Archive for the 'eBay & Auktionen' Category

WSJ: Meg Whitman (CEO eBay) plant Rücktritt

Nach Angaben des Wall Street Journals plant Meg Whitman, CEO von eBay, ihren Abgang. Whitman steht eBay seit März 1998 vor. Sie hat den Online-Auktionator nicht nur bereits durch die Zeit der “ersten Blase” geführt, sondern ist damit derzeit auch eine(r) der dienstältesten CEOs im Silicon Valley.

Die Nachricht kommt nicht gänzlich überraschend - nicht nur, weil John Donaho, President Marketplaces bei eBay, bereits immer mal wieder als Nachfolger Whitmans ins Spiel gebracht wurde, sondern auch weil Whitman, die den republikanischen “Präsidentschaftskandidaten-KandidatenMitt Romney unterstützt, politische Ambitionen nachgesagt werden.

Weihnachtsgeschenkeroulette

Kaum neigen sich die Festtage ihrem Ende zu, schon berichtet heise.de Schockierendes:

    Nicht selten finden Weihnachtsgeschenke unmittelbar nach den Festtagen ihren Weg ins Internet: Nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom in Berlin verkauft jeder zehnte Deutsche Weihnachtsgeschenke, an denen er keinen Gefallen gefunden hat, online” (Quelle).

Aber wenn schon, denn schon bitte mit Stil - im Weihnachtsgeschenkeroulette. Und das geht so: Geschenk NICHT öffnen, sondern in der (Geschenk!)Verpackung fotografieren - und dann (immer noch ungeöffnet) in einer Online-Auktion anbieten.

Und so sieht das Ganze dann aus (Quelle):


Ungeöffnete Weihnachtsgeschenke

Sag’ noch mal einer, dass es bei Online-Auktionen keine Spannung mehr gäbe…

(Und nur zur Klarstellung: Nein, ich nehme am Weihnachtsgeschenkeroulette nicht als Croupier teil - es gab keine Mismatches zu beklagen…)

Kommt die Revolution - kippt eBay Einstellgebühren?

eBay ist in schwieriges Fahrwasser geraten – die Zahl der aktiven User ist rückläufig, Wettbewerber scheinen den Aufsprung auf den “Web 2.0 Zug” zu schaffen während man selbst eher noch keine wirklich durchschlagenden Erfolge erzielt hat, und auch die Medien berichten zunehmend kritisch über das einstige Lieblingskind im Ecommerce.

Große Hoffnungen werden derzeit in Scott Donahoe gesetzt, den “President Marketplaces” bei eBay. Donahoe und eBay haben nun einen spektakulären Schritt angedeutet: die massive Reduzierung von Einstellgebühren, wenn nicht sogar den (teilweisen) Verzicht auf sie.

Scott Wingo, CEO von ChannelAdvisor, berichtet in seinem Blog “eBay Strategies” von Äußerungen Donahoes, wonach hohe Einstellgebühren das “historische Modell” wären - und damit eventuell bald der Vergangenheit angehören werden. Denn: “Best formats have lower up-front, higher back-end fees.” Im ersten Quartal 2008 würde man deutlicher werden, so Donahoe.

eBay hat sogar bereits einen “geheimen” (invite only) Feldversuch für eine “Null-Lösung” durchgeführt: ausgewählte Verkäufer konnten auf eBay Motors in den USA Zubehörteile kostenlos einstellen, wenn sie im Gegenzug dafür eine höhere an eBay zu zahlende Verkaufsprovision akzeptierten (Quelle).

Einschätzung

Ein Verzicht auf Einstellgebühren bei eBay wäre ein Schritt, den man durchaus als revolutionär bezeichnen könnte. Aber offenbar macht eBay bereits länger gute Erfahrungen mit Sonderregelungen für Bücher. Und schon Anfang des Jahres hatte Donahoe deutliche Veränderungen bei eBay angekündigt: “I’m a big fan of breaking patterns.

Also “big changes ahead”? Es sieht vieles danach aus. Aber selbst wenn eBay sein Pricing-Modell tatsächlich grundlegend ändern sollte, so erscheint mir doch ein vollkommener Verzicht auf Einstellgebühren eher unwahrscheinlich. Im Jahr 2000 hat eBay Einstellgebühren nicht nur als weitere Einnahmequelle eingeführt, sondern auch, um dem Wildwuchs in den Kategorien entgegenzuwirken. Die waren nämlich - weil das Einstellen ja nichts kostete - allmählich mit jeder Menge nutzloser Auktionen verstopft. Dieses Problem würde zweifellos wieder auftreten, wenn eBay die Einstellgebühren vollkommen streicht.

Disclosure: ich bin in den Jahren 2000 und 2001 als Manager Legal für eBay Deutschland tätig gewesen.

