Archive for the 'Online, nicht-rechtlich' Category

Läutet Apples iPad das “diamantene Zeitalter” ein?

Mit “Snow Crash” hat Neal Stephenson 1992 nicht nur einen inzwischen zum Kultbuch avancierten Science-Fiction-Thriller geschrieben, sondern auch den Begriff des “Avatars” geprägt und die Blaupause für erst rund zehn Jahre später entwickelte Metaversen wie beispielsweise “Second Lifegeliefert (für eine Zusammenfassung des Buches siehe hier). Seit Snow Crash gilt Stephenson nicht nur als talentierter Schriftsteller, sondern auch als einflussreicher Visionär.

Umso bemerkenswerter finde ich, dass offenbar noch kaum jemand Stephensons 1995 veröffentlichten Roman “Diamond Age” im Zusammenhang mit Apples iPad erwähnt hat.1 In Diamond Age - ebenfalls ein Science-Fiction-Thriller - beschreibt Stephenson eine “Illustrierte Fibel für die junge Dame”, die zum Lehrer, Lehrbuch und ständigen Begleiter einer der Protagonistinnen wird, und an die Apples iPad schon in seiner jetzigen ersten Version erinnert. Stephensons Buch illustriert wunderbar, welche Möglichkeiten sich in den kommenden Jahren mit dem Auftreten von Tablet-Computern im Edutainment-Bereich auftun könnten. Wer das Buch noch nicht kennt: ganz klare Leseempfehlung.

  1. Für eine Ausnahme siehe dieses in der FAZ veröffentlichte Interview mit John Markoff. []

Von der Avantgarde zum Mainstream - Rechtsanwälte auf Twitter

Wer sich vor einem Jahr als deutscher Nutzer bei Twitter anmeldete, der konnte sich noch als Teil einer Avantgarde fühlen. Inzwischen ist Twitter fast in der “Mitte der Gesellschaft” angekommen - es dürfte beispielsweise kaum ein deutsches “Qualitätsmedium” geben, das noch nicht über Twitter berichtet hätte. Twitter zu nutzen scheint heute weniger avantgardistisch denn eher (digitaler) Maintream zu sein. Diesen Gedanken legt auch die Zahl der Anwältinnen und Anwälte nahe, die Twitter inzwischen nutzen - hier hat sich eine überaus bemerkenswerte Entwicklung abgespielt.

Seit Mai vergangenen Jahres habe ich wiederholt nach twitternden Berufskollegen in Deutschland recherchiert. Ließen sich im Mai 2008 erst 10 von ihnen finden, so waren es selbst im Januar 2009, also acht Monate später, immer noch nur neunzehn. Von da an stieg die Anzahl allerdings rapide an: Im März waren schon über 50 twitternde Berufskollegen auszumachen, und im Mai über 80.

Jetzt hat die Zahl der twitternden Anwältinnen und Anwälte noch einmal einen Satz gemacht, und landet deutlich im dreistelligen Bereich. Zeit für eine neue - und letzte - Auflistung der mir bekannten, twitternden Juristen.

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Rechtsanwälte auf Twitter (Update)

Twitter erfreut sich ungebrochen steigender Popularität - und das auch unter deutschen Juristen. Während Anfang März noch rund 50 Berufskollegen auf Twitter registriert gewesen sind, ist die Anzahl auf mittlerweile über 80 angestiegen (im Januar 2009 hatte die Zahl noch bei neunzehn (mir bekannten) twitternden Anwälten gelegen, im Mai 2008 sogar erst bei zehn)).

Unverändert twittern die Berufskollegen zum größten Teil über Persönliches, und manche schweigen auch nur und scheinen sich das Ganze erst einmal anzuschauen. Dedizierte “Lawtwitterer” gibt es immer noch nur wenige - aber immerhin nimmt die Zahl der “Legal Tweets” laufend zu (übrigens ist unter www.juratweet.de ein Aggregator online, der gezielt nur die Tweets von Juristen zusammenstellt).

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Beck-Verlag startet Beck-Community, Juratweet.de aggregiert “Legal Tweets”

Bisher sah es mit “Zwo-nulligen” Internetdiensten speziell für den deutschen Rechtsmarkt noch recht mau aus - während man in den USA, wie könnte es anders sein, schon längst weiter ist. Der Verlag C.H. Beck hatte hierzulande mit seinem Beck-Blog zwar immerhin ein erstes Leuchtturm-Projekt realisiert. Daneben gab es aber nicht sonderlich viel mehr Bemerkenswertes: Das Jurawiki beispielsweise scheint eher vor sich hin zu dümpeln, und die vieldiskutierte Idee eines Social Networks speziell für Juristen wurde bislang noch nicht umgesetzt.

