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Warum Thomas Knüwers Polemik gegen Andreas Voßkuhle an der Sache vorbei geht

16. November 2011Allgemeinby Henning Krieg
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Grundsätzlich lese ich Thomas Knüwers Blog Indiskretion Ehrensache sehr gerne, und das schon seit Jahren. Knüwer war als Reporter des Handelsblatts nicht nur einer der ersten etablierten deutschen Journalisten, die sich intensiv mit Social Media wie Blogs, Youtube, Twitter und Facebook auseinandergesetzt haben. Auch hat er frühzeitig selbst auf dieses Pferd gesetzt – gerade mit Indiskretion Ehrensache, das unverändert zu einem der bekanntesten deutschen Medienblogs gehört. Und jüngst ist Knüwer als Chef der deutschsprachigen Ausgabe des Kultmagazins WIRED ein erneuter Coup gelungen.

Thomas Knüwer ist beim Schreiben kein Kind von Traurigkeit, er ist ein Freund klarer Worte, direkter Ansagen und starker Meinungen. Was sicherlich auch dazu beigetragen hat, dass er sich so sehr profilieren konnte. Meinem Eindruck nach hat sich Knüwers Vorliebe für direkte Ansagen dabei in den letzten Monaten so verstärkt, dass man durchaus schon von einem Hang zur Zuspitzung sprechen könnte – da finden sich “Wutreden” auf seinem Blog, und ganz neu am Start ist eine lose Artikelserie unter dem Titel “Deutschlands Dilettanten”.

Betrachtet man den Zustand der Netzpolitik und den des “Netzrechts” in Deutschland, dann kann man durchaus Verständnis für so manche Wutrede haben – eklatant ist der Reformstau schon allein im Datenschutzrecht. Jetzt hat sich Thomas Knüwer allerdings zu einer Polemik gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hinreißen lassen, die meiner Ansicht nach vollkommen verfehlt ist. Und die gleichzeitig als Beispiel für einen immer stärker werdenden Trend zum reflexhaften Juristenbashing durch, sagen wir einmal, “von der Rechtslage frustrierte internetaffine Menschen” herhalten kann. Ein Trend, der im Ergebnis nichts anderes als kontraproduktiv ist.

Was ist passiert?

Voßkuhle hat dem FOCUS ein Interview gegeben. Für manche wäre das vielleicht schon ein Grund zur Aufregung, Thomas Knüwer geht es aber eher um den Inhalt des Gesprächs. Euro-Rettung, Volksabstimmungen und Vereinigte Staaten von Europa – es sind nicht die Äußerungen Voßkuhles zu diesen Themen, die Thomas Knüwer in Rage gebracht haben, sondern das, was Voßkuhle in aller Kürze über Facebook, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung von sich gegeben hat.

Im Kern tätigt Voßkuhle sechs wesentliche Aussagen (leider hat der FOCUS den Volltext des mir vorliegenden, im Printheft veröffentlichten Interviews nicht ins Internet gestellt, sondern für seine Webseite hieraus einen kurzen Beitrag gebastelt):

  • Er gibt zu, dass “manche technische Entwicklungen” noch an ihm vorbeigehen.
  • Quasi in einem Moment der Selbstreflektion folgert Voßkuhle hieraus, dass “der Einzelne stärker darüber nachdenken müssen [wird], ob und in welchem Umfang er eigene Daten preisgibt und wie er diese auch vor unberechtigter Verwendung durch Dritte schützen kann.
  • Zur Frage, ob Facebooks Datensammelpraxis sich mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, hält Voßkuhle sich ausdrücklich zurück – er wolle dem zuständigen Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage nicht vorgreifen.
  • Dabei stellt Voßkuhle klar, dass einiges dafür spräche, “dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.
  • Auf die Frage, ob Facebook nicht “stärker” als die deutschen Datenschützer sei, antwortet Voßkuhle, er sähe hier tatsächlich die “Gefahr einer Schieflage“, da die Nutzer (Voßkuhle spricht hier von den “Bürgern”) zum Beispiel nicht wüssten, “ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt” würden.
  • Die Benutzung von Facebook“, so Voßkuhle, sei “insofern eine risikogeneigte Tätigkeit.”

Nochmals zur Vermeidung von Missverständnissen: Mehr hat Voßkuhle in diesem Kontext nicht gesagt.

