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Sollten Juristen Social Media nutzen?

“Der Rat des Juristen kann nur sein, Facebook zu meiden. Unternehmen haben dort nichts zu suchen; denn ihre Geschäftsinteressen beißen sich regelmäßig mit den Besonderheiten des Web 2.0.” Thomas Hoeren, in IT- und Onlinekreisen weithin bekannter (und beliebter) Jura-Professor, hat mit dieser im Deutschen Anwaltspiegel veröffentlichten Äußerung für einiges Aufsehen gesorgt. Das unter anderem auch bei den Machern des Magazins “freischuss“, das vom renommierten juristischen Fachverlag C.F. Müller herausgegeben wird.

Diese Macher des Magazins frugen vor kurzem bei mir an, ob ich Lust habe, an einer “Pro und Contra” Gegenüberstellung zum Thema “Sollten Juristen Social Media nutzen” mitzuschreiben. Für den Contra-Part habe man Professor Hoeren bereits gewinnen können. Ich hatte Lust, und so finden sich Professor Hoerens und mein Beitrag nun in der aktuellen Ausgabe vom freischuss – hier als PDF herunterladbar (siehe dort S. 30/31). Professor Hoerens Stellungnahme beginnt aus meiner Sicht dabei mit einer handfesten Überraschung: “Facebook ist auch etwas für Juristen” lautet gleich sein erster Satz und damit die Quintessenz seiner Einschätzung. Eine bemerkenswert positive Einstellung für das “Contra” im Diskurs.

Re-Post: 5 Gründe, warum juristische Blogs Chancen in Deutschland haben – eine Replik

13. Februar 2011Blawgsby Henning Krieg
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Vorbemerkung: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Blogpost, den ich erstmals Ende Juli 2010 veröffentlicht habe. Offenbar aufgrund eines Schluckaufs meiner Datenbank kann jedoch die entsprechende Artikelseite nicht mehr direkt aufgerufen werden. Weil der Blogpost jedoch auf nachhaltiges und, wie sich aus meinen Trafficstatisken ersehen lässt, immer noch anhaltendes Interesse gestossen ist, veröffentliche ich den Text an dieser Stelle noch einmal als “Re-Post”.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, juristische Blogs – auch „Lawblogs“ oder „Blawgs“ genannt – hätten sich in Deutschland mittlerweile etabliert. Auf jurablogs.de, dem wohl umfassendsten Verzeichnis deutschsprachiger Blawgs, sind derzeit über 390 von ihnen gelistet. Unter den Autoren finden sich neben Rechtsanwälten auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende.

Trotzdem ist die tatsächliche Relevanz juristischer Blogs in Deutschland noch gering. In der Rechtswissenschaft beispielsweise spielen sie bisher praktisch keine Rolle, im Medienbetrieb sind sie eine Randerscheinung. „In Deutschland fehlen qualifizierte Blogger“, konstatierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung jüngst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Befindlichkeiten – und insbesondere die Befindlichkeiten deutscher Juristen – einem Erfolg der „Blawgosphäre“, wie er zum Beispiel in den USA zu beobachten ist, im Weg stehen könnten. Keine Chancen für die deutsche Blawgosphäre?

Zeit für einen optimistischen Zwischenruf – Zeit, 5 Gründe zu nennen, warum juristische Blogs Chancen auch in Deutschland haben:

1. Blogs als Marketingveranstaltungen

Obwohl durchaus auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende bloggen, setzt sich das Gros der hiesigen Lawblogger aus Rechtsanwälten zusammen. Und der wohl größte Teil dieser Rechtsanwälte bloggt letztendlich vor allem aus einem Grund: Um Werbung für sich und ihre Arbeit zu machen.

Das ist für sich genommen nichts Schlimmes, sondern legitim. Allerdings führt dieser Zustand momentan noch zu Limitierungen der Blawgosphäre. Marketing, insbesondere klassisches Marketing, ist in weiten Teilen zunächst Einbahnstraßenkommunikation. Blogs aber sind vom Ansatz her eigentlich auf den Dialog ausgerichtet. Wo lediglich „klassisches Marketing“ durch die Veröffentlichung von Pressemeldungen oder von Beiträgen im Stil von Newslettertexten per Blog betrieben wird – und dies ist in der anwaltlichen Blawgosphäre nicht selten der Fall –, werden die mit dem Bloggen verbundenen Chancen nicht genutzt.

