Spiegel Online berichtet unter Verweis auf eine Pressemeldung der Polizei NRW von einem hochinteressanten Fall: Die Bochumer Polizei fahndet nach einem “Dieb”, der sich “ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang” unter den Nagel gerissen haben soll.
Was die Ordnungshüter in ihrer Pressemeldung berichten:
“Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade. Gemeint sind Ausrüstungsgegenstände bei diversen Onlinespielen. Man kann sich leicht in Onlinerealitäten verlieren, doch die digitale Welt kostet etwas in der realen Welt. Wer digital etwas werden will, muss nicht nur gut spielen, sondern mit analogem Geld in seine Spielfigur investieren. So ein Avatar will gut ausgerüstet sein.
Da hat ein 45-jähriger Bochumer über einen Zeitraum von zwei Jahren etwa 1000 Euro in sein Hobby investiert und seiner Figur unter anderem ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang gegönnt. Als er dann am 27.01.09, gegen 15:00 Uhr, feststellt, dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist, ist er verständlicherweise verärgert. Wer ist der dreiste Dieb? Gab es einen Serverabsturz? Gab es einen Hackerangriff? Dinge, die man als einfacher User nicht klären kann. Aber auch in der Welt diesseits des Computerbildschirms gibt es Hilfe - die Polizei. So begibt sich unser „Bestohlener“ zur nächstgelegenen Wache und trifft zum Glück auf einen Insider. Die Anzeige ist auf den Weg gebracht und nun wird im Cyberspace ermittelt” (Quelle).
Ist die Polizei in der Lage, hier einen “dreisten Dieb” zu stellen? Die Frage lässt sich schon jetzt klar beantworten: nein, das ist sie nicht. Allerdings nicht notwendigerweise, weil sie auf keinen Fall des Übeltäters habhaft werden wird - sondern schlicht und einfach deshalb, weil es in Onlinegames und Metaversen keinen “Diebstahl” (nach deutschem Strafrecht) geben kann. Denn Diebstahl ist laut § 242 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. “Sachen” im Sinne von § 242 StGB sind aber nur körperliche Gegenstände - und die gibt es in virtuellen Welten und Onlinegames nicht (sondern nur Visualisierungen, oder besser gesagt Beschreibungen von Sachen in Bits und Bytes).
Nichtsdestotrotz lohnt es sich, die Ermittlungen der Bochumer Polizisten weiter zu verfolgen. Denn wenn der Verlust von Himmelstränenband, Phönixschuhen, Siamesenmesser und sieben Millionen Yang hier nicht auf einen profanen Server- oder Softwarefehler zurückgeht, sondern jemand sie sich wirklich unter den Nagel gerissen hat, dann stellt sich die Frage, ob das Ganze nicht zumindest nach anderen Vorschriften strafbar war. Und darüber werden dann die Staatsanwaltschaft und, wenn es zur Anklage kommen sollte, ein Gericht entscheiden müssen. Ein möglicher Präzedenzfall.

