Archive for the ‘Blogs & Recht’ category

Video: Bloglaw reloaded

Auf der diesjaehrigen re:publica-Konferenz hatte nicht nur ich das Vergnuegen, eine Session zum Thema “Bloggen und Recht” anbieten zu koennen, sondern auch die Berliner Berufskollegen Thorsten Feldmann und Till Jaeger. Und derweil ich mit Blick auf meinen eigenen Vortrag hier lediglich mit “Standbildern” in Form meiner Vortragsfolien dienen kann – siehe hier – lassen sich die Kollegen Feldmann und Jaeger in Bild und Ton bewundern, da ihre Session gefilmt wurde und jetzt bei Hobnox zur Verfuegung steht. Dritter im Bunde: Stefan Niggemeier, der ein wenig von seinem “eigenen Rechtsstreit” berichtet. Film ab:

Bleibt mir noch kurz darauf hinzuweisen, dass es mit der angekuendigten Artikelserie zum Thema – siehe hier – nun bald losgehen wird.

Leseempfehlung: “Urheberrecht im Alltag”

Die Macher von iRights.info, einem – sehr zu empfehlenden – Informationsportal zum Urheberrecht in der digitalen Welt, haben zusammen mit der Bundeszentrale für politische Bildung nun auch “offline” unter dem Titel “Urheberrecht im Alltag” ein gedrucktes Buch zum Thema herausgebracht.


Urheberrecht im Alltag - Irights Buch

Im Geleitwort schreibt Prof. Dr. Thomas Dreier mit Blick auf die digitalen Medien und das, was technisch möglich ist:

    Aber ist das alles legal? Was darf man und was darf man nicht? Vor allem, wenn etwas durch das Urheberrecht verboten ist, warum ist das so? Und wenn ich etwas Kreatives geschaffen habe, welche Rechte stehen mir dann zu?

    All diese Fragen beantwortet das Urheberrecht.

Doch das Urheberrecht gibt gerade für Laien, und selbst für Juristen nicht immer klare Antworten. An dieser Stelle setzt “Urheberrecht im Alltag” an: Das Buch von den Autoren von iRights.info – übrigens 2006 mit dem Grimme Online Award und 2008 mit dem Klicksafe Preis für Sicherheit im Internet ausgezeichnet – birgt auf mehr als 350 Seiten verständliche und informative Antworten.

“Urheberecht im Alltag” kann für eine Schutzgebühr von 2 Euro hier bestellt werden. Lesempfehlung.

Bloggen & Recht – Vortragsfolien von der re:publica08

Auf der re:publica08 – die sich etwas verallgemeinernd auch als größte Bloggerkonferenz Deutschlands beschreiben liesse – habe ich erneut einen Workshop zum Thema “Bloggen & Recht” angeboten.

Hier auf dem Blog stelle ich gerne meine Vortragsfolien über die “Do’s und Don’ts beim Bloggen” zum Download zur Verfügung – ein Klick auf die Grafik öffnet ein PDF-Dokument in einem neuen Fenster.



Bloggen & Recht re:publica08

Wie immer gilt auch bei dieser Präsentation: die bloßen Folien reissen die Thematik eher an, als dass sie – für sich genommen und ohne begleitenden Vortrag – einen umfassenden inhaltlichen Einblick in die Materie geben würden. Aber für Abhilfe ist (hoffentlich) bald gesorgt: in Kürze wird auf diesem Blog nun tatsächlich die Artikelserie zum Thema “Bloggen & Recht” starten, wer sich darüber informieren will, was dort alles angesprochen wird, der kann sich ja bereits einmal das Inhaltsverzeichnis durchsehen.

Warum Robert Basic – etwas – vorschnell küsst

Robert Basic hat sich vor einiger Zeit nach einem Gerichtsurteil zu einem Gefühlsausbruch hinreissen lassen: “Ich küsse den Boden des OLGs Koblenz, die die Klage eines Unternehmens abgewiesen haben, das in einem Forum kritisiert wurde“, schrieb er damals in seinem Blog. Was war geschehen? Ein Unternehmen war gegen den Betreiber eines Forums vorgegangen. Das Unternehmen hatte verlangt, dass bestimmte im Forum veröffentlichte Beiträge gelöscht werden sollten, weil es sich durch diese beleidigt und verleumdet sah. Ein Nutzer hatte im Forum bei einer Diskussion über das Unternehmen unter anderem gewarnt “Achtung Betrüger unterwegs!, L….GmbH“, und von dem “Betrüger vom L….” gesprochen. Die Koblenzer Richter wiesen das Unternehmen allerdings ab: der Forenbetreiber wurde nicht in der Haftung gesehen.