Was ärgert Knüwer?

Knüwer spricht zu Beginn seines Artikels von einem “Schwindel erregend dummen” Interview mit Andreas Voßkuhle, den er zudem als Dilettanten bezeichnet. Also müsste Voßkuhle mit seinen Statements ja wirklich daneben gelegen haben, und das so richtig. Müsste er – aber hat er das auch?

Aus Voßkuhles Äußerung “ich sehe, dass manche technische Entwicklungen noch an mir vorbeigehen” zimmert Thomas Knüwer gleich ein Geständnis des Verfassungsrichters: “Dieser gesteht zunächst einmal, keine Ahnung von Facebook zu haben“. Voßkuhle mag vielleicht wirklich keine Ahnung von Facebook haben – nur: Gesagt hat er das nicht. Hand aufs Herz: An wem von uns gehen manche technische Entwicklungen nicht vorbei? Aus einer solchen allgemeinen Formulierung gleich auf absolute Facebook-Inkompetenz zu schließen, das ist schon ein Sprung.

Weiter gehts im Richter-Bashing: “Doch das darf natürlich nicht sein, dass der Bürger so frei vor sich hin entscheidet. Er braucht ein Gesetz. Und obwohl Voßkuhle sich offenkundig mit dem Thema bisher nicht beschäftigt hat, kündigt er dann gleich mal an, das Bundesverfassungsgericht werde sich in absehbarer Zeit mit dem Thema beschäftigen. Warum? Will es selber eine Klage einreichen, über die es zu befinden hat? ABM für Verfassungsrichter? Sonst nichts zu tun?

Meinem Verständnis nach werden an dieser Stelle gleich eine Reihe von Fehlinterpretationen geliefert:

  • Eine Forderung nach einem (neuen) Gesetz findet sich in Voßkuhles Äußerungen beim besten Willen nicht. Was er anspricht, ist eher die allgemeine Notwendigkeit nach der Gestaltung und Weiterentwicklung des Rechts mit Blick auf die “digitale Welt”. Und wer würde die ernsthaft in Abrede stellen? Die katastrophale Situation, die wir momentan allein im Datenschutz haben, schreit geradezu nach einer Weiterentwicklung, nach einer Reform.
  • Again: Dass Voßkuhle sich mit dem Thema (Facebook) bislang nicht beschäftigt hat, kann ich aus seinen Äußerungen so nicht herauslesen.
  • Und das Bundesverfassungsgericht wird sich in absehbarer Zeit mit Facebook befassen? Hat Voßkuhle so nicht gesagt. Die – aller Wahrscheinlichkeit nach vom FOCUS und nicht von Voßkuhle stammende – Betitelung des Kurzinterviews lautet zwar “Vorsicht, Facebook – Karlsruhe könnte gezwungend sein, dem Internet-Konzern Grenzen zu setzen.” Aber konkret hat Voßkuhle selbst im Interview vielmehr gesagt, “dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.Grundrechte sind zuallererst einmal Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, nicht unmittelbar Rechte gegenüber anderen Bürgern oder Unternehmen. Nicht unwahrscheinlich aus meiner Sicht, dass Voßkuhle sich hier also vor allem auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat (und nicht unbedingt des Nutzers zu Facebook) bezogen hat. Und in dem Verhältnis gibt es in der Tat so einiges, das der Klärung und der Regelung bedarf. Vorratsdatenspeicherung, anyone? Staatstrojaner, anyone?
  • Und “Warum” wird sich das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit mit dem Thema Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung beschäftigen? “Will es selber eine Klage einreichen, über die es zu befinden hat? ABM für Verfassungsrichter?” Nein. Aus meiner Sicht kann man nicht nur an einer Hand, sondern schon an ein, zwei Fingern abzählen, dass in nicht allzu ferner Zukunft so einige Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht landen können, sogar dürften. Again: Vorratsdatenspeicherung, anyone? Staatstrojaner, anyone? (Um nur zwei Beispiele zu nennen.) Und selbst wenn ein Fall mit Facebook-Bezug in Karlsruhe aufschlagen sollte: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das heißt: Nur wo ein Kläger ist, da kann eventuell auch ein Fall mit Facebook-Bezug in Karlsruhe landen.

