Archive for the 'Blogs im Allgemeinen' Category

Die Blawgosphäre und das Pagerank Update

Regelmäßige Leser dieses Blogs werden wissen, dass ich mich gerne auch mit der “Vermessung der Blawgosphäre” beschäftige. Nun gibt es für diese Vermessung neues Zahlenmaterial: Google hat vor kurzem den Pagerank der in seiner Suchmaschine indizierten Webseiten aktualisiert (sollten Sie sich fragen, was der Pagerank ist: hier finden Sie weitergehende Informationen).

Sieht man sich das Ganze nun einmal genauer an, dann ergeben sich für die im Mai dieses Jahres per RSS meistabonnierten deutschen Lawblogs die folgenden Werte:

Pagerank 6

Kanzlei Keller-Stoltenhoff (it-recht-kanzlei.de)
LAWgical
RA Arne Trautmann u.a. (law-blog.de)
RA Udo Vetter (lawblog.de)

Pagerank 5

Beck-Blog (Beck-Verlag)
Jurabilis
Kanzlei Kremer
Margaret Marks’ TransBlawg
Markenblog
RA Dr. Carsten Ulbricht (rechtzweinull.de)
RA Christian Säfgen (Obiter Dictum)
RA Henning Krieg, LL.M. (kriegs-recht.de)
RA Sascha Kremer (Vertretbar Weblawg)
Telemedicus
Prof. Dr. Ulrich Noack

Pagerank 4

Ekrem Senol (Jurblog)
Kleinblog - Rechtsreferendar David Klein
Kleinstbuden-Mechanic
Knastblog (Udo Vetter)
LBR-Blog
Maas Rechtsanwälte
MCNeubert lawblog
Mord ist mein Beruf, Rechtsanwalt Johannes
RA Jens Hänsch
RA Jürgen Melchior
RA Michael W. Felser (Juracity)
RA Siegried Exner (Jur-Blog)
RA Stephan Hansen-Oest (say-ho)
RA Thomas Schwenke (advisign.de)
Recht und Alltag, RA Janke
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
verbraucherrechtliches

Pagerank 3

“Arbeitsrecht” auf Zeit.de von Ulf Weigelt
“Ich klach mich tot…”
RA Thomas Klotz (RA-Blog)
Sartorienfelder von Uwe Tetzlaff

Die “Bottom Line”

Die Bedeutung des Google Pageranks sollte dabei nicht überschätzt werden. Man muß es dabei zwar nicht unbedingt so extrem sehen wie Robert Basic, der Bloggern rät, Google gleich völlig zu ignorieren (siehe hier). Aber tatsächlich sagt der Pagerank für sich allein beispielsweise noch nichts zur Positionierung einer Webseite mit Blick auf bestimmte Themen und die in Zusammenhang mit diesen verwendeten Suchbegriffe aus.

Aber immerhin bieten diese Werte doch ein gewissen Maß an Orientierung. Google scheint Blogs dabei nach wie vor recht wohlwollend zu betrachten, einige der aufgeführten Blogs haben in den letzten sechs Monaten einen guten Sprung nach vorn gemacht (im November 2007 hatte ich für einen großen Teil dieser Blogs schon einmal den Pagerank ermittelt; wer die Werte vergleichen will, der findet die früheren Werte hier).

Weiterführende Links

- Die Vermessung der Blawgosphäre - eine Reise ins Ungewisse
- Die meistabonnierten Lawblog-Feeds im Mai 2008

Die Vermessung der Blawgosphaere - eine Reise durchs Ungewisse

Vor kurzem habe ich an dieser Stelle eine Übersicht über die derzeit meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds veröffentlicht, und im Nachgang dazu einige Gedanken zu Sinn und Unsinn solcher und ähnlicher “Rankings” festgehalten. Meiner Meinung nach sind Übersichten dieser Art nicht uninteressant - dabei aber weitgehend ungeeignet, um eine umfassende hierarchische Einordnung von Blogs im Allgemeinen oder “Blawgs” im Speziellen vorzunehmen.

