Die Erlaubnispflicht von Social Lending – offizielles Merkblatt der Bafin
Seitdem Firmen wie Smava, eLolly und Auxmoney das in den USA und in Großbritannien bereits recht erfolgreich etablierte Geschäftsmodell des Social Lending auch hierzulande umsetzen, wird regelmäßig nach der (banken-)rechtlichen Zulässigkeit solcher Plattformen für “Peer to Peer Kredite” in Deutschland gefragt.
Vor kurzem hatte ich daher auf einen Artikel im “Bafin-Journal” hingewiesen, einem Magazin der in Deutschland die Aufsicht über das Bankengewerbe ausübenden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz Bafin). In diesem Artikel kann man über ein klassisches “Sowohl – als auch” lesen: für die reine Vermittlung von Krediten ist zwar noch keine Bankerlaubnis erforderlich, doch abhängig von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des einzelnen Geschäftsvorhabens kann es dann am Ende doch dazu kommen, dass sowohl die Nutzer der Kreditvermittlungsplattform, als auch die Betreiber der Plattform selbst erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreiben (Smava beispielsweise arbeitet aus diesem Grund mit einer Bank zusammen, die wiederum über eine entsprechende Lizenz verfügt).
Vor diesem Hintergrund sind möglichst genaue Informationen über die offizielle Haltung der Bafin natürlich von besonderer Bedeutung. Hinweisen möchte ich daher zusätzlich noch auf dieses Merkblatt der Bafin, in welchen diese noch einmal genauer als im erwähnten Artikel auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für “Kreditvermittlungsplattformen” eingeht.
