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		<title>Dritte Auflage: IT-LawCamp 2012 am 17. März in Frankfurt am Main</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 08:04:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Henning Krieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[bird & bird lawcamp]]></category>
		<category><![CDATA[it-lawcamp]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Kanzlei Bird &#038; Bird geht mit dem IT-LawCamp in die nächste Runde: Am 17. März wird diese innovative IT-Rechts-Konferenz zum dritten Mal in Frankfurt am Main stattfinden. Sie wissen nicht, was ein LawCamp ist? Hier und hier können Sie mehr darüber erfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Anmeldung zwar noch nicht möglich, es gilt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kanzlei <a href="http://www.twobirds.com" class="liexternal">Bird &#038; Bird</a> geht mit dem IT-LawCamp in die nächste Runde: Am 17. März wird diese innovative IT-Rechts-Konferenz zum dritten Mal in Frankfurt am Main stattfinden. Sie wissen nicht, was ein LawCamp ist? <a href="http://www.kriegs-recht.de/veranstaltungstipp-deutschlands-erstes-lawcamp/" class="liinternal">Hier</a> und <a href="http://www.kriegs-recht.de/das-erste-deutsche-lawcamp-eine-kleine-nachlese/" class="liinternal">hier</a> können Sie mehr darüber erfahren. </p>
<p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Anmeldung zwar noch nicht möglich, es gilt also eher noch das Prinzip &#8220;Safe the Date&#8221;. Wer sich für die Veranstaltung interessiert &#8211; und ich kann sie nur empfehlen &#8211; dem und der sei empfohlen, <a href="http://www.itlawcamp.de/" class="liexternal">www.itlawcamp.de</a> im Auge zu behalten. Dort sollte die Anmeldung in Kürze freigeschaltet werden. </p>
<p>Disclosure: Ich bin an der Entwicklung des Konzepts sowie an der Organisation des ersten IT-LawCamps beteiligt gewesen.
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		<title>&#8220;Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 19:11:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Henning Krieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Popp]]></category>
		<category><![CDATA[Contentmafia]]></category>
		<category><![CDATA[Piraten Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die &#8220;Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften&#8220;, titelt die Piratenpartei in einer Pressemeldung zur Festnahme der angeblichen Betreiber von MegaUpload &#8211; einem Onlinedienst, über den Dateien ausgetauscht werden konnten und der laut Vorwürfen amerikanischer Strafverfolgungsbehörden zur Urheberrechtsverletzung im großen Stil gedient haben soll. So wünschenswert es ist, dass gerade die Piratenpartei sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die &#8220;<em><a href="http://web.piratenpartei.de/Pressemitteilung/megaupload-razzia-%E2%80%93-contentmafia-l%C3%A4sst-europ%C3%A4ische-staatsb%C3%BCrger-nach-us-gesetzen-ne" class="liexternal">Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften</a></em>&#8220;, titelt die Piratenpartei in einer Pressemeldung zur Festnahme der angeblichen Betreiber von MegaUpload &#8211; einem Onlinedienst, über den Dateien ausgetauscht werden konnten und der <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,810356,00.html" class="liexternal">laut Vorwürfen amerikanischer Strafverfolgungsbehörden zur Urheberrechtsverletzung im großen Stil gedient haben soll</a>. </p>
<p>So wünschenswert es ist, dass gerade die Piratenpartei sich vor dem Hintergrund dieser Aktion erneut zu urheberrechtlichen Fragen positioniert, so sehr enttäuschen doch die leider undifferenzierten Äußerungen von <a href="http://andipopp.wordpress.com/" class="liexternal">Andreas Popp</a>, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, in der Pressemeldung: </p>
<p>&#8220;<em>Rechtlich gesehen bieten Filehoster etwa die gleiche Dienstleistung wie ein Lagerhallenbetreiber an &#8211; es wäre absurd, diesen für das Verhalten seiner Kundschaft verantwortlich zu machen</em>&#8220;, so Popp. Der Dienst habe sich nach eigenen Angaben strikt an die Regelungen des einschlägigen Digital Millenium Copyright Acts gehalten. &#8220;<em>Dass sie mit einer ähnlichen Dienstleistung Geld verdienen wollen&#8221;</em>, so Popp weiter, <em>&#8220;und sich dabei an die Gesetze halten, kann man ihnen wohl kaum zum Vorwurf machen.</em>&#8221;</p>
<p>Finde die Fehler. </p>
<ul>
<li>
Schon <b>praktisch</b> gesehen kann man wohl kaum einen Vergleich zwischen einem Lagerhallenbetreiber und einen Fileserveranbieter wie MegaUpload anstellen. Der eine stellt Lagerraum für die <b>Aufbewahrung</b> zur Verfügung, der andere optimiert und vermarktet seine Dienste gezielt auch für den <b>Austausch</b> (und nicht nur das Abspeichern) von Dateien.
</li>
<li>
Und obwohl auch ich ein großer Anhänger von Analogien bin, um rechtliche Zusammenhänge zu erschließen und zu erklären, halte ich den Vergleich zwischen Lagerhallenanbieter und Fileserveranbieter auch <b>rechtlich</b> etwas (sehr) kurz gegriffen &#8211; schon allein wegen unterschiedlicher Kontrollmöglichkeiten.
