Der Bundestag hat kürzlich eine Enquête-Kommission zum Thema “Internet und digitale Gesellschaft” eingesetzt - der Name ist Programm. Enquête-Kommissionen sind überfraktionelle Arbeitsgruppen, die langfristige Fragestellungen lösen sollen, in denen unterschiedliche juristische, ökonomische, soziale oder ethische Aspekte abgewogen werden müssen. Zum Hintergrund der Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” siehe bspw. die Berichterstattung auf netzpolitik.org und politik-digital.de.
Die Bibliothek des Deutschen Bundestags hat für die Mitglieder der Kommission nun eine Bibliografie zusammengestellt, die Hunderte von Leseempfehlungen enthält und als PDF hier abrufbar ist (und ehrlich gesagt freue ich mich, dass auch eine meiner Veröffentlichungen Eingang in die Liste gefunden hat). Auch wenn es sich “nur” um eine Liste, und nicht um die eigentlichen Beiträge handelt, so ist dieses Dokument doch einen Blick wert.
Auch die Macher von iRights.info loben diese Bibliografie, rufen aber dazu auf, die Liste noch zu verbessern. Hierfür hat iRights.info ein Wiki eingerichtet, in das alle Interessierten weitere Dokumente zu den Themen Kultur und Medien, Wirtschaft, Umwelt, Bildung und Forschung, Verbraucherschutz, Recht und Innen sowie Gesellschaft und Demokratie eintragen können. iRights.info wird der Bundestags-Bibliothek bis Ende Mai die Liste zukommen lassen, damit die Bibliothek Werke, die nur gedruckt vorliegen, erwerben und den Mitgliedern der Enquete die ergänzte Liste zur Verfügung stellen kann.
Seit dem Jahr 2003 stellt Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster ein kostenloses eBook “Internet-Recht” zum Download zur Verfügung, das von ihm und seinem Team halbjährlich an die neuesten Entwicklungen angepaßt wird. Nun hat Hoeren die vierzehnte Auflage dieses eBooks, das seinen Angaben nach in den Vorauflagen bereits über 100.000 Mal heruntergeladen wurde, veröffentlicht. Die aktuelle Fassung ist hier als PDF verfügbar.
Zusammen mit der Neuauflage des Werks zum Internet-Recht hat Hoeren erstmals auch ein weiteres kostenloses, 460 Seiten starkes eBook zum “IT-Recht” veröffentlicht. In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden - ebenfalls kostenlose - Musterverträge zur Verfügung gestellt. Das neue eBook “IT-Recht” von Prof. Hoeren kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Viele Nutzer des Microblogging-Dienstes Twitter empfahlen eine Zeit lang jeden Freitag unter dem Stichwort “followerfriday” andere Twitterer, deren Tweets sie für besonders lesenswert halten. Inzwischen ist dieser Brauch leider etwas eingeschlafen - schlicht zu groß sei die Anzahl der Empfehlungen, bemängeln beispielsweise Sachar Kriwoj auf “massenpublikum.de” und Carsten Drees von basicthinking.de. Dabei finden sich unter den inzwischen geschätzten 187.000 aktiven deutschsprachigen Nutzern von Twitter etliche, deren Tweets wirklich lesenswert sind. Ich möchte daher erneut eine Idee von Krijow aufgreifen und - etwas ausführlicher als auf Twitter üblich, aber immer noch in aller Kürze - sechs Twitter-Accounts empfehlen, die zu “verfolgen” sich meiner Meinung nach lohnt.
Jan Dirk Roggenkamp: Mein Ex-Kollege Jan Dirk Roggenkamp twittert regelmäßig Links zu interessanten Beiträgen und Urteilen zu Web 2.0 und E-Government (lesenswert ist übrigens auch seine Dissertation zum Einsatz von “Web 2.0 Plattormen im E-Government“).
Jochen Krisch: Krisch ist der Mann hinter dem überaus empfehlenswerten Blog Exciting Commerce. Wie auf seinem Blog widmet sich Krisch auch auf seinem Twitter-Channel neuen Geschäftsfeldern im und um den E-Commerce.
Spielerecht: Der Twitter-Account wird von Konstantin Ewald betrieben, Partner in der internationalen Sozietät Osborne Clarke (für die ich auch arbeite). Hier dreht sich (fast) alles um Rechtsfragen der (Online-)Spieleindustrie.
Berlinwebweek: Das Portal Berlinwebweek bietet einen exzellenten Überblick über IT-Veranstaltungen in Berlin. Auf Twitter wird über den Tellerrand hinausgeschaut und auch auf Veranstaltungen in anderen Städten hingewiesen.
t3n: Das IT-Magazin t3n bietet nicht nur im gedruckten Heft, sondern auch im Internet lesenswerte Kost. Angenehm: Der Twitter-Channel dient nicht nur zur Bewerbung eigener Beiträge.