Bislang.

“Legal Tweet” Aggregator: Juratweets.de

Nun sind fast parallel gleich zwei neue Dienste an den Start gegangen, die es so bisher in Deutschland noch nicht gegeben hat. Der eine ist Juratweet.de. Ideengeber war hier offenbar der (genau, amerikanische) Dienst Lextweet. Wie das US-Vorbild aggregiert Juratweet.de die Tweets tritternder Rechtsanwälte, und da die Rangliste nicht fehlen darf, werden auch gleich die “Top Mitglieder” der Community nach Anzahl ihrer “Follower” sortiert präsentiert.

Was mir ein wenig übel aufstieß. Nicht unbedingt, dass eine solche “Rangliste” geführt wird, sondern dass ich mich dort selbst als “Top Mitglied” der “Community” wiedergefunden habe - ich habe mich bei Juratweet.de nie angemeldet.

Der Betreiber von Juratweets.de, die QNC GmbH, hat Twitter offenbar nach twitternden Rechtsanwälten durchforstet und dann deren Profile selbst im eigenen Dienst eingetragen - ich bin nicht der einzige, der über seine “Mitgliedschaft” etwas überrascht war. An sich kein hochproblematischer Fall, und ich werde mein Profil dort fürs Erste auch nicht austragen. Eine vorherige Kontaktaufnahme - per “Direct Message” auf Twitter auch unproblematisch möglich - hätte jedoch vielleicht eher der Etikette entsprochen.

Social Network für Juristen: die Beck-Community

Während Juratweets.de wohl noch als Spielerei angesehen werden kann, handelt es sich beim zweiten neuen Dienst dann um einen echten Hingucker: Nach dem Beck-Blog hat der Verlag C.H. Beck mit der “Beck-Community” nun offiziell auch ein Social Network speziell für Juristen an den Start gebracht. Chapeau.

Da der Beck-Verlag nicht nur der wohl bedeutendste juristische Fachverlag in Deutschland ist, sondern mit seinem Multi-Autoren-Blog auch bereits einige “Web 2.0 Credibility” erlangt hat, kann man sich schlechtere Rahmenbedingungen für ein solches Projekt vorstellen. Ralf Zosel, Community Manager beim Beck-Verlag, erklärt das Projekt dabei so, dass es auch Menschen aus der 1.0-Generation verstehen:

Sie können sich mit Ihrem persönlichen Profil in der Öffentlichkeit präsentieren. Dabei bestimmen Sie selbst, was Sie von sich preisgeben möchten. Beispielsweise haben Sie die Möglichkeit, Ihre Publikationen anzugeben. Sie können in der beck-community Kontakte knüpfen und neue Kolleginnen und Kollegen kennenlernen. Sie finden Gruppen zu verschiedenen fachlichen Themen. Dort können Sie sich in Foren austauschen, die von Fachleuten in dem jeweiligen Gebiet moderiert werden. Ein Forum funktioniert ähnlich wie ein Blog. Während aber im Blog das jeweilige Thema von dem Blogger vorgegeben wird, können Sie in dem passenden Forum selbst neue Diskussionen zu Ihren Themen initiieren.

Das klingt zwar noch nicht unbedingt nach “Rocket Science”, insbesondere wenn man das Ganze einmal mit dem Konzept von LegalOnRamp vergleicht. Trotzdem ist das Projekt schon in dieser Ausbaustufe überaus bemerkenswert, gelten Juristen im Allgemeinen doch nicht unbedingt als die Speerspitze bei der Erprobung von Neuem.

Eigentlich dürfte es dabei aber gar nicht überraschen, dass das Web 2.0 nun Stück für Stück auch immer mehr in der Juristerei ankommt (oder die Juristerei im Web 2.0, je nachdem): Kommunikation, Vernetzung und Kollaboration (und vielleicht auch das Crowdsourcing, aber Hausarbeiten wollte ich hier eigentlich gar nicht ansprechen) - gerade auf das, was das Web 2.0 ermöglicht und erleichtert, kommt es im juristischen Alltag besonders an.

Eine wie es scheint gute Ausgangslage für die Beck-Community. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich das Projekt entwickelt.