</li>
<li>
Der Dienst, so heißt es in der Pressemitteilung der Piratenpartei weiter, habe sich <b>nach eigenen Angaben</b> an die gesetzlichen Regelungen gehalten. Und dass die Betreiber sich <em>&#8220;an die Gesetze halten, kann man ihnen wohl kaum zum Vorwurf machen</em>&#8220;. Nein, das sicher nicht. Aber dieser Vorwurf wird auch nicht erhoben &#8211; <a href="http://www.scribd.com/doc/78786408/Mega-Indictment" class="liexternal">sondern der, dass die Betreiber sich gerade nicht an die Gesetze gehalten haben</a>. Und das werden die Betreiber selbst wohl kaum zugeben. Vertraut man seinen eigenen Angaben, dann hat ja auch <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746394,00.html" class="liexternal">Karl Theodor zu Guttenberg mit seiner Dissertation nicht getäuscht.</a>
</li>
</ul>
<p>Zudem überrascht eine Parallele, die Popp in der Pressemitteilung zieht: &#8220;<em>Wir erleben hier eine Wiederholung der Pirate-Bay-Razzia von 2006, die einst zur Gründung der Piratenparteien führte. Damals wurden auf Betreiben der USA Server in Schweden beschlagnahmt, weil The Pirate Bay US-Gesetze verletzt haben soll. Im aktuellen Fall hat man auch noch ausländische Staatsbürger &#8211; drei Deutsche und einen Niederländer &#8211; einkassiert.</em>&#8221; </p>
<p>Sicher bestehen zwischen beiden Fällen insofern Parallelen, als dass es in beiden um Filesharing, Urheberrecht und eine internationale Rechtsverfolgung geht. Aufgrund dieser Parallelen beide Fälle in einem Atemzug, und das auch noch unter ausdrücklichem Verweis auf die Gründungsgeschichte der Piraten zu nennen, dürfte allerdings so einigen Piraten vor dem Hintergrund und Umfeld von MegaUpload sauer aufstoßen.</p>
<p>Zur Vermeidung von Missverständnissen: Mir geht es hier nicht &#8220;Piratenbashing&#8221;. Ich halte die Piratenpartei &#8211; bei aller kritischen Distanz zu ihr &#8211; für eines der spannendsten politischen Projekte in Deutschland seit langem. Allein ihre Existenz und ihr Anklang in der Öffentlichkeit, spätestens ihr Einzug in das Berliner <del datetime="2012-01-21T08:38:24+00:00">Senat</del> Abgeordnetenhaus dürften auch die letzten Politiker überzeugt haben, dass “diese Sache mit dem Internet nicht mehr weggeht” und Untätigkeit in drängenden online- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen keine Option mehr ist. Es gibt <a href="http://www.youtube.com/watch?v=6U82ig37TaE" class="liexternal">wichtige und gute Beiträge der Piraten</a>. Gerade bei Stellungnahmen zu ihrem zumindest &#8220;historischen&#8221; Kernthema Urheberrecht erhoffe, nein erwarte ich jedoch mehr als in Beiträgen wie dieser Pressemitteilung. </p>
<p>Fun fact: Andreas Popp und ich haben 2010 sogar einmal bei einer Podiumsdiskussion nebeneinander auf der Bühne gesessen &#8211; und wir sind, <a href="http://ingeseibel.de/?p=1222" class="liexternal">wie man sehen kann</a>, dort durchaus gesittet miteinander umgegangen.
<div id="tweetbutton2471" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.kriegs-recht.de%2Fcontentmafia-laesst-europaeische-buerger-nach-us-gesetzen-in-neuseeland-verhaften%2F&amp;text=%26%238220%3BContentmafia%20l%C3%A4sst%20europ%C3%A4ische%20B%C3%BCrger%20nach%20US-Gesetzen%20in%20Neuseeland%20verhaften%26%238221%3B&amp;related=kriegs_recht&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.kriegs-recht.de%2Fcontentmafia-laesst-europaeische-buerger-nach-us-gesetzen-in-neuseeland-verhaften%2F" class="twitter-share-button" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.kriegs-recht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat 0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div>
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		<title>Warum Thomas Knüwers Polemik gegen Andreas Voßkuhle an der Sache vorbei geht</title>
		<link>http://www.kriegs-recht.de/vosskuhle-facebook/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 10:12:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Henning Krieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Voßkuhle]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Knüwer]]></category>
		<category><![CDATA[Voßkuhe Facebook]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich lese ich Thomas Knüwers Blog Indiskretion Ehrensache sehr gerne, und das schon seit Jahren. Knüwer war als Reporter des Handelsblatts nicht nur einer der ersten etablierten deutschen Journalisten, die sich intensiv mit Social Media wie Blogs, Youtube, Twitter und Facebook auseinandergesetzt haben. Auch hat er frühzeitig selbst auf dieses Pferd gesetzt &#8211; gerade mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich lese ich <a href="https://www.xing.com/profile/Thomas_Knuewer" class="liexternal">Thomas Knüwers</a> Blog <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/" class="liexternal">Indiskretion Ehrensache</a> sehr gerne, und das schon seit Jahren. Knüwer war als Reporter des Handelsblatts nicht nur einer der ersten etablierten deutschen Journalisten, die sich intensiv mit Social Media wie Blogs, Youtube, Twitter und Facebook auseinandergesetzt haben. Auch hat er frühzeitig selbst auf dieses Pferd gesetzt &#8211; gerade mit Indiskretion Ehrensache, das unverändert zu einem der bekanntesten deutschen Medienblogs gehört. Und jüngst ist Knüwer als Chef der <a href="http://www.wired.de" class="liexternal">deutschsprachigen Ausgabe des Kultmagazins WIRED</a> ein erneuter Coup gelungen.</p>
<p>Thomas Knüwer ist beim Schreiben kein Kind von Traurigkeit, er ist ein Freund klarer Worte, direkter Ansagen und starker Meinungen. Was sicherlich auch dazu beigetragen hat, dass er sich so sehr profilieren konnte. Meinem Eindruck nach hat sich Knüwers Vorliebe für direkte Ansagen dabei in den letzten Monaten so verstärkt, dass man durchaus schon von einem Hang zur Zuspitzung sprechen könnte &#8211; da finden sich &#8220;<a href="http://www.indiskretionehrensache.de/?s=wutrede" class="liexternal">Wutreden</a>&#8221; auf seinem Blog, und ganz neu am Start ist eine lose Artikelserie unter dem Titel “<a href="http://www.indiskretionehrensache.de/?s=deutschlands+dilettanten" class="liexternal">Deutschlands Dilettanten</a>”. </p>