Rivva: Frank Westphal liefert mit seinem Dienst Rivva einen gewichteten Schlagzeilenüberblick über deutschsprachige Blog- und Online-Medien. Sein Twitter-Account bietet eine Möglichkeit, diesen Überblick auch dort zu verfolgen.
Ich selbst twittere übrigens (natürlich) auch - zu finden unter www.twitter.com/kriegs_recht.
In Deutschland ist es gesetzlich verboten, in Gerichtsverhandlungen Ton- oder Filmaufnahmen anzufertigen, um sie live zu senden oder später zu veröffentlichen. Dies führt dazu, dass zum Leidwesen vieler Medien hierzulande ein “Verbot des Gerichtsfernsehens” gilt - und bisher praktisch keine Live-Berichterstattungen aus Gerichtsverhandlungen heraus stattfindet.
Wie so vieles anderes könnte Twitter - ja, genau, dieser kleine Microbloggingdienst - dies ändern. Das Gesetz verbietet dem Wortlaut nach nur Ton- und Filmaufnahmen während einer Gerichtsverhandlungen. Eine Live-Berichterstattung in “Textform” hingegen ist nicht ausdrücklich untersagt. Und da Twitter bei vielen Medien zum liebsten Kind im Netz geworden ist, liegt es gar nicht mal so fern, dass die Live-Gerichtsberichterstattung per Twitter vor den Toren steht.

Tatsächlich hat es so etwas auch schon gegeben - in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Rostock twitterten die Twitterati “sebaso”, “mspro” und “343max” live aus der Verhandlung. Aber ist das denn erlaubt? Oder gilt das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen analog auch für die Berichterstattung per Tweets über Twitter? In den USA beispielsweise hat jüngst ein Richter das Live-Twittern ausdrücklich untersagt.
Auch unter anderen Gesichtspunkten ist das Thema von nicht zu unterschätzender Relevanz: Wenn Radio- und Fernsehjournalisten bislang nicht live aus Gerichtsverfahren berichten dürfen, ihren Print- (besser: Text-) Kollegen diese Möglichkeit nun aber offensteht - könnte das dazu führen, dass das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen gekippt werden muss, vielleicht sogar schon unwirksam ist?
Genau diesen Fragen bin ich in einem in der aktuellen “Kommunikation & Recht” veröffentlichten Beitrag nachgegangen. Die Redaktion der K&R hat sich erfreulicherweise entschieden, diesen Beitrag ausnahmsweise im Volltext kostenlos zur Verfügung zu stellen - er kann hier abgerufen werden.
Seit dem Jahr 2000 veranstaltet die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) jährlich eine “Herbstakademie” zu aktuellen Entwicklungen des Informationstechnologierechts. In dieser Zeit hat sich die Herbstakademie zu einer der angesehensten Veranstaltungen zum IT-Recht in Deutschland entwickelt.
In diesem Jahr wartet das Team um Prof. Jürgen Täger mit einer Besonderheit auf: Ein Großteil der Vorträge der diesjährigen Veranstaltung ist als Video online gestellt worden und kann kostenlos angesehen werden. Viele Vortragende haben sich hochspannenden Themen gewidmet, so zum Beispiel
-
Datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von Google Analytics (Oliver Vivell, LL.M.);
-
Teilnehmerindentifikation im Web 2.0 (Joachim Dorschel);
-
Rechtliche Würdigung des Verkaufs eines Weblogs im Internet (Tobias Kläner);
-
Persönlichkeitsschutz bei Bewertungsplattformen (Thorsten Feldmann);
-
“Blogwart Medorn” – Theorie und Praxis des Rechtsschutzes im Web 2.0 (Robert Bartel).
Ich selbst habe mich dem Thema des “Spielraums bei der Gestaltung der Spielregeln im Web 2.0″ gewidmet und typische Probleme beleuchtet, die sich bei der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebote im Web 2.0 stellen können.
Eine Übersicht über die Videos findet sich auf den Seiten der DSRI hier. Ebenfalls positiv: Nicht nur die Videos, sondern auch die Slides zu den Vorträgen stehen jeweils zur Verfügung.
