Als der Deutschen Journalisten-Verband eine Podiumsdiskussion zum Thema “Anarchie oder Regeln? Journalismus im WWW” für den vergangenen Donnerstag ankündigte wußte ich nicht genau, was ich von der Veranstaltung erwarten sollte. Nach der Diskussion bin ich mir nicht unbedingt schlüssiger darüber, was ich nun von ihr halten soll.

Wohl als Reaktion auf den Protest, den der DJV-Vorsitzende Michael Konken mit seinen, sagen wir, kritischen Äußerungen über Blogs hervorgerufen hatte lud der DJV zur Diskussion - Journalisten, Blogger und einen Medienwissenschaftler, insgesamt sieben an der Zahl, und damit schon rein quantitativ eine schlechte Besetzung für eine gute Diskussion.

Dass nichts Gutes bei der Diskussion herausgekommen ist liegt aber nicht nur an dieser (Über-) Besetzung. Von vornherein scheint der DJV ebensowenig wie ich gewusst zu haben, wo er mit der Diskussion denn überhaupt hinwollte. So hieß es in der Presseerklärung zur Veranstaltung: “Zwei aktuelle Gerichtsurteile zeigen aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes, dass der Online-Journalismus vor neuen qualitativen Herausforderungen steht.”

Diese zwei Urteile waren dann allerdings ausgerechnet die Perlentaucher-Entscheidung des OLG Frankfurt sowie das Hamburger Urteil gegen Stefan Niggemeier, in dem dieser für auf seinem Blog abgegebene Kommentare verantwortlich gehalten wird. Beide Verfahren haben meiner Meinung nach wenig (Niggemeier) bis gar nichts (Perlentaucher) mit dem Thema der Qualitätsstandards im Onlinejournalismus zu tun.

Bezeichnenderweise wurde das Perlentaucher-Urteil dann auch weder an-, geschweige denn besprochen. Über Leserkommentare auf Blogs, in Foren und auf Medienseiten läßt sich - und ließ sich dann auch - zwar trefflich diskutieren. Aber hier diskutiert man (insbesondere im Licht der Hamburger Entscheidung) doch eher nicht über den Kern der vom DJV aufgeworfenen Frage: was sind die Standards für guten Journalismus im Internet.

Alexander Fritsch (Reuters, Moderation)
Dabei bietet sich gerade - und gerade jetzt - die Frage nach dem Rechtsrahmen als Ausgangspunkt für die Diskussion über die ethischen und qualitativen Standards in den Onlinemedien an. Denn mit den §§ 54 ff. des Rundfunkstaatsvertrags existieren telemedienrechtliche Vorschriften, deren Reichweite bislang kaum geklärt ist. Es würde mich nicht überraschen, wenn 2008 zum ersten Mal das Recht auf eine Gegendarstellung in einem Blog durchgesetzt würde.

Was die Podiumsdiskussion des DJV angeht - nach ihr bin ich immerhin über eines besser im Bilde: ich muss mich noch etwas vertrauter mit der Weißabgleichfunktion meiner Kamera machen (siehe oben). Das ist doch auch schon mal eine Erkenntnis.
(Die Diskussion wurde vom DJV aufgezeichnet und kann hier im Video nachverfolgt werden. Wer sich einen Überlick über die anschließende Diskussion im Netz verschaffen möchte, der findet bei onlinejournalismus.de eine umfassende Übersicht.)
