Spätestens seitdem die “Social Lending” Plattform smava gestartet ist, sind “Peer to Peer Kredite” auch in Deutschland ein Thema. Es geht dabei im Kern um den Geldverleih von Privatpersonen an Privatpersonen - ohne, dass eine klassische Bank eingeschaltet werden muss.
Sehr schnell kam die Frage auf, ob Peer to Peer Kredite in Deutschland bankenrechtlich zulässig sind. Dazu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, in der aktuellen Ausgabe ihres “BaFin Journals” nun öffentlich Stellung genommen. Ergebnis:
“Für die reine Vermittlung von Krediten ist dabei keine Bankerlaubnis erforderlich. Kreditvermittlungsplattformen stehen demnach für sich genommen grundsätzlich nicht unter der Aufsicht der BaFin.”
Aber ganz so einfach ist es dann allerdings doch nicht, denn:
“Abhängig von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des einzelnen Geschäftsvorhabens können sowohl die Nutzer der Kreditvermittlungsplattform als auch die Betreiber der Plattform selbst erlaubnispflcihtige Bankgeschäfte betreiben.”
Problematisch wird es demzufolge, wenn die Kreditgeber anfangen, ihre “privaten” Kredite entweder “gewerbsmäßig” oder in einem Umfang zu vergeben, “der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“. Und die Schwelle der Gewerbsmäßigkeit ist der BaFin zufolge schnell erreicht:
“Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb [Anm.: also die Aktivität des Nutzers] auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Hiervon ist bereits beim Abschluss eines einzelnen Geschäfts auszugehen, wenn die Absicht der - auch nur unregelmäßigen - Wiederholung besteht.”
Gegenüber der Financial Times Deutschland hatte die BaFin schon früher geäußert, Social Lending Plattformen im Blick behalten zu wollen: “Wir schauen uns in diesen Fällen an, ob die Nutzer einer solchen Plattform darauf erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreiben.”
Hilfreiche Links:
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- Stellungnahme der BaFin im BaFin-Journal (PDF),
- Begriffserklärung “Peer to Peer Kredite” bei Wikipedia,
- Interview mit smava-Gründer Alexander Artopé,
- Materialsammlung zum Thema auf Exciting Commerce,
- Hintergrundinformationen bei Stiftung Warentest.
Nachtrag:
Mir ist aufgefallen, dass - eventuell - die Gefahr eines Missverständnisses besteht, weshalb ich kurz noch etwas zum Vorgesagten ergänzen möchte. Nach der (oben wiedergebebenen) Auffassung der BaFin kann es rechtswidrig sein, wenn Privatpersonen über Social Lending Plattformen Kredite vergeben. Der Grund: für eine gewerbliche Kreditvergabe benötigt man eine Banklizenz, und die Grenze zur Gewerbsmäßigkeit sieht die BaFin schnell erreicht.
Weil ich als einzige deutsche Social Lending Plattform smava namentlich genannt habe möchte ich - der Klarheit halber - darauf hinweisen, dass man dort aus eben diesem Grund mit einer Bank zusammenarbeitet. In den FAQ der Firma heißt es dazu: “smava arbeitet für die aufsichtsrechtliche Ordnungsmäßigkeit mit der Bank für Investments und Wertpapiere (biw AG) zusammen. Die Bank vergibt die von den Anlegern ausgewählten Kredite und verkauft diese ohne Preisaufschlag an die Anleger weiter. Deshalb benötigen weder Anleger noch Kreditnehmer eine Banklizenz.” In dem oben verlinkten Artikel der Stiftung Warentest wird hier auch noch einmal näher erklärt, wie dies genau funktioniert.

An alle, die schon mal auf http://www.smava.de einen Kredit vergeben haben oder dies beabsichtigen, richtet sich die folgende anonyme Umfrage mit nur 7 Multiple-Choice-Fragen:
http://FreeOnlineSurveys.com/r.....xnan316971
Sie ist Teil einer Diplomarbeit im Fachbereich Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzen. Ich bin daher über jede Antwort dankbar!
kredithai