Lehrerbewertungen im Internet? Nicht in Frankreich.
“Note2be.com” scheint in Frankreich gleich in mehrfacher Hinsicht das zu sein, was Spickmich in Deutschland ist: nämlich nicht nur ein Schülerportal, auf dem Schüler ihre Lehrer benoten können – sondern auch ein Schülerportal, das bei Lehrern und Lehrergewerkschaften nicht sonderlich gut ankommt und dessen Betreiber von diesen verklagt wurden.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Note2be und Spickmich: während Spickmich sich inzwischen mehrfach erfolgreich gegen prozessierende Lehrer zur Wehr setzen konnte, hat Note2be vor Gericht zumindest für den Moment den Kürzeren gezogen. Unter anderem weil der Dienst das Datenschutzrecht verletze untersagten französische Richter, Lehrer auf Note2be weiterhin namentlich zu nennen. Bei Note2be können, ähnlich wie bei Spickmich, Lehrer von Schülern in sechs Kategorien “benotet” werden – es ist offensichtlich, dass das Verbot einer namentlichen Nennung das Aus für die Seite bedeuten würde.
Bemerkenswert ist dabei auch, dass nicht nur Lehrer und Lehrergewerkschaften sich gegen die Seite gewandt hatten (rund 30 Lehrer beteiligten sich am Verfahren), sondern auch der französische Bildungsminister Xavier Darcos öffentlich Stellung gegen das Portal bezog.
Momentan bleibt abzuwarten, wie die Angelegenheit ausgehen wird – ob Note2be Rechtsmittel einlegt, wie in diesem Fall dann darauf entschieden wird, und ob noch weitere Gerichtsverfahren folgen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der – immer noch laufenden – Bestrebungen von Lehrern gegen Spickmich dürfte das Verfahren gegen Note2be in Frankreich auch in Deutschland mit Interesse verfolgt werden. Hier hatte sich zuletzt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in deutlichen Worten gegen Spickmich gewandt – was nicht verhindern konnte, dass das Kölner Landgericht aufs Neue nichts an dem Portal auszusetzen fand.

um 08:01
…ja, ja: solch einen Französischlehrer hatte ich auch einmal! ;-)
um 09:12
Interessanter Artikel – auf welches Gerichtsurteil in Frankreich bezieht sich das denn genau?
um 09:22
@dou: Siehe hier – http://tinyurl.com/24h5xr .
um 18:55
[...] Lehrerbewertungen im Internet? Nicht in Frankreich. bei kriegs-recht.de [...]
um 10:27
Weltverbrauchertag: Bewertungsplattformen im Internet…
Mehr denn je nehmen Verbraucher den Verbraucherschutz selbst in die Hand – Möglichkeiten und Grenzen der neuen Plattformen für Dienstleistungsbewertungen.
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