Archive for the ‘Medienrecht’ category
Leseempfehlung: “Urheberrecht im Alltag”
Die Macher von iRights.info, einem – sehr zu empfehlenden – Informationsportal zum Urheberrecht in der digitalen Welt, haben zusammen mit der Bundeszentrale für politische Bildung nun auch “offline” unter dem Titel “Urheberrecht im Alltag” ein gedrucktes Buch zum Thema herausgebracht.

Im Geleitwort schreibt Prof. Dr. Thomas Dreier mit Blick auf die digitalen Medien und das, was technisch möglich ist:
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“Aber ist das alles legal? Was darf man und was darf man nicht? Vor allem, wenn etwas durch das Urheberrecht verboten ist, warum ist das so? Und wenn ich etwas Kreatives geschaffen habe, welche Rechte stehen mir dann zu?
All diese Fragen beantwortet das Urheberrecht.
”Doch das Urheberrecht gibt gerade für Laien, und selbst für Juristen nicht immer klare Antworten. An dieser Stelle setzt “Urheberrecht im Alltag” an: Das Buch von den Autoren von iRights.info – übrigens 2006 mit dem Grimme Online Award und 2008 mit dem Klicksafe Preis für Sicherheit im Internet ausgezeichnet – birgt auf mehr als 350 Seiten verständliche und informative Antworten.
“Urheberecht im Alltag” kann für eine Schutzgebühr von 2 Euro hier bestellt werden. Lesempfehlung.
Perlentaucher.de: FAZ und Süddeutsche ziehen vor den BGH
Nachdem sie mit ihrer Klage gegen die Betreiber des Internet-Kulturmagazins Perlentaucher.de sowohl vor dem Land-, wie auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gescheitert sind, gehen die FAZ und die Süddeutsche Zeitung nun in die Revision vor den Bundesgerichtshof.
Perlentaucher.de stellt auf seiner Webseite unter anderem neu erschienene Bücher vor und rezensiert diese. FAZ und Süddeutsche Zeitung stören sich daran, dass Perlentaucher.de dabei nicht nur eigene Buchbesprechungen veröffentlicht, sondern daneben auch kurze, selbst angefertigte Zusammenfassungen (so genannte “Abstracts”) von Rezensionen online stellt, die zuvor bei FAZ und Süddeutscher erschienen sind. Zum Teil enthalten diese Abstracts, für die Perlentaucher.de einigen Internet-Buchhändlern das Recht zur Nutzung einräumt, auch einzelne Zitate und Passagen aus den Originalkritiken von FAZ und Süddeutscher.
Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main sahen die Rechte der Verlagshäuser durch diese Abstracts nicht verletzt. Ein generelles Verbot solcher “Berichte über Berichte” komme nicht in Betracht, und eine konkrete Verletzung hätten die Verlagshäuser – obwohl nicht von vornherein auzuschließen – ebenfalls nicht nachweisen können. Offen ist – und nun geklärt wird – ob diese Sichtweise auch von den Bundesrichtern geteilt werden wird. Eine ausführliche Besprechungen der Entscheidung des OLG findet sich hier, und eine Stellungnahme von Perlentaucher.de zur nun angekündigten Revision hier.