Eine neue Entscheidung pro Forenbetreiber

Falls Robert Basic sich damals tatsächlich zwecks Ehrerbietung auf den Weg nach Koblenz gemacht haben sollte, dann dürfte nun eine Fahrt nach Münster auf dem Programm stehen. Denn dort wurde erneut eine Klage gegen einen Forenbetreiber abgewiesen.

Grund für dieses neue Verfahren war eine Diskussion um Wasserbetten. Ein Nutzer eines Forums hatte über einen bestimmten Hersteller und seine Betten unter anderem geschrieben: “Wenn das Bett und der Service des Herstellers jedoch zweitklassig sind hat man gelitten, deshalb gilt für uns: Wasserbetten von [...] NIE WIEDER.

Hiergegen und gegen andere Einträge wandte sich der Hersteller der Betten: der Forenbetreiber solle es unterlassen, “(…) nicht erweislich wahre Tatsachen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, welche [den Hersteller] beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen könnten (…)“. Auch hier entschied das Gericht aber pro Forenbetreiber und contra Unternehmen: nachdem zunächst noch eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen worden war, wurde diese auf Widerspruch des Forenbetreibers hin später wieder aufgehoben (Volltext der Entscheidung des LG Münster (Az. 8 O 407/07) hier).

Aber: wesentliche Fragen bleiben weiter offen

Auf den ersten Blick scheinen diese beiden Entscheidungen aus Koblenz und Münster in deutlichem Kontrast zur “berühmten” Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts zu stehen, wo man Foren- und Blogbetreiber vergleichsweise gerne und umfassend für von Nutzern abgegebene (Diskussions-)Beiträge haften lässt. Eben diese potentielle Haftung für fremde Inhalte ist eine der, wenn nicht die größte Herausforderung für jedes Internetprojekt, das auf “User Generated Content” und damit auf nutzergenerierte Inhalte setzt – sei das jeweilige Projekt nun ein einfaches Blog oder Forum, oder sei es Ecommerce-Ikone eBay.

Sieht man jedoch einmal genauer hin, dann taugt weder das Koblenzer, noch das Münsteraner Urteil als Gegengewicht zur “Hamburger Linie”. Denn bei beiden Urteilen ging es im Kern nicht um die Frage, ob (und wenn ja, wann) ein Forenbetreiber für fremde rechtswidrige Inhalte haftet. Sondern in beiden Fällen haben die Gerichte schon verneint, dass die kritisierten Foreneinträge überhaupt rechtswidrig gewesen wären: beide Gerichte sahen die jeweiligen Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen an. Und wenn die Forenbeiträge als solche als unproblematisch eingestuft werden, dann erübrigt sich damit auch die Frage nach einer Haftung des Forenbetreibers.

Man könnte also sagen, Robert Basic küsst “den Boden der Gerichtsbarkeit” vielleicht noch etwas vorschnell. Aber mit Sicherheit wird es an Urteilen zur Frage nach der Haftung für fremde Inhalte (mittlerweile gerne auch “Forenhaftung” genannt) auch in Zukunft nicht mangeln – bleibt abzuwarten, welche Reaktion sich dann beobachten lässt.

Bloggen & Recht – die Artikelserie

Wer bloggt, der lebt gefährlich. Das könnte zumindest denken, wer – in Blogs, aber auch in klassischen Medien – immer wieder von den Rechtsproblemen und -streitigkeiten liest, mit denen Blogger sich konfrontiert sehen. Und in der Tat bergen nicht nur das Online- und das Medienrecht einige Stolpersteine für diejenigen, die online publizieren.