Die Benutzung von Facebook“, so Voßkuhle, sei “eine risikogeneigte Tätigkeit.” Aber mit “solchen Verfassungsrichten, die voreingenommen und ohne Wissen über Themen öffentlich salbadern“, so Knüwer, “ist vor allem eines eine Risiko geneigte Tätigkeit: Bürger in Deutschland sein. (…) Für einen deutschen Würdenträger [muss] natürlich eine These immer hammerhart und ohne Fakten unterlegt im Vordergrund stehen: Das Internet ist böse, Böse, nein BÖÖÖÖÖSEEEEEE!” Mal ernsthaft: Für Voßkuhles Äußerungen in diesem Zusammenhang gibt es im FOCUS nicht mehr Platz als 26 Zeilen, noch genauer gerade einmal 863 Zeichen (mit Leerzeichen). Kaum (und leider) nicht der Platz für inhaltlich ausführlichere Äußerungen.

Let’s get back to business

Eingangs hatte ich schon erwähnt, dass Thomas Knüwers Artikel meiner Ansicht nach als Beispiel für einen immer stärker werdenden Trend zum reflexhaften Juristenbashing durch “von der Rechtslage frustrierte internetaffine Menschen” herhalten kann. Und ebenfalls erwähnt habe ich schon, dass es in Sachen Netzpolitik und Netzrecht allerdings durchaus genug Grund zum Frust gibt.

Pauschalisierungen und Generalisierungen helfen jedoch regelmäßig nicht weiter (allein über die Rezeption des “Abmahnanwalts” ließe sich trefflich diskutieren). Polemisierungen und Überzeichnungen können mitunter hilfreich sein, insbesondere um überhaupt ein Problembewustsein zu schaffen. Polemisierungen “borderlinen” aber häufig an der Grenze zur Falschdarstellung – und wenn diese Grenze überschritten wird, dann wird das Ganze zum Bumerang und man kann sich gleich hier mit einreihen.

Der Leidensdruck in Sachen Netzpolitik und Netzrecht ist auf verschiedensten Feldern momentan immens – Datenschutz, Urheberrecht, Abmahnwesen, Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner sind nur einige der “trending topics”. Es ist fast absurd es zu sagen, aber: Erfreulicherweise ist dieser Druck inzwischen so groß, dass der Gesetzgeber seine Augen vor ihm nicht mehr verschließen kann. Der Einzug der Piratenpartei in das Berliner Abgeordnetenhaus dürfte auch die letzten Politiker überzeugt haben, dass “diese Sache mit dem Internet nicht mehr weggeht” und Untätigkeit keine Option mehr ist. Das Problembewusstsein ist also – endlich – da. Jetzt gilt es, dieses Moment zu nutzen – mit klaren, aber auch respektvollen Worten, direkten, aber auch diskussionsoffenen Ansagen und starken, aber auch differenzierten Meinungen.

Leseempfehlungen

Neben Thomas Knüwer hat sich auch der ebenfalls von mir geschätzte Sebastian Matthes von der Wirtschaftswoche mit dem Interview Voßkuhles beschäftigt – und auch er lässt kein gutes Haar an den Äußerungen des Verfassungsrichters. Bemerkenswerterweise haben sich sowohl bei Knüwer, als auch im Blog von Matthes bereits lebhafte (und lesenswerte) Diskussionen in den Kommentaren entsponnen.

Disclosure

Thomas Knüwer und ich sind uns einige Male auf Veranstaltungen für die “üblichen Verdächtigen” wie beispielsweise der re:publica begegnet und haben uns kurz unterhalten (allerdings bislang nie wirklich ausführlich). Und wie eingangs schon geschrieben: Grundsätzlich lese ich sein Blog Indiskretion Ehrensache sehr gerne – und das hoffentlich auch in den kommenden Jahren (und gleiches gilt übrigens auch für die deutsche WIRED, die unter Knüwers Leitung mit einer ersten Ausgabe an den Start gegangen ist – was hier mal gleich mal als Ausdruck der Hoffnung angesehen werden kann, dass es nicht bei dieser einen Ausgabe bleibt).

