Im Frühjahr dieses Jahres hat ein Urteil für großes Aufsehen gesorgt, in dem ein Berliner Amtsrichter die Speicherung von IP-Adressen ohne Einwilligung der betroffenen User als rechtswidrig einstufte (weitere Informationen zu diesem Urteil beispielsweise bei Berufskollege Thomas Schwenke). Jetzt ist es zu weiteren Entwicklungen gekommen, in deren Folge nicht wenige Webseitenbetreiber ihre Auftritte überarbeiten dürften.
Google Analytics auf dem Prüfstand
Denn relativ schnell rückte nach dem Berliner Urteil die Frage ins Rampenlicht, ob denn die Nutzung von Google Analytics, mit dem sich die Besucherströme auf Webseiten messen und analysieren lassen, rechtens sei: auch beim Einsatz von Google Analytics würden IP-Adressen gespeichert, und darüber hinaus stelle sich die Frage, ob Google nicht auch über den Einsatz von Cookies personenbezogene Daten erheben und speichern würde.
Die Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Berlin haben sich der Angelegenheit nun angenommen. Sowohl Google selbst, als auch Firmen, die Google Analytics einsetzen wurden angeschrieben und aufgefordert, umfassend über die Verwendung von Google Analytics Auskunft zu geben. In der dazu veröffentlichten Presseerklärung heißt es:
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“(…) Dies hat den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veranlasst, hierzu eine Prüfaktion durchzuführen. Gemäß einem Bericht von futurezone@ORF.at haben über 80% aller gut besuchten Webseiten in Österreich und in Deutschland Google Analytics eingebaut. Google wurde von den beiden Landesdatenschutzbehörden aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. In einer ersten Stichprobe wurden Betreiber ausfindig gemacht und um Stellungnahme gebeten bzw. aufgefordert, dieses Werkzeug nicht mehr weiter zu nutzen” (Quelle).
Zusätzlich zur Pressemeldung haben die Datenschützer auch das Schreiben an Google (siehe hier, PDF) sowie das an die kontaktierten Webseitenbetreiber gerichtete Anschreiben veröffentlicht (siehe hier, PDF).
Google Analytics auf dem Prüfstand?
Dabei wird deutlich, dass die Datenschützer bereits jetzt davon ausgehen, dass der Einsatz von Google Analytics klar rechtswidrig ist:
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“Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: “Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt” (…)” (Hervorhebung hinzugefügt, Quelle).
Da ließe sich schon fast konstatieren, dass Google Analytics schon gar nicht mehr auf dem Prüfstand steht - sondern nach Meinung der Prüfer auf keinen Fall mehr durch den TÜV kommen soll. Die Verblüffung der Datenschützer verblüfft dabei ein wenig: es dürfte in Fachkreisen allgemein bekannt sein, dass Google Analytics nicht nur auf “gut besuchten Webseiten” häufig eingebaut ist, sondern sich allgemein überaus großer Beliebtheit erfreut.
Unabhängig davon, wie sich dieser - sehr interessante - Vorgang nun weiter entwicklen wird: Das Beispiel Google Analytics zeigt erneut, dass es dringend auch einer Überarbeitung des Datenschutzrechts seitens des Gesetzgebers bedarf. Datenschutz ist überaus wichtig, und wird vor der immer noch zunehmenden Nutzung und Weiterentwicklung der “neuen Medien” nicht unwichtiger. Gleichzeitig gilt es, für die Anbieter von Diensten sinnvolle und praktikable Möglichkeiten zu schaffen und zu gewährleisten. Nicht immer reflektiert das geltende Datenschutzrecht den Stand der technischen Entwicklung - es bedarf dringend eines Updates.

Hallo Henning,
was bedeutet das denn nun im Klartext für den Website-Betreiber bzw. kommt nun die große Abmahnwelle an alle Google-Analytics Nutzer?
Danke!
Ralf
Das pikante an Google Analytics ist doch, dass viele kleine und große Webseiten die Daten ihrer Besucher von einem einzigen Unternehmen sammeln lassen - und dass dieses somit “site-übergreifend” auswerten und Profile erstellen kann.
Dies ist IMO hauptsächlich ein Einstellungsproblem bei den Webmastern, die Analytics benutzen und sich “bequeme, chique Auswertungen” kaufen und mit den Daten ihrer Nutzer bezahlen.
Und das ist auch hier in diesem Blog der Fall.
Niemand muss ich Google-Analytics ausliefern. Der Einsatz von Blockier- und Skriptverhinderungstechnik wird für den auf Privatsphäre bedachten überlebenswichtig und DAS Unterscheidungsmerkmal für die Browser sein. Selbst Firefox macht da zunehmend keine gute Figur.
Klar kann man sich mit NoScript oder ähnlichem davor schützen. Aber ist es nicht bezeichnend, dass nur die etwas von Analytics oder anderen “Diensten” etwas mitbekommen, die einen entsprechenden Blocker eingerichtet haben?
Wer “die Gefahr” nicht kennt/erahnt, der merkt auch nichts davon.
@Ralf-Jürgen Stilz:
Ralf, eine Einschätzung zu Deinen Fragen findest Du bspw. bei Carsten Ulbricht: http://tinyurl.com/58guov .
Bei dem Link zum Kollegen Ulbricht ist der Punkt mit reingerutscht. Deswegen funktioniert er gegenwärtig nicht.
@ Brandau:
Danke für den Hinweis, ist behoben.
Eine Alternative wäre auf Google Analytics zu verzichten und stattdessen auf andere Statistiktools zurückzugreifen. Im Gegensatz zu GA wird z.B. http://piwik.org auf dem eigenen Server gehostet und der User hat somit die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass IPs nicht gespeichert werden. Ein Plugin für Wordpress gibt es übrigens auch. Nur mal so. ;)
Sehr interessanter Beitrag, mal gespannt wie das Thema weitergeht!
Das Problem ist aber, dass es nicht nur die Trackinganbieter trifft.
Hier kann man tatsächlich sher einfach auf eine eigene Serverlösung ausweichen.
Es trifft aber viel mehr Services, beispielsweise Seiten mit Flash, Videos, Nachrichtenticker, Routenplaner, Bannersysteme, Bezahlsysteme, Adsenseprogramme, Adwords- und Affilateprogramme, etc.
Praktisch alle die ein Script von einem weiteren Server laden (müssen).
http://blog.datenschutzberatun.....analytics/
Grüße
Thomas
Wieviele User interessiert es denn überhaupt ob Ihre Daten nun weiterverwertet werden oder nicht? Man könnte von einem 2%igen Internet-user Anteil ausgehen, der sich schon einmal diesem Thema angenommen hat. 0,01% davon denken, dass es sicher irgend eine Möglichkeit gibt aus dieser Verletzung des Datenschutzes Profit zu schlagen. Der Rest denkt “was für eine Frechheit” und befasst sich nicht mehr weiter damit. So ist man sich wohl bewusst, dass man schon bei so manchem Online-Einkauf ausspioniert wurde um jenes den Multis nützlichen Kaufverhalten zu eruieren. Woher sollten sonst Unternehmer und Analytiker gezielt wissen, was User wirklich interessiert oder zumindest wofür sie gerne unnötig Geld ausgeben…