Viele diese Stolpersteine lassen sich vermeiden – oder, bildlich gesprochen, umgehen -, wenn man mit dem Recht etwas besser vertraut ist. Von dieser Woche an werde ich daher in loser Reihenfolge eine Serie von Artikeln zum Thema “Bloggen & Recht” veröffentlichen, die über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bloggens informieren soll. In elf Kapiteln (die insgesamt wiederum aus einer noch deutlich größeren Anzahl einzelner Beiträge bestehen werden) wird es um Themen gehen wie beispielsweise “Was darf ich bloggen”, “Haftung für Kommentare”, “Impressum”, “Datenschutz” und “Presserecht” – und natürlich auch um das Thema “Abmahnungen”.

Das nachfolgende Kapitelverzeichnis gibt bereits einmal einen genaueren Überblick über die Themen der Artikelserie. Gleichzeitig dient es als laufend aktualisiertes Inhaltsverzeichnis: neue Artikel werde ich immer auch von hier aus verlinken.

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Die 33 meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds im Februar 2008

Seit einiger Zeit ermöglicht es der Google Feedreader herauszufinden, wie viele Nutzer den RSS-Feed eines Blogs abonniert haben (zum Hintergrund des Ganzen mehr beim Popkulturjunkie; und wenn Sie sich fragen, was RSS-Feeds und der Google Feedreader überhaupt sind – eine kurze Erklärung gibt es beispielweise hier).

Was liegt da näher als einen Blick darauf zu werfen, wer in der “Blawgosphäre” wie häufig gelesen wird. Vor etwa drei Monaten habe ich zum ersten Mal einen Überblick über die “meistabonnierten deutschen Lawblogs” erstellt – und damit ist es jetzt einmal Zeit für eine aktualisierte Übersicht. Lässt man den Google Feedreader ein wenig rechnen, dann ergibt sich derzeit folgendes Bild (vorhergehende Platzierung bzw. alte Abozahl – soweit vorhanden – jeweils in Klammern, zu den Grenzen der Aussagekraft dieser Zahlen unten mehr):

Die Übersicht

01 (01) RA Udo Vetter (lawblog.de) 2.181 (1.271)
02 (02) Law-Blog (law-blog.de) 155 (132)
03 (04) RA Dr. Carsten Ulbricht (rechtzweinull.de) 108 (63)
04 (NE) Archivalia (Archivrecht) 87
05 (03) Der “Großbuden-Nerd” 80 (72)

06 (06) Jurabilis 75 (58)
07 (07) “Ich klach mich tot…” 74 (49)
08 (09) RA Thomas Klotz (ra-blog.de) 64 (40)
09 (11) RA Sascha Kremer (Vertretbar Weblawg) 56 (31)
10 (10) RA Henning Krieg, LL.M. (kriegs-recht.de) 51 (34)

11 (12) Kanzlei Keller-Stoltenhoff u.a. (it-recht-kanzlei.de) 46 (28)
12 (13) RA Carsten R. Hoenig 44 (17)
13 (NE) Beck-Blog (Metablog des Beck-Verlags) 39
14 (NE) RA Michael H. Heng (advobLAWg) 33
15 (NE) Knastblog (Udo Vetter) 27

16 (NE) verbraucherrechtliches 26
17 (19) RA Thomas Schwenke (advisign.de) 25 (13)
18 (NE) RA Michael W. Felser (Juracity) 24
19 (16) RA Jürgen Melchior 23 (15)
20 (17) LAWgical 21 (14)

20 (24) Telemedicus 21 (10)
22 (NE) Kanzlei Kremer 20
23 (14) Kanzlei SEWOMA 17 (16)
23 (21) RA Christian Säfgen (Obiter Dictum) 17 (12)
23 (NE) RA’in Carola Sieling (IT-Blawg) 17

26 (18) LBR-Blog 15 (14)
26 (22) Maas Rechtsanwälte 15 (11)
26 (23) Markenblog 15 (11)
26 (25) RA Alexander Schultz (palawa.de) 15 (9)
30 (26) RA Stephan Hansen-Oest (say-ho) 13 (9)

31 (NE) JurBlog 12
32 (15) Prof. Dr. Ulrich Noack (Unternehmensrechtliche Notizen) 10 (16)
32 (NE) ElbeLaw.de (Hamburger Jurastudierende) 10

Nur begrenzte Aussagekraft…

Wie eingangs bereits angedeutet sind diese Zahlen allerdings nur von begrenzter Aussagekraft. Denn beispielsweise lässt sich über den Google Feedreader nur ermitteln, wie häufig ein Feed über Google-Dienste abonniert ist – Dienste anderer Anbieter bleiben bei der Zählung außen vor. Die tatsächlichen Zahlen dürften daher um den Faktor 4 bis 10 höher sein (vgl. bspw. “meine” Abozahl mit der rechts in der Navigationsleiste eingeblendeten, über Feedburner ermittelten Zahl).

