Archive for the ‘Metaversen, Second Life & Law’ category

“Diebstahl” im Onlinespiel: Bochumer Polizei fahndet nach Pixelschuhdieb

Spiegel Online berichtet unter Verweis auf eine Pressemeldung der Polizei NRW von einem hochinteressanten Fall: Die Bochumer Polizei fahndet nach einem “Dieb”, der sich “ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang” unter den Nagel gerissen haben soll.

Was die Ordnungshüter in ihrer Pressemeldung berichten:

Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade. Gemeint sind Ausrüstungsgegenstände bei diversen Onlinespielen. Man kann sich leicht in Onlinerealitäten verlieren, doch die digitale Welt kostet etwas in der realen Welt. Wer digital etwas werden will, muss nicht nur gut spielen, sondern mit analogem Geld in seine Spielfigur investieren. So ein Avatar will gut ausgerüstet sein.

Da hat ein 45-jähriger Bochumer über einen Zeitraum von zwei Jahren etwa 1000 Euro in sein Hobby investiert und seiner Figur unter anderem ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang gegönnt. Als er dann am 27.01.09, gegen 15:00 Uhr, feststellt, dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist, ist er verständlicherweise verärgert. Wer ist der dreiste Dieb? Gab es einen Serverabsturz? Gab es einen Hackerangriff? Dinge, die man als einfacher User nicht klären kann. Aber auch in der Welt diesseits des Computerbildschirms gibt es Hilfe – die Polizei. So begibt sich unser „Bestohlener“ zur nächstgelegenen Wache und trifft zum Glück auf einen Insider. Die Anzeige ist auf den Weg gebracht und nun wird im Cyberspace ermittelt” (Quelle).

Ist die Polizei in der Lage, hier einen “dreisten Dieb” zu stellen? Die Frage lässt sich schon jetzt klar beantworten: nein, das ist sie nicht. Allerdings nicht notwendigerweise, weil sie auf keinen Fall des Übeltäters habhaft werden wird – sondern schlicht und einfach deshalb, weil es in Onlinegames und Metaversen keinen “Diebstahl” (nach deutschem Strafrecht) geben kann. Denn Diebstahl ist laut § 242 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. “Sachen” im Sinne von § 242 StGB sind aber nur körperliche Gegenstände – und die gibt es in virtuellen Welten und Onlinegames nicht (sondern nur Visualisierungen, oder besser gesagt Beschreibungen von Sachen in Bits und Bytes).

Nichtsdestotrotz lohnt es sich, die Ermittlungen der Bochumer Polizisten weiter zu verfolgen. Denn wenn der Verlust von Himmelstränenband, Phönixschuhen, Siamesenmesser und sieben Millionen Yang hier nicht auf einen profanen Server- oder Softwarefehler zurückgeht, sondern jemand sie sich wirklich unter den Nagel gerissen hat, dann stellt sich die Frage, ob das Ganze nicht zumindest nach anderen Vorschriften strafbar war. Und darüber werden dann die Staatsanwaltschaft und, wenn es zur Anklage kommen sollte, ein Gericht entscheiden müssen. Ein möglicher Präzedenzfall.

“Reales Recht für virtuelle Welten” – die reale Dokumentation im virtuellen Web

Zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung hatte das Hans-Bredow-Institut Ende Ende Mai in Berlin einen internationalen und hochkarätig besetzten Workshop zum Thema „Reales Recht für virtuelle Welten“ veranstaltet. Nun hat das Institut eine überaus bemerkenswerte Dokumentation der Veranstaltung ins Netz gestellt – die meisten der Vorträge und Präsentationen sind jetzt als Audiofile und im Powerpoint- oder PDF-Format frei verfügbar.

Zu diesen Vorträgen gehören:

    „Regulierung virtueller Welten“
    Prof. Viktor Mayer-Schönberger, Harvard University, USA
    (als Audiofile und als Powerpoint-Präsentation)

    „Die geeignete Metapher bei der Betrachtung der Regulierung virtueller Welten“
    Prof. Bryan Camp, Texas Tech University School of Law, USA
    (als Audio- und als PDF-File)

    „Beziehung zwischen dem Virtuellem und realem Recht“
    Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts, Hamburg
    (als Audiofile und als Powerpoint-Präsentation)

    „Beispiele für Vernetzung von staatlicher und Selbstregulierung, Beispiel Streitschlichtungsmechanismen“
    Prof. Urs Gasser, Universität St. Gallen, Schweiz
    (als Audiofile und als Powerpoint-Präsentation)

    „Virtuelle Persönlichkeitsrechte“
    Dr. Ulf Müller, Institut für Informations- und Medienrecht (ITM), Universität Münster
    (als Audiofile und als Powerpoint-Präsentation)

    „Grenzen des Spiels – jetzt wird’s Ernst! Eigengesetzlichkeiten in virtuellen Onlinespielen am Beispiel der Einwilligung in Rechtsverletzungen“
    Prof. Oliver Castendyk, Erich-Pommer-Institut, Potsdam
    (als Audiofile und als Powerpoint-Präsentation)

    „Virtuelles Eigentum im deutschen Recht“
    Julia Striezel, Universität Bayreuth
    (Vortrag als PDF-File)

Alle Links zu den einzelnen Beiträgen finden sich auf dieser Übersichtsseite des Hans-Bredow-Institus.

