Archive for the ‘Online, nicht-rechtlich’ category
Rechtsanwaelte auf Twitter – auf dem Weg zum “Twitlaw”?
Vorbemerkung: Siehe zum Thema “Rechtsanwälte auf Twitter” auch das Update Januar 2009.
Auch wenn Twitter vielleicht doch nicht “the next big thing” ist, sondern nur “the current big hype” – nach Unternehmen und Medien beginnt nun auch “die Anwaltschaft”, Twitter zu entdecken.
Zur Zeit sind mir einschliesslich meiner selbst sechs zehn deutsche Anwaelte – besser gesagt: fuenf neun Anwaelte und eine Anwaeltin – mit einem Account auf Twitter bekannt:
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- Stephan Hansen-Oest (Blog: Say-Ho!)
- Thomas Klotz (Blog: RA-Blog)
- Henry Krasemann
- Henning Krieg, LL.M. (Blog: kriegs-recht.de)
- Jan Dirk Roggenkamp
- Michael Seidlitz
- Carola Sieling (Blog: kanzlei-sieling.de/weblog)
- Jan A. Strunk (Blog: kielanwalt.de)
- Dr. Carsten Ulbricht (Blog: Rechtzweinull)
- Ralf Zosel (Blog: Lawgical)
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Hinweis: Sollten Sie sich fragen, was Twitter ueberhaupt ist – dann finden Sie wie so haeufig bei Wikipiedia eine Antwort auf Ihre Frage, siehe hier.
Podknast – Podcast aus dem Knast
“Podknast” heißt ein neuer Podcast – ein Podcast aus dem Knast. Im Podknast kommen Arrestanten der Jugendarrestanstalt Düsseldorf zu Wort, abgerundet wird das Ganze durch Hintergrundinformationen zu Jugendstrafrecht und Jugendarrest.
Die ersten Reaktionen auf das Projekt sind zum Teil noch kritisch (dabei aber durchaus, wie bspw. hier oder hier, freundlich). Rechtsanwalt Marc Quandel, der das Projekt berät, hat auf dieses erste Feedback bereits reagiert – und dabei gleich auch Einblicke in das Konzept gegeben (siehe hier).
Qualitätsdiskussion des DJV: One for the show
Als der Deutschen Journalisten-Verband eine Podiumsdiskussion zum Thema “Anarchie oder Regeln? Journalismus im WWW” für den vergangenen Donnerstag ankündigte wußte ich nicht genau, was ich von der Veranstaltung erwarten sollte. Nach der Diskussion bin ich mir nicht unbedingt schlüssiger darüber, was ich nun von ihr halten soll.

Wohl als Reaktion auf den Protest, den der DJV-Vorsitzende Michael Konken mit seinen, sagen wir, kritischen Äußerungen über Blogs hervorgerufen hatte lud der DJV zur Diskussion – Journalisten, Blogger und einen Medienwissenschaftler, insgesamt sieben an der Zahl, und damit schon rein quantitativ eine schlechte Besetzung für eine gute Diskussion.

Dass nichts Gutes bei der Diskussion herausgekommen ist liegt aber nicht nur an dieser (Über-) Besetzung. Von vornherein scheint der DJV ebensowenig wie ich gewusst zu haben, wo er mit der Diskussion denn überhaupt hinwollte. So hieß es in der Presseerklärung zur Veranstaltung: “Zwei aktuelle Gerichtsurteile zeigen aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes, dass der Online-Journalismus vor neuen qualitativen Herausforderungen steht.”

Diese zwei Urteile waren dann allerdings ausgerechnet die Perlentaucher-Entscheidung des OLG Frankfurt sowie das Hamburger Urteil gegen Stefan Niggemeier, in dem dieser für auf seinem Blog abgegebene Kommentare verantwortlich gehalten wird. Beide Verfahren haben meiner Meinung nach wenig (Niggemeier) bis gar nichts (Perlentaucher) mit dem Thema der Qualitätsstandards im Onlinejournalismus zu tun.

Bezeichnenderweise wurde das Perlentaucher-Urteil dann auch weder an-, geschweige denn besprochen. Über Leserkommentare auf Blogs, in Foren und auf Medienseiten läßt sich – und ließ sich dann auch – zwar trefflich diskutieren. Aber hier diskutiert man (insbesondere im Licht der Hamburger Entscheidung) doch eher nicht über den Kern der vom DJV aufgeworfenen Frage: was sind die Standards für guten Journalismus im Internet.

Alexander Fritsch (Reuters, Moderation)
Dabei bietet sich gerade – und gerade jetzt – die Frage nach dem Rechtsrahmen als Ausgangspunkt für die Diskussion über die ethischen und qualitativen Standards in den Onlinemedien an. Denn mit den §§ 54 ff. des Rundfunkstaatsvertrags existieren telemedienrechtliche Vorschriften, deren Reichweite bislang kaum geklärt ist. Es würde mich nicht überraschen, wenn 2008 zum ersten Mal das Recht auf eine Gegendarstellung in einem Blog durchgesetzt würde.

