Archive for the ‘Metaversen, Second Life & Law’ category
DB Research: Damoklesschwert über Second Life
Der “Think Tank” der Deutschen Bank, DB Research, hat einen interessanten Kommentar zum Wechselspiel zwischen dem Rechtsrahmen virtueller Welten wie Second Life und deren wirtschaftlicher Entwicklung veröffentlicht. Ausgangspunkt der Überlegungen von Dr. Stefan Heng und Moritz Meyer ist, dass gerade der – derzeit noch – bestehende rechtliche Freiraum Katalysator für die Kreativität und somit die Wirtschaft in Second Life sei:
“Für die kreativen Menschen hinter den Avataren übt der große Freiraum bei allen Aktivitäten in der virtuellen Welt eine enorme Anziehungskraft aus. Gemäß diesem libertären Ansatz gibt es in der virtuellen Welt keinen streng vorgegebenen Rechtsrahmen. Stattdessen entwickeln die Bewohner ihre eigenen Grundsätze des Zusammenlebens. Die Durchsetzung dieser Grundsätze gründet weitgehend auf der sozialen Reputation, einer für die Handlungsoptionen der Avatare entscheidende Größe. Dabei offenbart sich auch hier die enge Verknüpfung zwischen virtueller und körperlicher Welt. So bilden sich im Wettbewerb der sozialen Gemeinschaften innerhalb der virtuellen Welt immer klarer solche Regeln heraus, die wir aus der körperlichen Welt kennen.”
Dabei sehen Heng und Meyer im Wechselspiel von Rechtsrahmen und wirtschaftlicher Entwicklung allerdings ein Dilemma am Horizont, das wie ein Damoklesschwert über Second Life hänge:
“Dem Rausch der Anfangszeit folgt also auch in der virtuellen Welt die Ernüchterung des Alltags. Dabei stellt dieser Alltag immer mehr in Frage, ob eine virtuelle Welt überhaupt auf längere Zeit funktionieren kann. Das Überleben der virtuellen Welt hängt davon ab, dass eine Lösung für das systemimmanente Dilemma gefunden wird. Dieses Dilemma besteht darin, dass die virtuelle Welt zum einen eine Heimstätte für die Kreativen sein will. Zum anderen braucht die Ökonomie in der virtuellen Welt verlässliche Rahmenbedingungen, um weiter wachsen zu können. Regeln und Normen schränken aber Kreativität ein und verprellen so manchen kreativen Kopf, der eigentlich zu mehr Aktivität in der virtuellen Welt animiert werden sollte. Letztlich pendelt der klassische staatsphilosophische Streit zwischen Freiheit und Intervention wie ein Damoklesschwert über dem Lebensfaden der virtuellen Welt.“
Wenn ich auch einer der diesen Überlegungen zugrunde liegenden, fundamentalen Annahmen kritisch gegenüber stehe – auch in virtuellen Welten gibt es nämlich mit den auch dort geltenden “ganz normalen Gesetzen” einen “streng vorgegebenen Rechtsrahmen”, eine “Lockerung” folgt höchstens aus einer (derzeit noch) zurückhaltenderen Durchsetzung dieses Rahmens – so finde ich die Ausführungen Hengs und Meyers doch höchst interessant und lesenswert. Denn da zum Beispiel jeder Rechtsrahmen letztlich nur dann Wirkung entfaltet, wenn er auch tatsächlich durchgesetzt wird, die Durchsetzung in Second Life jedoch eine der wesentlichen Herausforderungen ist, gewinnen die Ausführungen der DB Research spätestens in dieser Stufe wieder absolute Relevanz.
Daher: Leseempfehlung.
Linden Lab verbietet Glücksspiel in Second Life
Die “virtuelle Sex-Industrie” und das Glücksspiel gelten bislang als zwei der Umsatzbringer in Second Life – doch das wird sich ändern. Denn ab sofort verbietet Linden Lab zumindest das Glücksspiel in seiner virtuellen Welt:
“While Linden Lab does not offer an online gambling service, Linden Lab and Second Life Residents must comply with state and federal laws applicable to regulated online gambling, even when both operators and players of the games reside outside of the US. And, because there are a variety of conflicting gambling regulations around the world we have chosen to restrict gambling in Second Life” (Quelle).
Erst vor wenigen Monaten hatte das US-amerikanische FBI sich mit einigen Casinos in Second Life auseinandergesetzt – was von manchen Beobachtern jedoch, zumindest mit Blick auf die mediale Aufarbeitung des Vorgangs, eher als ein Marketing Coup Linden Labs betrachtet wurde.