Es wäre jedoch falsch deshalb anzunehmen, dass Blawgs grundsätzlich ungeeignet für das Anwaltsmarketing wären. Denn Blogs haben ihren „Proof of Concept“ in dieser Hinsicht längst erbracht, ihre Tauglichkeit für das anwaltliche Marketing längst bewiesen. Ein Blawg kann sowohl für das Marketing mit Blick auf ein bestimmtes Themengebiet genutzt werden, als auch eher für ein „personal Branding“ des Bloggenden.1 Zwar wird nicht jeder Anwalt das Zeug zu einem guten Blogger haben. Aber auch nicht jeder Anwalt ist zum Beispiel auch ein guter Vortragender und Referent. Jeder tut, was er kann, und die wenigsten können alles.

2. Großkanzleien engagieren sich kaum

Bloggen – und insbesondere „gutes“ Bloggen – erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Es kommt nicht nur auf qualitativ wertige Beiträge an, sondern auch auf eine möglichst hohe „Postingfrequenz“, also das häufige Veröffentlichen neuer Beiträge. Im besten Fall greift ein Lawblogger zudem so oft wie möglich aktuelle, unter Umständen sogar tagesaktuelle Themen auf.

Nicht zuletzt wegen ihrer Personalstärke könnte man denken, dass vor allem Großkanzleien wohl am ehesten in der Lage wären, den erforderlichen Aufwand zu stemmen. Gerade Juristen aus solchen Kanzleien sind es jedoch, die nur vereinzelt unter den hiesigen Blawgern zu finden sind. Die Zahl der deutschen Großkanzleiblogs lässt sich an einer Hand abzählen. Dies steht in bemerkenswertem Kontrast dazu, dass es ansonsten insbesondere die Großkanzleien sind, die massiv ins Marketing investieren.

Großkanzleien sind im juristischen Betrieb jedoch nicht in jeder Hinsicht das Maß aller Dinge. Beim „Corporate Blogging“ droht immer ein gewisser Kontrollverlust über das, was der einzelne Blogger im Namen des „großen Ganzen“ tut und schreibt. Schon für „normale“ Unternehmen ist dies ein sehr sensibler Punkt, um so sensibler ist er offensichtlich für Großkanzleien. Sollten sich Blawgs in der deutschen Anwalts- und Unternehmensgesellschaft als ungeeignet für das Großkanzleimarketing erweisen (dabei gibt es hierzulande immerhin bereits eine Handvoll Großkanzleiblogs), so heißt dies noch lange nicht, das juristische Weblogs grundsätzlich keine Chancen in Deutschland haben.

3. Lawblogs decken derzeit nur ein kleines Themenspektrum ab

Über 390 juristische Blogs sind derzeit auf jurablogs.de gelistet. Eine ausreichende Anzahl, um nahezu alle Bereiche des Rechts abdecken zu können – könnte man meinen. Tatsächlich aber klaffen große Lücken, die Landkarte der Blawgosphäre ist in weiten Teilen ein leeres Blatt Papier. Lediglich in den Bereichen des IT-, des Online- und des Medienrechts existiert ein umfassenderes Angebot.

Ein schlimmer Zustand? Ein wunderbarer Zustand. Ein wunderbarer Zustand für all diejenigen, die ein Lawblog starten wollen. Insbesondere für diejenigen, die sich nicht auch noch unter den IT-, Online- und Medienrechtsbloggern einreihen wollen. Wo Themen noch nicht abgedeckt sind, lassen sie sich umso leichter besetzen. Und dass sich nicht nur zu internetnahen Themen erfolgreich bloggen lässt, zeigen zum Beispiel Projekte wie das von Marco Junk aufgebaute und koordinierte Metablog zum Vergaberecht (Nischenthema anyone?).

4. Juristische Blogs haben keine wissenschaftliche Relevanz

Anders als zum Beispiel in den USA haben Internetpublikationen schon grundsätzlich einen schweren Stand im akademischen Betrieb. Die Anzahl der bloggenden Professoren beispielsweise ist – ähnlich wie die Zahl der Großkanzleiblogs – praktisch an einer Hand abzuzählen2. Hinzu kommt, dass das Abfassen selbst kürzerer juristischer Fachbeiträge in aller Regel nochmals wesentlich aufwändiger ist als das Schreiben von Blogpostings. Wer (vor allem) Fachbeiträge bloggen wollte, könnte also auf keinen Fall auf die für Blogs typische – und auch erforderliche – hohe Postingfrequenz kommen.