Was die Podiumsdiskussion des DJV angeht – nach ihr bin ich immerhin über eines besser im Bilde: ich muss mich noch etwas vertrauter mit der Weißabgleichfunktion meiner Kamera machen (siehe oben). Das ist doch auch schon mal eine Erkenntnis.
(Die Diskussion wurde vom DJV aufgezeichnet und kann hier im Video nachverfolgt werden. Wer sich einen Überlick über die anschließende Diskussion im Netz verschaffen möchte, der findet bei onlinejournalismus.de eine umfassende Übersicht.)
Die meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds
Seit kurzem gibt es im Google Feedreader die Möglichkeit, sich anzeigen zu lassen, wie viele Leser den RSS-Feed eines Blogs im Schnitt pro Tag über Google-Dienste aufrufen (wenn Sie sich fragen, was RSS-Feeds und der Google Feedreader sind – einen kurze Erklärung gibt es beispielweise hier (klick)). Prompt veröffentlichte Blognation eine Liste der “50 most popular technology Blogs from Germany“, und der Popkulturjunkie stellte – ganz ohne Fokussierung auf Themenblogs – eine Übersicht über die 50 meistabonnierten deuschsprachigen Blogs zusammen.
Da lag es nahe, auch einmal einen Überblick über die deutsche “Blawgosphäre” zu erstellen – also einen Überblick darüber, wie häufig die Feeds speziell der deutschsprachigen Lawblogs über Google abonniert werden (sprich: die Feeds von Blogs, die sich zumindest schwerpunktmäßig mit Rechtsthemen befassen).
Läßt man den Google Feedreader einmal ein wenig rechnen, dann ergibt sich derzeit folgendes Bild (Anzahl der Abonnements über Google jeweils in Klammern):
01 RA Udo Vetter, www.lawblog.de (1.271)
02 Law-Blog, www.law-blog.de (132)
03 “Großbuden-Nerd”, www.grossbudenn.blogspot.com (72)
04 RA Dr. Carsten Ulbricht, www.rechtzweinull.de (63)
05 Margaret Marks’ Transblawg, www.transblawg.eu (61)
06 Jurabilis, www.jurabilis.de (58)
07 “Ich klach mich tot…” www.ichklachmichtot.blogspot.com (49)
08 Institut für Urheber- und Medienrecht, www.urheberrecht.org/news (43)
09 RA Thomas Klotz, www.ra-blog.de (40)
10 RA Henning Krieg, LL.M., www.kriegs-recht.de (34)
11 RA Sascha Kremer, “Vertretbar Weblawg”, www.weblawg.saschakremer.de (31)
12 Kanzlei Keller-Stoltenhoff u.a., www.it-recht-kanzlei.de (28)
13 RA Carsten R. Hoenig, www.kanzlei-hoenig.info (17)
14 Kanzlei SEWOMA, www.sewoma.de/berlinblawg (16)
15 Prof. Dr. Ulrich Noack, Unternehmensrechtliche Notizen (16)
16 RA Jürgen Melchior, www.ra-melchior.blog.de (15)
17 LAWgical, www.lawgical.jura.uni-sb.de (14)
18 LBR-Blog, www.lampmann-behn.de/blog (14)
19 RA Thomas Schwenke, www.advisign.de/blog (13)
20 Domainblog, www.dingeldey.wordpress.com (12)
21 Obiter Dictum, www.obiterdictum.wordpress.com (12)
22 Maas Rechtsanwälte, www.ra-maas.de (11)
23 Markenblog, www.markenblog.de (11)
24 Telemedicus, www.telemedicus.info (10)
25 RA Alexander Schultz, www.palawa.de (9)
26 RA Stephan Hansen-Oest, www.blog.say-ho.com (9)
00 Handakte WebLAWg, www.log.handakte.de (nicht bestimmbar)
Und was ist jetzt das Ergebnis des Ganzen – außer, dass noch eine weitere “Rangliste” im Netz steht (die, um dies vorweg zu nehmen, eher als Überblick verstanden werden sollte)?
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- Erwartungsgemäß steht Udo Vetter mit seinem Lawblog an der Spitze – sieht man sich einmal die Abonnentenzahlen an, dann könnte man schon fast sagen, dass der Long Tail gleich hinter ihm beginnt.
- Schon ab “Platz 2″ fällt die Zahl der Abonnenten rapide ab (diese Zahl spiegelt übrigens nur die Abonnenten über Google wieder; Leser, die den Feed über andere Dienste abonniert haben, sind nicht erfaßt, und über direkte Webseitenbesucher sagen die Zahlen gar nichts aus). Die tatsächliche Abonnentenzahl dürfte übrigens um den Faktor 4 bis 10 (!) höher liegen – Jens Schröder erklärt bei Popukulturjunkie, warum das so ist, und aus welchem Grund die Zahlen auch in anderer Hinsicht durchaus mit Vorsicht zu geniessen sind (Nachtrag: interessant in diesem Zusammenhang auch die Betrachtung bei Dr. Benedikt Köhler).
- “Spaßprojekte” wie das Blog des Großbuden-Nerds (“Platz 3″, das Blog eines sehr “direkten” (angeblichen?) Großkanzleijuristen) können vergleichsweise schnell nach oben schießen.
