Das sah bemerkenswert aus: unter www.twitter.com/bverfg findet sich ein Twitter-Account, der den Bundesadler im Logo führt, als “Location” Karlsruhe angibt und über den Pressemeldungen des Bundesverfassungsgerichts geteasert werden - sollte unser ehrwürdiges Bundesverfassungsgericht etwa tatsächlich twittern?
Auf einen Anruf in der Pressestelle hin meldete sich die Pressesprecherin des Gerichts zurück. Ja, man kenne Twitter. Aber - nein, die Pressestelle twittere hier nicht selbst. Und auch davon, dass vielleicht eine andere Stelle des Gerichts (ein Richter?) den Account nutze, wisse man nichts. Auf jeden Fall werde man sich den Account jetzt einmal genauer ansehen.
Offenbar ist www.twitter.com/bverfg damit ein weiterer von zahllosen so genannten Fakeaccounts. Bemerkenswert ist, wie viele Follower “BVerfG” bereits eingesammelt hat - zwar noch nicht so viele wie der falsche Schaeuble, aber bereits knapp 500.

Der Twitteraccount ist allerdings auch nichts anderes als der RSS-Feed von der Website des BVerfG.
Nun, einen RSS-Feed ins Twitter laufen zu lassen fällt ja nun nicht wirklich unter “twitter nutzen”.
Vielleicht hat das nur ein überambionierter Azubi eingerichtet ;o)
Im Gegensatz zum falschen Schäuble handelt es sich bei bverfg um eine Kopie des offiziellen RSS-Feeds der Pressemitteilungen des BVerfG, die automagisch per twitterfeed erstellt wird. Eigentlich ein netter Service.
Trotzdem bleibt Vorsicht geboten, schließlich kann hier der Besitzer der Logindaten zwischen die echten Pressemeldungen Selbsterfundenes einstreuen.
Da man eh draufklicken muss, bevors interessant wird…