Andererseits: Juristische Blogs werden juristische Fachzeitschriften zwar niemals ersetzen. Sie können sie aber sinnvoll ergänzen. Auch in der juristischen Fachliteratur gewinnen kürzere Beiträge durchaus an Popularität – siehe zum Beispiel erfolgreiche entsprechende Projekte wie den Juris Praxisreport.3 Online lässt sich eine Aktualität erreichen, die in der Regel monatlich erscheinende, gedruckte Fachzeitschriften niemals werden bieten können.

Zudem: Wer sagt, dass Professoren – immer – das Maß aller Dinge wären? No offense intended, aber hier gibt es gewissen Parallelen zum Verhältnis von Großkanzleien und Blogs. Gerade für den juristischen Nachwuchs – von Studierenden über Referendare bis hin zu wissenschaftlichen Mitarbeitern und Junganwälten – können Blawgs phantastische Chancen bieten.4 Ein entsprechendes Projekt, das ich schon mehrfach hervorgehoben habe, ist Telemedicus.info. Es ist aus meiner Sicht (und auch aus der einiger Anwaltskollegen) eines der besten deutschen Lawblogs zum Medien- und Onlinerecht – und es wird im Kern von einer Gruppe von Studierenden und Referendaren betrieben.

Weitere Projekte vom Zuschnitt Telemedicus’ liessen sich zum Beispiel durch Hochschulen förden, wenn Professoren und/oder wissenschaftliche Mitarbeiter bereit wären, entsprechende Metablogs als Seminarprojekte zu starten. Anstelle einer “grossen” Seminararbeit könnten die teilnehmenden Studierenden mehrere ggf. kürzere Blogbeiträge beisteuern. Und am Ende des Semesters müsste noch nicht einmal Schluss sein: Die Projekte könnten im folgenden Semester in einem neuen Seminar mit weiteren Studierenden fortgesetzt werden.

5. Juristische Blogs steuern kaum etwas zum gesellschaftlichen Diskurs bei

Das Rechtssystem setzt wesentliche, zumindest aus Sicht von Juristen sogar die zentralen Spielregeln, die in einer Gesellschaft gelten. Der in diesem Zusammenhang wünschenswerte gesellschaftlicher Diskurs ließe sich auch über juristische Blogs führen – wird es jedoch noch nicht. In vielen Bereichen sind die klassischen Medien gezwungen, auf die inzwischen auch in Deutschland stattfindende Entwicklung eines „citizen journalism“ zu reagieren. Ähnlich unter Druck setzen juristische Weblogs die klassischen Medien nicht. “Hierzulande werden Blogs (…) kaum als Instrumente für die Debatte über staats- und verfassungsrechtliche Themen genutzt” stellt die Frankfurter Allgemeine Zeitung zu Recht fest – noch.

Dass aber Blogs und andere Publikationsformen im Web 2.0 durchaus gesellschaftliche Relevanz erlangen können, zeigt sich an den Beispielen von Netzpolitik.org und der inzwischen grossen Bedeutung von Twitter für den Medienbetrieb. Es gibt keinen Grund, warum Lawblogs nicht auch in gleicher Weise an Bedeutung gewinnen können sollten.

Die Bottom Line

Vor diesem Beitrag habe ich auf diesem Blog einen Artikel veröffentlicht, der mit “5 Gründe, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben – eine Provokation” ueberschrieben ist. Und diese Provokation ist durchaus gelungen, wie sich zum Beispiel hier, hier, hier, hier und in den Kommentaren zu meinem früheren Artikel sehen lässt.

Um nach diesem Dialog Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin nicht der Überzeugung, dass Blawgs keine Chancen in Deutschland haetten. Meiner Überzeugung nach hätten zwar nicht alle, aber doch etliche Blawgprojekte sogar sehr gute Chancen. Nur – es gibt sie kaum, die Blawgprojekte, die diese Chancen nutzen. Ich würde mich freuen, wenn sich dies ändert.

