So eindeutig die Rechtslage in dieser Hinsicht auch ist - noch immer ist (bei weitem) nicht allen Bloggern und Webseiten-Betreibern klar, dass sie fremde Fotografien nicht einfach auf ihre Seiten kopieren dürfen. Wenn sie dies tun wollen, dann müssen sie vorher beim Rechteinhaber eine Erlaubnis hierfür einholen. “Copy and Paste” ohne Erlaubnis ist bei Fotografien die beste (unfreiwillige) Einladung zur Abmahnung, weil das deutsche Urheberrecht selbst jeden simplen Schnappschuss schützt. Und das auch dann, wenn das kopierte Foto sehr klein ist: Selbst so genannte Thumbnails, also miniaturisierte Bilder, geniessen urheberrechtlichen Schutz.
Leider mehr als nur etwas unglücklich ist war daher eine Softwareempfehlung, die der Stern nun veröffentlicht hat hatte. Unter dem Titel “Pixel-Spielzeuge für mehr Fotospaß” empfiehlt der Stern das Freeware-Tool “SmillaEnlarger”, mit dem Minibilder um bis zu 3.000 Prozent vergrößert werden können sollen, ohne dass das Ergebnis nur noch aus Pixelblöcken besteht. An sich noch keine problematische Sache - nur lädt lud der Stern quasi zur Urheberrechtsverletzung ein, wenn als es in der Einleitung zur Empfehlung heisst hieß
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“Manche Handy-Bilder oder Grafiken aus dem Internet sind so klein, dass sie sich für die eigenen Projekte nicht verwenden lassen” (Quelle),
und anschließend kurz die Funktionsweise von SmillaEnlarger erklärt wird wurde ohne jedoch klarzustellen, dass das ungefragte Verwenden fremder Fotos aus dem Internet nicht erlaubt ist.1 Im Fall der Fälle kann man sehr schnell den Spaß am “Pixel-Spielzeug für mehr Fotospaß” verlieren.
Update: Beim Stern hat man inzwischen reagiert - und die oben zitierte Formulierung geändert. Jetzt heißt es dort:
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“Manche Handy-Bilder oder Grafiken sind so klein, dass mit ihnen nicht viel anfangen kann.”
Chapeau, liebe Stern-Redaktion! Klasse (und schnell) reagiert!
Wer noch etwas mehr zum Fotorecht lesen möchte, dem empfehle ich die kurze Artikelserie von Arne Trautmann zum Thema. Schon vor einigen Jahren geschrieben, aber immer noch aktuell, und wunderbar auch für Nichtjuristen verständlich.
Und in diesem Zusammenhang vielleicht auch von Interesse: “Von der Bedeutung intelligenter Plattformgestaltung: TwitPic - Einladung zur Abmahnung?” und “Mosaic Maker Stöckchen: Einladung zur Abmahnung“
- Anders ist es nur, wenn der Rechteinhaber seine Fotos von vornherein “frei” zur Verfügung gestellt hat, bspw. indem er sie unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht hat. [↩]