Unter den Nutzern des Microblogging-Dienstes Twitter hat sich seit einiger Zeit eine schöne Sitte eingebürgert: Jeden Freitag empfehlen Twitterati unter dem Stichwort “followerfriday” per Kurzmitteilung auf Twitter andere Twitterer, deren Tweets sie für besonders lesenswert halten. Mittlerweile scheint sich die Idee jedoch abgenutzt zu haben - schlicht zu groß sei die Anzahl der Empfehlungen bei diesen Massenempfehlungen, bemängeln beispielsweise Sachar Kriwoj auf “massenpublikum.de” und Carsten Drees von basicthinking.de.
Dabei finden sich unter den inzwischen geschätzten 185.000 aktiven deutschen Nutzern von Twitter etliche, deren Tweets wirklich lesenswert sind. Ich möchte daher hier eine Idee von Krijow aufgreifen und - etwas ausführlicher als auf Twitter üblich, aber immer noch in aller Kürze - sechs der Twitterati empfehlen, die zu “verfolgen” sich meiner Meinung nach lohnt.
Michael Seidlitz: Michael Seidlitz ist unter den Juristen nicht nur einer der Vorreiter in Sachen Twitternnutzung, sondern hat meines Wissens auch als Erster damit begonnen, regelmäßig Hinweise auf lesenswerte Beiträge und Urteile per Tweet zu veröffentlichen.
Telemedicus: Telemedicus.info ist in meinen Augen eines der besten deutschen juristischen Weblogs. Auf Twitter veröffentlichen die Macher von Telemedicus täglich Links zu interessanten Urteilen und Artikeln abseits ihres eigenen Blogs.
Andreas Poser: Die Tweets von Rechtsanwalt Poser haben nicht selten einen besonderen Unterhaltungswert (”Mandantenbesprechung. Ehepaar. Wir verlassen mein Zimmer. Ich. Er. Dann sie. Sie macht mein Licht aus. Habe kurz Mitleid mit ihm…“) - Twittertainment at its best.
Professor Jürgen Taeger: Lehrt (unter anderem) Rechtsinformatik an der Universität Oldenburg. Meines Wissens nach der erste “Juraprof” mit Schwerpunkt IT-Techt, der Twitter offen nutzt.
Ralf Zosel: Ralf Zosel ist “Community Manager” beim juristischen Verlag C.H. Beck und dort unter anderem für das beachtenswerte Beck-Blog und die Beck-Community verantwortlich - und auch bei vielen anderen juristischen Web 2.0 Projekten an Bord.
Hendrik Wieduwilt: Journalist mit juristischem Hintergrund, der unter anderem für die FAZ vor allem über die rechtlichen Aspekte von Onlinethemen schreibt, und mit RechtReal auch ein Weblog zu den rechtlichen Aspekten virtueller Welten betreibt.
Ich selbst twittere übrigens (natürlich) auch - zu finden unter www.twitter.com/kriegs_recht.
Dr. Florian Knauer von der Humboldt Universität Berlin hat etwas getan, was meiner Kenntnis nach vor ihm kaum ein anderer Jurist in Deutschland getan hat: Er hat sich in einem Fachbeitrag sehr detailliert damit auseinandergesetzt, ob und wie (vergleichsweise) neue Veröffentlichungsformen wie Open-Access-Publikationen, Wikis, Blogs, Twitter und Podcasts von Juristen bereits eingesetzt werden oder eingesetzt werden könnten.

Knauers Beitrag ist in der Neuen Juristischen Online Zeitschrift erschienen, die eigentlich nur zahlenden Abonnenten zur Verfügung steht. Nachdem der Artikel aber erste Beachtung gefunden hat (siehe hier und hier), hat sich der Herausgeber entschieden, ihn im Internet frei zugänglich zu machen. Er kann hier abgerufen werden.
Man muss Knauer sicherlich nicht in allen seinen Analysen und Thesen zustimmen, und es gibt durchaus Aspekte, die sich vielleicht ergänzen liessen. Insgesamt zeigt der Beitrag dabei aber sehr schön, wo die Juristerei in Sachen Nutzung des Web 2.0 - erst - steht, und lässt erahnen, welche Potentiale hier noch ausgeschöpft werden können. Übrigens ein Beitrag, der auch für viele Nichtjuristen interessant sein dürfte.
Die die Neue Juristische Wochenschrift (kurz “NJW”) könnte man etwas flappsig als das Dickschiff unter den juristischen Fachpublikationen bezeichnen - kaum eine Kanzlei, in der sie nicht steht. Umso mehr freut es mich, dass die Redaktion von “NJW aktuell” nicht nur bei uns angefragt hat, ob wir einen kurzen Beitrag zum Thema Twitter beisteuern möchten, sondern dass ich diesen im aktuellen Heft veröffentlichten Artikel auch hier zum Download anbieten kann - klick!
