Datenschutzbeauftragte schießen sich auf Bewertungsplattformen ein

Jetzt wird es spannend: nachdem die Betreiber von Spickmich.de, einer Bewertungsplattform für Lehrer, sich juristisch bislang vor allem mit Lehrern auseinanderzusetzen hatten, geht gegen die in Berlin ansässigen Betreiber von MeinProf, einer Bewertungsplattform für Hochschuldozenten, nun der Datenschutzbeauftragte von Berlin vor (genauer gesagt: die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich des Bundeslandes Berlin) – der Datenschutzbeauftrage hat einen Bußgeldbescheid erlassen.

Streitpunkt ist, ob die öffentlich einsehbare Bewertung von Personen im Internet datenschutzrechtlich zulässig ist. Nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten ist sie das nicht, zumindest nicht in der bisher von MeinProf organisierten Weise. Der Datenschutzbeauftragte fordert, so MeinProf in einer (online noch nicht verfügbaren) Pressemeldung, dass die Bewertungen nur für Studierende einsehbar sein sollen, die die Veranstaltungen der bewerteten Dozenten nachweislich auch selbst besucht haben. Zusätzlich sollten alle bisher bewerteten Dozenten hierüber jetzt nachträglich informiert werden, bei neuen Bewertungen solle in Zukunft eine postalische Benachrichtigung an die Bewerteten erfolgen.

Die Betreiber von MeinProf verwehren sich gegen diese Forderungen und haben angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Auch Spickmich.de war schon ins Fadenkreuz der Datenschützer geraten, ohne dass jedoch bislang rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Lehrerbewertungsplattform unternommen worden wären. Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich hatte Spickmich im Januar dieses Jahres massiv kritisiert, konnte jedoch mangels örtlicher Zuständigkeit keine Maßnahmen ergreifen.

Die neuen Entwicklungen in Berlin sind gleich aus mehreren Gründen hochinteressant. Zum einen werden Bewertungsplattformen im Internet immer populärer – entsprechend drängender wird die Frage, wie es mit ihrer rechtlichen Zulässigkeit aussieht. Dem Berliner Verfahren könnte nun die Wirkung eines Musterverfahrens zukommen, das entsprechend auch von großer Bedeutung für die Betreiber anderer Bewertungsplattformen ist. Und schließlich ergehen bislang immer noch vergleichsweise wenige Gerichtsentscheidungen zu datenschutzrechtlichen Fragen – obwohl die Frage nach dem “richtigen” Umgang mit persönlichen Daten eine Kernfrage gerade des immer noch so aktuellen “Web 2.0″ ist.

  1. Alexander sagt:

    Der Vollständigkeit halber: Die Mitteilung ist jetzt auch auf unserem Blog: http://blog.meinprof.org/artic.....n-meinprof.

    Gruß,
    Alexander

  2. Ich gebe Dir Recht, dass diese Entwicklung interessant ist. Ich vermute, falls es zu einem Musterprozess kommt, es nicht nur diese Bewertungsplattformen betrifft, sondern höchstwahrscheinlich sehr viele andere Web 2.o Plattformen.

    Ralph

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