Das Kleingedruckte und das Kurzgedruckte
Bei so wenigen “sichtbaren Worten” fehlen mir fast dieselbigen:
Zur dazugehörigen eBay-Auktion geht es hier.
Hinter dieser Scrollbox verbirgt sich übrigens ein Text mit insgesamt gut 9.200 Zeichen – wer ihn ganz lesen wollte, müsste sich also durch rund 500 Zeilen quälen
(zur – grundsätzlich durchaus zulässigen – Verwendung von Scrollkästen bei der Widerrufsbelehrung und der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen siehe auch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 09.05.2007, Az 6 W 61/07).

um 00:13
ctrl-a,ctrl-c,alt-tab und paste in einen anständigen editor – wenn man es denn wirklich wissen wollte. so jedenfalls entsteht sehr sehr schnell der verdächtige eindruck, daß dort nicht alles mit rechten mitteln zugeht.
um 08:44
Und nicht ganz den gesetzlichen Anforderungen entspricht. :-) Aber selbst unabhängig davon: sogar so simple Vorgänge wie “Copy and Paste”, beziehungsweise die passenden Shortcuts dürften einem Großteil der Internet-Nutzer nicht geläufig sein, denke ich.