Kostenlose Vorlage: Bewertungsbogen für Referendarinnen und Referendare

7. November 2011Allgemeinby Henning Krieg
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In deutschen Kanzleien, Behörden, Unternehmen und Verbänden werden jährlich Tausende Referendarinnen und Referendare ausgebildet. Zu einer guten Ausbildung gehört auch, dass regelmäßig und umfassend Feedback gegeben wird. Leider fällt dieses Feedback aber vielerorts “hinten runter”: Die Arbeiten von Referendarinnen und Referendaren werden häufig nicht zeitnah, nicht systematisch oder sogar gar nicht besprochen. Am Ende ist das für beide Seiten von Nachteil. Zum einen natürlich für die Referendare, weil Möglichkeiten zur Verbesserung nicht klar (genug) aufgezeigt werden. Zum anderen aber auch für die Ausbilder, weil sie hierduch nicht das Beste aus ihren Referendaren herausholen und auch, weil sie eine Chance zur Selbstreflexion auslassen. Und spätestens wenn es um das Abfassen des Stationszeugnisses geht dürfte sich so mancher Kollege bereits gewünscht haben, er hätte einen besseren Überblick über das, was seine Referendare während der Station denn eigentlich so geleistet haben.

Meiner Erfahrung nach lässt sich die Situation dabei mit sehr überschaubarem Aufwand deutlich verbessern – durch die Verwendung standardisierter Feedback-Bögen. Das Ausfüllen solcher Bögen dauert meist nur einige Minuten, und die Vorteile ihres Einsatzes liegen auf der Hand.

Ich habe daher basierend auf einer internen Vorlage einmal ein neutrales Muster erstellt, das ich an dieser Stelle gerne kostenlos zur Verfügung stelle – et voilà:



Die kostenlose Vorlage für den Bewertungsbogen kann hier als PDF heruntergeladen werden, und hier im Word-Format. Und falls es Vorschläge für eine Optimierung gibt, dann freue ich mich über diese in den Kommentaren.

Urheberrechtsverletzungen durch Siegfried Kauder: Staatsanwaltschaft lehnt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab

5. November 2011Allgemeinby Henning Krieg
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Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder erregte vor kurzem einiges Aufsehen, weil er auf seiner persönlichen Webseite Bilder eines fremden Fotografen verwendet hat, ohne die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte besessen zu haben. Das Pikante an der Angelegenheit: Kauder gilt in Sachen Urheberrecht unter anderem deshalb als Hardliner, weil er das Two-Strikes-Verfahren fordert. Sprich: Internetnutzern soll bei wiederholter Urheberrechtsverletzung der Zugang zum Internet vorübergehend gesperrt werden.

Der Blogger Tobias Raff stellte deshalb Strafanzeige gegen Kauder bei der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Urheberrechtsverletzung. Tatsächlich enthält das Urheberrechtsgesetz in seinen Paragrafen 108 ff. gleich einen ganzen (Unter-)Abschnitt mit Strafvorschriften. Meiner Ansicht nach hatte diese Anzeige jedoch von Vornherein äußerst geringe Aussichten auf Erfolg – nicht etwa, weil Kauder als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt, sondern schon weil es sich bei einschlägigen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes um so genannte Antragsdelikte handelt. Das heißt, dass grundsätzlich ein Antrag des Geschädigten erforderlich ist, damit Verstöße gegen §§ 108 ff. UrhG verfolgt werden – und Raff ist, da die von Kauder verwendeten Bilder nicht von ihm stammen, nicht der Geschädigte. Wenn die Strafverfolgungsbehörden allerdings wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten, ermitteln sie allerdings auch ohne einen Antrag des Geschädigten. Die Chance, dass die Staatsanwaltschaft ein solches besonderes öffentliches Interesse annehmen würde, habe ich jedoch für äußerst gering gehalten (nachzulesen hier).

Tobias Raff hat nun Antwort von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten – und der Inhalt dieser Antwort ist aus meiner Sicht im Ergebnis nicht überraschend (über die Begründung ließe sich allerdings unter Umständen diskutieren): Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgelehnt. Gemäss § 152 der Strafprozessordnung sei die Staatsanwaltschaft

    nur dann berechtigt und verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht besteht, d. h. der Staatsanwaltschaft hinreichend konkrete Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer es unter Berücksichtigung kriminalistischer Erfahrungsgrundsätze möglich erscheint, dass sich eine verfolgbare Straftat ereignet hat. Bloße Vermutungen reichen dazu nicht aus.”

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen könne Raffs Anzeige die Aufnahme von Ermittlungen nicht rechtfertigen, sie lasse

    keine Tatsachen für einen nach dem Gesetz mit Strafe bedrohten Sachverhalt erkennen.”