- Mit Prof. Dr. Ulrich Noacks “Unternehmensrechtlichen Notizen” findet sich ein einziges juristisches “Professorenblog” in der Liste – aber schon das Angebot des Instituts für Urheber- und Medienrecht (bei dessen Beiträgen es allerdings keine Möglichkeit zum Kommentieren gibt und das genau genommen eher ein Newsfeed ist) zeigt, dass durchaus Raum für weitere solche Blogs besteht (siehe zum Thema auch diesen Beitrag bei Robert Basic).
- Trotz einer gefühlten vergleichsweise “großen Dichte” an Lawblogs sind es am Ende dann doch gar nicht so viele, die im deutschsprachigen Raum konstant betrieben werden (einen sehr umfangreiche internationale Zusammenstellung findet sich bei Karsten Wenzlaff) – was unter anderem auch die Frage aufwirft, ob nicht insbesondere noch Raum für weitere noch stärker themenbezogene Lawblogs ist. Ich meine: ja.
Sollte Google es übrigens auf Dauer ermöglichen, die Anzahl der Feedleser abzufragen, dann werde ich die Zahlen für die deutschsprachigen Lawblogs voraussichtlich quartalsweise aktualsieren, um so die Bewegungen in der “Blawgosphäre” ein wenig sichtbarer zu machen.
Das Web 2.0 im Einsatz bei Finanzdienstleistern – im Einsatz?
Regelmäßig liefert DB Research, der Think Tank der Deutschen Bank, informative Untersuchungen, Fallstudien und Positionspapiere. Nun hat man sich mit einem Papier namens “Starten statt Warten” des Themas der Auswirkungen des Web 2.0 auf Finanzdienstleister angenommen.
Das Thema ist hochinteressant: wohl zu Unrecht gilt die Finanzbranche in ihrer Gesamtheit als konservativ und wandlungsresistent. Gerade im “Consumer-Bereich” ließen sich in den letzten Jahren bemerkenswerte Veränderungen beobachten, nicht zuletzt angestossen auch und gerade durch die “neuen Medien” und das Internet. Eine der Begleiterscheinungen: das Versicherungsrecht – und damit auch das “Versicherungsvertriebsrecht” – ist fortlaufenden Veränderungen unterworfen. Aber trotz alledem: passen “Banking & Finance” und das Web 2.0 wirklich zusammen?
Mit seinem achtseitigen Memorandum bereitet das Autorenteam der DB Research um Dr. Stefan Heng zunächst noch einmal einen Überblick über Chancen und Risiko des „neuen Internets“ auf. Dabei stellen sie vier Kernthesen für den Einsatz in der Finanzbranche voran:
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- Finanzdienstleister stellen sich auf eine neue Ära der Kommunikation ein,
- Web 2.0 im Bankgeschäft setzt auf Emotionen und Gruppenbildung,
- durch neue Webangebote steigt das Reputationsrisiko der Unternehmen,
- Online-Kreditplattformen wollen auch ein Stück vom Kuchen.
Revolutionäre, neue Erkenntnisse werden im Anschluss dann allerdings nicht präsentiert – das Papier zeichnet eher ein Bild der Möglichkeiten, als dass es einen konkreten Plan für die Zukunft liefert. Dabei ist das Memorandum allemal eine gute Zusammenfassung für diejenigen, die sich einen Überblick über den möglichen Einsatz von Web 2.0-Anwendungen in Unternehmen verschaffen wollen.
Interessant ist, dass die Deutsche Bank – nicht zuletzt mit ihrem Think Tank – das Web 2.0 sehr genau im Auge zu behalten scheint. Mikro- und Peer to Peer Kredite, denen ein großer Teil der Darstellung gewidmet ist, werden offenbar ebenso beobachtet wie Blogs – deren Einsatz ein bemerkenswerter Schritt in einer tendenziell dann in der Tat doch eher konservativeren Branche wäre.
Nur am Rande erwähnt werden im Memorandum regulatorische, also rechtliche Probleme beim Einsatz des Web 2.0 in der Finanzbranche – was mit Sicherheit allerdings nicht der unspannendste Aspekt dieses Themas ist (zum Memorandum – als PDF-Dokument – geht es hier).
“Browser. Was sind’n jetzt nochmal Browser?”
“Browser. Was sind’n jetzt nochmal Browser?“
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(Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Juni 2007, nachdem ARD-Kinderreporter sie aufforderten, “doch mal ein paar verschiedene Browser” zu nennen.)
Die von mir geschätzte medienlese.com hat “die besten 50 Zitate übers Internet” zusammengestellt. Mit Top-Listen ist das ja immer so eine Sache – aber diese ist durchaus lesenswert (klick hier).