Jeder einzelne bei einem solchen Vergleich vermessene Wert - im erwähnten Fall die Zahl der Feed-Abonnenten - ermöglicht nur einen einzelnen Blick auf die betrachteten Blogs. Viele andere Werte hingegen wie beispielsweise die Reichweite der Webseiten oder der “Einfluss” der Autoren lassen sich schon gar nicht verlässlich messen. Und selbst wenn dies möglich wäre, so würde sich dann doch immer noch die Frage stellen, wie diese Werte zueinander gewichtet werden sollten. Sprich: ein aussagekräftiges umfassendes “Ranking” fuer Blawgs kann es meiner Meinung nach schlicht nicht geben.

Bedarf nach einer Vermessung der Blawgosphaere

Die Idee einer “Vermessung der Blawgosphaere” scheint allerdings momentan eine ganze Reihe von Personen zu beschäftigen. Langsam aber sicher nutzen immer mehr Juristen Blogs (übrigens mit zum Teil sehr unterschiedlichen Zielen), und selbst in “DER” juristischen Fachpublikation NJW beschäftigt man sich mit dem Thema.

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Warum ein “Blog-to-Ebook” Plugin so wertvoll wäre

Wenn zu erklären versucht wird, was ein Blog ist, dann bemüht man in Deutschland fast unweigerlich das Bild des “virtuellen Tagebuches”: in einem Blog würden persönliche Beiträge online niedergeschrieben, und sie erschienen dann auf einer Webseite chronologisch sortiert. So kurz gegriffen und unzureichend der Vergleich mit Tagebüchern auch ist - tatsächlich ist Blogsoftware schlicht ein vielseitiges Content Management System, entsprechend vielfältig ist die Bloglandschaft -, so zutreffend ist doch eines: Die Beiträge auf Blogs sind in aller Regel chronologisch sortiert. Und damit sind Blogbeiträge von vornherein mit einer überaus kurzen Halbwertzeit versehen: was durch neuere Beiträge von der Startseite eines Blogs verdrängt wurde, das wird regelmäßig kaum noch wahrgenommen.

Das ist ein unbefriedigender Zustand. Auf vielen Blogs kommt es nämlich auf eine Tagesaktualität gar nicht an. Offensichtlich ist das zum Beispiel in der “blogosphärischen Entertainment-Sparte”: Beetlebums Cartoons sind genauso wie die Beiträge des bloggenden Polizisten “Steel” auch dann unterhaltsam, wenn sie bereits vor Wochen oder Monaten veröffentlicht wurden. Auch (und insbesondere) in den Archiven von Fach- und Special-Interest-Blogs schlummern in den Archiven unzählige ältere und weniger beachtete, aber nichtsdestotrotz nicht weniger lesenswerte Artikel. Solange diese aber nicht in prominenter Weise beworben werden, schlafen sie meist weiter ihren Dornröschenschlaf.

Das ist aber auch ein unbefriedigender Zustand, der sich verbessern ließe. Wenn es beispielsweise eine unkomplizierte Möglichkeit gäbe, aus dem eigenen Blog ein ansehnliches Ebook im PDF-Format zusammenzustellen. Dann nämlich ließe sich ein ganzes Blog oder auch beliebige Auszüge davon zum Download anbieten. Dadurch, dass das Blog quasi offline verfügbar wäre, würden auch die älteren Beiträge noch einmal mehr Aufmerksamkeit erfahren können. Weitere große Vorteile: mit einem Ebook im PDF-Format lassen sich mit großer Sicherheit nicht nur Leser in anderen Situationen als die typischen Blogleser erreichen - wenn sie nämlich nicht online sind -, sondern auch Leser mit anderen Lesegewohnheiten.

Das Ganze ließe sich in Form eines Plugins ermöglichen, das auf dem Blog aufgesetzt wird und einen Blogbetreiber in die Lage versetzt, sich auf Basis seiner Blogbeiträge - und eventuell auch der dazu abgegebenen Kommentare - sein eigenes Ebook einfach zusammenzuklicken.

