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Internetrecht für Gründerinnen und Gründer

Wer eine Firma oder ein Unternehmen gründet, der (oder die) muss eine Menge Fragen klären – nicht zuletzt eine Menge an Rechtsfragen. Bei fast allen Gründungen spielen Fragen des Internetrechts eine Rolle, schon allein deshalb, weil nahezu jede neugegründete Firma eine Webseite betreibt oder Marketing per E-Mail unternehmen will. Auf Einladung des Zentrums für Unternehmensgründung an der Universität Bielefeld – kurz “ZUg” – habe ich dort vor kurzem zum wiederholten Mal einen Workshop “Internetrecht für Gründerinnen und Gründer” veranstaltet. Das ZUg unterstützt zur Verwertung von Ergebnissen und Entwicklungen wissenschaftlicher Arbeiten die Unternehmensgründung von gründungsinteressierten Studierenden, AbsolventInnen und MitarbeiterInnen.

Da die im Workshop besprochenen Themen für fast jedes Start Up und jede Gründung eine Rolle spielen, stelle ich meine Präsentation gerne auch hier zu Verfügung. Insgesamt acht Themenkomplexe werden angesprochen:

  • Legal Management: So kommt man schneller, besser und günstiger zum Ziel
  • Die rechtssichere Webseite: Welche Spielregeln gelten für die Internetpräsenz
  • Markenrecht: Wie funktioniert sie, was kostet sie, was bringt sie
  • E-Mail Marketing: Was sind die (rechtlichen) Do’s und Don’ts
  • Social Media Marketing: Regeln auf Facebook, Twitter & Co.
  • Haftung für nutzergenerierte Inhalte: So vermeidet man die “Störerhaftung”
  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Stolpersteine in der Frühgründungsphase
  • Abmahnungen: Was ist das, und wie sollte man mit ihnen umgehen

Aber genug der Vorrede, und auf zur Präsentation – voilà:

Hier finden Sie weitere Präsentationen von mir auf Slideshare.

Wie immer gilt: Die Folien allein können naturgemäß nicht alle Informationen vermitteln, die Gegenstand des Workshops gewesen sind, besitzen aber auch allein für sich bereits einen Informationswert. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an die Universität Bielefeld für die Einladung – und an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops für einen auch für mich interessanten Nachmittag.

Präsentation “Recht für Gründer”

3. Dezember 2009Starting Upby Henning Krieg
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Auf Einladung von Professor Tobias Kollmann, der den Lehrstuhl für E-Business und E-Entrepreneurship an der Uni Duisburg-Essen innehat, habe ich Anfang Dezember mit seinen Studierenden einen Parforceritt durch das Thema “Recht für Gründerinnen und Gründer” in eineinhalb Stunden gewagt. Innerhalb dieses Zeitrahmens ist es natürlich nicht möglich, sämtliche relevanten Themen durch- oder auch nur anzusprechen. Deshalb habe ich mich darauf konzentriert, in fünf Teilbereichen auf besondere Herausforderungen hinzuweisen (und Lösungswege aufzuzeigen). Bei diesen Teilbereichen geht es um

  • die Vorgründungsphase, während der ein Team von Gründern bereits losgelegt, jedoch noch keine GmbH, AG oder Ltd. gegründet hat,
  • den Evergreen “User Generated Content” und die mögliche Haftung für solche nutzergenerierten Inhalte,
  • die allgemeine Compliance von Internetprojekten,
  • allgemeine Geschäftsbedingungen, und schließlich
  • das “Legal Management”, also die Frage, wie Gründer Rechtsangelegenheiten möglichst effizient und erfolgreich organisieren und handhaben können.

Gerne stelle ich die Folien zum Vortrag hier auch öffentlich zur Ansicht bereit – voilà:

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Wie immer gilt: Die Folien allein können naturgemäß nicht alle Informationen vermitteln, die Gegenstand des (gesprochenen) Vortrags gewesen sind, besitzen aber auch allein für sich schon einen bestimmten Informationswert. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an Professor Kollmann für die Einladung – und an seine Studierenden für einen interessanten Nachmittag.

Leseempfehlung: “Marken für Startups”

7. November 2007Starting Upby Henning Krieg
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Bei der Beratung von Startups steht das Thema Markenrecht immer wieder mit auf dem Programm: warum sollte man schon als Startup auch ans Markenrecht denken, was sind Marken eigentlich, wie funktioniert die Anmeldung einer Marke, was ist dabei zu beachten und wie teuer ist das Ganze – das sind nur einige der Fragen, die regelmässig zu klären sind und auch geklärt werden sollten. Wer sich nur darauf konzentriert, eine “Brand” zu kreieren, sich aber nicht auch um die rechtlichen Aspekte seiner Marke kümmert, der läuft beispielsweise Gefahr, seine “Brand” später wieder zu verlieren – eine ärgerliche, häufig unnötige und in den meisten Fällen kostenspielige Sache.

Schon seit einiger Zeit hatte ich mir daher vorgenommen, einmal einen Artikel zum Thema Marken und Markenrecht für Startups auf diesem Blog zu schreiben. Nun ist mir allerdings Berufskollege Thomas Schwenke zuvorgekommen und hat auf seinem Blog einen lesenswerten Beitrag veröffentlicht – auf den ich daher ausdrücklich hinweisen moechte. Wer sich einen ersten Ueberblick zum Thema Marken und Markenrecht verschaffen möchte – hier entlang bitte.

“START UP” – TV-Doku-Serie über das Gründen in exotischen Gefilden

Noch bis zum 25. Juni läuft im Schweizer Fernsehen (SF) die elfteilige Doku-Serie “Start Up – Der Weg zur eigenen Firma”. Sehr schön: Per Stream lassen sich sämtliche Folgen kostenlos auch über das Internet abrufen.

Mehr als 1.000 Start Ups hatten sich für die Teilnahme beworben, 100 von ihnen erhielten die Gelegenheit, sich vor einem Experten-Gremium zu präsentieren – 10 haben es schließlich in die Sendung geschafft. Mir gefällt unter anderem, dass das SF damit einen langen Atem beweist, und offenbar auch weniger quotenfixiert agiert, als es hierzulande RTL mit seiner Start Up-Show “Big Boss” getan hat. Zudem hält das SF auf der Webseite zur Sendung nicht nur die einzelnen Folgen der Serie zum Abruf bereit, sondern stellt auch noch Hintergrundmaterial zum Thema “Gründen” zur Verfügung. Sehenswert.

via Best Practice