Die Vermessung der Blawgosphäre im Q3 / 2008

Eimmal im Quartal packe ich hier den Rechenschieber aus und “vermesse die Blawgosphäre” - sprich: ich versuche zu ermitteln, welche deutschsprachigen Blawgs und Lawblogs am häufigsten per Feedreader abonniert werden, und welche in den letzten sechs Monaten am häufigsten von anderen Blogs aus verlinkt wurden. Dies sind zwei der nur wenigen zugänglichen Werte, anhand derer sich die Reichweite der Blawgosphäre halbwegs einschätzen lässt.

Nachdem meine letzten Zahlen aus dem Juni dieses Jahres stammen, ist es nun Zeit für einen neuen Überblick. Die untenstehende Tabelle listet die 36 laut Technorati in den letzten sechs Monaten am häufigsten aus anderen Blogs heraus verlinkten deutschsprachigen Lawblogs auf (in Klammern jeweils die frühere Platzierung sowie (am Ende) die im Juni ermittelten Technorati-Werte). Die Übersicht zu den derzeit per Feedreader am häufigsten abonnierten Blawgs folgt in den nächsten Tagen.

01 (01) RA Udo Vetter (lawblog.de) 763 (913)
02 (NE) Datenschutzbeauftragter Online 150 (kA)
03 (04) Beck-Blog (Beck-Verlag) 114 (104)
04 (05) RA Dr. Carsten Ulbricht (rechtzweinull.de) 98 (96)
05 (03) RA Henning Krieg, LL.M. (kriegs-recht.de) 87 (108)
* * * * * * * * * *
06 (02) Law-Blog (law-blog.de) 81 (127)
07 (06) RA Thomas Klotz (ra-blog.de) 78 (92)
08 (07) JurBlog 67 (89)
09 (08) Jurabilis 61 (75)
10 (NE) Jur-Blog 57 (kA)
* * * * * * * * * *
11 (09) Markenblog 47 (55)
12 (NE) Rechtsanwalts News 44 (kA)
13 (NE) Jurakopf 31 (kA)
14 (15) verbraucherrechtliches 26 (26)
15 (11) RA Sascha Kremer (Vertretbar Weblawg) 25 (46)
* * * * * * * * * *
16 (12) RA Michael W. Felser (Juracity) 23 (30)
16 (16) LAWgical 23 (23)
16 (16) RA Jürgen Melchior 23 (23)
16 (NE) Telemedicus 23 (kA)
20 (10) RA Thomas Schwenke (advisign.de) 21 (47)
* * * * * * * * * *
20 (14) RA Christian Säfgen (Obiter Dictum) 21 (29)
20 (18) Kanzlei Kremer 21 (21)
20 (20) RA Stephan Hansen-Oest (say-ho) 21 (19)
24 (20) Prof. Dr. Ulrich Noack (Unternehmensrechtliche Notizen) 19 (19)
25 (12) Strafprozesse und andere Ungereimtheiten 18 (30)
* * * * * * * * * *
25 (NE) Recht Medial 18 (kA)
25 (25) Rechtsanwalt Hänsch 18 (14)
28 (28) Kleinblog - Rechtsreferendar David Klein 17 (11)
29 (22) Kleinstbuden-Mechanic 16 (17)
30 (26) LBR-Blog 15 (13)
* * * * * * * * * *
30 (31) MCNeubert lawblog 15 (10)
30 (NE) Die herrschende Meinung 15 (kA)
33 (26) Kanzlei SEWOMA 12 (12)
34 (28) RA Alexander Schultz (palawa.de) 11 (11)
35 (22) Der “Großbuden-Nerd” 10 (17)
* * * * * * * * * *
35 (22) Recht für Verbraucher 10 (17)
36 (31) “Arbeitsrecht” auf Zeit.de von Ulf Weigelt 10 (10)

Die “Bottom Line”

Auffallend sind zunächst die recht hohen Neueinstiege auf den Plätzen 2 und 10 - die zugleich zeigen, das es kein Ding der Unmöglichkeit ist, sich in solchen Listen nach vorne zu katapultieren. Die Blawgosphäre ist in Deutschland nach wie vor recht überschaubar.