0,3 Promille: Deutsche Rechtsanwälte auf Twitter

Seit kurzem gibt es erstmals mehr als 150.000 in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Eine beeindruckende Zahl, persönlich beeindruckender finde ich allerdings die Zahl der inzwischen auf Twitter aktiven Berufskollegen. Die ist im März nämlich auf aktuell über 50 gestiegen - damit twittern nun mehr als 0,3 Promille der deutschen Anwaltschaft. Nüchtern betrachtet ganz klar ein weiteres untrügliches Zeichen dafür, dass Twitter nicht nur “the next”, sondern längt “the current big thing” ist.

Im Januar 2009 hatte die Zahl noch bei neunzehn (mir bekannten) twitternden Anwälten gelegen, im Mai 2008 sogar erst bei zehn.

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Update: Rechtsanwälte auf Twitter

Der Micromessagingdienst Twitter wird zunehmend auch außerhalb von Nerd- und Geek-Kreisen populär. Nachdem (nach Nerds und Geeks) zunächst vor allem Medien und Unternehmen zu twittern begonnen haben, nutzen im “Superwahljahr 2009″ auch immer mehr Politiker den Dienst, um sich volksnah zu zeigen - Barack Obama lässt grüßen. Grund genug, noch einmal nachzuforschen, wie viele der gut 140.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf Twitter erkennbar aktiv sind.

Zur Zeit sind mir (einschliesslich meiner selbst) achtneunzehn deutsche Anwälte - besser gesagt: siebachtzehn Anwälte und eine Anwältin - mit einem Account auf Twitter bekannt. Im Mai 2008 hatte die Zahl noch bei zehn twitternden Anwältinnen und Anwälten gelegen.

Neu dazu gekommen sind inzwischen:

Und, ta-dah:

Schon seit Frühjahr 2008 auf Twitter:

Zum größten Teil twittern die Berufskollegen über Persönliches - dedizierte “Lawtwitterer” gibt es so gut wie nicht. Aus der (überschaubaren) Masse stechen allerdings zwei Berufskollegen klar hervor: Zum einen Michael Seidlitz, der über seinen Account auf neue Gerichtsentscheidungen, praktische Ratgeber und interessante Artikel hinweist (abonnierenswert), und Udo Vetter, der seinen vom Lawblog bekannten unterhaltsamen Stil hier in Nachrichten von jeweils nicht mehr als 140 Zeichen gießt (ebenfalls abonnierenswert).

Nachtrag: Im Jurawiki sind neben Anwälten übrigens noch weitere twitternde Juristen aufgeführt.

Anmerkungen: Hinweise auf eventuelle weitere twitternde Berufskollegen sind willkommen. Und sollten Sie sich fragen, was Twitter überhaupt ist - dann finden Sie wie so häufig bei Wikipiedia eine Antwort auf Ihre Frage, siehe hier.

Rechtsanwaelte auf Twitter - auf dem Weg zum “Twitlaw”?

Vorbemerkung: Siehe zum Thema “Rechtsanwälte auf Twitter” auch das Update Januar 2009.

Auch wenn Twitter vielleicht doch nicht “the next big thing” ist, sondern nur “the current big hype” - nach Unternehmen und Medien beginnt nun auch “die Anwaltschaft”, Twitter zu entdecken.

Zur Zeit sind mir einschliesslich meiner selbst sechs zehn deutsche Anwaelte - besser gesagt: fuenf neun Anwaelte und eine Anwaeltin - mit einem Account auf Twitter bekannt:

<humor>Und wo sich Anwaelte tummeln, da ist es gefaehrlich.</humor> Was bietet sich da mehr an, als einmal eine kleine Einleitung zum “Twitter-Recht” zu schreiben? Genau, nichts. Und deswegen wird es diese kleine Einfuehrung in der kommenden Woche an dieser Stelle geben - “Twittern & Recht: das komplette Twitlaw in 10 mal 140 Zeichen”. Stay tweeted.

Hinweis: Sollten Sie sich fragen, was Twitter ueberhaupt ist - dann finden Sie wie so haeufig bei Wikipiedia eine Antwort auf Ihre Frage, siehe hier.

Podknast - Podcast aus dem Knast

Podknast” heißt ein neuer Podcast - ein Podcast aus dem Knast. Im Podknast kommen Arrestanten der Jugendarrestanstalt Düsseldorf zu Wort, abgerundet wird das Ganze durch Hintergrundinformationen zu Jugendstrafrecht und Jugendarrest.

Die ersten Reaktionen auf das Projekt sind zum Teil noch kritisch (dabei aber durchaus, wie bspw. hier oder hier, freundlich). Rechtsanwalt Marc Quandel, der das Projekt berät, hat auf dieses erste Feedback bereits reagiert - und dabei gleich auch Einblicke in das Konzept gegeben (siehe hier).