<p>Betrachtet man den Zustand der Netzpolitik und den des &#8220;Netzrechts&#8221; in Deutschland, dann kann man durchaus Verständnis für so manche Wutrede haben &#8211; eklatant ist der Reformstau schon allein im Datenschutzrecht. Jetzt hat sich Thomas Knüwer allerdings <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/deutschlands-dilettanten-andreas-voskuhle/" class="liexternal">zu einer Polemik gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hinreißen lassen</a>, die meiner Ansicht nach vollkommen verfehlt ist. Und die gleichzeitig als Beispiel für einen immer stärker werdenden Trend zum reflexhaften Juristenbashing durch, sagen wir einmal, &#8220;von der Rechtslage frustrierte internetaffine Menschen&#8221; herhalten kann. Ein Trend, der im Ergebnis nichts anderes als kontraproduktiv ist. </p>
<p><b>Was ist passiert?</b></p>
<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/vosskuhle.html" class="liexternal">Voßkuhle</a> hat dem <a href="http://www.focus.de" class="liexternal">FOCUS</a> ein Interview gegeben. Für manche wäre das vielleicht schon ein Grund zur Aufregung, Thomas Knüwer geht es aber eher um den Inhalt des Gesprächs. Euro-Rettung, Volksabstimmungen und Vereinigte Staaten von Europa &#8211; es sind nicht die Äußerungen Voßkuhles zu diesen Themen, die Thomas Knüwer in Rage gebracht haben, sondern das, was Voßkuhle in aller Kürze über Facebook,  Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung von sich gegeben hat. </p>
<p>Im Kern tätigt Voßkuhle sechs wesentliche Aussagen (leider hat der FOCUS den Volltext des mir vorliegenden, im Printheft veröffentlichten Interviews nicht ins Internet gestellt, sondern für seine Webseite hieraus <a href="http://www.focus.de/digital/internet/facebook/bundesverfassungsgericht-vosskuhle-warnt-vor-der-sammelwut-von-facebook_aid_681745.html" class="liexternal">einen kurzen Beitrag gebastelt</a>): </p>
<ul>
<li>
Er gibt zu, dass &#8220;<em>manche technische Entwicklungen</em>&#8221; noch an ihm vorbeigehen.
</li>
<li>
Quasi in einem Moment der Selbstreflektion folgert Voßkuhle hieraus, dass &#8220;<em>der Einzelne stärker darüber nachdenken müssen [wird], ob und in welchem Umfang er eigene Daten preisgibt und wie er diese auch vor unberechtigter Verwendung durch Dritte schützen kann.</em>&#8221;
</li>
<li>
Zur Frage, ob Facebooks Datensammelpraxis sich mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, hält Voßkuhle sich ausdrücklich zurück &#8211; er wolle dem zuständigen Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage nicht vorgreifen.
</li>
<li>
Dabei stellt Voßkuhle klar, dass einiges dafür spräche, &#8220;<em>dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.</em>&#8221;
</li>
<li>
Auf die Frage, ob Facebook nicht &#8220;stärker&#8221; als die deutschen Datenschützer sei, antwortet Voßkuhle, er sähe hier tatsächlich die &#8220;<em>Gefahr einer Schieflage</em>&#8220;, da die Nutzer (Voßkuhle spricht hier von den &#8220;Bürgern&#8221;) zum Beispiel nicht wüssten, &#8220;<em>ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt</em>&#8221; würden.
</li>
<li>
&#8220;<em>Die Benutzung von Facebook</em>&#8220;, so Voßkuhle, sei &#8220;<em>insofern eine risikogeneigte Tätigkeit</em>.&#8221;
</li>
</ul>
<p>Nochmals zur Vermeidung von Missverständnissen: Mehr hat Voßkuhle in diesem Kontext nicht gesagt.</p>
<p><b>Was ärgert Knüwer?</b></p>
<p>Knüwer spricht zu Beginn <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/deutschlands-dilettanten-andreas-voskuhle/" class="liexternal">seines Artikels</a> von einem &#8220;<em>Schwindel erregend dummen</em>&#8221; Interview mit Andreas Voßkuhle, den er zudem als Dilettanten bezeichnet. Also müsste Voßkuhle mit seinen Statements ja wirklich daneben gelegen haben, und das so richtig. Müsste er &#8211; aber hat er das auch? </p>
<p>Aus Voßkuhles Äußerung “<em>ich sehe, dass manche technische Entwicklungen noch an mir vorbeigehen</em>” zimmert Thomas Knüwer gleich ein Geständnis des Verfassungsrichters: &#8220;<em>Dieser gesteht zunächst einmal, keine Ahnung von Facebook zu haben</em>&#8220;. Voßkuhle mag vielleicht wirklich keine Ahnung von Facebook haben &#8211; nur: Gesagt hat er das nicht. Hand aufs Herz: An wem von uns gehen manche technische Entwicklungen nicht vorbei? Aus einer solchen allgemeinen Formulierung gleich auf absolute Facebook-Inkompetenz zu schließen, das ist schon ein Sprung. </p>
<p>Weiter gehts im Richter-Bashing: &#8220;<em>Doch das darf natürlich nicht sein, dass der Bürger so frei vor sich hin entscheidet. Er braucht ein Gesetz. Und obwohl Voßkuhle sich offenkundig mit dem Thema bisher nicht beschäftigt hat, kündigt er dann gleich mal an, das Bundesverfassungsgericht werde sich in absehbarer Zeit mit dem Thema beschäftigen. Warum? Will es selber eine Klage einreichen, über die es zu befinden hat? ABM für Verfassungsrichter? Sonst nichts zu tun?</em>&#8221;</p>
<p>Meinem Verständnis nach werden an dieser Stelle gleich eine Reihe von Fehlinterpretationen geliefert: </p>
<ul>
<li>
Eine Forderung nach einem (neuen) Gesetz findet sich in Voßkuhles Äußerungen beim besten Willen nicht. Was er anspricht, ist eher die allgemeine Notwendigkeit nach der Gestaltung und Weiterentwicklung des Rechts mit Blick auf die &#8220;digitale Welt&#8221;. Und wer würde die ernsthaft in Abrede stellen? Die katastrophale Situation, die wir momentan allein im Datenschutz haben, schreit geradezu nach einer Weiterentwicklung, nach einer Reform.