  1. Hier spreche ich übrigens auch aus eigener Erfahrung []
  2. Immerhin hat allerdings der Verlag C.H. Beck sich bemüht, mit dem Beck-Blog auch Professoren „ins Netz zu bringen“ []
  3. Disclosure: Ich bin Autor für den Juris PraxisReport IT-Recht []
  4. Siehe in diesem Zusammenhang auch “Die Blawgszene & studentische Blawgs” von Hans Jagnow. []

Re-Post: 5 Gründe, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben – eine Provokation

13. Februar 2011Blawgsby Henning Krieg
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Vorbemerkung: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Blogpost, den ich erstmals Ende Juli 2010 veröffentlicht habe. Offenbar aufgrund eines Schluckaufs meiner Datenbank kann jedoch die entsprechende Artikelseite nicht mehr direkt aufgerufen werden. Weil der Blogpost jedoch auf nachhaltiges und, wie sich aus meinen Trafficstatisken ersehen lässt, immer noch anhaltendes Interesse gestossen ist, veröffentliche ich den Text an dieser Stelle noch einmal als “Re-Post”.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, juristische Blogs – auch „Blawgs“ oder „Lawblogs“ genannt – hätten sich in Deutschland mittlerweile etabliert. Auf jurablogs.de, dem wohl umfassendsten Verzeichnis deutschsprachiger Blawgs, sind derzeit über 390 von ihnen verzeichnet. Unter den Autoren finden sich neben Rechtsanwälten auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende.

Trotzdem ist die tatsächliche Relevanz juristischer Blogs in Deutschland gering. In der Rechtswissenschaft beispielsweise spielen sie praktisch keine Rolle, im Medienbetrieb sind sie eine Randerscheinung. „In Deutschland fehlen qualifizierte Blogger“, konstatierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung jüngst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Befindlichkeiten – und insbesondere die Befindlichkeiten deutscher Juristen – einem Erfolg der „Blawgosphäre“, wie er zum Beispiel in den USA zu beobachten ist, hierzulande im Wege stehen.

Zeit für einen provokanten Zwischenruf – Zeit, 5 Gründe zu nennen, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben:

1. Es überwiegen die Marketingveranstaltungen

Obwohl durchaus auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende bloggen, setzt sich das Gros der Lawblogger aus Rechtsanwälten zusammen. Und der wohl größte Teil dieser Rechtsanwälte bloggt letztendlich vor allem aus einem Grund: Um Werbung für sich und ihre Arbeit zu machen.

Das ist für sich genommen nichts Schlimmes, sondern durchaus legitim – führt aber zu offensichtlichen Limitierungen der Blawgosphäre. Marketing, insbesondere klassisches Marketing, ist in weiten Teilen zunächst Einbahnstraßenkommunikation. Blogs aber sind vom klassischen Ansatz her eigentlich auf den Dialog ausgerichtet. Wo nur „klassisches Marketing“ per Blog betrieben wird, werden die mit dem Bloggen verbundenen Chancen nicht genutzt.

2. Großkanzleien engagieren sich kaum

Bloggen – und insbesondere „gutes“ Bloggen – erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Es kommt nicht nur auf qualitativ wertige Beiträge an, sondern auch auf eine möglichst hohe „Postingfrequenz“, also das häufige Veröffentlichen neuer Beiträge. Idealiter greift ein Lawblogger zudem so oft wie möglich aktuelle, unter Umständen sogar tagesaktuelle Themen auf.

Nicht zuletzt wegen ihrer größeren Personalstärke wären vor allem Großkanzleien wohl am ehesten in der Lage, den erforderlichen Aufwand zu stemmen. Gerade Juristen aus solchen Kanzleien sind es jedoch, die nur vereinzelt unter den hiesigen Blawgern zu finden sind. Die Zahl der deutschen Großkanzleiblogs lässt sich an einer Hand abzählen, „single practicioners“ und Juristen aus kleineren Sozietäten dominieren das Bild. Dies steht in bemerkenswertem Kontrast dazu, dass es ansonsten insbesondere die Großkanzleien sind, die massiv ins Marketing investieren. Ohne die Bereitschaft, substantiell Zeit und Mühe zu investieren, ist erfolgreiches Bloggen aber nicht möglich.