Entwicklung der eBay-Nutzerzahlen: Update Q3 / 2007

Im vergangenen Quartal hatte ich mir aus Interesse einmal die Entwicklung der eBay-Nutzerzahlen in den letzten Jahren näher angesehen und die Daten dann grafisch etwas aufbereitet. Aufhorchen lassen hatte mich damals die Meldung Axel Gronen’s auf wortfilter.de, dass knapp zwei Drittel der weltweiten Nutzer inaktiv seien, und nur rund ein Drittel von ihnen in den zurückliegenden zwölf Monaten etwas über eBay ge- oder verkauft hatte.

Am 17. Oktober hat eBay nun die neuen Zahlen für das dritte Quartal dieses Jahres präsentiert - und dabei eine bemerkenswerte Nachricht bekannt gegeben: zum ersten Mal in der Firmengeschichte eBays hat die Zahl der aktiven Nutzer nicht zu-, sondern abgenommen. Waren zum zweiten Quartal 2007 noch weltweit noch 83,3 Millionen aktive Mitglieder bei eBay registriert, so sind es zum dritten Quartal nur noch 83 Millionen gewesen.

Grafisch aufbereitet sieht das Ganze wie folgt aus:

Absolute Mitgliederzahlen eBay weltweit

eBay Nutzerentwicklung bis Q3 / 2007

Schon hier ist zu erkennen, dass die Gesamtzahl der weltweit bei eBay registrierten Nutzer (blaue Linie) bei leichter Abflachung zwar immer noch relativ beständig steigt, die Schere zwischen den Kurven für die aktiven (pinkfarbene Linie) und die inaktiven Nutzer (gelbe Linie) jedoch weiter auseinandergeht.

Absolute Steigerungen der Nutzerzahlen im Vergleich zum Vorquartal

eBay Nutzerzahlen Entwicklung Q 3 / 2007

Hier wird nun deutlich, dass die Entwicklung der Anzahl der aktiven Nutzer bei eBay in Q3 / 2007 erstmals “in die Negativen” gerutscht ist. Den Verlust aktiver Nutzer konnte eBay nicht mehr durch das Gewinnen einer größeren Anzahl neuer Nutzer ausgleichen - obwohl weltweit immer noch rund 7 Millionen neue Mitglieder hinzukamen.

Prozentuale Steigerungen der Nutzerzahlen im Vergleich zum Vorquartal

eBay Nutzerzahlen Q3 / 2007

Die Übersicht über die prozentualen (und nicht absoluten) Veränderungen der Nutzerzahlen illustriert nochmals den Trend, den schon die Grafik zu den absoluten Zuwächsen verdeutlicht.

“The greater picture”

Wie schon im vorhergehenden Artikel deutlich gemacht: diese Zahlen sind, bei aller Deutlichkeit, natürlich nur von begrenzter Aussagekraft. Denn - um dies nochmals zu wiederholen - zum Beispiel

    - lassen sich aus der bloßen Information über die Zahl der registrierten Nutzer nur beschränkte Rückschlüsse ziehen - Faktoren wie die Anzahl der getätigten Ein- und/oder Verkäufe oder die Höhe des getätigten Umsatzes bleiben hier vollkommen außer Betracht; dass aber gerade diesen Daten eine überragende Bedeutung für die Monetarisierung seitens eBay zukommt, ist offensichtlich (hier lohnt sich einmal der Blick in den aktuellen Quartalsbericht eBays);

    - stellt sich die Frage, wie die jeweiligen Zuwächse zustande gekommen sind - auf “organischem” Weg, oder aber auch durch Zukäufe von (internationalen) Mitbewerbern (was sowohl für den Neugewinn, aber auch für die spätere Aktivitätsquote der User von Bedeutung ist bzw. sein kann);

    - dürften die Zahlen für einzelne Märkte wie zum Beispiel Deutschland, Großbritannien oder die USA unter dem Strich mindestens ebenso interessant, eventuell sogar noch aussagekräftiger sein als diese welttweiten Übersichten.

Kauf von Diebesgut auf eBay: 1, 2, 3 - doch keine Hehlerei

Im Juni hat das Amtsgericht Pforzheim einen eBay-Nutzer wegen Hehlerei verurteilt, weil er ein zuvor gestohlenes Navigationgsgerät über eBay gekauft hatte. Da der Kaufpreis überaus günstig gewesen war, der Startpreis bei nur einem Euro gelegen hatte und die Ware unter auffälliger Beschreibung (”toplegales Gerät“) von Polen aus verkauft wurde hätte der Käufer, so das Gericht, “zumindest billigend in Kauf genommen (…), dass die Sache aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.

Was auf diese (zurückhaltend formuliert) “bemerkenswert” begründete Verurteilung folgte, war abzusehen: ein Aufschrei (siehe beispielsweise Spiegel Online, Stiftung Warentest oder Udo Vetter). Der - meiner Meinung nach absolut berechtigte - Kritikpunkt: legt man einen derartigen Maßstab an, dann stellt man quasi alle eBay-Käufer unter einen Generalverdacht. Ein niedriger Startpreis einer Auktion alleine beispielsweise ist traditionell nicht aussagekräftig, wenn nicht noch weitere Umstände hinzukommen (bspw. extrem kurze Laufzeit, in der kein angemessener Preis erreicht werden kann).