Einige wichtige Features eines solchen Plugins wären:

    Freie Auswahl der Beiträge
    Nicht jeder Beitrag eignet sich unbedingt für ein Ebook - wichtig wäre deshalb, dass nicht automatisch alle Beiträge übernommen werden, sondern sich die Beiträge zusammenstellen lassen. Hierdurch auch möglich: Jahrbücher oder Ebooks nur zu speziellen Themen.

    Neue Sortierung der Beiträge
    Die gleiche chronologische Reihenfolge der Beiträge wie auf dem Blog macht macht in einem Ebook vielleicht nicht unbedingt Sinn - daher sollte die Sortierung der Beiträge beliebig gestaltet werden können.

    Übernahme ausgewählter Kommentare
    Es wäre reizvoll, auch Kommentare in das Ebook übernehmen zu können. Technisch dürfte dies ohne große Schwierigkeiten machbar sein - praktisch müssten die Blogbetreiber dann darauf achten, nicht eventuelle Urheberrechte der Kommentatoren zu verletzen.

    Möglichkeit zur Ergänzung
    Neue Texte sollten in das Ebook eingebunden werden können, ohne dass sie zuvor auf dem Blog veröffentlicht worden müssen. So lassen sich Erläuterungen integrieren oder kann man sich mit seinen älteren Beiträgen im Ebook noch einmal auseinandersetzen.

    Attraktives und flexibles Layout
    Schließlich steht und fällt ein “Ebuch” wie jede andere Publikation auch mit dem Layout. Ein - oder mehrere - attraktive Grundlayouts sollte das Plugin bereithalten, und eventuell die Möglichkeit, das Layout auch selbst noch weiter anzupassen.

Freie Ebooks im PDF-Format können eine überaus große “Auflage” erreichen, sprich: eine hohe Anzahl von Downloads - eines von vielen möglichen Beispielen ist in dieser Hinsicht Prof. Hoerens Buch zum Internet-Recht, das inzwischen über 100.000mal heruntergeladen worden ist. Ein “Blog-to-Ebook” Plugin könnte zum Katalysator für die Reichweite vieler Blogautoren werden - und vielleicht auch den Medienbruch zwischen Online- und Offlinewelt ein kleines Stück weiter überbrücken. Ich bin gespannt, ob es ein solches Plugin geben wird.

Lawblogs und die Irrelevanz von Relevanzlisten

Seit Oktober 2007 ermöglicht Google es herauszufinden, wie viele Leser den RSS-Feed eines Blogs über einen Dienst von Google abonniert haben. Seitdem erstelle ich einmal im Quartal einen Überblick über die via den Google Reader meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds - bisher im Oktober 2007, im Februar 2008 und schließlich und aktuell im Mai 2008.

Diese Liste ist verschiedentlich als “Ranking” bezeichnet worden - also als “Rangliste der deutschsprachigen Jurablogs”. Den Begriff des “Rankings” habe ich selbst allerdings vermieden, und dies sehr bewußt. Es gibt an verschiedenen Orten bereits Versuche, Ranglisten für die deutsche “Blawgosphäre” aufzustellen - so beispielsweise bei Wikio und bei Jurablogs.de. Meiner Meinung nach funktionieren solche Rankings - im Sinne einer umfassenden hierarchischen Einordnung der Lawblogs - nicht.

Das hängt beispielsweise damit zusammen, dass auch bei “Blawgern” die Motive für das Bloggen überaus unterschiedlich sein können und sind - von der reinen Freude am Publizieren über Marketingabsichten bis hin zur Suche nach rechtswissenschaftlichem Austausch. Und damit sind nur einige der offensichtlichen Motive genannt.