3. Lawblogs decken nur ein kleines Themenspektrum ab

Über 390 juristische Blogs sind derzeit auf jurablogs.de gelistet. Eine ausreichende Anzahl, um nahezu alle Bereiche des Rechts abdecken zu können – könnte man meinen.

Tatsächlich aber klaffen große Lücken, die Landkarte der Blawgosphäre ist in weiten Teilen ein leeres Blatt Papier. Lediglich in den Bereichen des IT-, des Online- und des Medienrechts existiert ein umfassenderes Angebot. Das ist aber zu wenig, damit Blawgs als Publikationskanal allgemein Anerkennung unter Juristen finden könnten.

4. Juristische Blogs haben keine wissenschaftliche Relevanz

Anders als zum Beispiel in den USA haben Internetpublikationen schon grundsätzlich einen schweren Stand im akademischen Betrieb. Die Anzahl der bloggenden Professoren beispielsweise ist – ähnlich wie die Zahl der Großkanzleiblogs – praktisch an einer Hand abzuzählen1. Die Schwierigkeiten beginnen bereits damit, dass viele Autoren nicht wissen, wie Onlinequellen überhaupt richtig zu zitieren sind. Wer einen eigenen Fachbeitrag online veröffentlicht läuft also Gefahr, in den klassischen Fachpublikationen schlicht ignoriert zu werden. Es ist offensichtlich, dass die meisten Autoren unter diesen Umständen die Publikation ihrer Beiträge in hergebrachten Fachpublikationen bevorzugen (siehe auch „Neue juristische Publikationsformate im Internet“ von Dr. Florian Knauer).

Hinzu kommt, dass das Abfassen selbst kürzerer juristischer Fachbeiträge in aller Regel nochmals wesentlich aufwändiger ist als das Schreiben von Blogpostings. Wer (vor allem) Fachbeiträge bloggen wollte, könnte also auf keinen Fall auf die für Blogs typische – und auch erforderliche – hohe Postingfrequenz kommen.

5. Juristische Blogs steuern kaum etwas zum gesellschaftlichen Diskurs bei

Das Rechtssystem setzt wesentliche, zumindest aus Sicht von Juristen sogar die zentralen Spielregeln, die in einer Gesellschaft gelten. Häufig wird kritisiert, dass sich das Rechtssystem – sowie diejenigen, die es gestalten – und die Gesellschaft immer mehr voneinander entfremden, dass die gesellschaftliche Teilhabe an der Entwicklung unseres Rechtssystems immer weiter zurückgeht.

Der wünschenswerte Dialog, der gemeinhin als „gesellschaftlicher Diskurs“ bezeichnet wird, ließe sich auch und vielleicht insbesondere über juristische Blogs führen – wird es jedoch nicht. In vielen Bereichen sind die klassischen Medien gezwungen, auf die inzwischen auch in Deutschland stattfindende Entwicklung eines „Citizen Journalism“ zu reagieren (siehe zum Beispiel die Relevanz von Twitter, oder auch die Anerkennung, die politische Blogs wie www.netzpolitik.org zum Teil erfahren). Ähnlich unter Druck setzen juristische Weblogs die klassischen Medien nicht. “Hierzulande werden Blogs (…) kaum als Instrumente für die Debatte über staats- und verfassungsrechtliche Themen genutzt” stellt die Frankfurter Allgemeine Zeitung fest – zu Recht.

Siehe in diesem Zusammenhang auch “5 Gründe, warum juristische Blogs Chancen in Deutschland haben – eine Replik“.

  1. Immerhin hat allerdings der Verlag C.H. Beck sich bemüht, mit dem Beck-Blog auch Professoren „ins Netz zu bringen“ []

Telemedicus.info – eines der besten juristischen Blogs bittet um Unterstützung

2. Dezember 2010Blawgsby Henning Krieg
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Ich halte Telemedicus.info für eines der besten deutschsprachigen juristischen Weblogs. Seit Dezember 2006 hat eine Gruppe fester und freier Autoren dort über 1.700 Beiträge zu rechtlichen Fragen der Informationsgesellschaft veröffentlicht, im Schnitt kommt fast täglich ein neuer Artikel hinzu. Die Bandbreite dieser Beiträge reicht von Meldungen mit reinem Nachrichtenwert über informative Artikel, mit denen rechtliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutert werden, und umfassende Hintergrundberichte bis hin zu detaillierten Darstellungen auf dem Niveau kürzerer juristischer Fachbeiträge. Dabei gelingt der Telemedicus-Redaktion der Spagat, sowohl das juristische Fachpublikum, als auch „juristische Laien“ anzusprechen. Wem diese Lobhudelei noch nicht ausreicht: Hier habe ich noch ausführlicher dargelegt, warum ich Telemedicus so schätze.

