Das Kleingedruckte und das Kurzgedruckte

Bei so wenigen “sichtbaren Worten” fehlen mir fast dieselbigen:

Scrollbox

Zur dazugehörigen eBay-Auktion geht es hier.

Hinter dieser Scrollbox verbirgt sich übrigens ein Text mit insgesamt gut 9.200 Zeichen - wer ihn ganz lesen wollte, müsste sich also durch rund 500 Zeilen quälen

(zur - grundsätzlich durchaus zulässigen - Verwendung von Scrollkästen bei der Widerrufsbelehrung und der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen siehe auch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 09.05.2007, Az 6 W 61/07).

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Leserkommentare zum Beitrag


  1. 1 Nicole Simon

    ctrl-a,ctrl-c,alt-tab und paste in einen anständigen editor - wenn man es denn wirklich wissen wollte. so jedenfalls entsteht sehr sehr schnell der verdächtige eindruck, daß dort nicht alles mit rechten mitteln zugeht.

  2. 2 Henning Krieg

    Und nicht ganz den gesetzlichen Anforderungen entspricht. :-) Aber selbst unabhängig davon: sogar so simple Vorgänge wie “Copy and Paste”, beziehungsweise die passenden Shortcuts dürften einem Großteil der Internet-Nutzer nicht geläufig sein, denke ich.

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