Dialog. Reputation. Inspiration.

Der von mir sehr geschätzte Kai Müller hat kurz zusammengefasst, was Bloggen für ihn bedeutet. Nicht alles, aber das Meiste davon kann ich auch aus meiner Sicht unterstreichen:


    Dialog. Reputation. Menschen treffen. Veränderung. Anpassung. Inspiration. Herausforderung. Durchhaltevermögen. Kämpfen. Geniessen. Eingeladen werden. Geld. Reisen. Jobs. Fotografieren. Spaß. Musik. Bescheid wissen. Ratlosigkeit. Anerkennung. Missgunst. Business. Chancen. Vorsprung. Überwindung. Hinterfragen. Kritik. Lob. Teilen. Danken. Nehmen. Geben. Angenehme Situationen. Erkannt werden. Unangenehme Situationen. Fragen. Antworten. Austausch. Lernen. Beibringen. Rastlosigkeit. Überforderung. Erfolgserlebnisse. Rote Augen.

Die Möglichkeiten, die Blawgs – also juristische Blogs – eröffnen, werden meiner Meinung nach in Deutschland noch immer massiv unterschätzt. Leider.

  1. kein RA sagt:

    Das liegt bei den Rechtsanwälten einfach daran, dass sie zu wenig von der Arbeit erzählen wollen und blawgs entweder als langweiliges Urteilveröffentlichungsblog oder als Dauerwerbesendung betreiben.

    Sie haben übrigens früher auch viel mehr gebloggt und über interessantere Dinge geschrieben ;)

  2. @keinRA: Sie haben Recht damit, dass es zu viele Urteilsschleudern und zu viele durchschaubare juristische Werbeblogs gibt. Die entlarven sich aber selbst. Aber geben Sie uns eine Chance, seien Sie nicht so streng mit uns. Viele üben noch, auch wir müssen lernen und auch wir werden nur langsam besser. Jenseits dessen sollten Sie bedenken, dass Anwälte aufgrund der Verpflichtung zur Mandatsverschwiegenheit nicht über alle Details ihrer Arbeit schreiben dürfen. Die interessantesten Geschichten können einfach nicht veröffentlicht werden. Und was Ihre Meinung zu Henning Krieg angeht: I respectfully dissent!

  3. @keinRA:

    Grundsaetzlich – wie ich finde – sehr gut beobachtet. Wie Thorsten Feldmann hege ich aber die Hoffnung, dass die Anzahl (und die Bandbreite) guter juristischer Weblogs groesser werden wird. Ein schoenes Beispiel eines (ueberaus) gelungenen juristischen Blogs ist http://www.telemedicus.info – und Projekte wie dieses zeigen, dass da grundsaetzlich “noch mehr geht”.

    Und was Ihre Meinung zu meinem Blog angeht: I agree, respect (sorry, Thorsten). Aber wenn alles gut geht, wird das (auch) wieder besser. :-)

  4. kein RA sagt:

    “Jenseits dessen sollten Sie bedenken, dass Anwälte aufgrund der Verpflichtung zur Mandatsverschwiegenheit nicht über alle Details ihrer Arbeit schreiben dürfen.”

    Es geht ja hier nicht um die Details. Namensnennung verlangt ja niemand, auch nicht erkennbare Geschichten. Aber die Anekdoten und witzigen Dinge des Anwaltlebens sind sicherlich gut darstellbar ohne dass berufsrechtliche (oder gar strafrechtliche) Konsequenzen drohen.

    @krieg

    Darauf freue ich mich jetzt schon :)

  5. @keinra:

    naja, anwaltsblogs mit totaaaaal witzigen geschichten aus dem büroalltag (“ich habe heute ein schreiben vom amtsgericht bekommen, in dem zehn rechtschreibfehler sind…”, “der doofe anwalt der gegenseite hat heute gemeint…”) gibt es – nach meinem bescheidenen dafürhalten – genug. was fehlt, ist substanz und meinung bei relevanten themen.

    wenn man so will: es fehlt haltung.

    um persönliche haltung zu beweisen, bietet sich ein blog eigentlich sehr gut an. wenn ein anwalt aber mal haltung zeigt, wird ihm die an anderer stelle – etwa vor gericht, von einem anderen mandanten etc. – gerne auch mal vorgehalten (“haltung” v. “vorhaltung”: what a wortspiel!). als anwalt muss man felxibel die interessen des mandaten vertreten, auch wenn das nicht der eigenen meinung entspricht. jede festlegung nach außen in einem blog wirkt potenziell schädrlich bei der interessenvertretung. und ich glaube, hier liegt das problem.

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