Selbst wenn man diese unterschiedlichen Motive einmal zurückstellen und stark vereinfachend nach den “bedeutendsten” Lawblogs fragen würde (wobei sich auch hier schon wieder die Frage nach dem “in welcher Weise bedeutend” stellen würde), dann wäre es nicht wesentlich einfacher, ein “Ranking” zu erstellen. Denn die Faktoren, die darüber entscheiden, wie “bedeutend” ein Lawblog ist, stehen in keiner Weise fest. Die Reichweite eines Blogs mag ein nicht unerheblicher Aspekt sein, und deshalb ist ein Überblick über die Anzahl der Feedabonnenten - einer der wenigen Werte, die sich mit Einschränkungen auch von außen ermitteln lassen - sicherlich von gewissem Interesse. Die absolute Reichweite eines Blogs ist jedoch dort absolut irrelevant, wo es zum Beispiel um ein Spezielthema geht, das nur wenige interessiert, und vielleicht noch weniger Personen überhaupt betrifft. Ein Blawg, das hier tatsächlich etwas zu bewegen vermag, als unbedeutender als ein reichweitenstärkeres, aber beispielsweise bloß unterhaltsames Blawg einzustufen - das hieße, Äpfel mit Birnen (oder Kieselsteinen) zu vergleichen.

Diesen Schwierigkeiten steht aber nicht nur derjenige gegenüber, der die Blawgosphäre vermessen will. Insofern spiegelt die Blawgosphäre im Kleinen die größere “Blogosphäre” wider. Ein Begriff, mit dem häufig unter einen Hut gebracht werden soll, was sich nicht unter einen Hut bringen lässt - auch wenn die Blogosphäre nicht selten als ein in sich geschlossenes System gesehen wird.

Die 33 meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds im Februar 2008

Seit einiger Zeit ermöglicht es der Google Feedreader herauszufinden, wie viele Nutzer den RSS-Feed eines Blogs abonniert haben (zum Hintergrund des Ganzen mehr beim Popkulturjunkie; und wenn Sie sich fragen, was RSS-Feeds und der Google Feedreader überhaupt sind - eine kurze Erklärung gibt es beispielweise hier).

Was liegt da näher als einen Blick darauf zu werfen, wer in der “Blawgosphäre” wie häufig gelesen wird. Vor etwa drei Monaten habe ich zum ersten Mal einen Überblick über die “meistabonnierten deutschen Lawblogs” erstellt - und damit ist es jetzt einmal Zeit für eine aktualisierte Übersicht. Lässt man den Google Feedreader ein wenig rechnen, dann ergibt sich derzeit folgendes Bild (vorhergehende Platzierung bzw. alte Abozahl - soweit vorhanden - jeweils in Klammern, zu den Grenzen der Aussagekraft dieser Zahlen unten mehr):

Die Übersicht

01 (01) RA Udo Vetter (lawblog.de) 2.181 (1.271)
02 (02) Law-Blog (law-blog.de) 155 (132)
03 (04) RA Dr. Carsten Ulbricht (rechtzweinull.de) 108 (63)
04 (NE) Archivalia (Archivrecht) 87
05 (03) Der “Großbuden-Nerd” 80 (72)

06 (06) Jurabilis 75 (58)
07 (07) “Ich klach mich tot…” 74 (49)
08 (09) RA Thomas Klotz (ra-blog.de) 64 (40)
09 (11) RA Sascha Kremer (Vertretbar Weblawg) 56 (31)
10 (10) RA Henning Krieg, LL.M. (kriegs-recht.de) 51 (34)

11 (12) Kanzlei Keller-Stoltenhoff u.a. (it-recht-kanzlei.de) 46 (28)
12 (13) RA Carsten R. Hoenig 44 (17)
13 (NE) Beck-Blog (Metablog des Beck-Verlags) 39
14 (NE) RA Michael H. Heng (advobLAWg) 33
15 (NE) Knastblog (Udo Vetter) 27

16 (NE) verbraucherrechtliches 26
17 (19) RA Thomas Schwenke (advisign.de) 25 (13)
18 (NE) RA Michael W. Felser (Juracity) 24
19 (16) RA Jürgen Melchior 23 (15)
20 (17) LAWgical 21 (14)