</li>
<li>
Again: Dass Voßkuhle sich mit dem Thema (Facebook) bislang nicht beschäftigt hat, kann ich aus seinen Äußerungen so nicht herauslesen.
</li>
<li>
Und das Bundesverfassungsgericht wird sich in absehbarer Zeit mit Facebook befassen? Hat Voßkuhle so nicht gesagt. Die &#8211; aller Wahrscheinlichkeit nach vom FOCUS und nicht von Voßkuhle stammende &#8211; Betitelung des Kurzinterviews lautet zwar &#8220;Vorsicht, Facebook &#8211; Karlsruhe könnte gezwungend sein, dem Internet-Konzern Grenzen zu setzen.&#8221; Aber konkret hat Voßkuhle selbst im Interview vielmehr gesagt, &#8220;<em>dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.</em>&#8221; <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht" rel="nofollow" class="liwikipedia">Grundrechte sind zuallererst einmal Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, nicht unmittelbar Rechte gegenüber anderen Bürgern oder Unternehmen</a>. Nicht unwahrscheinlich aus meiner Sicht, dass Voßkuhle sich hier also vor allem auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat (und nicht unbedingt des Nutzers zu Facebook) bezogen hat. Und in dem Verhältnis gibt es in der Tat so einiges, das der Klärung und der Regelung bedarf. Vorratsdatenspeicherung, anyone? Staatstrojaner, anyone?
</li>
<li> Und &#8220;<em>Warum</em>&#8221; wird sich das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit mit dem Thema Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung beschäftigen? &#8220;<em>Will es selber eine Klage einreichen, über die es zu befinden hat? ABM für Verfassungsrichter?</em>&#8221; Nein. Aus meiner Sicht kann man nicht nur an einer Hand, sondern schon an ein, zwei Fingern abzählen, dass in nicht allzu ferner Zukunft so einige Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht landen können, sogar dürften. Again: Vorratsdatenspeicherung, anyone? Staatstrojaner, anyone? (Um nur zwei Beispiele zu nennen.) Und selbst wenn ein Fall mit Facebook-Bezug in Karlsruhe aufschlagen sollte: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das heißt: Nur wo ein Kläger ist, da kann eventuell auch ein Fall mit Facebook-Bezug in Karlsruhe landen.
</li>
</ul>
<p>“<em>Die Benutzung von Facebook</em>“, so Voßkuhle, sei “<em>eine risikogeneigte Tätigkeit.</em>” Aber mit &#8220;<em>solchen Verfassungsrichten, die voreingenommen und ohne Wissen über Themen öffentlich salbadern</em>&#8220;, so Knüwer, &#8220;<em>ist vor allem eines eine Risiko geneigte Tätigkeit: Bürger in Deutschland sein. (&#8230;) Für einen deutschen Würdenträger [muss] natürlich eine These immer hammerhart und ohne Fakten unterlegt im Vordergrund stehen: Das Internet ist böse, Böse, nein BÖÖÖÖÖSEEEEEE!</em>&#8221; Mal ernsthaft: Für Voßkuhles Äußerungen in diesem Zusammenhang gibt es im FOCUS nicht mehr Platz als 26 Zeilen, noch genauer gerade einmal 863 Zeichen (mit Leerzeichen). Kaum (und leider) nicht der Platz für inhaltlich ausführlichere Äußerungen.</p>
<p><b>Let&#8217;s get back to business</b></p>
<p>Eingangs hatte ich schon erwähnt, dass Thomas Knüwers Artikel meiner Ansicht nach als Beispiel für einen immer stärker werdenden Trend zum reflexhaften Juristenbashing durch &#8220;von der Rechtslage frustrierte internetaffine Menschen&#8221; herhalten kann. Und ebenfalls erwähnt habe ich schon, dass es in Sachen Netzpolitik und Netzrecht allerdings durchaus genug Grund zum Frust gibt. </p>
<p>Pauschalisierungen und Generalisierungen helfen jedoch regelmäßig nicht weiter (allein über die Rezeption des &#8220;Abmahnanwalts&#8221; ließe sich trefflich diskutieren). Polemisierungen und Überzeichnungen können mitunter hilfreich sein, insbesondere um überhaupt ein Problembewustsein zu schaffen. Polemisierungen &#8220;borderlinen&#8221; aber häufig an der Grenze zur Falschdarstellung &#8211; und wenn diese Grenze überschritten wird, dann wird das Ganze zum Bumerang <a href="https://twitter.com/#!/kriegs_recht/status/114561918714396672" class="liexternal">und man kann sich gleich hier mit einreihen</a>. </p>
<p>Der Leidensdruck in Sachen Netzpolitik und Netzrecht ist auf verschiedensten Feldern momentan immens &#8211; Datenschutz, Urheberrecht, Abmahnwesen, Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner sind nur einige der &#8220;trending topics&#8221;. Es ist fast absurd es zu sagen, aber: Erfreulicherweise ist dieser Druck inzwischen so groß, dass der Gesetzgeber seine Augen vor ihm nicht mehr verschließen kann. Der Einzug der Piratenpartei in das Berliner Abgeordnetenhaus dürfte auch die letzten Politiker überzeugt haben, dass &#8220;diese Sache mit dem Internet nicht mehr weggeht&#8221; und Untätigkeit keine Option mehr ist. Das Problembewusstsein ist also &#8211; endlich &#8211; da. Jetzt gilt es, dieses Moment zu nutzen &#8211; mit klaren, aber auch respektvollen Worten, direkten, aber auch diskussionsoffenen Ansagen und starken, aber auch differenzierten Meinungen. </p>
