Archive for the 'Metaversen, Second Life & Law' Category

Second Life und Co: Cyworld steigt in den Ring

Der Deutschlandstart von Cyworld wurde bereits Mitte letzten Jahres angekündigt, nun wird es ernst: vom 27. bis 29. Juli präsentiert sich Cyworld Deutschland auf der Skatermesse Bright in Frankfurt am Main.

Was Cyworld ist? Ein Social Network, das auf seinem koreanischen Heimatmarkt von circa einem Viertel bis der Hälfte der Bevölkerung genutzt wird - in der Gruppe der 20- bis 30jährigen sogar von rund 90 Prozent der Koreaner. Cyworld setzt dabei nicht nur auf Blogs, Videos, Fotos etc., sondern auch auf eine 3D(-mäßige) Darstellung - und gilt daher auch als einer der potentiellen Herausforderer von Second Life.

Mit seiner Marktdurchdringung ist Cyworld ein Gigant auf seinem Heimatmarkt. Da sich die koreanische (Internet-)Kultur allerdings deutlich von der westlichen unterscheidet bleibt abzuwarten, ob sich die Plattform auch hierzulande durchsetzen kann und wird - und welche Anpassungen man bei der Internationalisierung vornimmt, um auf die kulturellen Unterschiede zu reagieren. Hintergrundinformationen zum Thema hier.

via off the record
(lesenswert hier nicht nur der Beitrag selbst,
sondern auch der erste der Kommentare von Ji-San Shin)

zur Pressemeldung geht es hier

Second Life & Law: der rechtliche Rahmen für Metaversen

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich jetzt mit dem rechtlichen Rahmen, der für “Metaversen” gilt - also für “Second Life”, “There”, “Cyworld” und Co. Und auch (in- wie ausländische) Kollegen und Kolleginnen bei “meiner” Kanzlei Bird & Bird1 sind vom Thema fasziniert. Vor kurzem haben wir hier in Deutschland zwei halbtägige Seminare zum Thema “Second Life & Law - Chancen und Risiken für Unternehmen in Metaversen” veranstaltet, die auf außerordentlich großes Interesse gestossen sind. Sicher nicht zuletzt auch deshalb, weil wir zwei Co-Referenten mit an Bord hatten, die ebenfalls Spannendes zu erzählen wußten: zum einen Achim Müllers, Head of Brand Relations & Cooperations bei BMW und unter anderem verantwortlich für den “Inworld-Auftritt” der Bayerischen Motorenwerke, und zum anderen Wolfgang Greipl, Geschäftsführer der auf Marken- und Lizenzschutz spezialisierten Agentur P4M.

Voraussichtlich werde ich in naher Zukunft hier auf kriegs-recht.de einige Beiträge zu Rechtsfragen rund um Metaversen veröffentlichen. Wer vorab schon jetzt etwas dazu lesen möchte: Burkhard Strassmann von der ZEIT, der sich ebenfalls schon seit längerem mit Metaversen auseinandersetzt, war bei einem unserer Seminare zu Gast und hat nun einen Artikel zum Thema veröffentlicht - online zu finden hier. Und Burkhard Schneider vom Best-Practice-Business-Blog, der ebenfalls am Seminar teilgenommen hat, schreibt gerade an einer ganzen Artikelserie - deren erster Beitrag sich hier findet.

  1. Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. []

Philip Rosedale und seine Idee eines Filters für Second Life

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Diskussion um rechtsverletzende Contents und Vorgänge in “Second Life” hat Philip Rosedale, Chef des Second Life-Betreibers Linden Lab, mit einem im aktuellen Focus abgedruckten Interview für Aufsehen gesorgt. Linden Lab wolle, so Rosedale,

ein Filtersystem in unsere Software integrieren. Damit soll jede reale Regierung regeln können, welchen Gesetzen ihre Bürger in “Second Life” unterliegen. So könnte beispielsweise Deutschland festlegen, nur Nutzern ab 18 Jahren den Zugang zu gewähren.”

Ich bin gespannt, ob Linden Lab sich in nächster Zeit ausführlicher zu diesen Plänen äußern wird - denn ein Filter, wie Rosedale ihn beschreibt, wird Linden Labs zunehmend schwierigere rechtliche Situation kaum verbessern:

    -> Rosedales Äußerung läßt darauf schließen dass er annimmt, “Regierungen” würden sich vorbeugend selbst darum kümmern, welche ihrer Bürger was in Second Life unternehmen. Diese Annahme ist ebenso utopisch wie die Vorstellung, dass staatliche Behörden zum Beispiel die Kontrolle über die eBay-Plattformen übernehmen und dafür sorgen würden, dass dort keine rechtlich fragwürdigen Auktionen mehr eingestellt werden.

    -> “Welchen Gesetzen (die User) in Second Life unterliegen” ist nicht davon abhängig, ob eine Regierung ein Filtersystem nutzt. Oder ob ein solches Filtersystem überhaupt existiert. Second Life ist genauso wenig ein rechtsfreier Raum wie das World Wide Web. Und genau wie im WWW ist die Rechtslage in Second Life häufig kniffelig: Welches (nationale) Recht gilt im Einzelfall? Paßt das “alte Recht” auf die “neuen Welten”? Und bestehen vielleicht Regelungslücken, die ein “neues Recht” für die “neuen Welten” erfordern? Ein Filtersystem - das, wie gezeigt, ohnehin vom Plattform-Betreiber und nicht von Regierungen einzusetzen wäre - kann die Einhaltung von Gesetzen (tendenziell) sichern. Aber kaum die Frage klären, welche Gesetze gelten.

    -> Ein automatisches Filtersystem wird vermutlich nur in Maßen geeignet sein, Rechtsverstöße in Second Life (oder auch anderen Metaversen) zu verhindern. Schon im “2D-Web” ist die Programmierung effektiver Filter ein schwieriges Unterfangen, und in einer in vielerlei Hinsicht dynamischeren dreidimensionalen Umgebung dürfte dies keinesfalls leichter fallen.

Linden Lab steht momentan vor immensen Herausforderungen - auch, und das wird immer deutlicher, in rechtlicher Hinsicht. In einem Interview mit ABC hat Philip Rosedale vor kurzem geäußert, man wolle sich aus der Regulierung und Kontrolle von Second Life so weit wie möglich heraushalten: “We want to govern as little as we can“, so der Linden Lab-Chef. Dass dieses gewünschte kleinstmögliche “little” am Ende unter Umständen gar nicht so klein sein wird, zeigt ein Blick auf die deutsche Rechtsprechung zur möglichen Haftung von Online-Auktionshäusern für rechtswidrige Auktionen - und wird auch klar, wenn man an die derzeitige Diskussion zur “Forenhaftung” denkt.

Um das “Web 2.0″ und auch die Idee des “User Generated Content” nicht über die Maßen zu torpedieren, ist eine Weiterentwicklung des Rechts - auch und vor allem in Deutschland - erforderlich. Ebenso wie Gesetzgeber und Gerichte sind aber auch Plattformbetreiber wie Linden Lab gefordert, sich nicht auf eine passive, abwartende Haltung zurückzuziehen. Tun sie dies, dann könnte es passieren, dass sie am Ende aus der Defensive nicht mehr herauskommen.