergebnisseite aus
    3. Copypaste jeden Bildlink in den Mosaic Maker
    4. Veröffentliche das Mosaik auf Deinem Blog

Gefragt wird beispielsweise nach “Dein(em) Vorname(n) (…) Lieblingsessen (…) Lieblingsgetränk” - nur leider nicht auch nach “Deinen Bildern”. Sprich: bei allen Stöckchen-Mosaiken, die ich bislang gesehen habe, sind auch fremde Bilder verwendet worden. Es ist stark anzunehmen, dass die Urheber der verwendeten Bilder nicht jeweils um Erlaubnis gefragt worden sind. Ohne Erlaubnis dürfen fremde Bilder aber nicht einfach auf dem eigenen Blog veröffentlicht werden - dem ist das Urheberrecht vor. Und das gilt auch dann, wenn die Bilder im Mosaik nur verkleinert wiedergegeben werden: selbst Thumbnails können urheberechtlichen Schutz geniessen.

Immerhin werden viele Bilder auf Flickr unter einer so genannten “Creative Commons Lizenz” veröffentlicht. Das heißt, dass diese Bilder - in bestimmten Grenzen - frei genutzt werden können. Aber in den meisten Fällen behalten sich die Urheber zumindest vor, dass sie als Urheber ihres Bildes genannt werden müssen. Denn das Urheberrecht schützt nicht nur vor unerlaubtem Kopieren, sondern gewährt Urhebern auch das Recht zu verlangen, dass ihr Name bei Verwendung ihres Werks zu nennen ist. Wird dieses Recht verletzt, dann steht dem Urheber ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld zu - meist gewähren die Gerichte, wenn ein Urheber nicht genannt wird, Schadensersatz in Höhe des Betrages, der auch für eine Lizenz für die Verwendung des jeweiligen Werkes zu zahlen gewesen wäre.

Das “Mosaic Maker” Stöckchen ist derzeit also - leider - auch eine Einladung zur Abmahnung. Unbedingt sollte, wer das Stöckchen aufnehmen will, deswegen zwei weitere Regeln “2a” und “2b” beachten:


    2a. Wenn es sich bei dem Bild nicht um “Dein” Bild handelt, dann frag den Fotografen, ob Du das Bild verwenden darfst
    2b. Wenn Du das Bild aufgrund einer Creative Commons Lizenz verwendest, dann achte darauf, ob Du zumindest den Autoren nennen mußt

Ansonsten könnte es teuer werden.

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Leserkommentare zum Beitrag


  1. 1 Arne

    Für Fortgeschrittene: 2 b I. Lerne, dass es viele verschiedene Creative Commons Lizenzen gibt und einige Optionen die Bezeichnung “freie Lizenz” nicht wirklich verdienen.

  2. 2 Franz Patzig

    Hab ich mir gestern auch gedacht, aber auch, dass es einer schon schreiben wird. Ich muss dringend was gegen meine Antriebslosigkeit machen, die mich nach meiner Rückkehr befallen hat.

  3. 3 Marc

    Könnte man sich nicht damit retten, dass es eine Collage und damit ein eigenständiges Werk ist?

  4. 4 Arne Klempert

    @Marc: Nein, siehe Mythos #4 http://www.blogpiloten.de/2008.....eberrecht/

  5. 5 Marc

    Aha. Und aufs neue Urheberecht ab 1.8. (100 Euro Anwaltskosten pro Abmahnung) sollte man damit auch nicht hoffen. Denn so ein Mosaik ist sicherlich kein einfach gelagerter Fall und zudem keine einmalige Rechteverletzung.

  6. 6 Kai

    Zu 2b. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es derzeit keine CC-Lizenz gibt, bei der eine Namensnennung entfällt. Der Name wäre also im Falle von CC-Lizenzen immer zu nennen.

    Zu Arne: CC-Lizenzen schlagen eine Brücke zwischen Freien Lizenzen und dem klassischen Copyright bzw. Urheberrecht. Es heißt deshalb auch nicht “No rights reserved” sondern “Some rights reserved”.

  7. 7 Michael

    Jaja, hatte kürzlich ähnliche Diskussionen bei Pixelio.
    Ich denke, dass ein Urheberrecht sicherlich dann sinnvoll ist, wenn es um wirkliche kreative Leistungen geht. Da dies aber wohl eine riesige Grauzone eröffnet ist es natürlich viel leichter, gleich mal pauschal alles dem Urheberrecht zu unterwerfen.
    Das Web ist voll mit Bildern aller colleur. Eine wirklich kreative Leistung kann ich jedoch bei den wenigsten erkennen - jedenfalls nicht durch denjenigen, der auf den Auslöser gedrückt hat.
    Das reine Ablichten von Natur, Gebäuden oder anderen frei zugänglichen Motiven sollte meiner Meinung nach ausdrücklich aus dem Urheberrecht ausgeschlossen werden.
    Oder wir machen es wirklich konsequent und räumen das Urheberrecht z. B. dem Architekten ein. Obwohl wir dabei schon wieder den Anteil der Handwerker ignorieren. Oder wie wär´s denn, wenn wir bei jeder Naturaufnahme eine Spende an “Gottes Vertreter auf Erden” leisten?

  8. 8 Henning Krieg

    @Michael:

    Der Gedanke ist nachvollziehbar - wenn außerhalb der Fotographie nicht “alles” geschützt ist, dann klingt es nicht so verkehrt, einen ähnlichen Maßstab auch im Bereich der Fotografie anzulegen. Aber: die Rechtslage sieht anders aus, in Deutschland sind sogar bloße Schnappschüsse geschützt. Mag man sich drüber ärgern, ist nun aber einmal so. Vor einer Übernahme eines fremden Fotos sollte man also lieber zweimal nachdenken.

  9. 9 @nic_ko

    Genaui das selbe Problem gibt’s ja auch bei dem Plattencoverspiel auf FB. Ich denke, dass es den meisten Teilnehmern gar nicht bewusst ist (wenn gleich FB natürlich noch eine minimale Spur weniger öffentlich ist als ein Blog).

    Here are the rules:

    1 - Go to Wikipedia. Hit “random”… Mehr lesen
    or click http://en.wikipedia.org/wiki/Special:Random
    The first random Wikipedia article you get is the name of your band…. Mehr lesen

    2 - Go to Quotations Page and select “random quot…ations”
    or click http://www.quotationspage.com/random.php3
    The last four or five words of the very last quote on the page is the title of your first album.

    3 - Go to Flickr and click on “explore the last seven days”
    or click http://www.flickr.com/explore/interesting/7days
    Third picture, no matter what it is, will be your album cover.

    4 - Use Photoshop or similar to put it all together.

    5 - Post it to FB. Copy these rules text in the “caption” or “comment” and TAG the friends you want to join in.

    BTW: Der “Stöckchen”-Eintrag auf Wikipedia ist nicht mehr da.

  10. 10 Dirk

    „Ohne Erlaubnis dürfen fremde Bilder aber nicht einfach auf dem eigenen Blog veröffentlicht werden“

    Das ist so pauschal nicht richtig. Je nach Lizenz dürfen die Verwendeten Bilder SEHR WOHL ohne eine explizite Erlaubnis verwendet werden.

  11. 11 Henning Krieg

    @Dirk:

    Der Einwand ist nicht richtig. Richtig ist, dass ein Bild verwendet werden darf, wenn eine “Lizenz” vorliegt. Eine “Lizenz” ist aber nichts anderes als eine Erlaubnis des Rechteinhabers, dass das Bild verwendet werden darf. ;-)

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