In eigener Sache

Kurze Meldung in eigener Sache: Zum 1. Februar bin ich von Bird & Bird LLP in Frankfurt am Main in das Kölner Büro von Osborne Clarke gewechselt. Osborne Clarke ist eine internationale “Full Service” Kanzlei und bietet eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung. Ein besonderer Fokus liegt unter anderem auf der Beratung von Unternehmen im “Digital Business”. Dabei engagiert sich Osborne Clarke auch stark bei der Beratung von Start Ups (siehe allein die aktuelle Berichterstattung auf gruenderszene.de).


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In Köln stoße ich zu einem Team von acht auf das IT-Recht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen, im Münchener Büro sind noch einmal vier weitere IT-Spezialisten angesiedelt. Insgesamt sind bei Osborne Clarke in Deutschland rund 70 Anwältinnen und Anwälte an Bord, weltweit rund 1.000 Mitarbeiter einschließlich Support Staff tätig (die Kanzlei unterhält übrigens auch ein Büro im Silicon Valley).

Die Fachpublikation juve hat Osborne Clarke jüngst als “Kanzlei des Jahres in der Region Westen” ausgezeichnet. Besonders hervorgehoben wurde in der Erläuterung zur Preisverleihung unter anderem das IT-Team. Darüber hinaus war Osborne Clarke auch für den Preis als Kanzlei des Jahres für Medien nominiert, und hier gebe ich gerne einmal den gesamten Text der Begründung für die Nominierung wieder:

    Spielend hat sich diese junge Praxis zu den anerkanntesten Spezialisten in einem neueren aber lukrativen Beratungsfeld vorgearbeitet: der Games-Branche. Vor allem Konstantin Ewald gilt heute bei Mandanten als einer der „kompetentesten Games-Anwälte“. Neben der laufenden Arbeit ist sie nun auch in Transaktionen für ihre hochkarätig Mandantin Electronic Arts tätig geworden – und hat darüber hinaus eine Reihe neuer Mandanten von sich überzeugt, darunter namhafte Player wie Warner Bros.

    Über die vorbildliche Zusammenarbeit mit ihrer aufstrebenden Venture Capital-Praxis ist es den beiden Praxen zudem gemeinsam gelungen, mehrere neue Mandanten zu Finanzierungsfragen im Entertainmentbereich zu beraten, darunter DuMont Venture Holding.

    Mit ihrem zweiten großen Beratungsfeld, den Online-Plattformen, bleibt die Praxis nicht nur der virtuellen Welt treu, sondern untermauert einmal mehr ihre erfolgreiche Ausbauleistung. Dass es ihr im vergangenen Jahr gelungen ist, hier auch Fuß bei einem der großen Anbieter zu fassen, gibt einen Vorgeschmack auf das Potenzial, das die umtriebige Medienpraxis noch hat.

Was juve nicht erwähnt hat: Osborne Clarke ist eine der wenigen Großkanzleien in Deutschland, die auch ein eigenes Blog betreiben - unter www.onlinespielerecht.de wird vor allem zu Themen rund um die Games-Branche gebloggt.

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Leserkommentare zum Beitrag


  1. 1 Guido

    Hi Henning,
    welcome in Kölle! Dann müssen wir uns aber mal bald treffen! Und denk dran, der Karneval heißt hier nicht Fasching und Helau heißt hier Alaaf!
    Viele Grüße
    Guido

  2. 2 RA Michael Langhans

    Na dann, frohes Arbeiten an neuer Wirkungsstätte.

  3. 3 Stefan Wolpers

    Hallo Henning,

    viel Erfolg auf der neuen Position!

    :)
    Stefan

  4. 4 Christian

    Herzlichen Glückwunsch zu diesem Schritt und viel Erfolg in der schönen Stadt Köln!

  5. 5 Ralf Zosel

    Gerade noch rechtzeitig zum Karneval. Ich wünsche alles Gute in Köln!

  6. 6 Henning Krieg

    all: Vielen Dank für die netten Kommentare…

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