In den vergangenen Monaten ist wiederholt darüber spekuliert worden, ob die deutsche Blogosphäre allgemein allmählich an ihre Wachstumsgrenzen stößt - erkennbar auch daran, dass weniger frische Links auf Blogs gesetzt würden. Tatsächlich war auch in der Blawgosphäre noch im Juni ein Rückgang zu beobachten gewesen. Nun allerdings scheinen die Zahlen sich zu stabilisieren: kamen die “Top 35 Blawgs” im Juni auf eine “Authority” von insgesamt 2133, so beträgt der Wert nun zusammengerechnet nur unwesentlich weniger, nämlich 2084.

Interessant erscheint aus meiner Sicht dabei auch, dass der “Vorsprung” von Urgestein Udo Vetter und seinem Lawblog weiter schrumpft. Trotzdem muss man dabei die Verhältnisse im Auge behalten: Udo Vetter kommt immer noch auf so viele frische Links wie die Zweit- bis Zehntplatzierten zusammen (!).

Sinn und Unsinn einer Vermessung der Blawgosphäre

Über Sinn und Unsinn von Aufstellungen wie dieser lässt sich trefflich diskutieren. Im Nachgang zu früheren Veröffentlichungen habe ich bereits einige Gedanken zu solchen und ähnlicher “Rankings” festgehalten. Meiner Meinung nach sind Übersichten dieser Art nicht uninteressant - dabei aber weitgehend ungeeignet, um eine umfassende hierarchische Einordnung von Blogs im Allgemeinen oder “Blawgs” im Speziellen vorzunehmen. Jeder einzelne bei einem solchen Vergleich vermessene Wert ermöglicht nur einen einzelnen Blick auf die betrachteten Blogs. Viele andere Werte hingegen wie beispielsweise die Reichweite der Webseiten oder der “Einfluss” der Autoren lassen sich schon gar nicht verlässlich messen. Und selbst wenn dies möglich wäre, so würde sich dann doch immer noch die Frage stellen, wie diese Werte zueinander gewichtet werden sollten. Sprich: ein aussagekräftiges umfassendes “Ranking” fuer Blawgs kann es meiner Meinung nach schlicht nicht geben. Wer mehr hierzu lesen möchte - hier entlang bitte.

Weiterführende Links

- Die meistabonnierten Lawblog-Feeds im Mai 2008
- Die meistabonnierten Lawblog-Feeds im Februar 2008
- Die meistabonnierten deutschen Lawblog-Fees im Oktober 2007

- Die Vermessung der Blawgosphäre - eine Reise durchs Ungewisse
- Lawblogs und die Irrelevanz der Relevanzlisten
- Und noch einmal: Lawblogs und die Irrelevanz der Relevanzlisten

Hinweis

Sollte ich ein Blawg mit einer Technorati Authority von 10 oder höher nicht berücksichtigt haben, dann bitte ich um Hinweis in den Kommentaren. Ich werde dieses Blawg dann in der nächsten Liste (im nächsten Quartal) mit aufnehmen.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Leserkommentare zum Beitrag


  1. Bislang keine Kommentare
  1. 1 RA-Blog
  2. 2 Die Anderen « Kassenzone - Commerce, Mobile, Technologie
  3. 3 Der Blog im Ranking 09/2008 | Rechtsanwalt News
  4. 4 Basic Thinking Blog | Deutsche Blogcharts: Entwicklung seit 06 II.
  5. 5 kriegs-recht.de : Die Blawgosphäre und das Pagerank Update 10/2008
  6. 6 LAWgical
  7. 7 kriegs-recht.de

Einen eigenen Kommentar schreiben

Mit dem Abschicken Ihres Kommentars willigen Sie darin ein, dass die von Ihnen oben gemachten Angaben sowie Ihre IP-Adresse von mir im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse und ihre IP-Adresse werden nicht veröffentlicht oder sonst weitergegeben. Mehr hierzu in den Datenschutzhinweisen.