20 (24) Telemedicus 21 (10)
22 (NE) Kanzlei Kremer 20
23 (14) Kanzlei SEWOMA 17 (16)
23 (21) RA Christian Säfgen (Obiter Dictum) 17 (12)
23 (NE) RA’in Carola Sieling (IT-Blawg) 17

26 (18) LBR-Blog 15 (14)
26 (22) Maas Rechtsanwälte 15 (11)
26 (23) Markenblog 15 (11)
26 (25) RA Alexander Schultz (palawa.de) 15 (9)
30 (26) RA Stephan Hansen-Oest (say-ho) 13 (9)

31 (NE) JurBlog 12
32 (15) Prof. Dr. Ulrich Noack (Unternehmensrechtliche Notizen) 10 (16)
32 (NE) ElbeLaw.de (Hamburger Jurastudierende) 10

Nur begrenzte Aussagekraft…

Wie eingangs bereits angedeutet sind diese Zahlen allerdings nur von begrenzter Aussagekraft. Denn beispielsweise lässt sich über den Google Feedreader nur ermitteln, wie häufig ein Feed über Google-Dienste abonniert ist - Dienste anderer Anbieter bleiben bei der Zählung außen vor. Die tatsächlichen Zahlen dürften daher um den Faktor 4 bis 10 höher sein (vgl. bspw. “meine” Abozahl mit der rechts in der Navigationsleiste eingeblendeten, über Feedburner ermittelten Zahl).

Hinzu kommt, dass die Zahl der Abonnements eines Feeds nicht mit der Zahl der täglichen Leser eines Feeds gleichgesetzt werden kann. Beispielsweise die gleichbleibend hohen Zahlen des Großbuden-Nerds, der seit Monaten so gut wie gar nicht mehr schreibt, illustrieren dies anschaulich: auch wenn kein neuer Beitrag veröffentlicht wurde (und somit gelesen werden kann) ruft ein Feedreader einen RSS-Feed regelmäßig weiter auf - eben um zu prüfen, ob inzwischen ein neuer Beitrag online gestellt worden ist. Hinzu kommt, dass neue Beiträge von Feed-Abonnenten nicht zwingend gelesen werden, gezählt wird hier also nur das Abonnement an sich.

Ohnehin sind “Ranglisten” (zumindest dieser Art) nur selten von umfassender Aussagekraft, gibt es doch zum einen noch weitere “objektive Relevanzmerkmale” (wie zum Beispiel das Ausmaß des über die Seite laufenden Traffics) - und zum anderen auch subjektive Erfolgskriterien, die sich mit derartigen Listen schon gar nicht erfassen lassen.

…aber dennoch:

Trotz alledem sind die Ergebnisse - meiner Meinung nach - nicht ganz uninteressant:

    - Im Vergleich zum Oktober sind die Abozahlen der Lawblogs fast durch die Bank (jeweils verhältnismäßig) kräftig gestiegen. Spannend ist die Frage ob dies daran liegt, dass das Interesse an (Law)Blogs allgemein zunimmt - möglich wäre aber auch, dass mit zunehmender Zeit immer mehr “ungekündigte” (und ungelesene) Abos mit in die Zählung des Google Feedreaders rutschen.

    - Nicht sonderlich überraschend steht Udo Vetter mit seinem Lawblog unverändert an der Spitze - der Long Tail fängt noch immer gleich hinter ihm an. Udo Vetter allein kommt dabei auf mehr Feedabonnenten als alle anderen 32 Blawgs zusammen.

    - Zu Prof. Dr. Ulrich Noacks “Unternehmensrechtlichen Notizen” ist mit dem Beck-Blog de facto ein weiteres juristisches “Professorenblog” hinzugekommen: im Autorenteam dieses Metablogs sind gleich zwei Professoren mit an Bord. Das Beck-Blog ist in meinen Augen dabei eines der derzeit spannendsten Projekte in der “Blogosphäre”, vielleicht nicht nur wegen der Beiträge an sich, sondern viel mehr wegen des Hintergrunds des Projekts - was sich meines Erachtens schon jetzt auch in den Abonnentenzahlen wiederspiegelt.