<p><b>Leseempfehlungen</b></p>
<p>Neben Thomas Knüwer hat sich auch der ebenfalls von mir geschätzte Sebastian Matthes von der Wirtschaftswoche mit dem Interview Voßkuhles beschäftigt &#8211; und auch er lässt kein gutes Haar an den Äußerungen des Verfassungsrichters. Bemerkenswerterweise haben sich sowohl bei Knüwer, als auch im Blog von Matthes bereits lebhafte (und lesenswerte) Diskussionen in den Kommentaren entsponnen.</p>
<ul>
Thomas Knüwer:<br />
&#8220;<a href="http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/deutschlands-dilettanten-andreas-voskuhle/" class="liexternal">Deutschlands Dilettanten – heute: Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts</a>&#8221;</p>
<p>Sebastian Matthes (Wirtschaftswoche):<br />
&#8220;<a href="http://blog.wiwo.de/ungedruckt/2011/11/07/das-bose-internet-heute-ahnungslose-verfassungsrichter/" class="liexternal">Das böse Internet. Heute: Ahnungslose Verfassungsrichter</a>&#8221;
</ul>
<p><b>Disclosure</b></p>
<p>Thomas Knüwer und ich sind uns einige Male auf Veranstaltungen für die &#8220;üblichen Verdächtigen&#8221; wie beispielsweise der re:publica begegnet und haben uns kurz unterhalten (allerdings bislang nie wirklich ausführlich). Und wie eingangs schon geschrieben: Grundsätzlich lese ich sein Blog <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/" class="liexternal">Indiskretion Ehrensache</a> sehr gerne &#8211; und das hoffentlich auch in den kommenden Jahren (und gleiches gilt übrigens auch für die deutsche WIRED, die unter Knüwers Leitung mit einer ersten Ausgabe an den Start gegangen ist &#8211; was hier mal gleich mal als Ausdruck der Hoffnung angesehen werden kann, dass es nicht bei dieser einen Ausgabe bleibt).
<div id="tweetbutton2403" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.kriegs-recht.de%2Fvosskuhle-facebook%2F&amp;text=Warum%20Thomas%20Kn%C3%BCwers%20Polemik%20gegen%20Andreas%20Vo%C3%9Fkuhle%20an%20der%20Sache%20vorbei%20geht&amp;related=kriegs_recht&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.kriegs-recht.de%2Fvosskuhle-facebook%2F" class="twitter-share-button" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.kriegs-recht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat 0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div>
<hr /><h2>Ähnliche Beiträge auf www.kriegs-recht.de:</h2><ul><li><a href="http://www.kriegs-recht.de/und-dass-man-facebook-und-twitter-ueberall-auf-der-welt-hat-dass-es-zunehmend-schwer-wird-das-zu-sperren-ob-es-in-china-ist-in-aegypten-in-tunesien-oder-sonstwo-auf-der-welt-das-ist-auch-ein-k/" rel="bookmark" title="Permanent Link: &#8220;Und dass man Facebook und Twitter überall auf der Welt hat, dass es zunehmend schwer wird, das zu sperren, ob es in China ist, in Ägypten, in Tunesien oder sonstwo auf der Welt, das ist auch ein kleines bisschen unser Verdienst.&#8221;" class="liinternal">&#8220;Und dass man Facebook und Twitter überall auf der Welt hat, dass es zunehmend schwer wird, das zu sperren, ob es in China ist, in Ägypten, in Tunesien oder sonstwo auf der Welt, das ist auch ein kleines bisschen unser Verdienst.&#8221;</a></li><li><a href="http://www.kriegs-recht.de/comic-bilder-als-profilbild-auf-facebook-nicht-unbedingt-eine-gute-aktion/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Comic-Bilder als Profilbild auf Facebook &#8211; nicht ganz risikolos" class="liinternal">Comic-Bilder als Profilbild auf Facebook &#8211; nicht ganz risikolos</a></li><li><a href="http://www.kriegs-recht.de/impressumspflicht-facebook/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Landgericht Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht für kommerzielle Facebook-Seiten" class="liinternal">Landgericht Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht für kommerzielle Facebook-Seiten</a></li></ul><hr /><small>&copy; 2007 - 2010 Henning Krieg<br /></small> Digitaler Fingerprint: e95893030e2b0051016adc12075eed76<hr /><small>&copy; 2007 - 2010 Henning Krieg<br /> Diese Inhalte werden per RSS-Feed für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt, nämlich um die auf www.kriegs-recht.de veröffentlichten Beiträge auch mittels eines Feedreaders abrufen und lesen zu können. <br /> Das Einbinden dieses RSS-Feeds auf anderen Webseiten als www.kriegs-recht.de stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Sollten sie diesen Text nicht in Ihrem Feedreader, sondern auf einer anderen Webseite als www.kriegs-recht.de lesen, so verletzt der Betreiber dieser Webseite die Urheberrechte von Henning Krieg (digitaler Fingerprint: e95893030e2b0051016adc12075eed76).</small>]]></content:encoded>