Hinzu kommt, dass die Zahl der Abonnements eines Feeds nicht mit der Zahl der täglichen Leser eines Feeds gleichgesetzt werden kann. Beispielsweise die gleichbleibend hohen Zahlen des Großbuden-Nerds, der seit Monaten so gut wie gar nicht mehr schreibt, illustrieren dies anschaulich: auch wenn kein neuer Beitrag veröffentlicht wurde (und somit gelesen werden kann) ruft ein Feedreader einen RSS-Feed regelmäßig weiter auf – eben um zu prüfen, ob inzwischen ein neuer Beitrag online gestellt worden ist. Hinzu kommt, dass neue Beiträge von Feed-Abonnenten nicht zwingend gelesen werden, gezählt wird hier also nur das Abonnement an sich.

Ohnehin sind “Ranglisten” (zumindest dieser Art) nur selten von umfassender Aussagekraft, gibt es doch zum einen noch weitere “objektive Relevanzmerkmale” (wie zum Beispiel das Ausmaß des über die Seite laufenden Traffics) – und zum anderen auch subjektive Erfolgskriterien, die sich mit derartigen Listen schon gar nicht erfassen lassen.

…aber dennoch:

Trotz alledem sind die Ergebnisse – meiner Meinung nach – nicht ganz uninteressant:

    - Im Vergleich zum Oktober sind die Abozahlen der Lawblogs fast durch die Bank (jeweils verhältnismäßig) kräftig gestiegen. Spannend ist die Frage ob dies daran liegt, dass das Interesse an (Law)Blogs allgemein zunimmt – möglich wäre aber auch, dass mit zunehmender Zeit immer mehr “ungekündigte” (und ungelesene) Abos mit in die Zählung des Google Feedreaders rutschen.

    - Nicht sonderlich überraschend steht Udo Vetter mit seinem Lawblog unverändert an der Spitze – der Long Tail fängt noch immer gleich hinter ihm an. Udo Vetter allein kommt dabei auf mehr Feedabonnenten als alle anderen 32 Blawgs zusammen.

    - Zu Prof. Dr. Ulrich Noacks “Unternehmensrechtlichen Notizen” ist mit dem Beck-Blog de facto ein weiteres juristisches “Professorenblog” hinzugekommen: im Autorenteam dieses Metablogs sind gleich zwei Professoren mit an Bord. Das Beck-Blog ist in meinen Augen dabei eines der derzeit spannendsten Projekte in der “Blogosphäre”, vielleicht nicht nur wegen der Beiträge an sich, sondern viel mehr wegen des Hintergrunds des Projekts – was sich meines Erachtens schon jetzt auch in den Abonnentenzahlen wiederspiegelt.

    - Immer noch sind es trotz einer gefühlten vergleichsweise “großen Dichte” an Lawblogs am Ende dann doch gar nicht so viele, die im deutschsprachigen Raum konstant betrieben werden – was immer noch die Frage aufwirft, ob nicht noch Raum für weitere, insbesondere weitere noch themenbezogene Lawblogs ist. Ich meine – auch das immer noch: ja.

Ich bin gespannt, wie die Liste nach den nächsten drei Monaten aussehen wird.

(Nachtrag: in diesem Zusammenhang auch interessant ist der Beitrag “Der wissenschaftliche Nutzen von Jurablogs” auf Telemedicus)

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Anmerkung

In der Liste sind deutsche “Blawgs” aufgeführt, für die der Google Feedreader durchschnittlich mindestens 10 Aufrufe ermittelt. Sollte (ein) Blawg(s) fehlen, dann bitte ich um einen kurzen Hinweis, gerne in den Kommentaren oder per Mail.