Vor etwas mehr als einem Jahr haben die Macher des Blogs einen gemeinnützigen Verein gegründet, der das Projekt jetzt trägt. Allerdings natürlich nicht von selbst: Es ist eine Menge Arbeit erforderlich, um die erreichte Qualität zu halten, und vollkommen ohne Kosten lässt sich das Vorhaben natürlich auch nicht weiterführen. Deswegen bittet Telemedicus um Unterstützung – mehr dazu hier. Es wird sicherlich niemanden überraschen wenn ich schreibe, dass ich Telemedicus für absolut unterstützungswürdig halte – und ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Menschen die Macher dieses bemerkenswerten Projektes fördern.

Nominierung von telemedicus.info für den Grimme Online Award 2010

8. März 2010Blawgsby Henning Krieg
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Seit 2001 vergibt das renommierte Adolf-Grimme-Institut nicht nur den Adolf-Grimme-Preis für “vorbildliche und modellhafte Fernsehsendungen”, sondern auch den Grimme Online Award. Mit dem Online Award werden jährlich maximal acht qualitativ hochwertige Websites in vier verschiedenen Kategorien prämiert.

Empfehlungen für die Nominierung zum Grimme Online Award 2010 können noch bis zum 15. März eingereicht werden. Ich habe mich dazu entschieden, das von mir sehr geschätzte juristische Meta-Blog Telemedicus zur Nominierung für den diesjährigen Grimme Online Award vorzuschlagen. Warum ich Telemedicus für preiswürdig halte, erläutert die Begründung, die ich zusammen mit meinem Vorschlag an das Grimme Institut gesendet habe:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich schlage das juristische Meta-Blog „Telemedicus“ (www.telemedicus.info) für die Prämierung mit dem Grimme Online Award 2010 in der Kategorie „Information“ vor.

    Telemedicus ist ein juristisches Meta-Blog, dessen Autoren sich mit rechtlichen Fragen der Informationsgesellschaft beschäftigen. Nicht nur eine Vielzahl einzelner auf dem Blog veröffentlichter Beiträge ist von herausragender publizistischer Qualität, sondern insbesondere das Gesamtangebot von Telemedicus als solches. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass das Blog im Kern von einer Gruppe Studierender betrieben wird (welche Unterstützung durch eine Reihe von Gastautoren finden).

    Die Bandbreite der auf Telemedicus veröffentlichten Beiträge reicht von Meldungen mit reinem Nachrichtenwert über informative Artikel, mit denen rechtliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutert werden, und umfassende Hintergrundberichte bis hin zu detaillierten Darstellungen auf dem Niveau kürzerer juristischer Fachbeiträge. Dabei gelingt der Telemedicus-Redaktion der Spagat, sowohl das juristische Fachpublikum, als auch „juristische Laien“ anzusprechen. Im Schnitt wird fast täglich ein neuer Beitrag auf dem Blog veröffentlicht.

    Ergänzt wird die „klassische“ publizistische Tätigkeit durch eine Reihe weiterer Projekte. So stellt die Redaktion beispielsweise mittels eines Twitterstreams (www.twitter.com/telemedicus) fortlaufend Links zu themenverwandten Beiträgen auf anderen Webseiten zur Verfügung. In einer eigenen Urteilsdatenbank (www.telemedicus.info/urteile) werden aktuelle, für Fragen der Informationsgesellschaft relevante Gerichtsentscheidung kostenlos bereitgestellt – und dies nicht selten noch bevor diese Eingang in die juristische Fachliteratur oder Fachdatenbanken gefunden haben.

