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LG Frankfurt a.M.: Urteil gegen Preisfallen im Internet
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – kurz vzbv – geht regelmäßig gegen die Anbieter so genannter Preisfallen im Internet vor. Im Herbst letzten Jahres erstritten die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil gegen den Betreiber einer “Ahnenforschungs-Webseite”. Wer diese Webseite nutzen wollte, der musste sich dort zunächst anmelden – dass die Nutzung nach der Anmeldung kostenpflichtig sein sollte, das war allerdings nur im “Kleingedruckten” (den AGB) der Webseite und zudem noch in einer Fußnote erwähnt, auf die ein im Anmeldeformular eingefügtes Sternchen (“*”) hinwies.
Diese konkrete Gestaltung verstoße gegen § 1 Abs. 1 und 6 Preisangabeverordnung, so das LG Frankfurt a.M., weshalb es diese Praxis dann auch untersagte. Das Urteil ist, so weit ich erkennen kann, trotz verschiedener Meldungen über das Verfahren bislang noch nicht im Volltext veröffentlicht – ein Umstand, dem hier abgeholfen werden kann:
