Archive for the ‘Abmahnungen’ category

Der Sonderweg des Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat es in Online-Kreisen aufgrund seiner strengen Haltung zur so genannten (möglichen) Störerhaftung von Forums- und Blogbeitreibern für fremde Beiträge zu einiger “Berühmtheit” gebracht – und eigentlich nicht nur dort: “Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland titelte beispielsweise auch der Spiegel mit Blick auf die Hamburger Rechtsprechung.

Dass das Landgericht Hamburg bei seiner “das Web 2.0 gefährdenden” Haltung dabei einen Sonderweg beschreitet, der nicht unbedingt (anders gesagt: nicht wirklich) in Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte steht, hat der Berufskollege Sascha Kremer einmal vorzüglich herausgearbeitet – ein Beitrag zur Diskussion um das Recht und die Rechtskultur im Netz, den ich empfehlen kann und zur Lektüre empfehlen möchte. Der Beitrag illustriert dabei zugleich, dass “das Ende des Web 2.0″ aufgrund der Hamburger Rechtsprechung NICHT unbedingt nahe ist – denn dem scheint die Rechtsprechung anderer Gerichte noch vor (allerdings mag dies für die einzelnen, von der Hamburger Rechtsprechung Betroffenen kein Trost sein).

Was allerdings durchaus ein Problem in diesem Zusammenhang darstellen kann ist der “Gerichtstourismus”: aufgrund des praktisch “fliegenden Gerichtsstandes” von entsprechend gelagerten Internet-Streitfällen erfreut sich das Hamburger Landgericht einer gewissen Beliebtheit bei Rechteinhabern. Was, wie Sascha Kremer ebenfalls zu berichten weiß, bereits zu einigen bemerkenswerten Entwicklungen führt.

Ikeahacker – Radiointerview mit IKEAs Pressesprecher

Nach dem SPIEGEL greift nun auch Radio Fritz aus Berlin die Geschichte des Ikeahackers auf: In der am heutigen Samstag von 18.00 bis 20.00 Uhr ausgestrahlten Sendung “Trackback” wird man versuchen zu ergründen,

    wer was wann warum gemacht hat und vielleicht sogar, was in Zukunft werden darf. Endgültig werden wir das leider nicht klären können, da wir Thomas Meyer (den Ikeahacker) nicht erreicht haben. Der Ikea-Pressesprecher hat uns dagegen ein Interview gegeben. Komisch. Meist ist es anders herum…” (Quelle)

Ein weiterer Programmschwerpunkt der Trackback-Sendung wird das Thema “Abmahnung” sein. Insgesamt drei Anwälte sind als Gesprächspartner eingeplant, ich bin auf deren vier Meinungen gespannt. ;-)

Trackback kann übrigens nicht nur in Berlin und Brandenburg via Radio empfangen werden, sondern auch über das Netz: im Real Player sowie im Windows Media Stream. Und wer es nicht schafft, von 18.00 bis 20.00 Uhr vor dem Emfpangsgerät zu sitzen: die Sendung wird später auch als Podcast im Netz stehen.

Frühere Beiträge zum Thema:

Weiterführende Artikel:

IKEA und die Hacker – Update

Gestern hatte ich über das “IKEAhacker-Blog” geschrieben. Ein Blog, auf dem Bau- und Bastelanleitungen für individuelle Anpassungen von IKEA-Möbeln veröffentlicht wurden – das jedoch unter der URL www.ikeahacker.de vom Netz gehen musste, weil IKEA seine Markenrechte verletzt sah. Bemerkenswerterweise hatte IKEA nicht seine Anwälte vorgeschickt, sondern sich “selbst” mit dem Blogbetreiber Thomas Meyer in Verbindung gesetzt.

Heute sammelt das schwedische Möbelhaus offenbar weiter Karmapunkte: nachdem die Geschichte via Robert Basic auch von Markus Trapp aufgegriffen wurde, hat sich IKEA-Pressesprecher Andreas Jantke per Mail mit Trapp in Verbindung gesetzt und IKEAs Standpunkt näher erläutert (siehe Update hier).

Fazit: Sicherlich werden die Meinungen darüber auseinander gehen, ob IKEA hier zu kleinlich mit seiner Marke umgeht oder nicht (ich persönlich habe Verständnis dafür, dass ein Unternehmen seine Marke oder seinen Namen auch in der URL von “freundlichen” Webseiten nicht unbedingt verwendet sehen möchte). Bei alledem ist die unaufgeregte Art und Weise, wie IKEA hier vorgeht, meiner Meinung nach durchaus ein Ausnahmebeispiel – da hat man auch schon ganz anderes gesehen. Mark Scheloske bringt es in einem Kommentar vermutlich recht treffend auf den Punkt.

Frühere Artikel:

Weiterführende Artikel:

IKEA und die Hacker – Markenpflege vs. Markenrecht

Eine Definition:

    IKEA-Hack, der:
    “Aus gewöhnlichen Möbeln werden angepaßte Besonderheiten, die mal einfach viel schöner und mal einfach viel praktischer als das Original sind.” (Quelle)

IKEA-Hacks sind individuelle Anpassungen von IKEA-Möbeln. Viele IKEA-Fans bohren, schrauben und werkeln nicht nur so, wie es in den Bauanleitungen für Billy, Faktum und Rönnskär steht, sondern auch ganz, wie es ihnen selbst beliebt. Heraus kommen die “IKEA-Hacks” – und die sind populär. Wer bei Google nach “IKEA Hacks” sucht, der findet über 22.000 Treffer, wer dabei die Anführungszeichen weglässt, der stößt sogar auf über 2 Millionen Ergebnisse.

Ein Blog:

    “Zu sehen waren Basteleien wie diese auf der Internetseite Ikeahacker.de, einem Blog, in dem Tüftler wie Manuela oder Tom ihre Ideen vorstellten. Damit ist seit gestern Schluss. Der Betreiber der Webseite, Thomas Meyer, hat sein Blog aus dem Netz genommen – um einen Rechtsstreit mit Ikea zu vermeiden.” (Quelle)

Was ist passiert: Der Wiesbadener Thomas Meyer hatte die Domain ikeahacker.de angemeldet und dort Bauanleitungen für IKEA-Hacks veröffentlicht. Das allerdings, zumindest unter dieser Domain, zum Missfallen des blau-gelben Möbelhauses: inzwischen hat Meyer auf einen Hinweis von IKEA hin die Seite geschlossen. Unter der Internet-Adresse prangt nur noch ein großes “Closed”-Schild und ein Link auf diesen Artikel der Frankfurter Rundschau, die über die Hintergründe berichtet.

Eine Herausforderung:

    “Der Antragsgegner hat keinerlei Rechte an diesem Namen und kann als Nichtberechtigter auch nicht auf schützenswerte Belange verweisen, die im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären.” (Quelle, PDF-Dokument)

Dieses Zitat stammt aus einem kürzlich ergangenen Urteil – einem Urteil nicht gegen Thomas Meyer und sein “Ikeahacker”, sondern gegen jemanden, der sich mittels eines Blogs kritisch mit einem Unternehmen auseinandergesetzt und dabei ebenfalls eine Domain verwendet hatte, die den Namen des Unternehmens beinhaltete (www.FIRMENNAMEblog.de).

Dass ein Konflikt mit Marken- und Namensrechten droht, wenn man einen fremden Unternehmensnamen ohne Erlaubnis in einer URL verwendet, das müsste und dürfte auch den meisten “juristischen Laien” bewusst sein. Dass ein Unternehmen hiergegen möglicherweise vorgeht, kann also eigentlich nicht überraschen.

Eine Besonderheit am Fall von “Ikeahacker” ist nun, dass es sich um eine Fan-Seite gehandelt hat. Meyer hatte sich vor dem Start seines Blogs zudem an die Pressestelle von IKEA gewandt, um eine Erlaubnis für den Domainnamen zu bekommen, aber auch auf Nachfrage hin keine Antwort erhalten. Später wurde jedoch ein IKEA-Mitarbeiter durch Medienberichte auf die Webseite aufmerksam und kontaktierte Meyer. Im letzten Posting auf seinem Blog schilderte dieser den Dialog wie folgt:

    “Dieser Mitarbeiter nahm mit mir Kontakt auf und wir diskutierten die Situation. Das Ganze lief freundlich und ohne Androhung einer Abmahnung oder ähnlichen rechtlichen Schritten ab. Grundsätzlich hat IKEA keine Einwände gegen IKEAhacker.de und findet die Idee auch gut. Aber die Verwendung einiger Bilder und des IKEA-Logos sind mir fortan von IKEA untersagt. Diese beiden Punkte auszuräumen wäre ein einfaches. Allerdings beanstandet IKEA auch die Verwendung der Domain ikeahacker.de, da diese die Marke IKEA beinhaltet und somit gegen das Markenrecht verstößt.” (keine Quelle, da mittlerweile offline)

Was bleibt? Zunächst einmal das Erlebnis, dass IKEA nicht gleich die “rechtliche Keule” herausgeholt, sondern zunächst einmal angerufen hat. Keine “Kollerkommunikation” seitens des gelb-blauen Riesen also. Zudem bleibt wieder einmal die Erfahrung, dass die Abstimmung von Markenführung und Markenpflege mit Markenrecht und Markenschutz Firmen in der zunehmend interaktiveren und integrativeren Webwelt immer wieder vor neue Herausforderungen stellt – und auch weiter stellen wird. “Ikeahacker” wird mit Sicherheit nicht der letzte Fall seiner Art gewesen sein.

Vielleicht geht Thomas Meyer ja wieder online – www.schwedenhacker.de zum Beispiel wäre noch frei. Und sollte er dies nicht, so hat sich bereits Kai Müller bereit erklärt, auf seinem Stylespion-Blog in Zukunft mehr zu IKEA-Hacks zu veröffentlichen. Ich bin gespannt, was sich aus Billy, Faktum, Rönnskär & Co. noch so alles machen lässt.

Weiterführende Artikel:

Das Kleingedruckte und das Kurzgedruckte

Bei so wenigen “sichtbaren Worten” fehlen mir fast dieselbigen:

Scrollbox

Zur dazugehörigen eBay-Auktion geht es hier.

Hinter dieser Scrollbox verbirgt sich übrigens ein Text mit insgesamt gut 9.200 Zeichen – wer ihn ganz lesen wollte, müsste sich also durch rund 500 Zeilen quälen

(zur – grundsätzlich durchaus zulässigen – Verwendung von Scrollkästen bei der Widerrufsbelehrung und der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen siehe auch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 09.05.2007, Az 6 W 61/07).

“Abgekocht” – c’t zu Marions Kochbuch

Die Macher der Website “Marions Kochbuch” wirbeln in der Blogosphäre viel Staub auf, seitdem sie begonnen haben, das Kopieren (tatsächlich oder angeblich) von ihnen gefertiger Fotografien intensiv per Abmahnung zu verfolgen – Stichwort “Brötchengate“.

Die c’t widmet dieser Geschichte in ihrer aktuellen Ausgabe eine Doppelseite, und hier ist der ausführliche Artikel auch online abzurufen. Umfassend recherchiert, beide Seiten befragt – lesenswert.

via c’t (Artikel), Basic Thinking (Onlineversion).