Die NJW und das Micro-Blogging

Logo NJWDie die Neue Juristische Wochenschrift (kurz “NJW”) könnte man etwas flappsig als das Dickschiff unter den juristischen Fachpublikationen bezeichnen – kaum eine Kanzlei, in der sie nicht steht. Umso mehr freut es mich, dass die Redaktion von “NJW aktuell” nicht nur bei uns angefragt hat, ob wir einen kurzen Beitrag zum Thema Twitter beisteuern möchten, sondern dass ich diesen im aktuellen Heft veröffentlichten Artikel auch hier zum Download anbieten kann – klick!


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  1. Nilz sagt:

    Kleine Korrektur: Es sind 140 und nicht 160 Zeichen pro Tweet.

  2. Nilz, das ist richtig; im Artikel beziehe ich mich an der von Dir genannten Stelle aber auf das Feld “Bio” – und in dem stehen tatsächlich 160 Zeichen zur Verfügung…

  3. Nilz sagt:

    Ah, jetzt ja! Da habe mich verlesen. Das kommt davon, wenn man zuviel durch den Text springt.

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