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		<title>Let&#8217;s simplify legal jargon!</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 15:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Henning Krieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stil]]></category>
		<category><![CDATA[Legal Jargon]]></category>
		<category><![CDATA[Legal Lingo]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssprech]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich bin ein Fan von TED. Was ist TED? &#8220;TED is a nonprofit devoted to Ideas Worth Spreading. It started out (in 1984) as a conference bringing together people from three worlds: Technology, Entertainment, Design. Since then its scope has become ever broader. Along with two annual conferences &#8211; the TED Conference in Long Beach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin ein Fan von <a href="http://www.ted.com" class="liexternal">TED</a>. Was ist TED? </p>
<ul><em>&#8220;TED is a nonprofit devoted to Ideas Worth Spreading. It started out (in 1984) as a conference bringing together people from three worlds: Technology, Entertainment, Design. Since then its scope has become ever broader. Along with two annual conferences &#8211; the TED Conference in Long Beach and Palm Springs each spring, and the TEDGlobal conference in Edinburgh UK each summer &#8211; TED includes the award-winning TEDTalks video site, the Open Translation Project and TED Conversations, the inspiring TED Fellows and TEDx programs, and the annual TED Prize&#8221;</em> (<a href="http://www.ted.com/pages/about" class="liexternal">Quelle</a>).</ul>
<p>Mit anderen Worten: Das Videoarchiv von TED ist eine großartige Fundgrube für überaus inspirierende Vorträge. Nur zu, stöbern Sie mal ein bisschen. Eines meiner eigenen letzten Fundstücke: Alan Siegels Vortrag &#8220;Let&#8217;s simplify legal jargon!&#8221; Sehenswert. </p>
<p><center><br />
<object width="526" height="374"><param name="movie" value="http://video.ted.com/assets/player/swf/EmbedPlayer.swf"></param><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always"/><param name="wmode" value="transparent"></param><param name="bgColor" value="#ffffff"></param><param name="flashvars" value="vu=http://video.ted.com/talk/stream/2010/Blank/AlanSiegel_2010-320k.mp4&#038;su=http://images.ted.com/images/ted/tedindex/embed-posters/AlanSiegel-2010.embed_thumbnail.jpg&#038;vw=512&#038;vh=288&#038;ap=0&#038;ti=803&#038;lang=&#038;introDuration=15330&#038;adDuration=4000&#038;postAdDuration=830&#038;adKeys=talk=alan_siegel_let_s_simplify_legal_jargon;year=2010;theme=words_about_words;theme=not_business_as_usual;theme=design_like_you_give_a_damn;event=TED2010;tag=Business;tag=Design;tag=language;tag=law;tag=simplicity;&#038;preAdTag=tconf.ted/embed;tile=1;sz=512x288;" /><embed src="http://video.ted.com/assets/player/swf/EmbedPlayer.swf" pluginspace="http://www.macromedia.com/go/getflashplayer" type="application/x-shockwave-flash" wmode="transparent" bgColor="#ffffff" width="526" height="374" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" flashvars="vu=http://video.ted.com/talk/stream/2010/Blank/AlanSiegel_2010-320k.mp4&#038;su=http://images.ted.com/images/ted/tedindex/embed-posters/AlanSiegel-2010.embed_thumbnail.jpg&#038;vw=512&#038;vh=288&#038;ap=0&#038;ti=803&#038;lang=&#038;introDuration=15330&#038;adDuration=4000&#038;postAdDuration=830&#038;adKeys=talk=alan_siegel_let_s_simplify_legal_jargon;year=2010;theme=words_about_words;theme=not_business_as_usual;theme=design_like_you_give_a_damn;event=TED2010;tag=Business;tag=Design;tag=language;tag=law;tag=simplicity;&#038;preAdTag=tconf.ted/embed;tile=1;sz=512x288;"></embed></object><br />
</center></p>
<p>TED hat übrigens einen Ableger, der auch in Deutschland nicht mehr nur zarte Blüten treibt: <a href="http://www.ted.com/tedx" class="liexternal">TEDx</a>. Dabei handelt es sich um lokale Veranstaltungen unter der Dachmarke von &#8220;TED&#8221;. Der nächste Termin in Deutschland findet übrigens schon am 21. November in Berlin statt, und noch sind Tickets zu haben &#8211; mehr Inforrmationen zu TEDx in Berlin <a href="http://tedxberlin.de/" class="liexternal">gibt es hier</a>.
