Dreieinhalb Jahre

Seit etwa dreieinhalb Jahren blogge ich nun unter www.kriegs-recht.de. In dieser Zeit habe ich auf diesem Blog knapp 270 Artikel veröffentlicht, die insgesamt über 1.200 Mal kommentiert wurden. Über diese – wie ich finde – für ein juristisches Blog durchaus ansehnliche Anzahl von Leserbeiträgen freue ich mich sehr, und ich hoffe, dass es auch in Zukunft weiter so engagierte Diskussionen geben wird wie bisher. Unverändert gilt für mich, was ich schon beim Start dieses Blogs auf meiner About-Seite geschrieben habe:

      Viele der von mir auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge beschäftigen sich mit dem, was sich klassisch als “Onlinerecht” bezeichnen läßt. Es sind spannende Zeiten, in denen einiges an Neuem entsteht – und das nicht nur im Netz, sondern auch in den Köpfen und im Verhalten der Menschen. Manche neue Dienste werfen tatsächlich neue Rechtsfragen auf, für die wir neue Antworten benötigen. Andere Dienste tun dies nicht unmittelbar – aber weil diese Dienste und das, was mit ihnen möglich ist, für viele Menschen immer noch “neu” sind, gibt es auch hier einen großen Bedarf an Kommunikation, Dialogen und Diskussion. Und ich freue mich darüber, diese auch hier im Blog zu führen.

Als ich dieses Blog im Sommer 2007 an den Start gebracht habe war ich mir nicht sicher, wie das mit den Kommentaren so laufen würde. Würden Diskussionen aus dem Ruder laufen? Würden Kommentatoren sich so in die Haare bekommen, dass ich dazwischen gehen müsste? Das Risiko war es mir wert – andere bloggende Anwälte entscheiden sich mitunter anders.

Dreieinhalb Jahre lang musste ich bei keinem der über 1.200 Kommentare aus einem solchen Grund einschreiten und die Schere zücken oder gar den Löschknopf drücken.1 Aber irgendwann ist ja wohl immer das erste Mal: Vor kurzem habe ich zum ersten – und hoffentlich zum letzten – Mal die Kommentierfunktion für einen Beitrag deaktiviert, weil eine Diskussion aus meiner Sicht aus dem Ruder lief und auch meine Bitte um eine wenn schon nicht unbedingt sachlichere, aber doch zumindest weniger derbe geführte Auseinandersetzung ignoriert wurde.



Gab es justiziable Beleidigungen? Nicht ausgeschlossen. In der Rechtsprechung dazu, was eine strafbare Beleidigung ist – und was nicht – gibt es einige sehr unterhaltsame Entscheidungen. Mal wird die Latte mal extrem hoch gelegt, mal extrem niedrig (siehe obenstehende Folie). Für mich war die Frage, ob hier eine Straftat vorlag, aber nicht entscheidend. Meine persönliche Meinung ist, dass klare Worte und engagiert, emotional geführte Diskussionen auch möglich sind, ohne einen anderen Kommentator beispielsweise als “dahergelaufenen, rummosernden, auf einem nicht existenten “Bestimmungsrecht” bestehenden und mich beleidigenden Schreihals” zu bezeichnen.

Pöbler an die Maus!” proklamierte Sascha Lobo vor kurzem auf SPIEGEL Online und forderte zur Förderung der Meinungsfreiheit die “Legalisierung der einfachen Beleidigung im Internet”. Beispielsweise Michael Kamps hat auf diesen Beitrag lesenswert erwidert.

  1. Gelöscht habe ich in dieser Zeit lediglich die wohl unvermeidlichen Spam-Kommentare; darüber hinaus habe ich einige Kommentare heruntergenommen, weil in ihnen Informationen über Dritte veröffentlicht wurden. []

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