Der jetzige Schritt dürfte jedoch weit mehr sein als nur eine Marketing-Aktion. Durch Linden Lab verboten sind nun praktisch alle Formen des üblichen Glücksspiels – Blackjack, Poker, Roulette und “einarmige Banditen” ebenso wie Sportwetten. Linden Lab droht eine nachhaltig Durchsetzung des Verbots und Sanktionierung von Verstößen an:
“Linden Lab will actively enforce this policy. If we discover gambling activities that violate the policy, we will remove all related objects from the inworld environment, may suspend or terminate the accounts of residents involved without refund or payment, and may report any relevant details, including user information, to authorities and financial institutions.”
Die zur Policy veröffentlichen FAQ (“Fragen und Antworten”) klingen dabei allerdings nicht sonderlich danach, dass Linden Lab sich selbst aktiv um das Ent- und Aufdecken von Glücksspiel bemühen wollen würde:
“Our staff will review, investigate and respond to appropriate notices. We may retain additional staff or services to conduct this activity. When we discover objects or games within Second Life that meet the policy’s definition, we will remove them from Second Life.” (Hervorhebung hinzugefügt)
Trotz der Aufmerksamkeit, die virtuelle Casinos in Second Life – vor allem auch in den Medien – genossen haben, ist deren tatsächliche wirtschaftliche Relevanz bislang nicht unbedingt leicht zu erkennen. So sollen die drei größten Casinos in Second Life gerade einmal Gewinne in Höhe von monatlich jeweils rund 1.500 US$ erwirtschaftet haben.
Interessant ist Linden Labs Vorgehen gegen das Glücksspiel vor allem deshalb, weil die Firma zunehmend unter Druck gesetzt werden dürfte, auf eine Einhaltung der “Real Life Gesetze” zu achten. Während Second Life Chef Philip Rosedale in einem vor kurzem im Focus abgedruckten Interview noch so verstanden werden konnte, dass er den Ball eher den staatlichen Behörden zuspielen will, tritt man nun also selbst in Aktion.
Linden Labs vollständiges Statement und die entsprechende Policy finden sich hier auf dem offiziellen Linden Blog (wo die neue Policy auch bereits ausführlich diskutiert wird). Ebenfalls lesenswert in diesem Zusammenhang: “Gambling with Second Life” und “Linden Lab is in denial about its gambling problem“
Second Life und Co: Cyworld steigt in den Ring
Der Deutschlandstart von Cyworld wurde bereits Mitte letzten Jahres angekündigt, nun wird es ernst: vom 27. bis 29. Juli präsentiert sich Cyworld Deutschland auf der Skatermesse Bright in Frankfurt am Main.
Was Cyworld ist? Ein Social Network, das auf seinem koreanischen Heimatmarkt von circa einem Viertel bis der Hälfte der Bevölkerung genutzt wird – in der Gruppe der 20- bis 30jährigen sogar von rund 90 Prozent der Koreaner. Cyworld setzt dabei nicht nur auf Blogs, Videos, Fotos etc., sondern auch auf eine 3D(-mäßige) Darstellung – und gilt daher auch als einer der potentiellen Herausforderer von Second Life.
Mit seiner Marktdurchdringung ist Cyworld ein Gigant auf seinem Heimatmarkt. Da sich die koreanische (Internet-)Kultur allerdings deutlich von der westlichen unterscheidet bleibt abzuwarten, ob sich die Plattform auch hierzulande durchsetzen kann und wird – und welche Anpassungen man bei der Internationalisierung vornimmt, um auf die kulturellen Unterschiede zu reagieren. Hintergrundinformationen zum Thema hier.
via off the record
(lesenswert hier nicht nur der Beitrag selbst,
sondern auch der erste der Kommentare von Ji-San Shin)
zur Pressemeldung geht es hier
Second Life & Law: der rechtliche Rahmen für Metaversen
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich jetzt mit dem rechtlichen Rahmen, der für “Metaversen” gilt – also für “Second Life”, “There”, “Cyworld” und Co. Und auch (in- wie ausländische) Kollegen und Kolleginnen bei “meiner” Kanzlei Bird & Bird1 sind vom Thema fasziniert. Vor kurzem haben wir hier in Deutschland zwei halbtägige Seminare zum Thema “Second Life & Law – Chancen und Risiken für Unternehmen in Metaversen” veranstaltet, die auf außerordentlich großes Interesse gestossen sind. Sicher nicht zuletzt auch deshalb, weil wir zwei Co-Referenten mit an Bord hatten, die ebenfalls Spannendes zu erzählen wußten: zum einen Achim Müllers, Head of Brand Relations & Cooperations bei BMW und unter anderem verantwortlich für den “Inworld-Auftritt” der Bayerischen Motorenwerke, und zum anderen Wolfgang Greipl, Geschäftsführer der auf Marken- und Lizenzschutz spezialisierten Agentur P4M.