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		<title>Landgericht Mannheim: Richter verbietet Live-Twittern aus dem Verfahren Samsung vs. Apple</title>
		<link>http://www.kriegs-recht.de/twittern-gerichtssaal/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 09:27:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Henning Krieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Live Berichterstattung Gericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Twittern Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Twittern Gerichtssaal]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist die Live-Berichterstattung aus deutschen Gerichtssälen per Twitter erlaubt? Gesetzlich ausdrücklich verboten ist nach § 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (kurz &#8220;GVG&#8221;), Ton- oder Filmaufnahmen in Gerichtsverhandlungen anzufertigen, um sie live zu senden oder später zu veröffentlichen. Der Grund hierfür ist vor allem, dass die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und ihr Recht auf ein faires Verfahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist die Live-Berichterstattung aus deutschen Gerichtssälen per Twitter erlaubt? Gesetzlich <u>ausdrücklich verboten</u> ist nach § 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (kurz &#8220;GVG&#8221;), Ton- oder Filmaufnahmen in Gerichtsverhandlungen anzufertigen, um sie live zu senden oder später zu veröffentlichen. Der Grund hierfür ist vor allem, dass die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und ihr Recht auf ein faires Verfahren gewahrt werden sollen. Zudem soll durch das Verbot die &#8220;Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege&#8221; sichergestellt werden, sprich: Störungen des Verfahrensablaufs sollen vermieden werden.</p>
<p>Von § 169 GVG jedoch <u>nicht ausdrücklich verboten</u> wird die Live-Berichterstattung durch Onlinemedien im Allgemeinen, und erst recht nicht durch Twitter im Speziellen. Trotzdem könnte man zumindest argumentieren, dass das Verbot aus § 169 GVG analog (also entsprechend) auch auf Spielarten der Online-Berichterstattung in Textform angewendet werden muss, weil auch bei ihnen beispielsweise die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten. </p>
<p>Ob eine solche Argumentation stichhaltig wäre, habe ich 2009 in einem Fachbeitrag für die Zeitschrift &#8220;Kommunikation &#038; Recht&#8221; untersucht. Mein Ergebnis: Nein, wäre sie nicht. Eine analoge Anwendung von § 169 GVG kommt daher meiner Ansicht nach nicht in Frage, eine &#8220;Twitter-Gerichtsberichtserstattung&#8221; ist in Deutschland nicht pauschal verboten (wer mehr dazu lesen möchte: <a href="http://www.kriegs-recht.de/ist-das-twittern-im-gerichtssaal-erlaubt/" class="liinternal">Hier ist der komplette Fachbeitrag kostenlos abrufbar</a>). </p>
<p>Allerdings haben Richter durchaus die Befugnis, das Twittern oder &#8220;Tickern&#8221; im Gerichtssaal in begründeten Fällen individuell zu untersagen &#8211; <a href="http://www.kriegs-recht.de/koblenzer-landgericht-verbietet-live-berichterstattung-uber-mordprozess-im-internet/" class="liinternal">und so zum Beispiel dann auch geschehen in einem Mordprozess vor dem Koblenzer Landgericht</a>, aus dem <a href="http://www.twitter.com/RZJustitius" class="liexternal">Lars Wienand</a>, Redakteur der Rhein-Zeitung, live berichten wollte. </p>
<p>Jetzt hat es einen neuen Fall eines gerichtlichen Twitter-Verbots gegeben, und das gleich auch noch in einem ohnehin schon publikumsträchtigen Verfahren &#8211; nämlich im vor dem Landgericht Mannheim zwischen Samsung und Apple ausgetragenen Patentrechtsstreit. Florian Mueller von <a href="http://fosspatents.blogspot.com/" class="liexternal">FOSS Patents</a> hatte in seinem Blog angekündigt, live per Twitter aus der Verhandlung zu berichten &#8211; was dem Richter überhaupt nicht gefiel: </p>
<ul>
<em>&#8220;<b>No live tweet coverage allowed</b></p>
<p>At the beginning of the hearing, the judge emphasized that he does not allow live reporting from his court sessions. He said such hearings are public, but not in terms of a media event, and he said that the use of mobile phones in the courtroom is not allowed. In this context he mentioned that this week he had read on a blog about the intent to live tweet from his hearings. Chances are he was referring to what I said at the end of <a href="http://fosspatents.blogspot.com/2011/11/two-more-german-motorola-apple-trials.html" class="liexternal">this recent blog post</a> (relating to a different dispute &#8212; Motorola Mobility v. Apple &#8212; but the same court).</p>
<p>Due to the judge&#8217;s introductory warning, I didn&#8217;t do any tweet during the actual hearing. However, about a half-hour into the session, the court&#8217;s press spokesman (a judge himself) entered and walked up to the bench. The judge then said that a tweet from inside the courtroom had already triggered the first inquiry from a foreign reporter, and he wanted to ensure that no more messages would go out. As a result, everyone except for the parties&#8217; own representatives, employees and consultants had to leave the room and store their mobile devices outside (in lockers).&#8221;</em>
</ul>
<p>Mueller schreibt weiter, dass er für sich selbst keinen Sinn darin sah, gegen die Anordnung des Richters vorzugehen, jedoch erwartet, dass ein solcher Fall sogar einmal bis zum Bundesverfassungsgericht geht: </p>
<ul>
<em>&#8220;I don&#8217;t intend to pursue this any further, but I believe sooner or later the German Federal Constitutional Court will have to clarify whether the use of wireless devices in silent mode for text messages can be prohibited by judges. Given that tweets and other text messages don&#8217;t amount to broadcasts or recordings, I think such communication should be permitted, but that battle isn&#8217;t mine to fight&#8221;</em> (Quelle: <a href="http://fosspatents.blogspot.com/2011/11/samsung-could-win-german-injunctions.html" class="liexternal">Verhandlungsbericht bei FOSS Patents</a>).
