Archive for the ‘Selbstreferentielles’ category
Buchverlosung: 2 Mal “PR im Social Web” zu gewinnen
Schon im Frühjahr ist im O’Reilly-Verlag das Buch “PR im Social Web” von Marie-Christine Schindler und Tapio Liller erschienen. Das Buch ist seitdem auf ausgesprochen positive Resonanz gestoßen: So wurde bei Amazon in insgesamt 14 Rezensionen 13 Mal die Höchstnote von fünf Sternen vergeben, zudem erhielt es einmal respektable vier Sterne. Das freut mich auch deshalb sehr, da Marie-Christine und Tapio mich eingeladen hatten, ein Kapitel zum Rechtsrahmen für PR im Social Web beizusteuern, was ich auch gerne getan habe.
Der O’Reilly-Verlag hatte mir schon kurz nach dem Erscheinen freundlicherweise zwei zusätzliche Exemplare zur Weitergabe übersandt. Da ich ab dem April ein Blog-Sabbatical eingelegt hatte, bin ich noch nicht dazu gekommen, diese Bücher hier zu verlosen – was ich nun aber gerne tue. Wer eines der beiden Exemplare gewinnen möchte, kann einfach bis zum Sonntag, den 16. Oktober, unten einen Kommentar zu diesem Blogposting hinterlassen. Unter Ausschluss des Rechtswegs (dieser Hinweis muss natürlich sein…) werde ich dann die beiden Exemplare unter allen Kommentierenden verlosen (die Adressen der Teilnehmenden müssen und sollen natürlich nicht in den Kommentaren stehen, ich kontaktiere die Gewinner/innen anschließend per E-Mail, um die Adressen in Erfahrung zu bringen).

Die auf dem Foto unter “PR im Social Web” liegende Fachliteratur wird übrigens nicht mitverlost…
UPDATE
So, 45 “Kommentaristi” hätten das Buch gerne gehabt, (leider) nur zwei konnten ausgelost werden – und die (hoffentlich) Glücklichen sind Tanja und Bea. Herzlichen Glückwunsch!
Ende des Blog-Sabbaticals
Knapp ein halbes Jahr ist es auf diesem Blog still geblieben. Es gab viel (anderes) zu tun, und nach dreieinhalb Jahren des Bloggens war ich, zugegebenermaßen, auch ein wenig des Bloggens müde (während ich meinen Twitter-Account weiter fleißig genutzt habe).
So allmählich kommt die Lust am Bloggen jedoch zurück – und von nun an geht es wieder los. Da ich derzeit an einem (sehr spannenden und) aufwändigen Projekt arbeite, das momentan noch weitestgehend unter dem Radar fliegt, wird sich noch zeigen müssen, mit welcher Schlagzahl es hier letztendlich weitergehen wird. Aber: Der Vorhang hebt sich wieder. Ich freue mich auf interessante, neue Diskussionen.
Dreieinhalb Jahre
Seit etwa dreieinhalb Jahren blogge ich nun unter www.kriegs-recht.de. In dieser Zeit habe ich auf diesem Blog knapp 270 Artikel veröffentlicht, die insgesamt über 1.200 Mal kommentiert wurden. Über diese – wie ich finde – für ein juristisches Blog durchaus ansehnliche Anzahl von Leserbeiträgen freue ich mich sehr, und ich hoffe, dass es auch in Zukunft weiter so engagierte Diskussionen geben wird wie bisher. Unverändert gilt für mich, was ich schon beim Start dieses Blogs auf meiner About-Seite geschrieben habe:
- Viele der von mir auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge beschäftigen sich mit dem, was sich klassisch als “Onlinerecht” bezeichnen läßt. Es sind spannende Zeiten, in denen einiges an Neuem entsteht – und das nicht nur im Netz, sondern auch in den Köpfen und im Verhalten der Menschen. Manche neue Dienste werfen tatsächlich neue Rechtsfragen auf, für die wir neue Antworten benötigen. Andere Dienste tun dies nicht unmittelbar – aber weil diese Dienste und das, was mit ihnen möglich ist, für viele Menschen immer noch “neu” sind, gibt es auch hier einen großen Bedarf an Kommunikation, Dialogen und Diskussion. Und ich freue mich darüber, diese auch hier im Blog zu führen.
Als ich dieses Blog im Sommer 2007 an den Start gebracht habe war ich mir nicht sicher, wie das mit den Kommentaren so laufen würde. Würden Diskussionen aus dem Ruder laufen? Würden Kommentatoren sich so in die Haare bekommen, dass ich dazwischen gehen müsste? Das Risiko war es mir wert – andere bloggende Anwälte entscheiden sich mitunter anders.
