Bei so wenigen “sichtbaren Worten” fehlen mir fast dieselbigen:
Zur dazugehörigen eBay-Auktion geht es hier.
Hinter dieser Scrollbox verbirgt sich übrigens ein Text mit insgesamt gut 9.200 Zeichen - wer ihn ganz lesen wollte, müsste sich also durch rund 500 Zeilen quälen
(zur - grundsätzlich durchaus zulässigen - Verwendung von Scrollkästen bei der Widerrufsbelehrung und der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen siehe auch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 09.05.2007, Az 6 W 61/07).

ctrl-a,ctrl-c,alt-tab und paste in einen anständigen editor - wenn man es denn wirklich wissen wollte. so jedenfalls entsteht sehr sehr schnell der verdächtige eindruck, daß dort nicht alles mit rechten mitteln zugeht.
Und nicht ganz den gesetzlichen Anforderungen entspricht. :-) Aber selbst unabhängig davon: sogar so simple Vorgänge wie “Copy and Paste”, beziehungsweise die passenden Shortcuts dürften einem Großteil der Internet-Nutzer nicht geläufig sein, denke ich.