</ul>
<p>Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einer ähnlich gelagerten Sache entschieden. Im so genannten &#8220;Holzklotz-Verfahren&#8221; (BVerfG, Urt. v. 3. 12. 2008 &#8211; 1 BvQ 47/08) hatte ein Gericht einem Journalisten die Nutzung seines Laptops in der Verhandlung verboten, weil es befürchtete, dass der Journalist hiermit &#8220;undercover&#8221; verbotene Ton- oder Filmaufnahmen mit einer im Notebook möglicherweise verbauten Kamera anfertigen könnte. Das Verbot, so das Bundesverfassungsgericht später, sei legitim gewesen. Und aufgrund dieser Entscheidung dürfte es schwierig sein, in Zukunft gegen eventuell von Richtern ausgesprochene Verbote von Smartphones in Gerichtssälen vorzugehen. </p>
<p>Das nun vor dem Landgericht Mannheim ergangene &#8220;Twitter-Verbot&#8221; ist erst das zweite mir bekannte Verbot dieser Art &#8211; aber es würde mich überraschen, wenn nicht noch weitere dazukommen sollten. Und das könnte dann eventuell noch einmal die Diskussion über das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen beleben, die immer wieder aufflackert und engagiert geführt wird. Denn wenn Radio- und Fernsehjournalisten bislang nicht live aus Gerichtsverfahren berichten dürfen, ihren Print- (besser: Text-) Kollegen diese Möglichkeit aber grundsätzlich offensteht (nämlich wenn es nicht im Einzelfall verboten wird) –  das könnte dazu führen, dass vielleicht auch das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen gekippt wird (bislang sind allerdings zumindest mir noch keine Überlegungen des Gesetzgebers in dieser Richtung bekannt).</p>
<p>Herzlichen Dank an dieser Stelle an <a href="http://www.telemedicus.info/pages/simon_moeller.html" class="liexternal">Simon Möller</a> von <a href="http://www.telemedicus.info" class="liexternal">Telemedicus.info</a>, der mich auf den Beitrag von FOSS Patents hingewiesen hat.
<div id="tweetbutton2376" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.kriegs-recht.de%2Ftwittern-gerichtssaal%2F&amp;text=Landgericht%20Mannheim%3A%20Richter%20verbietet%20Live-Twittern%20aus%20dem%20Verfahren%20Samsung%20vs.%20Apple&amp;related=kriegs_recht&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.kriegs-recht.de%2Ftwittern-gerichtssaal%2F" class="twitter-share-button" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.kriegs-recht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat 0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 13:10:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Henning Krieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[bewertungsbogen referendar]]></category>
		<category><![CDATA[bewertungsbogen referendare]]></category>

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		<description><![CDATA[In deutschen Kanzleien, Behörden, Unternehmen und Verbänden werden jährlich Tausende Referendarinnen und Referendare ausgebildet. Zu einer guten Ausbildung gehört auch, dass regelmäßig und umfassend Feedback gegeben wird. Leider fällt dieses Feedback aber vielerorts &#8220;hinten runter&#8221;: Die Arbeiten von Referendarinnen und Referendaren werden häufig nicht zeitnah, nicht systematisch oder sogar gar nicht besprochen. Am Ende ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In deutschen Kanzleien, Behörden, Unternehmen und Verbänden werden jährlich Tausende Referendarinnen und Referendare ausgebildet. Zu einer guten Ausbildung gehört auch, dass regelmäßig und umfassend Feedback gegeben wird. Leider fällt dieses Feedback aber vielerorts &#8220;hinten runter&#8221;: Die Arbeiten von Referendarinnen und Referendaren werden häufig nicht zeitnah, nicht systematisch oder sogar gar nicht besprochen. Am Ende ist das für beide Seiten von Nachteil. Zum einen natürlich für die Referendare, weil Möglichkeiten zur Verbesserung nicht klar (genug) aufgezeigt werden. Zum anderen aber auch für die Ausbilder, weil sie hierduch nicht das Beste aus ihren Referendaren herausholen und auch, weil sie eine Chance zur Selbstreflexion auslassen. Und spätestens wenn es um das Abfassen des Stationszeugnisses geht dürfte sich so mancher Kollege bereits gewünscht haben, er hätte einen besseren Überblick über das, was seine Referendare während der Station denn eigentlich so geleistet haben.</p>
<p>Meiner Erfahrung nach lässt sich die Situation dabei mit sehr überschaubarem Aufwand deutlich verbessern &#8211; durch die Verwendung standardisierter Feedback-Bögen. Das Ausfüllen solcher Bögen dauert meist nur einige Minuten, und die Vorteile ihres Einsatzes liegen auf der Hand. </p>
<p>Ich habe daher basierend auf einer internen Vorlage einmal ein neutrales Muster erstellt, das ich an dieser Stelle gerne kostenlos zur Verfügung stelle &#8211; et voilà: </p>
<p><center><br />
<img src="http://www.kriegs-recht.de/wp-content/uploads/2011/11/bewertungsbogen-referendare.jpg" alt="" title="Bewertungsbogen Referendare" width="250" height="343" class="alignnone size-full wp-image-2358" /><br />
</center></p>
<p>Die kostenlose Vorlage für den Bewertungsbogen <a href="http://www.kriegs-recht.de/wp-content/uploads/2011/11/bewertungsbogen-referendare.pdf" class="lipdf">kann hier als PDF heruntergeladen werden</a>, und <a href="http://www.kriegs-recht.de/wp-content/uploads/2011/11/bewertungsbogen-referendare.docx" class="liinternal">hier im Word-Format</a>. Und falls es Vorschläge für eine Optimierung gibt, dann freue ich mich über diese in den Kommentaren.
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