In so manchem Urteil tauchen mitunter besondere Namen auf - das ist beim Atze-Fall mit Sicherheit nicht zum ersten Mal so gewesen. In Sizilien ist ein Verfahren nun allerdings etwas aus dem Ruder gelaufen: dort wurden Donald Duck, Micky Maus, Daisy und Tweety als Zeugen vorgeladen.
Passiert ist das Ganze in einem Verfahren wegen Produktfälschung - natürlich der von Disney-Produkten. Anstelle nur Firmenangestellte Disneys als Zeugen zu benennen, führten die Mitarbeiter des Gerichts auch die Namen der Cartoonfiguren auf, die auf den Produktfälschungen unerlaubt verwendet wurden. Klägeranwältin Cristina Ravelli sieht’s gelassen: “Let’s hope the characters will not be prosecuted for failing to appear.”
Alles Quak.

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