    - Immer noch sind es trotz einer gefühlten vergleichsweise “großen Dichte” an Lawblogs am Ende dann doch gar nicht so viele, die im deutschsprachigen Raum konstant betrieben werden - was immer noch die Frage aufwirft, ob nicht noch Raum für weitere, insbesondere weitere noch themenbezogene Lawblogs ist. Ich meine - auch das immer noch: ja.

Ich bin gespannt, wie die Liste nach den nächsten drei Monaten aussehen wird.

(Nachtrag: in diesem Zusammenhang auch interessant ist der Beitrag “Der wissenschaftliche Nutzen von Jurablogs” auf Telemedicus)

* * * * * * * * * *

Anmerkung

In der Liste sind deutsche “Blawgs” aufgeführt, für die der Google Feedreader durchschnittlich mindestens 10 Aufrufe ermittelt. Sollte (ein) Blawg(s) fehlen, dann bitte ich um einen kurzen Hinweis, gerne in den Kommentaren oder per Mail.

Qualitätsdiskussion des DJV: One for the show

Als der Deutschen Journalisten-Verband eine Podiumsdiskussion zum Thema “Anarchie oder Regeln? Journalismus im WWW” für den vergangenen Donnerstag ankündigte wußte ich nicht genau, was ich von der Veranstaltung erwarten sollte. Nach der Diskussion bin ich mir nicht unbedingt schlüssiger darüber, was ich nun von ihr halten soll.

Hans-Ulrich Joerges vom Stern

Wohl als Reaktion auf den Protest, den der DJV-Vorsitzende Michael Konken mit seinen, sagen wir, kritischen Äußerungen über Blogs hervorgerufen hatte lud der DJV zur Diskussion - Journalisten, Blogger und einen Medienwissenschaftler, insgesamt sieben an der Zahl, und damit schon rein quantitativ eine schlechte Besetzung für eine gute Diskussion.

Michaela May, Thomas Knüwer und Don Alphonso

Michaela May (N24), Thomas Knüwer (Handelsblatt)
und Don Alphonso (Don Alphonso)

Dass nichts Gutes bei der Diskussion herausgekommen ist liegt aber nicht nur an dieser (Über-) Besetzung. Von vornherein scheint der DJV ebensowenig wie ich gewusst zu haben, wo er mit der Diskussion denn überhaupt hinwollte. So hieß es in der Presseerklärung zur Veranstaltung: “Zwei aktuelle Gerichtsurteile zeigen aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes, dass der Online-Journalismus vor neuen qualitativen Herausforderungen steht.

Michael Konken

Diese zwei Urteile waren dann allerdings ausgerechnet die Perlentaucher-Entscheidung des OLG Frankfurt sowie das Hamburger Urteil gegen Stefan Niggemeier, in dem dieser für auf seinem Blog abgegebene Kommentare verantwortlich gehalten wird. Beide Verfahren haben meiner Meinung nach wenig (Niggemeier) bis gar nichts (Perlentaucher) mit dem Thema der Qualitätsstandards im Onlinejournalismus zu tun.

Björn Sievers

Björn Sievers (Focus Online)

Bezeichnenderweise wurde das Perlentaucher-Urteil dann auch weder an-, geschweige denn besprochen. Über Leserkommentare auf Blogs, in Foren und auf Medienseiten läßt sich - und ließ sich dann auch - zwar trefflich diskutieren. Aber hier diskutiert man (insbesondere im Licht der Hamburger Entscheidung) doch eher nicht über den Kern der vom DJV aufgeworfenen Frage: was sind die Standards für guten Journalismus im Internet.