Voraussichtlich werde ich in naher Zukunft hier auf kriegs-recht.de einige Beiträge zu Rechtsfragen rund um Metaversen veröffentlichen. Wer vorab schon jetzt etwas dazu lesen möchte: Burkhard Strassmann von der ZEIT, der sich ebenfalls schon seit längerem mit Metaversen auseinandersetzt, war bei einem unserer Seminare zu Gast und hat nun einen Artikel zum Thema veröffentlicht – online zu finden hier. Und Burkhard Schneider vom Best-Practice-Business-Blog, der ebenfalls am Seminar teilgenommen hat, schreibt gerade an einer ganzen Artikelserie – deren erster Beitrag sich hier findet.
- Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. [↩]
Philip Rosedale und seine Idee eines Filters für Second Life
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Diskussion um rechtsverletzende Contents und Vorgänge in “Second Life” hat Philip Rosedale, Chef des Second Life-Betreibers Linden Lab, mit einem im aktuellen Focus abgedruckten Interview für Aufsehen gesorgt. Linden Lab wolle, so Rosedale,
“ein Filtersystem in unsere Software integrieren. Damit soll jede reale Regierung regeln können, welchen Gesetzen ihre Bürger in “Second Life” unterliegen. So könnte beispielsweise Deutschland festlegen, nur Nutzern ab 18 Jahren den Zugang zu gewähren.”
Ich bin gespannt, ob Linden Lab sich in nächster Zeit ausführlicher zu diesen Plänen äußern wird – denn ein Filter, wie Rosedale ihn beschreibt, wird Linden Labs zunehmend schwierigere rechtliche Situation kaum verbessern:
- -> Rosedales Äußerung läßt darauf schließen dass er annimmt, “Regierungen” würden sich vorbeugend selbst darum kümmern, welche ihrer Bürger was in Second Life unternehmen. Diese Annahme ist ebenso utopisch wie die Vorstellung, dass staatliche Behörden zum Beispiel die Kontrolle über die eBay-Plattformen übernehmen und dafür sorgen würden, dass dort keine rechtlich fragwürdigen Auktionen mehr eingestellt werden.
-> “Welchen Gesetzen (die User) in Second Life unterliegen” ist nicht davon abhängig, ob eine Regierung ein Filtersystem nutzt. Oder ob ein solches Filtersystem überhaupt existiert. Second Life ist genauso wenig ein rechtsfreier Raum wie das World Wide Web. Und genau wie im WWW ist die Rechtslage in Second Life häufig kniffelig: Welches (nationale) Recht gilt im Einzelfall? Paßt das “alte Recht” auf die “neuen Welten”? Und bestehen vielleicht Regelungslücken, die ein “neues Recht” für die “neuen Welten” erfordern? Ein Filtersystem – das, wie gezeigt, ohnehin vom Plattform-Betreiber und nicht von Regierungen einzusetzen wäre – kann die Einhaltung von Gesetzen (tendenziell) sichern. Aber kaum die Frage klären, welche Gesetze gelten.
-> Ein automatisches Filtersystem wird vermutlich nur in Maßen geeignet sein, Rechtsverstöße in Second Life (oder auch anderen Metaversen) zu verhindern. Schon im “2D-Web” ist die Programmierung effektiver Filter ein schwieriges Unterfangen, und in einer in vielerlei Hinsicht dynamischeren dreidimensionalen Umgebung dürfte dies keinesfalls leichter fallen.
Linden Lab steht momentan vor immensen Herausforderungen – auch, und das wird immer deutlicher, in rechtlicher Hinsicht. In einem Interview mit ABC hat Philip Rosedale vor kurzem geäußert, man wolle sich aus der Regulierung und Kontrolle von Second Life so weit wie möglich heraushalten: “We want to govern as little as we can“, so der Linden Lab-Chef. Dass dieses gewünschte kleinstmögliche “little” am Ende unter Umständen gar nicht so klein sein wird, zeigt ein Blick auf die deutsche Rechtsprechung zur möglichen Haftung von Online-Auktionshäusern für rechtswidrige Auktionen – und wird auch klar, wenn man an die derzeitige Diskussion zur “Forenhaftung” denkt.
Um das “Web 2.0″ und auch die Idee des “User Generated Content” nicht über die Maßen zu torpedieren, ist eine Weiterentwicklung des Rechts – auch und vor allem in Deutschland – erforderlich. Ebenso wie Gesetzgeber und Gerichte sind aber auch Plattformbetreiber wie Linden Lab gefordert, sich nicht auf eine passive, abwartende Haltung zurückzuziehen. Tun sie dies, dann könnte es passieren, dass sie am Ende aus der Defensive nicht mehr herauskommen.