    Dass Telemedicus „gekommen ist, um zu bleiben“ wird nicht nur dadurch illustriert, dass der erste Beitrag bereits vom 17. Dezember 2006 datiert und seitdem rund 1.500 Artikel veröffentlicht wurden. Im November vergangenen Jahres haben die Autoren zudem einen gemeinnützigen Verein gegründet, welcher das Projekt seitdem trägt und mit dem nun für den Fortbetrieb des Blogs eine von eventuellen Wechseln in der Redaktion unabhängige Plattform existiert.

    Beim 17. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken hat der Arbeitskreis „Freie juristische Internetprojekte“ Telemedicus bereits als „Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008“ ausgezeichnet. Dass das Blog seitdem weiter an Anerkennung gewonnen hat, wird nicht nur durch hohe Platzierungen in einschlägigen „Rankings“ wie beispielsweise bei Wikio (www.wikio.de) in der Kategorie „Recht“ und durch die häufige Verlinkung beispielsweise aus anderen Blogs, aber auch aus der Wikipedia heraus illustriert. Auch Kooperationen mit der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“, für welche die Telemedicus-Redaktion wöchentlich einen Newsletter zusammenstellt, und mit dem letztjährigen Gewinner des Grimme Online Awards Carta (www.carta.info) unterstreichen die herausragende publizistische Qualität von Telemedicus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Henning Krieg
    Rechtsanwalt

Vielleicht kann der eine oder die andere sich ja dafür erwärmen, eine Nominierung von Telemedicus für den Grimme Online Award zu unterstützen. Entsprechende Einreichungen können auf der Webseite des Adolf-Grimme-Instituts noch bis zum 15. März gemacht werden.

Blawgs und Lawblogs: Vom Verfall der Werte

5. Oktober 2009Blawgsby Henning Krieg
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Im vergangenen Jahr habe ich mehrmals den Rechenschieber ausgepackt und versucht, die “Blawgosphäre”1 zu vermessen – sprich: Ich habe anhand der von Technorati gelieferten “Authority-Daten” versucht zu ermitteln, welche deutschsprachigen Blawgs2 am häufigsten von anderen Blogs aus verlinkt wurden.3 Der entsprechende Wert ist eine der nur wenigen halbwegs zugänglichen Zahlen, anhand derer sich die Reichweite der Blawgosphäre vielleicht ansatzweise einschätzen lässt.4

Die letzte dieser insgesamt vier “Vermessungen” stammt aus dem Dezember 2008. Schon ab der zweiten der Auswertungen hatte sich ein deutlicher Trend abgezeichnet – ein Trend nach unten. Dies lässt sich besonders beispielhaft mit den Werten von Udo Vetters Lawblog illustrieren: Kam er bei der ersten Auswertung noch auf eine Authority von 1.176, waren es bei der zweiten Auswertung 913, bei der dritten 763 und bei der vierten schließlich nur noch 594 Backlinks, die das Blog in den sechs jeweils vorangegangenen Monaten laut Technorati eingesammelt hatte.

Dieser Trend zur nachlassenden Verlinkung von anderen Blogs aus hat sich zwischenzeitlich nochmals fortgesetzt, und zwar so deutlich, dass man fast schon von einem weitgehenden “Verfall der Werte” sprechen kann. Gegenüber dem letzten Dezember sind die Werte der (noch betriebenen Blawgs) in der Summe nochmals um knapp 25 Prozent eingebrochen, und rechnet man das inzwischen einigermaßen stabile Lawblog von Udo Vetter heraus, ergibt sich sogar ein Minus von gut 32 Prozent.

Weiterlesen ►

  1. Mit “Blawgosphäre” sind die Blogs gemeint, deren Autoren sich in ihren Blogs vorrangig mit rechtlichen Themen befassen. []
  2. Mit “Blawgs” sind entsprechend dem Oberbegriff der Blawgosphäre solche Blawgs gemeint, deren Autoren sich vorrangig mit rechtlichen Themen befassen. []
  3. Die Technorati Authority gibt an, wie viele unterschiedliche andere Blogs in den letzten sechs Monaten auf ein bestimmtes Blog verlinkt haben (eine noch genauere Beschreibung zur Technorati Authority liefert beispielsweise Robert Basic hier). []
  4. Wobei man anmerken muss, dass Technorati schon früher nicht immer zuverlässige Daten zu liefern schien, und sich die Situation noch einmal verschlechtert hat; zu den Hintergründen siehe beispielsweise hier. []