Die aktuelle Ausgabe des von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen BRAK Magazins beschäftigt sich mit dem Thema der Bewertung von Anwälten durch ihre Mandanten im Internet. Brauchen wir ein “Spickmich für Rechtsanwälte”? Das BRAK Magazin kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis.

Bewertungsplattformen wie Spickmich (Lehrer), MeinProf (Hochschuldozenten) und DocInsider (Ärzte) haben in letzter Zeit für viel Aufsehen gesorgt - und nicht zuletzt auch schon mehrfach Anwälte und Richter beschäftigt. Manche, wie beispielsweise der Deutsche Philologenverband, sehen bei solchen Bewertungsplattformen die Gefahr einer Einladung zur Schmähkritik und zur Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bewerteten. Andere wiederum sehen hier die Chance für eine neue Feedbackkultur und für wichtige Orientierungshilfen.
Transparenz für einen intransparenten Rechtsmarkt?
Die Idee, durch öffentliche Bewertungen im Internet für mehr Transparenz zu sorgen, ist nicht neu. Schon im Jahr 2000 gingen beispielsweise die Firmen Ciao und Dooyoo mit ihren Plattformen für Produktbewertungen online. Kunden sollten so von den Erfahrungen anderer Kunden profitieren können, und mittlerweile ist diese Art der Feedbackkultur längst auch auf anderen Webseiten wie beispielsweise denen von Amazon oder guenstiger.de angekommen (wie allerdings auch damit einhergehende Probleme wie das der so genannten “Fake-Bewertungen”).
Aber könnten dann nicht auch Mandanten von den Erfahrungen anderer Mandanten profitieren? Einen Bedarf für Orientierungshilfen gibt es durchaus: Der Rechtsmarkt ist für viele “Kunden” - also für die Mandanten - nur schwer zu durchschauen, da es ihnen als Laien nicht leicht fällt, die Qualität der Dienste eines Anwalts zu beurteilen. Zumal auch hier gilt, dass man meist “erst hinterher schlauer ist”.
Diese Ausgangslage könnte, so das BRAK Magazin, aber auch zu unangemessenen Bewertungen führen: kann ein Mandant “als rechtlicher Laie überhaupt die Qualität der Leistung seines Anwalts beurteilen“? Ein Anwalt, der einen Prozeß verliert, ist deshalb nicht automatisch ein schlechter Anwalt - auch, wenn dies sicher nicht selten das Gefühl eines Mandanten sein wird, der einen Prozeß verloren hat.
“Ranking hilfreich”
Beachtenswert ist, dass (gerade) das BRAK Magazin am Ende dann doch zu einem deutlich positiven Urteil über mögliche Bewertungsplattformen für Anwälte kommt:
-
“Unabhängig von der fachlichen Qualifikation können die Mandanten aber sehr wohl beurteilen, wie sich ihr Anwalt um sie gekümmert hat, ob er für sie gut erreichbar war und ihnen zugehört hat. Kriterien wie die schnelle Erreichbarkeit oder die Möglichkeit zum sofortigen Gespräch haben nach der Soldan-Untersuchung für viele Menschen eine hohe Priorität bei der Entscheidung für einen Anwalt. Insofern wäre ein Ranking, das persönliche Erfahrungen der Klienten abbildet, bei der Suche nach dem richtigen Anwalt doch hilfreich.”
Diese Äußerung ist keine offizielle Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer - aber in dieser Form dennoch bemerkenswert.
Der Betrieb einer Bewertungsplattform ist allerdings selbst dann noch bei weitem nicht ohne rechtliches Risiko, wenn man die Bewertungen auf die im Artikel angesprochenen Merkmale (Erreichbarkeit, Umgang) beschränkt. Durch eine vorausschauende Konzeption der Plattform und besondere Sorgfalt im laufenden Betrieb lassen sich rechtliche Risiken aber zumindest verringen. Obwohl Spickmich bislang vor Gericht nicht unterlegen ist, sollte man sich dabei allerdings keinesfalls zu sehr an dieser Plattform orientieren: “Klagmich” könnte missverstanden werden.
(Das BRAK Magazin steht übrigens hier im PDF-Format zum Download bereit.)

Spannend wird das bestimmt, wenn sich die Anwälte, die sich z. B. in Zivilverfahren gegenüber sitzen, gegenseitig bewerten. Oder ich als Sachverständiger habe auch so meine Erfahrung mit der Taktik diverser Anwälte gemacht. Da mal ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern…?
Na, und das ist ja gleich das passende Beispiel für ein wesentliches Problem: wie kann auf einer entsprechenden Bewertungsplattform sichergestellt werden, dass es tatsächlich die Mandanten sind, die ihre Anwälte bewerten (und nicht gegnerische Anwälte, oder gar die Anwälte oder selbst)?
Die Bewertung ist meiner Meinung nach ganz einfach, wenn die zu bewertenden Kriterien nachgewiesen werden müssen und sich an der Berufsordnung für Anwälte orientieren. Der Anwalt hat sowieso die Pflicht ” ….den einfachsten und risikoärmsten Weg zu beschreiten…”
Wenn Klage und tatsächliches Ergebnis meilenweit auseinanderliegen, dann taugt die anfängliche Einschätzung der Situation nichts.
Ich kann den Darlegungen im BRAK Magazin über mögliche Bewertungskriterien nur zustimmen und möchte das mit meinem
persönliches Erlebnis begründen.
1. Die Verletzung der Berufspflichten durch schwerwiegendes
Fristversäumnis von RA K., Bln. führte dazu,dass die
Sprungrevision durch BSG verworfen wurde.
2. RA K. erkennt Rückgriffsansprüche an.
3. Meine Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 6.ooo € hat
K. trotz mehrmaliger Aufforderung erst nach 12 Monaten
seiner Rechtsschutzversicherung gemeldet.
4. Nur mündlich teilt mir RA K. mit, dass die Ansprüche ver-
jährt sind, trotz mehrmaliger Aufforderung warte ich nun
schon 4 Monate auf den schriftlichen Bescheid.
Die Einschaltung der RAK Bln.führte zu keinem Erfolg!
Über die schlampige Arbeit des RA kann ich mir wohl ein
Urteil erlauben. Solche Anwälte bringen den ganzen Berufs-
stand in Verruf.
Nachtrag: wir sind Betreiber einer Bewertungsplattform für Anwaltskanzleien sowie Wirtschaftsprüfer und um Transparenz/Qualität zu gewährleisten verfahren wir wie folgt: jeder IP darf nur 1x bewerten, 4 Kriterien die jeder bewerten kann (Fachkompetenz, Auftreten vor Gericht, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit), die Bewertung von registrierten Usern zählt vierfach, es sind keine anonyme Wertungen möglich, Schmähkritik und unsachliche, nicht auf einen konkreten Fall bezogene Kommentare werden gelöscht. Zusätzlich erfolgt eine laufende Prüfung aller abgegebener Kommentare. Mit diesee Vorgehensweise haben wir gute Erfahrungen bisher gemacht, bei Anwälten, Usern und Mandanten gleichermassen.