Dreieinhalb Jahre lang musste ich bei keinem der über 1.200 Kommentare aus einem solchen Grund einschreiten und die Schere zücken oder gar den Löschknopf drücken.1 Aber irgendwann ist ja wohl immer das erste Mal: Vor kurzem habe ich zum ersten – und hoffentlich zum letzten – Mal die Kommentierfunktion für einen Beitrag deaktiviert, weil eine Diskussion aus meiner Sicht aus dem Ruder lief und auch meine Bitte um eine wenn schon nicht unbedingt sachlichere, aber doch zumindest weniger derbe geführte Auseinandersetzung ignoriert wurde.

Gab es justiziable Beleidigungen? Nicht ausgeschlossen. In der Rechtsprechung dazu, was eine strafbare Beleidigung ist – und was nicht – gibt es einige sehr unterhaltsame Entscheidungen. Mal wird die Latte mal extrem hoch gelegt, mal extrem niedrig (siehe obenstehende Folie). Für mich war die Frage, ob hier eine Straftat vorlag, aber nicht entscheidend. Meine persönliche Meinung ist, dass klare Worte und engagiert, emotional geführte Diskussionen auch möglich sind, ohne einen anderen Kommentator beispielsweise als “dahergelaufenen, rummosernden, auf einem nicht existenten “Bestimmungsrecht” bestehenden und mich beleidigenden Schreihals” zu bezeichnen.
“Pöbler an die Maus!” proklamierte Sascha Lobo vor kurzem auf SPIEGEL Online und forderte zur Förderung der Meinungsfreiheit die “Legalisierung der einfachen Beleidigung im Internet”. Beispielsweise Michael Kamps hat auf diesen Beitrag lesenswert erwidert.
- Gelöscht habe ich in dieser Zeit lediglich die wohl unvermeidlichen Spam-Kommentare; darüber hinaus habe ich einige Kommentare heruntergenommen, weil in ihnen Informationen über Dritte veröffentlicht wurden. [↩]
“Link der Woche” bei der NJW
Kurze – erfreute – Meldung in eigener Sache: Die Neue Juristische Wochenschrift (kurz NJW) hat kriegs-recht.de kürzlich als “Link der Woche” empfohlen. Die NJW ist so etwas wie der Mercedes Benz unter den juristischen Fachpublikationen – praktisch jeder Jurist kennt sie; etwas schräg könnte man sie vielleicht auch die “IKEA” unter den juristischen Zeitschriften nennen, denn die meisten Anwälte dürften sie im Haus haben…
Was die NJW zu diesem Blog schreibt:
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Wer Rechtliches zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sucht, für den ist www.kriegs-recht.de die falsche Adresse. Wer dagegen nach fundierten Analysen im Bereich des Online-Rechts fahndet, landet schnell bei Henning Krieg + Recht = Kriegs-recht.de. In seinem aktuellen Beitrag beschäftigt sich der Berliner Rechtsanwalt mit der „Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“, die der Deutsche Bundestag in diesem Jahr zur Reformierung des Internetrechts eingesetzt hat. Wie steht es aber um deren internetrechtliche Fachkompetenz? Wohl nicht gut, legt man die Web-Auftritte der Kommissionsmitglieder zu Grunde, wie es Krieg in seiner Untersuchung getan hat. Auf 20 der 21 von ihm untersuchten Webseiten hat der IT-Rechtler Mängel festgestellt – Datenschutz und Urheberrechte Dritter etc. scheinen die Experten selbst nicht so genau zu nehmen. An der internetrechtlichen Kompetenz der Kommissionsmitglieder zweifelt Krieg dennoch nicht.
Wer sich für Juristisches im Netz interessiert, für den (oder die) könnte es sich übrigens lohnen, auch die älteren “Links der Woche” aus der NJW hier durchzublättern. Auch ich habe da noch so ein paar interessante neue Seiten gefunden.
kriegs-recht.de als Blog des Jahres nominiert
Das von mir sehr geschätzte Magazin “t3n” kürt derzeit das Blog des Jahres – besser gesagt, es lässt das Blog des Jahres durch eine Online-Abstimmung ermitteln.
Nominiert ist dabei auch kriegs-recht.de – worüber ich mich natürlich sehr freue. Vielleicht haben Sie ja Lust, beim Voting hier Ihre Stimme abzugeben – auf der Liste der Nominierten stehen übrigens noch so einige andere lesenswerte Blogs.
Dialog. Reputation. Inspiration.
Der von mir sehr geschätzte Kai Müller hat kurz zusammengefasst, was Bloggen für ihn bedeutet. Nicht alles, aber das Meiste davon kann ich auch aus meiner Sicht unterstreichen:
Dialog. Reputation. Menschen treffen. Veränderung. Anpassung. Inspiration. Herausforderung. Durchhaltevermögen. Kämpfen. Geniessen. Eingeladen werden. Geld. Reisen. Jobs.
Die Möglichkeiten, die Blawgs – also juristische Blogs – eröffnen, werden meiner Meinung nach in Deutschland noch immer massiv unterschätzt. Leider.
