Lawblogs und die Irrelevanz von Relevanzlisten

Seit Oktober 2007 ermöglicht Google es herauszufinden, wie viele Leser den RSS-Feed eines Blogs über einen Dienst von Google abonniert haben. Seitdem erstelle ich einmal im Quartal einen Überblick über die via den Google Reader meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds - bisher im Oktober 2007, im Februar 2008 und schließlich und aktuell im Mai 2008.

Diese Liste ist verschiedentlich als “Ranking” bezeichnet worden - also als “Rangliste der deutschsprachigen Jurablogs”. Den Begriff des “Rankings” habe ich selbst allerdings vermieden, und dies sehr bewußt. Es gibt an verschiedenen Orten bereits Versuche, Ranglisten für die deutsche “Blawgosphäre” aufzustellen - so beispielsweise bei Wikio und bei Jurablogs.de. Meiner Meinung nach funktionieren solche Rankings - im Sinne einer umfassenden hierarchischen Einordnung der Lawblogs - nicht.

Das hängt beispielsweise damit zusammen, dass auch bei “Blawgern” die Motive für das Bloggen überaus unterschiedlich sein können und sind - von der reinen Freude am Publizieren über Marketingabsichten bis hin zur Suche nach rechtswissenschaftlichem Austausch. Und damit sind nur einige der offensichtlichen Motive genannt.

Selbst wenn man diese unterschiedlichen Motive einmal zurückstellen und stark vereinfachend nach den “bedeutendsten” Lawblogs fragen würde (wobei sich auch hier schon wieder die Frage nach dem “in welcher Weise bedeutend” stellen würde), dann wäre es nicht wesentlich einfacher, ein “Ranking” zu erstellen. Denn die Faktoren, die darüber entscheiden, wie “bedeutend” ein Lawblog ist, stehen in keiner Weise fest. Die Reichweite eines Blogs mag ein nicht unerheblicher Aspekt sein, und deshalb ist ein Überblick über die Anzahl der Feedabonnenten - einer der wenigen Werte, die sich mit Einschränkungen auch von außen ermitteln lassen - sicherlich von gewissem Interesse. Die absolute Reichweite eines Blogs ist jedoch dort absolut irrelevant, wo es zum Beispiel um ein Spezielthema geht, das nur wenige interessiert, und vielleicht noch weniger Personen überhaupt betrifft. Ein Blawg, das hier tatsächlich etwas zu bewegen vermag, als unbedeutender als ein reichweitenstärkeres, aber beispielsweise bloß unterhaltsames Blawg einzustufen - das hieße, Äpfel mit Birnen (oder Kieselsteinen) zu vergleichen.

Diesen Schwierigkeiten steht aber nicht nur derjenige gegenüber, der die Blawgosphäre vermessen will. Insofern spiegelt die Blawgosphäre im Kleinen die größere “Blogosphäre” wider. Ein Begriff, mit dem häufig unter einen Hut gebracht werden soll, was sich nicht unter einen Hut bringen lässt - auch wenn die Blogosphäre nicht selten als ein in sich geschlossenes System gesehen wird.

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Leserkommentare zum Beitrag


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  1. 1 kriegs-recht.de : Die Vermessung der Blawgosphäre im Q3 / 2008
  2. 2 Blawgs und Lawblogs: Vom Verfall der Werte » kriegs-recht.de

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