Prof. Wolfgang Donsbach

Prof. Wolfgang Donsbach (Uni Dresden) und
Alexander Fritsch (Reuters, Moderation)

Dabei bietet sich gerade - und gerade jetzt - die Frage nach dem Rechtsrahmen als Ausgangspunkt für die Diskussion über die ethischen und qualitativen Standards in den Onlinemedien an. Denn mit den §§ 54 ff. des Rundfunkstaatsvertrags existieren telemedienrechtliche Vorschriften, deren Reichweite bislang kaum geklärt ist. Es würde mich nicht überraschen, wenn 2008 zum ersten Mal das Recht auf eine Gegendarstellung in einem Blog durchgesetzt würde.

Porsche Serviette bei VW

Lokationssponsor (zumindest den Servietten nach)

Was die Podiumsdiskussion des DJV angeht - nach ihr bin ich immerhin über eines besser im Bilde: ich muss mich noch etwas vertrauter mit der Weißabgleichfunktion meiner Kamera machen (siehe oben). Das ist doch auch schon mal eine Erkenntnis.

(Die Diskussion wurde vom DJV aufgezeichnet und kann hier im Video nachverfolgt werden. Wer sich einen Überlick über die anschließende Diskussion im Netz verschaffen möchte, der findet bei onlinejournalismus.de eine umfassende Übersicht.)

Beck-Verlag beginnt zu bloggen

Der Verlag C.H. Beck, einer der renommiertesten deutschen juristischen Fachverlage, baut ein eigenes juristisches Meta-Blog auf. Unter www.blog.beck.de haben bisher vier Fachautoren begonnen, zu Themen des Multimediarechts und des Strafrechts zu schreiben. Für die Sparte Informationsrecht zeichnet Prof. Dr. Hoeren verantwortlich, auch unter interessierten Nichtjuristen wegen seines kostenlosen Skripts zum Internetrecht weit bekannt.

Das Beck-Blog befindet sich derzeit noch in der Beta-Phase, und tatsächlich ist an einigen Ecken und Kanten noch zu feilen (so zerreisst es beispielsweise das Layout bei der Darstellung im Firefox-Browser momentan noch etwas). Diese erste Diskussion im Blog lässt darauf schließen, dass der offizielle Start für den Januar vorgesehen ist.

Beck bloggt - Das traditionelle Verlagshaus C. H. Beck beschreitet neue Wege im Web 2.0schreibt der Verlag selbst über sein Vorhaben. Ich bin gespannt, wie sich das Beck-Blog entwickeln wird - ob beispielsweise mehr als nur eine Zweitverwertung bereits andernorts veröffentlichter Beiträge oder Meldungen stattfinden wird, sich Diskussionen entwickeln und welche Autoren noch zum Team hinzustossen werden.

“Hat die Polizei eine Blogging-Policy?”

Guido Karl, einer der wenigen bloggenden Polizisten in Deutschland, stand gestern im Chat bei Politik-Digital Rede und Antwort. Wie kommt man als Polizist eigentlich zum Bloggen? Hat die Polizei eine Blogging-Policy? Wie reagieren die Kollegen auf den Blog? Antworten (nicht nur) auf diese Fragen gibt es im Transskript des Chats - lesenswert (klick hier).

Dabei lässt Guido durchblicken, dass in Sachen “Polizei und Web 2.0″ offenbar einiges vor der Tür steht:

    Frage: Würden sich (…) Communities auch auf Polizeiwebsites anbieten? Oder ein „offizielles“ Polizeiweblog, das den Bürgern einen offenen Einblick in den Polizeieinblick bietet, direkt zugänglich von der Polizeiwebsite - was halten Sie davon?

    Guido Karl: Was meinen Sie, was wir alles planen… Aktuell wird das Intranet der Polizei NRW neu aufgesetzt, da wird es das alles geben. Im Internet denken wir auch stark über solche Dinge nach.

Das alles dürfte ein Klacks für die Ordnungshüter sein - war es doch schließlich niemand anderes als die deutsche Polizei, die das Web 2.0 erfunden hat (siehe das nachfolgende Video).



Link: sevenload.com

Zum Blog von Guido Karl geht es übrigens hier.