Impressumspflicht auf Twitter – reloaded
Dass sie mit ihren Twitter-Profilseiten in Deutschland einer Impressumspflicht unterliegen können, hat nicht wenige Twitterati überrascht – wie sich an den Reaktionen unter anderem auf meine vierteilige Artikelserie zum Thema sehen lässt. Kurz nach Veröffentlichung dieser Artikelserie habe ich das Thema auch noch einmal für die von juris herausgegebenen Fachpublikation AnwaltZertifikatOnline IT-Recht aufgegriffen. Bei juris hat man mir freundlicherweise erlaubt, diesen Beitrag auch hier auf dem Blog zum Download zur Verfügung zu stellen – was ich hiermit gerne tue: Mit einem Klick hier lässt sich der Beitrag als PDF (500 KB) herunterladen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich das AnwaltZertifikatOnline zum IT-Recht auch gerne ganz allgemein empfehlen. Unter den Autoren findet sich nicht nur eine Vielzahl renommierter Juristen, sondern mit Thorsten Feldmann, Jan Spoenle und Thomas Stadler auch weitere Blawger. Wer sich ein Bild von der Publikation machen möchte, kann unter diesem Link regelmäßig Leseproben abrufen. Aktuell verfügbar ist beispielsweise ein weiterer Artikel zu Twitter: “Kann Twitter die Bundestagswahl gefährden?” von Dr. Jan Dirk Roggenkamp und Miriam Ballhausen.

um 12:39
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Jan Dirk Roggenkamp. Jan Dirk Roggenkamp sagte: RT @kriegs_recht Neuer Blogbeitrag: Impressumspflicht auf Twitter – reloaded http://cli.gs/GbBTjW [...]
um 12:45
Oh mein Gott, in was für einem Land lebe ich eigentlich… gehts noch? Muss ich bald auch bei jedem Blogkommentar meine Kontaktdaten für jeden sichtbar hinterlassen?
um 10:21
[...] leichte Frage, meint Rechtsanwalt Henning Krieg und hat sich in einer ganzen Blogserie damit auseinander [...]
um 17:23
Und Frau Ballhausen und Herr Roggenkamp sind ja zumindest auch Micro-Blawger sprich Twitterer. ;-)
Danke für die freundliche Erwähnung
um 14:13
[...] Artikel (”German Korinthenkacker content“) handelt es sich übrigens um meinen Beitrag zur Impressumspflichtigkeit von Twitter-Profilen. Ehrlich gesagt musste ich herzlich lachen, als ich den Tweet gelesen habe. Wie schon geschrieben: [...]
um 14:54
@marco
Das nicht, aber eine Fotografie des genetischen Fingerabdrucks wäre vielleicht empfehlenswert. Ich seh uns schon ins benachbarte Ausland fahren, um abmahnfrei zu kommentieren, zu bloggen und zu twittern.
um 18:06
[...] Die Impressumsfrage ist zunächst einmal vollkommen unabhängig von der Frage nach der Verantwortlichkeit für Links – wobei es ein Impressum natürlich einfacher bzw. überhaupt erst einmal möglich macht, einen Webseitenbetreiber oder Twitterer zu identifizieren und dann gegen ihn vorzugehen. Dass es eine Impressumspflicht für Webseiten gibt, ist wohl den meisten Internetnutzern bekannt. Aber auch für Profile auf Social Media Plattformen wie beispielsweise Twitter oder Facebook kann es eine Impressumspflicht geben. Mehr dazu kann man zum Beispiel hier und hier lesen. [...]