“Reales Recht für reale Welten” am 28. Mai in Berlin

Die Friedrich-Ebert-Stiftung und das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung greifen das Thema “Metaversen und Recht” wieder auf und laden am 28. Mai in Berlin zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel “Reales Recht für reale Welten”.

Vor allem soll es in der Diskussion um “die Chancen und Risiken nationalstaatlicher Interventionen” in Metaversen gehen, also die “Inworld Regulation” durch den “eigentlichen, echten Gesetzgeber”. Ein interessanter Ansatzpunkt, denn immer noch wird häufig verkannt, dass Metaversen als “künstliche Welten” sich in dieser Hinsicht rechtlich nicht vom ganz normalen Internet unterscheiden, und dass ein Plattformanbieter auch hier nicht über den nationalstaatlichen Gesetzgebern steht.

Die Diskussionsrunde ist hochkarätig besetzt, auf dem Podium sitzen Prof. Richard Bartle (Co-Autor des ersten Multi-User-Dungeon), Dorothee Belz (Director Law & Corporate Affairs Microsoft Deutschland), Monika Griefahn (MdB und Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Dr. Andreas Lober (Rechtsanwalt) sowie Prof. Dr. Viktor Mayer-Schönberger (Harvard University).

Der Flyer und das Anmeldeformular können hier heruntergeladen werden (PDF).

via

FAQ zum “SecondLifeRecht” im JuraWiki

Das JuraWiki – ein übrigens schon für sich genommen sehr interessantes Projekt – hat nun eine spezielle Sektion für das Recht rund um Second Life (und andere so genannte Metaversen) eingerichtet. Unter www.jurawiki.de/SecondLifeRecht finden sich “Frequently Asked Questions” zum Thema – und bereits eine gute Menge an entsprechenden Antworten.

Das Ganze ist, wie so viele Wikis, vom Aufbau und der Gestaltung her vielleicht noch ein bisschen verbesserungsfähig, bei dieser “Work im Progress” scheint aber bereits jetzt eine substantielle Menge an Informationen zusammengetragen worden zu sein.

Schon seit längerer Zeit beschäftige ich mich auch selbst intensiv mit dem rechtlichen Rahmen, der für (und in) “Metaversen” gilt – also für “Second Life”, “There”, “Cyworld” und Co. (beispielweise im Rahmen von Artikeln, von Vorträgen, aber auch auf diesem Blog). Immer wieder merke ich dabei, dass unter Usern, aber naturgemäß auch bei Menschen, die sich professionell mit dem Thema Metaversen beschäftigen, ein großes Interesse am Thema besteht. Gerade vor diesem Hintergrund, und nicht zuletzt weil es (sowohl in der Fach-, als auch in der “Populärliteratur”) bislang vergleichsweise wenige Veröffentlichungen hierzu gibt, erscheint mir das Projekt des JuraWikis als besonderes interessant.

via LAWgical

Leseempfehlung: “The world is not enough” zum Recht in Second Life & Co.

Vor kurzem hatte ich das Vergnügen, neben einigen anderen Anwälten unserer Kanzlei Bird & Bird1 ein Gespräch mit Richard Tromans vom Magazin “the European Lawyer” über das Recht in Second Life und anderen Metaversen zu führen. Richard Tromans hat sich daneben noch mit einer Vielzahl weiterer Anwälte aus unterschiedlichsten Jurisdiktionen ausgetauscht, und schließlich in der Juli/August-Ausgabe des European Lawyers einen – wie ich finde – exzellenten Artikel über das Thema veröffentlicht.

Der Artikel vermittelt anschaulich, warum Second Life und auch jedes andere Metaversum (doch) kein rechtsfreier Raum ist, wie vielfältig zugleich die aufgeworfenen Rechtsfragen in solchen dreidmensionalen virtuellen Umgebungen sind, und warum hier neue Lösungen für neue Probleme gefunden werden müssen.

Richard Tromans, European Lawyer, The world

Freundlicherweise haben der European Lawyer und Richard Tromans mir gestattet, den Artikel auf diesem Blog verfügbar zu machen – wofür ich mich herzlich bedanke. Der Beitrag kann durch Klick hier oder auf die obenstehende Vorschau als PDF heruntergeladen werden.

  1. Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. []

Eine einzige Aneinanderkettung von Rechtsverstößen

Kurze Notiz:

Entweder hat der Kollege der schreibenden Zunft mich da falsch verstanden, oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich sehe nämlich zwar durchaus Rechtsbrüche in Second Life – alles andere wäre auch überraschend -, aber keineswegs “eine einzige Aneinanderkettung von Rechtsverstößen“.

Siehe auch
“Ein rechtsfreier Raum?”
und
“DB Research: Damoklesschwert über Second Life”