Kauf von Diebesgut auf eBay: 1, 2, 3 - doch keine Hehlerei

Im Juni hat das Amtsgericht Pforzheim einen eBay-Nutzer wegen Hehlerei verurteilt, weil er ein zuvor gestohlenes Navigationgsgerät über eBay gekauft hatte. Da der Kaufpreis überaus günstig gewesen war, der Startpreis bei nur einem Euro gelegen hatte und die Ware unter auffälliger Beschreibung (”toplegales Gerät“) von Polen aus verkauft wurde hätte der Käufer, so das Gericht, “zumindest billigend in Kauf genommen (…), dass die Sache aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.

Was auf diese (zurückhaltend formuliert) “bemerkenswert” begründete Verurteilung folgte, war abzusehen: ein Aufschrei (siehe beispielsweise Spiegel Online, Stiftung Warentest oder Udo Vetter). Der - meiner Meinung nach absolut berechtigte - Kritikpunkt: legt man einen derartigen Maßstab an, dann stellt man quasi alle eBay-Käufer unter einen Generalverdacht. Ein niedriger Startpreis einer Auktion alleine beispielsweise ist traditionell nicht aussagekräftig, wenn nicht noch weitere Umstände hinzukommen (bspw. extrem kurze Laufzeit, in der kein angemessener Preis erreicht werden kann).

Das Landgericht Karlsruhe hat die Dinge dann heute allerdings offenbar wieder ins Lot gerückt. Die FAZ berichtet:

    Die Richter sprachen am Freitag einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben damit eine 1200-Euro- Geldstrafe des Amtsgerichts Pforzheim auf. Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar” (Quelle).

Also 1, 2, 3 - doch keine Hehlerei. Das Urteil des Landgerichts sollte nun allerdings nicht dahingehend mißverstanden werden, dass man als Käufer auf eBay grundsätzlich keine Hehlerei begehen kann. Es kommt - schlicht und einfach - darauf an, ob sich aus der Auktion genügend Anhaltspunkte dafür ergeben, ob der angebotene Artikel möglichweise aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.

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  1. 1 Basic Thinking Blog | was sagt ein Anwalt
  2. 2 Lesetipp vom 2007-09-28

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