Das Landgericht Karlsruhe hat die Dinge dann heute allerdings offenbar wieder ins Lot gerückt. Die FAZ berichtet:

    Die Richter sprachen am Freitag einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben damit eine 1200-Euro- Geldstrafe des Amtsgerichts Pforzheim auf. Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar” (Quelle).

Also 1, 2, 3 - doch keine Hehlerei. Das Urteil des Landgerichts sollte nun allerdings nicht dahingehend mißverstanden werden, dass man als Käufer auf eBay grundsätzlich keine Hehlerei begehen kann. Es kommt - schlicht und einfach - darauf an, ob sich aus der Auktion genügend Anhaltspunkte dafür ergeben, ob der angebotene Artikel möglichweise aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.

Staatsanwaltschaft Magdeburg tappt in die Abmahnfalle

Abmahnungen sind nicht nur unter Bloggern gefürchtet, sondern auch unter E-Commerce-Händlern - und dort nicht zuletzt von all denen, die gewerblich auf eBay handeln. Es ist durchaus nicht einfach, den Überblick über die rechtlichen Anforderungen zu behalten, die an den Online-Handel gestellt werden.

Das hat nun sogar die Staatsanwaltschaft Magdeburg schmerzlich erfahren. Über eBay will man mit Verkäufen über den Account “justiz-magdeburg” “mehr Geld für die Landeskasse einnehmen” - und ist ausgerechnet in eine Abmahnfalle getappt, in die auch (”private”) gewerbliche Händler immer wieder fallen. Spiegel Online berichtet:

    Bei der Ausführung begeht die Staatsanwaltschaft Magdeburg dann allerdings denselben Fehler wie Hunderte Online-Händler zuvor: Sie verlässt sich bei der für nicht-private Händler gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung auf einen Mustertext des Bundesjustizministeriums. Die Vorlage steht zwar im Anhang zu einem Gesetz, Gerichte halten sie aber für rechtswidrig und entscheiden schon seit Jahren gegen Händler, die diesen Text benutzt haben” (zum vollständigen Bericht klick hier).

Das Problem mit dem Musteretxt ist im Bundesministerium längst bekannt, doch erst jetzt scheint man im Ministerium allmählich gewillt, den Text zu überarbeiten.

Eher ein Treppenwitz ist es da, dass wenn man auf Google nach “abmahnung ebay” sucht, ausgerechnet die folgende Adwords-Anzeige angezeigt wird - geschaltet von eBay:

Abmahnung eBay

L’Oreal geht gegen eBay vor - in fünf Jurisdiktionen: auf dem Weg zu einem einheitlichen “Recht 2.0″?

Allem Anschein nach ergreift L’Oreal rechtliche Schritte gegen eBay - und das gleich in fünf europäischen Ländern auf einmal, nämlich in Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien und Spanien. L’Oreal stört sich nach Presseberichten daran, dass in zunehmenden Maße Fälschungen von Parfums und Kosmetika des Unternehmens auf eBay-Plattformen angeboten würden. Seit einiger Zeit hatten die beiden Unternehmen Verhandlungen darüber geführt, wie dem Problem zu begegnen sei, jedoch konnte eBay L’Oreal offenbar nicht zufriedenstellen.

Die nun von L’Oreal initiierte, konzertierte Aktion könnte am Ende zu wegweisenden Gerichtsurteilen führen - und grundlegende Bedeutung auch und vor allem für das “Web 2.0″ und jegliche auf User Generated Content basierenden Anwendungen und Geschäftsmodelle gewinnen.

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Entwicklung der eBay Nutzerzahlen zwischen 2003 und 2007

Im vorhergehenden Beitrag habe ich einige Grafiken veröffentlicht, die die Entwicklung der Nutzerzahlen von eBay in den vergangenen vier Jahren illustrieren. Da ich mehrfach auf die den Grafiken im Detail zugrundeliegenden Daten angesprochen worden bin (insbesondere auf die berechneten Steigerungsraten zwischen den Quartalen) mache ich diese gerne auch in tabellarischer Form verfügbar (Klick auf das Bild öffnet eine Tabelle im PDF-Format):

Entwicklung eBay Userzahlen 2003 bis 2007

Erneut der Hinweis, dass diese aus eBays eigenen Quartalsberichten zusammengestellten Zahlen eindrucksvoll erscheinen - aber, trotz aller Deutlichkeit, natürlich nur von begrenzter Aussagekraft sind, weil Faktoren wie die Anzahl der getätigten Ein- und/oder Verkäufe oder die Höhe des getätigten Umsatzes bei dieser Übersicht ausser Betracht bleiben.