Den vollständigen Wortlaut der Antwort der Staatsanwaltschaft gibt es hier.

Die (Selbst-)Motivation der Anwälte

29. Oktober 2011Allgemeinby Henning Krieg
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Dr. Johannes Zöttl, Partner in der Praxisgruppe Kartellrecht der internationalen Großkanzlei Jones Day, stößt in seinem Kartellblog eine interessante Diskussion an:

    “Wie motiviert man sich aus einem Durchhänger heraus wieder hoch? Ich bin zwar erst im 13. Berufsjahr, habe aber nicht wenige Kollegen [gesehen], bei denen die Motivation irgendwie schlecht gewickelt war [...]. Geld gehört insofern dazu, zur schlechten Wickelung. Die Leute mit dem stieren Blick auf’s Einkommen waren in den ersten Jahren [...] die allerersten, von denen man plötzlich nichts mehr sah.”

Wer sich an der Diskussion beteiligen möchte – hier entlang bitte.

Erster Fachbeitrag zum Staatstrojaner – “0zapftis” in der K&R

18. Oktober 2011Allgemeinby Henning Krieg
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Dass Torsten Kutschke, Chefredakteur der juristischen Fachzeitschrift “Kommunikation & Recht” (kurz K&R), ein Näschen für aktuelle Themen und das öffentliche Interesse an diesen hat, habe ich ja schon früher geäußert. Jetzt hat Kutschke dafür wieder einen Beleg geliefert: Als (meines Wissens nach) erste juristische Fachpublikation veröffentlicht die die K&R in der kommenden Ausgabe einen ausführlichen Beitrag zur (Un)Rechtmäßigkeit des Staatstrojaners – Autor ist Oberregierungsrat Dr. Frank Braun.

Damit jedoch noch nicht genug: Der Beitrag steht auf den Seiten der K&R bereits vor Veröffentlichtung der Printausgabe zum Download als PDF bereit – und das auch noch kostenlos.

Brauns Kernthesen:

  • Die Nutzung von Staatstrojanern für eine Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen ist unzulässig, da hierfür (derzeit) keine Rechtsgrundlage besteht.
  • Die Nutzung des vom CCC untersuchten Staatstrojaners ist datenschutzrechtlich unzulässig.
  • Grundsätzlich gilt zudem: Staatstrojaner dürfen auch dann nicht verwendet werden, wenn grundrechtsschonendere Möglichkeiten zur TK-Überwachung bestehen.
  • Obwohl derzeit keine Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ besteht, ist es grundsätzlich möglich, eine solche zu schaffen.
  • Eine Überwachungssoftware dürfte, um rechtskonform eingesetzt werden zu können, nur die Überwachung laufender Telekommunikationsvorgänge ermöglichen – ob dies möglich ist, bezweifelt Braun.
  • Zudem fordert Braun die Überprüfung einer eventuellen Überwachungssoftware durch eine unabhängige Stelle.
  • Und schließlich fordert Braun, dass zunächst eine – rechtskonforme – Überwachungssoftware geschaffen werden soll, und erst dann die entsprechende Eingriffsbefugnis.

Der vollständige Beitrag “0zapftis – (Un)Zulässigkeit von “Staatstrojanern”" von Dr. Frank Braun ist hier als PDF abrufbar.

Workshop “Bloggen und Recht” auf der re:publica11

14. April 2011Allgemeinby Henning Krieg
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“The same procedure as last year?” “The same procedure as every year, Thorsten.”

Zum dritten Mal in Serie habe ich das Vergnügen, gemeinsam mit dem Berufskollegen Thorsten Feldmann auf der re-publica (“Die Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft”) einen Workshop zum Thema “Bloggen und Recht” anzubieten. Los geht es am Donnerstag, den 14. April, um 19.00 Uhr in der Kalkscheune.

In diesem Jahr haben wir unseren Workshop unter die Überschrift “Saisonrückblick 2010/2011″ gestellt. Während das Fussballjahr für Thorsten als bekennenden FC-Fan und mich als alten Werderaner suboptimal gelaufen ist, hat es in dieser Spielzeit eine Menge hochspannender Fälle im Zusammenhang mit Blogs und Social Media gegeben. Neben dem grundsätzlichen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bloggens werden wir uns insbesondere diesen “spielerischen” Highlights widmen.